Ob Neubau, Sanierung oder der Kauf einer Wohnung: Ein Eigenheim kostet viel Geld. Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist dabei ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern. Hier lesen Sie, welche Arten der Förderung es gibt, welche Kriterien bei der Eigenheimförderung gelten, wie Sie bei der Rückzahlung der Hausbauförderung sparen können und vieles mehr!
Grundlegendes zur Wohnbauförderung in Österreich
Nichtsdestotrotz gibt es einige Punkte, die für ganz Österreich gelten: zum Beispiel, welche Formen der Förderung es gibt oder welche Projekte überhaupt gefördert werden. Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen vorab – für bessere Orientierung im Förderdschungel.
Was ist überhaupt eine Wohnbauförderung?
Die Wohnbauförderung ist ein Überbegriff für eine Anzahl an staatlichen Fördermaßnahmen, die leistbares und bedarfsgerechtes Wohnen ermöglichen sollen. Ob günstiger Kredit als Wohnbauförderung oder Zuschuss: Es gibt je nach Bundesland Angebote für unterschiedliche Zielgruppen – genau informieren lohnt sich also.
Welche Formen der Wohnbauförderung gibt es?
Die Förderung kann in unterschiedlichen Formen gewährt werden:
- Einmalige Zuschüsse: Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Zins- oder Annuitätenzuschüsse: Zuschüsse zur monatlichen Rückzahlungsrate eines Wohnbaukredits.
- Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen: Ein Kredit vom Land zu besonders günstigen Konditionen.
- Übernahme von Bürgschaften: Das Land bürgt für Ihren Kredit und damit steigt die Chance, dass die Bank diesen bewilligt.
Tipp: In manchen Fällen kann beim Finanzamt auch ein Antrag auf Erlass der Grundbucheintragungsgebühr gestellt werden. Diese Gebühr beträgt immerhin 1,2 Prozent der Hypothek inkl. Nebengebührensicherstellung.
Wohnungskauf, Neubau und Co: Was kann alles gefördert werden?
Wo kann ich die Wohnbauförderung beantragen?
Den Antrag auf Wohnbauförderung stellen Sie bei der zuständigen Behörde für Ihr Bundesland (Bundeshauptstadt oder ggf. Außenstelle im Bezirk). In Wien ist dies beispielweise die Magistratsabteilung 50 (MA 50). Unter folgenden Links finden Sie die passende Anlaufstelle:
Wer hat Anspruch auf Wohnbauförderung?
Prinzipiell ist es das Ziel der Wohnbauförderung, leistbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb können Sie eine solche Förderung nur für Ihren Hauptwohnsitz beziehen. Ferien- oder Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Darüber hinaus gelten einige Grundvoraussetzungen für Antragsteller:
- Der Antragsteller muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder gleichgestellt sein (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
- Der Antragsteller muss volljährig sein.
- Der Antragsteller muss (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft sein oder eine Baugenehmigung haben. Alternativ kann diese Rolle eine nahestehende Person übernehmen.
- Die Immobilie muss das ganze Jahr über als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ob es sich tatsächlich um einen Hauptwohnsitz handelt, wird stichprobenartig überprüft.
- Der bisher bewohnte Hauptwohnsitz muss für das geförderte Eigenheim aufgegeben werden.
- In dem zu fördernden Haus dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr eingesetzt werden. Ein Tipp: Lassen Sie die Energiekennzahl durch eine zertifizierte Beratungsstelle feststellen!
- Meist darf die geförderte Immobilie eine gewisse Nutzfläche nicht überschreiten.
- Eine Netto-Einkommensgrenze muss eingehalten werden. Zudem ist der Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen nötig, wenn es um ein Darlehen als Förderung geht.
Die Einkommensgrenzen sind ein gutes Beispiel dafür, dass jedes Bundesland eigene Werte festlegt. In Salzburg etwa darf eine Einzelperson, die den Antrag auf Förderung stellt, maximal 47.520 Euro Jahreseinkommen haben. In Wien, Tirol, Salzburg etc. gelten wieder andere Zahlen.
Gut zu wissen: In ganz Österreich gilt, dass finanzielle Unterstützungen wie Studienbeihilfe, Waisenpension, Pflegegeld, Familienbeihilfe etc. nicht zum Einkommen gezählt werden.
