Was sind Sanierungsdarlehen und wie werden sie vergeben? Diese Form der Wohnbauförderung betrifft Umbauarbeiten am Eigenheim. Das Ausmaß der Förderung variiert in den einzelnen Bundesländern. Die steuerlichen Vorteile sind jedoch einheitlich.
Definition: Was ist ein Sanierungsdarlehen?
Sie modernisieren Ihr Haus oder Ihre Wohnung, benötigen beispielsweise neue Böden, Estriche, Fenster, Elektroinstallationen und Sanitäreinrichtungen oder erneuern Heizung und Wärmedämmung. Dann kann sich für Sie die Inanspruchnahme eines geförderten Sanierungsdarlehens lohnen.
Zwar werden diese Darlehen häufig genauso wie Immobilienkredite mit hypothekarischer Besicherung vergeben, doch der Unterschied liegt in der Form der gewährten Förderungen des jeweiligen Bundeslandes. Diese können in einmaligen Zuschüssen oder einer laufenden Stützung der Kreditrückzahlung (Annuitätenstützungen) liegen. In letzterem Fall übernimmt das Land die Zinsen und auch Teile der Rückzahlung.
Die Höhe der Annuitätenstützungen wird am Anteil der förderbaren Investitionen bemessen. Die Stützungen erfolgen über festgelegte Laufzeiten. In seltenen Fällen gibt es noch unverzinste Direktdarlehen des Bundeslandes.
Voraussetzungen eines Sanierungsdarlehens
Die konkreten Details hängen von Bundesland und Fördereinrichtung ab. Allen gemeinsam ist, dass es sich um förderwürdige Investitionen handeln muss. Die geförderten Wohnungen müssen als Hauptwohnsitze bewohnt werden. Beziehen Sie selbst als Antragsteller die mit Sanierungsdarlehen geförderte Wohnung, sollten Sie zumindest Staatsbürger eines EWR-Staates sein und nicht zu viel verdienen, denn es gibt Einkommensgrenzen, die mit Verminderung und dem Wegfall der staatlichen Unterstützung einhergehen.
Wie hoch sind die Förderung und Zinsen beim Sanierungsdarlehen?
Sanierungsdarlehen für eine Eigentümergemeinschaft
Die Regelungen über eine Darlehensaufnahme bei Eigentümergemeinschaften (kurz EigG) werden im Wohnungseigentümergesetz geregelt (WEG). Wenn für finanziell aufwendige Sanierungen die Rücklagen nicht ausreichen, können auch Darlehen aufgenommen werden. Darlehen der EigG werden im Regelfall über die Verpfändung der Rücklage besichert. Die Rückzahlungsraten werden über die Rücklage bedient und sind nach dem Verhältnis der Eigentümeranteile bemessen.
Für die Darlehensaufnahme bedarf es einen Mehrheitsbeschluss. Darlehen für EigG, sogenannte Gemeinschaftsdarlehen, sind für die gesamte EiG aufzunehmen. Unterschiedliche Interessen werden im WEG durch Minderheitsrechte, wie die Beschlussanfechtung oder die Berücksichtigung der finanziellen Situation der Miteigentümer, abgedeckt.
Beispiele Sanierungsdarlehen in den einzelnen Bundesländern
Sanierungsdarlehen vom Land Wien
Bei Förderungen für den Umbau von Wohnungen bis zu einer Nutzfläche von 22 bis 40 m² liegen die maximalen Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen bei 250 Euro/m². Bei allen anderen Wohnungen beträgt das Darlehens-Höchstausmaß 12.000 Euro.
Möchten Sie zur Erzielung höherer Mieteinnahmen in Kategoriewohnungen eine Qualitätsverbesserung durchführen und beispielsweise die Kategorie C auf A heben, dann sind bis zu 700 Euro pro m² an Darlehen möglich. Erfolgt die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen mit Eigenmitteln, gelten die erwähnten Darlehenshöchstgrenzen sinngemäß als Obergrenzen der förderbaren Baukosten. Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern gibt es im Falle einer thermisch-energetischen Sanierung maximal förderbare Baukosten von 740 Euro je m² Nutzfläche.
