Altersgerecht umbauen: Zuschuss, Förderung und Kosten

glückliches altes Paar
Autor: Hagen Luckert
Kategorie: Finanzierung
Datum: 03.05.2023

Durch die steigende Lebenserwartung wird es immer wichtiger, Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Eine Immobilie altersgerecht umbauen ist kostenintensiv. Sie können unter Umständen davon profitieren, dass es in Österreich in verschiedenen Bundesländern Zuschüsse bzw. Förderungen gibt. Ergänzend zu Informationen über diese staatlichen erfahren Sie in diesem Beitrag auch mehr über verschiedene Umbaumöglichkeiten und deren Kosten.


Das Wichtigste im Überblick

  • Altersgerecht umbauen bedeutet immer eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität.
  • Für die barrierefreie, altersgerechte Gestaltung von Wohnraum gibt es in Österreich in den meisten Bundesländern entsprechende Zuschüsse.
  • Die nicht durch Förderungen gedeckten Kosten können mit einem Ratenkredit oder einem Wohnbaukredit finanziert werden. Auch Pensionisten erhalten, dank einer Gesetzesänderung, problemlos einen Wohnbaukredit.
  • Wichtig ist, zielgerichtete Maßnahmen rechtzeitig zu beginnen, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können.
  • Bisherige Hürden beim Kredit für Pensionisten in Österreich wurden durch eine Gesetzesänderung Kreditvergabe an Senioren zum 01.05.2023 abgeschafft.

Welche Zuschüsse und Förderungen für altersgerechtes Wohnen gibt es?

In Österreich gibt es in vielen Bundesländern Förderungen bzw. Zuschüsse, wenn man den Hauptwohnsitz altersgerecht umbauen möchte. Dabei handelt es sich in der Regel um anteilige, einmalige Zuschüsse, die sich prozentuell an der Höhe der Umbaukosten orientieren. Auch Raten- oder Wohnbaukredite sind eine Option zur Finanzierung von barrierefreien Umbauten.

Barrierefreier Umbau: Zuschüsse je nach Bundesland

Die bereitstehenden Förderungen in Österreich sind Zuschüsse, deren Höhe prozentuell von den investierten Kosten, berechnet wird. Einerseits gibt es allgemeine Förderungen für die Sanierung von Wohnraum. Dabei handelt es sich um energetische Sanierungsmaßnahmen für Häuser, die älter als 20 Jahre sind. Teilweise sind auch Förderungen für Gebäude verfügbar, die vor mindestens 10 Jahren errichtet wurden.

Andererseits gibt es Zuschüsse, die sich ganz gezielt an die ältere Generation richten. Sie sollten hier die Bedingungen für den Zuschuss im Vorfeld genau prüfen. Eine häufige Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von Fachfirmen ausgeführt werden müssen – reine Materialkosten für Arbeiten, die in Eigenleistung erbracht werden, sind dann nicht förderbar. Oder beispielsweise, dass sobald die Förderung gewährt wurde, die Arbeiten innerhalb eines Jahres ausgeführt werden müssen.

Die jeweiligen Bundesländer setzen zudem weitere, häufig sehr einschränkende, Kriterien fest, damit eine Förderung ausbezahlt werden kann. Folgende Voraussetzungen gelten unter anderem beispielsweise in Wien:

  • Ein Mindestalter von 60 Jahren
  • Eine Nutzfläche von 22 bis 150 Quadratmeter
  • Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung
  • Umbaukosten von mindestens 3.000 Euro

Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen gibt es auf Landesebene und vereinzelt werden sogar von Gemeinden (geringfügige) Zuschüsse geboten. Eine Förderung für einen barrierefreien Umbau beantragen ist recht einfach möglich. Sie müssen sich vorab aber gegebenenfalls festlegen, ob Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen möchten oder eine Annuität. Denn es besteht teilweise die Option, statt einer einmaligen Zahlung eine regelmäßige Zahlung (z. B. über zehn Jahre hinweg) zu erhalten. Dadurch kann der Sanierungskredit einfacher rückbezahlt werden.