Förderungen der einzelnen Bundesländer 2023
Klar ist: Sie sollten sich spezifisch über die Details in Ihrem Bundesland informieren, damit Sie auch wirklich keine Förderung verpassen. Am besten direkt bei der Behörde – hier wird oft telefonische oder persönliche Beratung angeboten – sowie hier bei INFINA im jeweils passenden Ratgeber für das Bundesland.
Die folgenden Informationen dienen als erster Überblick und behandeln speziell die Wohnbauförderung für Privatpersonen beim Bau eines Eigenheims.
Wien
Die Wohnbauförderung in Wien gibt es zum einen für den Neubau eines Eigenheims, und zwar in Form eines günstigen Kredits: Das sogenannte „Landesdarlehen“ bietet mit 1 % Zinsen und bis zu 30 Jahren Laufzeit äußerst attraktive Konditionen.
Zum anderen fördert Wien auch den Bau von Mehrfamilienhäusern. Die Förderung erhält der Bauträger – dieser gibt die Vorteile dann an entsprechende Käufer weiter. Wer eine solche geförderte Eigentumswohnung kauft, kann zudem ein „Eigenmittelersatzdarlehen“ beantragen, welches mit 1 % verzinst ist. Damit können Sie den Baukosten- und Grundkostenbeitrag zahlen, welchen Sie aufbringen müssen, wenn Sie in eine geförderte Wohnung ziehen.
Die Einkommensgrenzen für diese Förderungen sind (Jahresnettoeinkommen) in der höchsten Förderstufe jeweils folgende Beträge:
- 1 Person: 38.170 Euro
- 2 Personen: 56.880 Euro
- 3 Personen: 64.370 Euro
- 4 Personen 71.860 Euro
- Für jede weitere Person: + 3.370 Euro
Darüber hinaus gibt es z. B. Förderungen für Eigenheime auf Pachtgrund, Sanierungen und den Dachgeschoßausbau. Eine Besonderheit sind die Förderungen für JungwienerInnen und Jungfamilien, für die höhere Einkommensgrenzen gelten.
Niederösterreich
Bei der Wohnbauförderung in Niederösterreich wird sowohl der Neubau eines Eigenheims als auch der Ersterwerb einer Wohnung mit einem Landesdarlehen gefördert: Die Laufzeit beträgt wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahre, der garantierte Zinssatz 1 %.
Die Höhe des Darlehens wird durch ein Punktesystem ermittelt: Je mehr Punkte, desto mehr Geld bekommt man. Zusätzliche Punkte erhält man beispielsweise durch:
- Energieeffizienz und alternative Energien
- Familiensituation (z. B. mehrere Kinder)
- Lage (Gebäude in Abwanderungsgemeinden und/oder im Ortskern)
- Ökologisches Bauen
- Sicherheit (Alarmanlage und Co.)
Für Jungfamilien (ein Lebenspartner ist unter 35 Jahre) erhöht sich das Darlehen um zusätzliche 10.000 Euro.
Die Einkommensgrenzen für die Förderung sind (Jahresnettoeinkommen):
- 1 Person: 55.000 Euro
- 2 Personen: 80.00 Euro
- Für jede weitere Person: + 10.000 Euro
Burgenland
Bei der Wohnbauförderung im Burgenland können Sie ebenfalls ein günstiges Landesdarlehen erhalten, und zwar sowohl für einen Neubau also auch für den Kauf eines Althauses, einer Eigentumswohnung sowie für eine Sanierung. Das Darlehen bietet Ihnen eine attraktive Fixverzinsung von 0,9 % auf eine Laufzeit von max. 30 Jahren.
Die Höhe des Darlehens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Anzahl der Kinder, Einkommenshöhe, bodenverbrauchssparendes Bauen, Barrierefreiheit und Bau in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang.
Die Einkommensgrenzen für die Förderung sind (Jahresnettoeinkommen):
- 1 Person: 44.00 Euro
- 2 Personen: 75.000 Euro
- 3 Personen: 76.500 Euro
- 4 Personen: 78.000 Euro
- 5 Personen: 80.000 Euro
Sonderwohnbauförderungsaktion 2023: Bei Ausstieg aus einem fossilen Energieträger können Sie für energetische Sanierungsmaßnahmen ein zinsengünstiges Wohnbaudarlehen bis zu 100.000 Euro beantragen.
Oberösterreich
Auch die Wohnbauförderung in Oberösterreich können Sie unter anderem für den Neubau eines Eigenheims oder den Kauf einer neugebauten Eigentumswohnung beziehen.