Sanierungsdarlehen vom Land Oberösterreich
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden in Oberösterreich bezuschusst:
- Schaffung von Wohnraum durch den Abbruch eines Wohnhauses und die Neuerrichtung von maximal 2 Wohnungen (Antragsformular)
- Umwandlung von bisher nicht bewohnbarem Raum in Wohnraum (Antragsformular)
- Fernwärmeanschluss (Antragsformular)
- Tausch von Fenstern oder Türen in Miet- und Eigentumswohnungen (Antragsformular)
- Nachträglicher Einbau von Liften bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen (Antragsformular)
Grundsätzlich gibt es ein Sanierungsdarlehen mit Annuitätenzuschuss (laufende Stützung der Kreditrückzahlung) mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Im Falle der Sanierung von Ortskernen und bei Minimalenergiehäusern kann Ihnen das Land Oberösterreich auf 20 bzw. 25 Jahren einen Zuschuss zur Rückzahlung anbieten. Die Verzinsung des gestützten Darlehens darf höchstens 1,3 Prozentpunkte über dem 6-Monats-Euribor liegen.
Die Höhe des Darlehens zu dem Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren Kosten, jedoch höchstens 800 Euro pro m² Wohnnutzfläche (bei Sanierung in Ortskernen 1.000 Euro pro m²).
Die Annuitätenzuschüsse berechnet die Förderstelle anlässlich der Förderzusage. Sie bleiben über die gesamte Darlehenslaufzeit konstant. Annuitätenzuschüsse können auch für die Eigenmittel einer gemeinnützigen Bauvereinigung bewilligt werden. Für deren Zinssatz und die prozentuale Beteiligung liegen spezifische Regelungen vor.
Details zu Sanierungsdarlehen in Oberösterreich erfahren Sie bei den Infina Wohnbaufinanzexperten vor Ort.
Sanierungsdarlehen vom Land Tirol
Förderbare Maßnahmen
Liegt die Baubewilligung mehr als 20 Jahre zurück, dann sind eine Dachsanierung und der Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung förderbar.
Im Falle einer Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren erhalten Sie für eine Reihe von Maßnahmen Förderungen wie z.B.:
- Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
- Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
- Biomasseanlagen, Wärmepumpen
- Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung
- Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen
- Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
- Feuchtigkeitsschutz
- Schallschutzfenster an Landesstrassen
Unabhängig vom Alter des Gebäudes bekommen Sie „Sanierungsdarlehen“ für Solaranlage, Anschluss an Fernwärme, Abwärme; Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen; Behinderten- und altengerechte Maßnahmen.
Das Land Tirol unterstützt förderbare Maßnahmen mit einem Annuitätenzuschuss (Übernahme von Zinsen und einen Teil der Tilgung) im Falle eines Bankkredits oder mittels Einmalzuschuss im Falle einer Finanzierung mit Eigenmitteln.
Die Basisförderung bei einem Annuitätenzuschuss beträgt 25 % der Anfangsbelastung des Kredites, wobei die Mindestlaufzeit 10 Jahre beträgt. Der Zuschuss wird auf Basis des Darlehenszinses zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet, halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt.
Obergrenzen:
- Im Falle der Vergrößerung des Wohnobjektes: 1.500 Euro pro m2 vergrößerter und förderbarer Nutzfläche.
- Ansonsten bei Eigentumswohnungen/Eigenheimen: max. 85 m2 bei 1 und 2 Personen bzw. höchstens 750 Euro pro m2 förderbarer Nutzfläche.
Detailinformationen erhalten Sie bei den Infina-Wohnbau-Finanzexperten vor Ort.
Ist ein Sanierungsdarlehen steuerlich absetzbar?
Für alle Sanierungsdarlehen, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, sind die Rückzahlungen (inkl. der bezahlten Zinsen) noch bis in das Jahr 2020 als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen vom Voreigentümer übernommen worden ist.
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