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Energetische Sanierung 2026: Was Sie dazu wissen müssen

Weniger heizen und trotzdem gemütliche Wärme genießen? Die energetische Sanierung macht es möglich. Durch die effektive Dämmung von z. B. Wänden, Fenstern und Dach bleibt die Heizwärme in den Räumen und der Energiebedarf des Hauses sinkt. Gleichzeitig kann eine energetische Sanierung zum Klimaschutz beitragen und sich positiv auf den Wert und die langfristige Nutzbarkeit Ihrer Immobilie auswirken. Doch wann lohnt sich eine Energiesanierung, welche Maßnahmen gehören dazu und wie lässt sich das Ganze finanzieren? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Die Budgetmittel der Sanierungsoffensive 2026 sind mittlerweile ausgeschöpft. Neue Förderanträge sind derzeit nicht mehr möglich.

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Definition: Was ist eine energetische Sanierung?

Die energetische Sanierung, manchmal auch „thermische Sanierung“ genannt, bezeichnet die Modernisierung eines Gebäudes, um dessen Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu senken.


Das Wichtigste im Überblick

  • Eine energetische Sanierung (auch thermische Sanierung genannt) zielt darauf ab, den Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu senken. Sie kann zum Klimaschutz beitragen und sich positiv auf den Immobilienwert auswirken.
  • Zentrale Maßnahmen betreffen die Modernisierung des Heizungssystems auf effiziente und nachhaltige Technologien. Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Türen sind derzeit aufgrund des ausgelaufenen Förderprogramms Sanierungsbonus auf Bundesebene nicht förderfähig.
  • Besonders hohe Energieeinsparungen werden durch die Dämmung der Außenwände und des Dachs erzielt; moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung erhöhen zusätzlich die Effizienz.
  • Bei der Planung gilt häufig die Faustregel: Zuerst die Gebäudehülle prüfen bzw. sanieren, dann die Haustechnik darauf abstimmen. Welche Reihenfolge im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt jedoch vom Zustand des Gebäudes und den erforderlichen Maßnahmen ab.
  • Förderungen, steuerliche Anreize und Kredite erleichtern die Finanzierung der energetischen Sanierung und unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
  • Die Budgetmittel der bundesweiten Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft. Neue Registrierungen und Förderanträge sind derzeit weder für thermische Sanierungen noch für den Kesseltausch möglich. Bereits registrierte Projekte werden weiterhin abgewickelt.

Bereiche der energetischen Sanierung

Die energetische Sanierung kann an verschiedenen Bereichen des Hauses ansetzen.

  • Zum einen geht es um eine thermische Verbesserung der Gebäudehülle (= Fenster, Türen, Dach, Außenwand, Kellerdecke), damit möglichst wenig Heizwärme nach draußen entweicht.
  • Zum anderen geht es aber auch um eine Sanierung des Heizungssystems, um dieses effizienter und nachhaltiger zu gestalten, und ggf. auch den Einbau einer Lüftungsanlage.

Die einzelnen Bereiche im Überblick:

Fassade bzw. Außenwände

Über die Fassade eines Hauses kann ein erheblicher Teil der Heizwärme verloren gehen. Eine fachgerecht ausgeführte Außenwanddämmung kann diese Wärmeverluste deutlich reduzieren. Wie hoch die tatsächliche Energie- und Kostenersparnis ausfällt, hängt unter anderem vom Ausgangszustand des Gebäudes, der vorhandenen Dämmung, der beheizten Fläche und dem Nutzerverhalten ab.

Es kommen verschiedene Arten der Dämmung in Frage:

  • Mit einem WDVS (Wärmedämmverbundsystem), bei dem Dämmstoffplatten an der Außenseite der Fassade aufgebracht werden.
  • Mittels hinterlüfteter Vorhangfassade, hierbei wird an der Wand eine Unterkonstruktion befestigt, die dann die Fassade trägt. In diesem Zwischenraum kann später Luft zirkulieren.
  • Mit einer Innendämmung, falls eine Dämmung an der Außenseite (z. B. wegen Denkmalschutz) nicht möglich ist.

Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit einer anstehenden Fassadensanierung, etwa bei der Erneuerung des Außenputzes, um gleichzeitig eine Außenwanddämmung vorzunehmen. Dies kann Ihnen dabei helfen, sowohl Zeit als auch erheblich Kosten zu sparen.