Auch in Oberösterreich erhalten Sie ein Landesdarlehen, aber als Besonderheit einen zusätzlichen Zuschuss. Die Zinsen des Darlehens sind nicht einheitlich festgelegt. Sie können sich zwischen variabler Verzinsung (auf Basis des 3-Monats-Euribors) und Fixverzinsung (auf Basis des 12-Jahre- oder 15-Jahre-Swapsatzes) entscheiden.
Beim Neubau eines Eigenheims können Sie außerdem zwischen zwei Varianten des Zuschusses wählen:
- Variante 1: Zuschuss zur Tilgung des Hypothekardarlehens, über 20 Jahre hinweg ausbezahlt
- Variante 2: einmaliger Zuschuss, sofort nach Bezug des geförderten Eigenheims ausbezahlt, aber nur in Höhe von 36 % der Summe, die unter Variante 1 ausbezahlt würde
Die Einkommensgrenzen für die Förderung sind (in etwa entsprechend dem Nettoeinkommen):
- 1 Person: 39.000 Euro
- 2 Personen: 65.000 Euro
- Für jede weitere Person ohne Einkommen: + 6000 Euro
- Bei Alimentationszahlungen pro Kind: + 6.000 Euro
Bei Kindern mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung gelten höhere Einkommensgrenzen. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann eine verminderte Förderung gewährt werden.
Salzburg
Die Wohnbauförderung in Salzburg lässt sich unter anderem in folgenden Fällen beziehen: Kauf einer neugebauten Eigentumswohnung, Errichtung eines Eigenheims, Kauf einer Mietkaufwohnung sowie Sanierung und Renovierung.
Eine Besonderheit in Salzburg: Die Förderungen werden als einmalige Zuschüsse zu Hausbau und Kauf ausgezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Um für die Förderung von Kauf oder Hausbau in Frage zu kommen, müssen für die Finanzierung mindestens 10 % an Eigenmitteln sowie mindestens 20 % an Fremdmitteln bereitstehen.
Die Einkommensgrenzen für die Förderung sind (Jahresnettoeinkommen):
- 1 Person: 47.520 Euro
- 2 Personen: 72.600 Euro
- 3 Personen: 77.880 Euro
- 4 Personen 87.120 Euro
- 5 Personen: 92.400 Euro
- 6 Personen: 98.340 Euro
- Mehr als 6 Personen: 105.600 Euro
Steiermark
Auch die Wohnbauförderung Steiermark fördert die Errichtung eines Eigenheims – und zwar mit einem Landesdarlehen (Laufzeit max. 20,5 Jahre, jährliche Verzinsung 1 %). Die Höhe beträgt z. B. 30.000 € für einen 1-Personenhaushalt und 35.000 € für einen 2-Personenhaushalt, dazu kommen Zuschläge für ökologisches Bauen und Bauen in einem Siedlungsschwerpunkt.
Kärnten
Die Wohnbauförderung in Kärnten gibt es z. B. für die Errichtung des Eigenheims, den Ersterwerb einer Wohnung oder eines Hauses, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.
Wer ein neues Haus baut, kann wählen zwischen:
- einem Förderkredit (max. 30 Jahre Laufzeit, 0,5 % Verzinsung die ersten 20 Jahre) plus Zuschuss zu den monatlichen Ratenzahlungen (Annuitätenzuschuss) oder
- dem „Häuslbauerbonus“ einem nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss.
Beim Haus- oder Wohnungskauf erhalten Sie einen Förderkredit plus Annuitätenzuschuss.
Die Einkommensobergrenzen betragen (Jahresnettoeinkommen):
- 1 Person: 48.000 Euro
- 2 Personen: 74.000 Euro
- Für jede weitere Person: + 7.000 Euro
Tirol
Die Wohnbauförderung in Tirol erhalten Sie unter anderem bei Neubau eines Eigenheims, bei Ersterwerb einer Immobilie und sogar beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung.
In Tirol können Sie zwischen zwei Förderungsvarianten wählen:
- Förderungskredit (max. 37,5 Jahre)
- einmaliger Zuschuss „Wohnbauscheck“ in Höhe von 18.900 Euro, muss nicht zurückgezahlt werden
Die Zinsen beim Förderungskredit starten bei 0,2 % und steigen im Laufe der Jahre an.