Folgende Maßnahmen sind in vielen Bundesländern förderbar:

  • Entfernen von Stufen bei der Eingangstüre sowie die Errichtung von Rampen
  • Errichtung eines Personenaufzuges
  • Einbau von Automatisierungstechnik der Hauseingangstüre
  • Türverbreiterungen
  • Bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bad und WC

So fördert beispielsweise das Bundesland Steiermark derartige Umbauten in Höhe von 15 Prozent der förderbaren Gesamtkosten ausbezahlt. Wenn Sie statt einer Einmalzahlung lieber einen jährigen Zuschuss erhalten, um einen Sanierungskredit leichter abbezahlen zu können, so bekommen Sie 30 Prozent der förderbaren Kosten, nach und nach ausbezahlt, über eine Dauer von 14 Jahren, wobei eine Verzinsung in Höhe von 5 Prozent angesetzt wird.

Informationen zu Zuschüssen für altersgerechtes Umbauen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf folgenden Webseiten:

Altersgerecht umbauen: Zuschuss am Beispiel Wien
Die Stadt Wien bietet einen Investitionszuschuss für den altersgerechten und barrierefreien Umbau. Dieser beträgt 35 Prozent der förderbaren und angemessenen Kosten, maximal aber 4.200 Euro. Mieter und Eigentümer können die Förderung online beantragen. Die Richtlinien gelten bis 31.12.2025.

Altersgerecht umbauen: Finanzierung mit Sanierungsdarlehen

Ein Sanierungsdarlehen in dem Sinn, dass das Darlehen direkt vom Staat gewährt wird, gibt es für den altersgerechten Umbau in Österreich derzeit nicht, jedoch im Bereich der Wohnbauförderung für den Neubau von Eigenheimen.

Exkurs Sanierungsdarlehen: Die meisten Bundesländer fördern Sanierungsmaßnahmen mittels Zuschüssen, die meist als Einmalzahlung abgewickelt werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, statt einem einmaligen Zuschuss einen prozentuellen Zuschuss (Beispiel: In Niederösterreich 2 Prozent der investierten Summe über einen Zeitraum von 10 Jahren) zu erhalten, um einen aufgenommenen Sanierungskredit einfacher tilgen zu können. Diese Förderung wird als „Annuitätenzuschuss“ bezeichnet. Derartige Förderungen beziehen sich aber nicht auf den altersgerechten Umbau von Wohnraum, sondern können für energetische Sanierung in Anspruch genommen werden.


Barrierefreier Umbau: Finanzierung mit Kredit

Durch hohe Rohstoffpreise und teure Handwerker-Kosten ist es zunehmend erforderlich, für den barrierefreien Umbau einer Immobilie einen Kredit aufzunehmen. Abhängig davon, wie hoch die benötigte Kreditsumme ist, bieten sich unterschiedliche Kreditarten für die Finanzierung an. Dank einer kürzlichen Gesetzesänderung ist einen Kredit aufnehmen im Alter nun unkompliziert möglich.

Barrierefrei umbauen: Finanzierung durch Wohnbaukredit

Mit einem Wohnbaukredit lassen sich auch umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen finanzieren. Durch eine Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes ist es für ältere Menschen seit 01.05.2023 jetzt einfach möglich, einen Wohnbaukredit aufzunehmen. Der Gesetzgeber schaffte damit Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen.

Die Immobilie wird als Sicherheit herangezogen und das Alter des Kreditnehmers ist daher in der Praxis unbedeutend. Unbeschadet eines höheren Alters können Senioren sich damit jetzt Häuser und Wohnungen herrichten lassen und damit wurde die Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe beendet. Ältere Menschen profitieren sehr von der Gesetzesänderung für Seniorenkredite, denn so können auch höhere Kreditsummen als bei einem Ratenkredit aufgenommen werden. Das ist gerade dann wichtig, wenn die barrierefreie Umgestaltung mit teuren Maßnahmen verbunden ist, die aber gleichzeitig die persönliche Lebensqualität wesentlich verbessern.