Bei einer Dämmung der Außenwände sowie beim Fenstertausch sollte außerdem die Belüftung angepasst werden. Denn die dichte Gebäudehülle lässt dann kaum mehr Luftaustausch über Wände bzw. Fenster zu. Eine automatische Wohnraumlüftung (ggf. mit Wärmerückgewinnung) ist oft eine sinnvolle Ergänzung.

Dach

Die Dachdämmung ist ebenso eine äußerst wirksame Maßnahme, um den Verlust an Heizwärme zu minimieren. Hier gibt es drei maßgebliche Möglichkeiten:

  • Aufsparrendämmung: Hier wird das Dämmmaterial zwischen Sparren und Dacheindeckung eingebracht. Bei dieser sehr effektiven Maßnahme muss das Dach neu eingedeckt werden.
  • Zwischensparrendämmung: Das Dämmmaterial befindet sich zwischen den Dachsparren. Diese Art ist nicht ganz so effektiv wie die Aufsparrendämmung, da Wärmebrücken entstehen, dafür günstiger.
  • Untersparrendämmung: Das Dämmmaterial befindet sich unter den Dachsparren und die Raumhöhe verkleinert sich entsprechend.

Wem die Dämmung des Daches zu aufwendig oder kostenintensiv ist, kann als Alternative auch die Dämmung der obersten Geschoßdecke in Betracht ziehen. Dies ist wesentlich günstiger. Allerdings eignet sich diese Variante meist nur dann, wenn Sie das Dachgeschoß nicht als Wohnraum nutzen.

Fenster und Türen

Moderne Fenster mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung dämmen um ein Vielfaches besser als ältere Exemplare. Als Faustregel gilt: Wurden die Fenster vor 1995 eingebaut, dann ist ein Fenstertausch ratsam, da bis zu dieser Zeit in der Regel noch die wesentlich schlechteren, unbeschichteten Isolierverglasungen eingesetzt wurden.

Bei neueren Fenstern, die lediglich kleine Mängel aufweisen, ist unter Umständen auch eine Reparatur ausreichend: z. B. ein Austausch von defekten Dichtungen oder Beschlägen.

Zu beachten: Eine Fenstersanierung sollte nicht vor der Außenwanddämmung stattfinden. Neue Fenster und eine ungedämmte Außenwand sind nämlich eine schlechte Kombination: Wenn die Fenster besser dämmen als die Außenwand, besteht die Gefahr der Schimmelbildung. Der U-Wert* der Außenwand sollte daher niemals höher sein als der U-Wert der Fenster.

* Der sogenannte U-Wert definiert, welche Wärmemenge innerhalb einer Sekunde durch ein ein Quadratmeter großes Bauteil bei einem gegebenen Temperaturunterschied von einem Grad Celsius von innen nach außen transportiert wird.

Abhängig von Zustand und Isolierungsgrad der Außentüren könnte auch ein Austausch dieser sinnvoll sein, um auch dadurch eine weitere Energieeinsparung zu erzielen.

Kellerdecke

Die Dämmung der Kellerdecke dient dazu, den Wärmeverlust der beheizten Räume an den unbeheizten Keller bzw. an das umliegende Erdreich zu minimieren. Die Dämmung der Kellerdecke ist im Vergleich zu vielen anderen Sanierungsmaßnahmen häufig mit überschaubarem Aufwand verbunden und kann daher ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit hängt jedoch vom jeweiligen Gebäude und den konkreten Ausführungskosten ab. Wird der Keller beheizt und als Wohnraum genutzt, dann sollten statt der Kellerdecke die Außenwände und der Fußboden des Kellers gedämmt werden.

Heizung

In puncto Heizung können bei der energetischen Sanierung verschiedene Maßnahmen auf dem Plan stehen:

  • Verbesserung einzelner Teile: z. B. Austausch alter Heizkessel und Heizungspumpen, Dämmung von Heizungsrohren, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Erweiterung: z. B. um zusätzliche Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen
  • Komplett neues Heizungssystem: z. B. Tausch einer altern Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch nachhaltigere Heizungssysteme wie Wärmepumpe, Fernwärme, Solaranlage oder Pellets.