Die Einkommensobergrenzen in Tirol sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:
- 1 Person: 3.600 Euro
- 2 Personen: 6.000 Euro
- 3 Personen: 6.450 Euro
- Für jede weitere Person: jeweils 450 Euro mehr
Vorarlberg
Die Wohnbauförderung in Vorarlberg können Sie unter anderem bei folgenden Vorhaben erhalten: Errichtung eines Wohnhauses, Kauf einer neuen Eigentumswohnung, Sanierung.
Die Förderung für Hausbau bzw. Wohnungskauf kommt dabei in Form eines Kredits. Die Höhe des Kredits ergibt sich aus der förderbaren Wohnfläche und etwaigen Zuschlägen (Einkommen, Kinderbonus, Umweltbonus, Barrierefreiheit usw.).
Der Kredit hat eine Laufzeit von max. 35 Jahren und Sie können zwischen zwei Arten der Verzinsung wählen:
- Fixe Zinsen in Höhe von 1,25 %
- Stufenweise steigende Zinsen, beginnend bei 0,25 %
Die Einkommensobergrenzen in Vorarlberg sind als Zwölftel vom jährlichen Nettoeinkommen angegeben und betragen:
- Für eine Person: 3.650 Euro
- Für zwei Personen 6.400 Euro
- Für drei und mehr Personen: 7.500 Euro
Bei Überschreitung der Grenzen können Sie trotzdem eine Wohnbauförderung erhalten, jedoch wird diese entsprechend verringert.
Wie kann ich die Wohnbauförderung berechnen?
Die Berechnung der Wohnbauförderung ist – wieder einmal – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings hängt die Höhe der Förderung eigentlich immer von ähnlichen Faktoren ab.
Die wichtigsten Faktoren, um die Wohnbauförderung zu berechnen, sind:
- Größe der förderbaren Nutzfläche in Quadratmeter: Je mehr Fläche als förderbar gilt, desto mehr Förderung gibt es. Die Anzahl der förderbaren Quadratmeter hängt wiederum von der Anzahl der Personen ab, die im Haushalt wohnen.
- Familiensituation: Für Kinder gibt es häufig einen Zuschlag, ebenso für pflegebedürftige Personen, die im Haushalt leben.
- Energieeffizienz: Besonders gute Wärmedämmung und ein geringer Heizwärmebedarf, Photovoltaik- oder Solaranlagen – all dies steigert die Wohnbauförderung.
- Ökologisch Baustoffe: Werden nachwachsende und ökologische Baustoffe, wie z. B. Holz, verwendet, steigt die Förderung häufig an.
- Verdichtetes Bauen: Gebäude mit mehreren Stockwerken sowie Gebäude in Baulücken erhalten in der Regel mehr Förderungen.
- Standortqualität: Auch das Bauen in Gemeinden, die von Abwanderung betroffen sind, wird mit zusätzlicher Förderung belohnt.
- Barrierefreiheit: Gebäude, die barrierefrei und behindertengerecht gebaut sind, erhalten Zuschüsse.
Übernahme der Wohnbauförderung
Was passiert eigentlich, wenn ein gefördertes Objekt verkauft werden soll? Nun ja: Der Verkauf ist nicht einfach so möglich, da im Grundbuch ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und damit um eine entsprechend hohe Summe handelt.
Möglich ist der Verkauf unter Zustimmung des Landes allerdings, wenn die geförderte Immobilie von einer Person gekauft wird, die ebenfalls nach den oben genannten Kriterien förderungsberechtigt ist.
Rückzahlung der Wohnbauförderung
Es gibt, wie schon erwähnt, Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wie sieht es aber mit den restlichen Fördermaßnahmen aus, die früher oder später zurückzuzahlen sind? Wie viel Flexibilität ist bei der Rückzahlung möglich?
Ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?
Wenn es sich um ein Förderungsdarlehen handelt, sind die Rückzahlungsraten in der Regel zunächst niedrig und steigen erst mit den Jahren. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist aber durchaus möglich und teils sogar mit einem erheblichen Nachlass verbunden.
Ob und wie viel man durch die vorzeitige Rückzahlung sparen kann, hängt vom Bundesland ab. Es gelten dabei unterschiedliche Regelungen, wie lange der Kredit schon gelaufen sein muss und wie viel weniger man zurückzuzahlen hat.
Bildquellen: Vitaliy Krasovskiy/ Shutterstock.com, didesign021/ Shutterstock.com, fizkes/ Shutterstock.com, CucuMberStudio/ Shutterstock.com
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.