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Barrierefrei umbauen: Finanzierung durch Umschuldung

Eine Förderung für einen barrierefreien Umbau ist zwar hilfreich, aber der noch immer benötigte Restbetrag für die nicht-geförderten Kosten muss irgendwie bereitgestellt werden. Für all jene, die noch einen laufende Immobilienfinanzierung haben (z. B., weil noch das Haus abbezahlt wird) besteht die Möglichkeit, eine Umschuldung zu prüfen. Wenn der laufende Kredit umgeschuldet wird, kann sich eine geringere Rate als bisher ergeben, wenn Sie durch die Umschuldung bessere Konditionen erhalten oder eine Verlängerung der Kreditlaufzeit vereinbart wird. Im Zuge des Umschuldungskredits kann zudem der Kreditbetrag aufgestockt werden. So steht Ihnen zusätzliches Kapital zur Verfügung, das Sie für die Sanierung Ihres Wohnraums verwenden können. Durch eine geschickte Umschuldung profitieren Sie bestenfalls doppelt, denn einerseits können Sie zusätzliche finanzielle Mittel erhalten und andererseits möglicherweise bessere Konditionen als bisher fixieren.

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Barrierefrei umbauen: Finanzierung durch Generationenkredit

Aufgrund der stetigen Steigerung Immobilienpreise in Österreich und jüngst der Kreditzinsen (nach diversen Erhöhungen der Leitzinsen) sind Finanzierungen für Senioren gleichermaßen wie für junge Familien insgesamt schwieriger geworden. Im Rahmen der Beratung durch unsere Wohnbau-Finanz-Experten nimmt daher auch die Bedeutung der Generationenberatung und des Generationenkredits immer mehr zu.

Lesen Sie hierzu unsere weiteren Beiträge:

Barrierefrei umbauen: Finanzierung mit Ratenkredit

Selbst wenn es keine Förderung für einen barrierefreien Umbau gibt, lässt sich dieser mit einem Kredit für Pensionisten jedenfalls meist trotzdem realisieren. Denn wenn beispielsweise ein Badezimmer altersgerecht gestaltet werden soll, ist das überwiegend mit überschaubaren Kosten verbunden. Ein Ratenkredit ist dafür häufig ausreichend. Dieser Kredit kann ohnegrundbücherliche Besicherung vergeben werden und die Kreditsumme ist frei verwendbar. Typischerweise liegt der Kreditbetrag bei bis zu 50.000 Euro. Damit können bereits umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.


Wohnung oder Haus barrierefrei umbauen: bauliche Maßnahmen

Welche Maßnahmen genau nötig sind, um ein Gebäude altersgerecht zu gestalten, ist individuell verschieden. Viele Menschen wollen beispielsweise ihr Bad altersgerecht umbauen. Doch wer ganzheitlich barrierefreien Wohnraum schaffen möchte, sollte etwa auch an den Eingangsbereich denken, breitere Türen einbauen und die Treppe-barrierefrei umbauen.

Umbau: barrierefreie Räume

Ein barrierefreier Umbau von Räumen ist keine Einzelmaßnahme, sondern im Idealfall ein durchdachtes Konzept, sodass möglichst viel Wohnfläche gut nutzbar wird. Das beginnt bereits beim Eingangsbereich, der mit zusätzlichen Handläufen versehen werden kann. Um zur Haustüre zu gelangen, kann eine kleine Treppe durch eine Rampe ersetzt werden. Eingangs- und Innentüren sollten möglichst breit ausgeführt werden, mindestens 100cm Durchgangslichte sind ideal. Bei Bad und WC sind eine behindertengerechte Gestaltung bereits meist Standard. Für den Nassbereich haben sich zahlreiche Unternehmen auf barrierefreie Umbauten (bodentiefe Dusche, passendes WC, etc.) spezialisiert.

Bei Wohn- und Schlafzimmer ist Wert darauf zu legen, dass ausreichend Platz zwischen den Möbeln gegeben ist und es keine Stolperfallen gibt. Eine Treppe barrierefrei umbauen ist meist problemlos möglich, denn Treppenlifte können vergleichsweise einfach nachgerüstet werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in nahezu allen Bereichen einer Immobilie Maßnahmen getroffen werden können, um den Wohnraum möglichst altersgerecht zu gestalten. Mit einem ganzheitlichen Konzept erhöhen Sie die Chancen, sehr lange in Ihren eigenen vier Wänden bleiben zu können.