Tipp: Vertiefende Informationen zu den einzelnen Sanierungsmaßnahmen bekommen Sie in folgenden Ratgebern:

In welcher Reihenfolge soll ich sanieren?

Prinzipiell lässt sich hier kein pauschaler Rat erteilen. Es kommt auch immer darauf an, welche Instandhaltungsarbeiten generell nötig sind. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, eine sowieso notwendige Renovierung (z. B. Außenfassade neu streichen) mit der energetischen Sanierung zu verbinden.

Darüber hinaus ist folgende Faustregel häufig zutreffend: Zuerst die Hülle, dann die Technik. Dies gilt insbesondere bei älteren Gebäuden (Baujahr vor ca. 1985). Hier sollte die Sanierung der Gebäudehülle an erster Stelle stehen, ein eventueller Heizungstausch danach erfolgen.

So oder so: Kompetente Beratung bei der energetischen Sanierung ist in jedem Fall unerlässlich. Nur ein Experte kann Ihnen sagen, welches die beste Vorgehensweise für Ihr Haus ist.


Finanzielle Aspekte der Energiesanierung

Energetische Sanierungsmaßnahmen können den Energieverbrauch und damit die laufenden Energiekosten reduzieren. Ob und innerhalb welchen Zeitraums sich eine konkrete Maßnahme wirtschaftlich rechnet, hängt jedoch unter anderem vom Ausgangszustand des Gebäudes, den Investitionskosten, der tatsächlichen Energieeinsparung, den Energiepreisen, verfügbaren Förderungen und gegebenenfalls den Finanzierungskosten ab. Doch kurzfristig gesehen entstehen beträchtliche Kosten. Viele Hausbesitzer fragen sich daher, wie sie die Finanzierung für die energetische Sanierung aufbringen können.

Orientierung und Hilfe bieten Ihnen hier unsere beiden Ratgeber:

Frau zählt Geld

Kosten

Ausführliche Informationen zu den Kosten der energetischen Sanierung

Beratung Mann und Frau

Finanzierung

Ausführliche Informationen rund um die Finanzierung der energetischen Sanierung

Prinzipiell gilt: Wenn Ihnen momentan die nötigen finanziellen Mittel fehlen, haben Sie die Möglichkeit, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, darüber hinaus kann auch die Aufnahme eines Kredits in Frage kommen.

1) Förderungen

Der Staat Österreich unterstützt die energetische Sanierung mit verschiedenen finanziellen Förderungen, um den Umstieg auf eine klimafreundliche Lebensweise zu erleichtern.

Sanierungsoffensive 2026 (BMLUK) – Förderaktion beendet

Link: Sanierungsoffensive 2026 (BMLUK)

Die bundesweite Sanierungsoffensive 2026 wurde aufgrund der ausgeschöpften Budgetmittel beendet. Neue Registrierungen und Förderanträge sind derzeit weder für thermische Sanierungen noch für den Kesseltausch möglich. Bereits registrierte Projekte werden weiterhin abgewickelt.

  1. Kesseltausch – „Raus aus Öl und Gas 2026“ (ausgelaufen)
    • Förderung des Umstiegs von fossilen Heizsystemen auf Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärmeanschlüsse
    • Förderung für Privatpersonen, Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
    • Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50 % für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Berechnung über Pauschalsätze je nach Heizleistung
    • Antragstellung nach Umsetzung, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
    • Neue Registrierungen und Förderanträge sind aufgrund ausgeschöpfter Budgetmittel nicht mehr möglich. Bereits registrierte Projekte werden weiterhin abgewickelt.
    • Abwicklung über Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
  2. Sanierungsbonus 2026 (ausgelaufen)
    • Förderung thermisch-energetischer Sanierungen (z. B. Fassade, Dach, Fenster, Dämmung)
    • Neue Registrierungen und Förderanträge sind aufgrund ausgeschöpfter Budgetmittel nicht mehr möglich. Bereits registrierte Projekte werden weiterhin abgewickelt.

Weitere Fördermöglichkeiten und steuerliche Begünstigungen:

Auch nach dem Ende der bundesweiten Sanierungsoffensive 2026 können je nach Bundesland, Gemeinde und persönlicher Situation weitere Fördermöglichkeiten oder steuerliche Begünstigungen bestehen. Die jeweiligen Voraussetzungen und die Verfügbarkeit sollten vor Beginn eines Vorhabens anhand der aktuellen Förderbedingungen geprüft werden.