Altersgerechter Umbau: Checkliste

Nachstehend erhalten Sie einen Überblick zu diversen Maßnahmen, die Immobilien barrierefreier und altersgerechter machen. Beispiele dafür sind:

  • Eingangsbereich: Rampe statt Stufen, breite Türe, damit auch ein Rollstuhl ausreichend Durchgangslichte hätte.
  • Montage zusätzlicher Handläufe im Innen- und Außenbereich der Immobilie.
  • Einbau eines Treppenlifts.
  • Entfernung von Stolperfallen im Wohnbereich und möglichst gute Ausleuchtung.
  • Verlegung rutschfester Bodenbeläge, insbesondere im Bad.
  • Verbreiterung diverser Türen auf mindestens 100cm Durchgangsbreite.
  • Durchdachte Türmontagen, damit im Notfall Türen von außen geöffnet werden können.
  • Barrierefreie Gestaltung von Bad und Küche.

Weitere Anregungen erhalten Sie in unserem Beitrag Altersgerechtes Wohnen.


Kosten für den altersgerechten Umbau

Die Maßnahmen, um ihren Wohnraum altersgerecht zu gestalten, sind sehr vielfältig. Dementsprechend unterschiedliche Summen können ausgegeben werden, um einen altersgerechten Umbau auszuführen. Von wenigen tausend Euro bis zu zehntausenden Euro ist hier alles möglich. Nachstehend einige Beispiele, als grobe Richtwerte für Umbaukosten.

MaßnahmeKostenschätzung
Badewanne mit EinstiegstüreAb 5.000 Euro
Tür verbreiternAb 700 Euro
TreppenliftAb 3.000 Euro
Montage von Schaltern und SteckdosenAb 100 Euro/ Stück
Bodentiefe DuscheAb 3.000 Euro
Räume zu Einliegerwohnung für Pflegekraft umbauenAb 25.000 Euro

Altersgerecht umbauen: Erleichterungen für Senioren

Altersgerecht umbauen bedeutet (vorsorgliche) bauliche Maßnahmen zu treffen, welche die künftige Lebensqualität maßgeblich beeinflussen können. Je umfassender der eigene Wohnraum barrierefrei gestaltet wird, desto einfacher ist es, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, anstelle in ein Altersheim ziehen zu müssen. Für die altersgerechte Umgestaltung sind in vielen Bundesländern Fördermittel verfügbar. Sind die Kosten für den Umbau trotzdem noch hoch, so kann ein Wohnbaukredit aufgenommen werden. Dank einer kürzlichen Gesetzesänderung ist es auch älteren Menschen problemlos möglich, einen Wohnbaukredit für den Umbau der Immobilie aufzunehmen. Ist die Investitionssumme eher gering, kann sogar ein unkomplizierter Ratenkredit völlig ausreichen.


Weitere Fragen

 

Die Förderungen für altersgerechte Umbaumaßnahmen sind in vielen Bundesländern in Österreich verfügbar und können über die Webseiten der einzelnen Länder abgerufen werden. Länder und sogar Gemeinden bieten teils noch zusätzliche Förderungen (z.B. für allgemeine Sanierungsmaßnahmen), die vor Beginn der Arbeiten geprüft werden sollten.

 

 

Bei Umbauarbeiten, die weniger als 50.000 Euro kosten, ist ein Ratenkredit die einfachste Finanzierungsmöglichkeit. Dieser wird unkompliziert vergeben und es ist keine grundbücherliche Besicherung nötig. Für umfangreiche, kostenintensive Umbauten kann hingegen ein Wohnbaukredit aufgenommen werden oder ein Umschuldungskredit.

 

 

Die altersgerechte Gestaltung von Wohnraum ist auf Ihre individuellen Ansprüche hin auszurichten. Ein barrierefreier Zugang zu Ihrer Immobilie, ein entsprechendes Bad und ein Treppenlift sind typische Maßnahmen, um ein Gebäude für ältere Menschen besser nutzbar zu machen.

 

Bildquellen: insta_photos / Adobe Stock, Rido / Adobe Stock, Ingo Bartussek / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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