  • Programm „Sauber Heizen für Alle“: Dieses Förderprogramm richtet sich gezielt an einkommensschwache Haushalte und unterstützt den Austausch fossiler Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder den Anschluss an Fernwärme. Neue Registrierungen sind derzeit aufgrund ausgeschöpfter Budgetmittel nicht mehr möglich. Bereits registrierte Förderwerberinnen und Förderwerber können ihre Anträge weiterhin im Rahmen der geltenden Förderbedingungen abwickeln.
  • Steuerliche Förderung für Sanierungsmaßnahmen: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung ein Öko-Sonderausgabenpauschale von 800 Euro jährlich und für einen geförderten Heizkesseltausch von 400 Euro jährlich berücksichtigt werden. Die Beträge werden grundsätzlich über fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung ist unter anderem die Auszahlung einer entsprechenden Bundesförderung und das Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Mindesthöhe der selbst getragenen Ausgaben.
  • Regionale Förderungen: Einige Bundesländer bieten weiterhin Förderprogramme für die energetische Sanierung an. Beispielsweise können in Burgenland bis zu 45.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Die jeweiligen Landesförderstellen geben detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Programmen.
  • Förderungen für Fenster- und Türentausch: Förderungen für den Fenstertausch und Außentürentausch sind grundsätzlich im Rahmen thermisch-energetischer Sanierungsprogramme vorgesehen. Im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive 2026 sind derzeit keine neuen Förderanträge für Fenster- und Türsanierungen möglich, da die Budgetmittel ausgeschöpft sind. Bereits registrierte Projekte werden weiterhin abgewickelt. Unabhängig davon können einzelne Bundesländer weiterhin eigene Förderprogramme für Fenster- und Türsanierungen anbieten.

Da sich die Förderlandschaft jährlich ändert, ist es ratsam, sich regelmäßig auf den Webseiten der zuständigen Behörden (z. B. Umweltförderung, Bundesländer, Gemeinden) zu informieren und alle möglichen Zuschüsse zu prüfen.

Weiterlesen
In unserem Ratgeber „Zuschüsse für die energetische Sanierung“ erhalten Sie alle Informationen zu den Förderungen auf einen Blick.

2) Aufnahme eines Kredits

Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein, einen Teil als Sanierungskredit zu finanzieren. Welche Art des Kredits in Frage kommt, hängt vom benötigten Betrag ab und davon, ob Sie aktuell noch einen Wohnbaukredit zurückzahlen.

  • Sie haben einen laufenden Wohnbaukredit? Dann könnte eine Umschuldung in Frage kommen. Dadurch haben Sie beispielsweise die Chance auf eine Umstellung auf eine Finanzierung mit Fixzinssatz und können den Kredit gleichzeitig um die benötigte Summe aufstocken.
  • Sie haben keinen laufenden Wohnbaukredit und benötigen eine kleinere Summe (bis 50.000 Euro)? Dann könnte ein Ratenkredit für Sie in Frage kommen.
  • Sie haben keinen laufenden Wohnbaukredit und benötigen aber eine größere Summe (über 50.000 Euro)? Dann könnte ein Hypothekarkredit in Frage kommen, bei dem Sie Ihre Immobilie als Sicherheit einsetzen.

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Was ist die Altersgrenze für einen Kredit zur energetischen Sanierung?

Bislang haben viele Banken in Österreich nur einen Wohnbaukredit vergeben, wenn dieser bis zum Alter von 75 oder 80 Jahren abbezahlt werden konnte. Der Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers wurde erkannt. Dank einer Gesetzesänderung im Mai 2023 wurde der Zugang zu Seniorenkrediten deutlich einfacher. Mit entsprechenden Sicherheiten (z. B. einer ganz oder teilweise abbezahlten Immobilie) ist damit auch die Kreditaufnahme im hohen Alter möglich.

Tipp: Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber „Kredit aufnehmen im Alter“.


Die Energiesanierung angehen: ja oder nein?

Die Entscheidung für oder gegen eine energetische Sanierung ist gar nicht so einfach, da sehr viele Faktoren eine Rolle spielen: das Alter und der Zustand des Gebäudes, die vorhandenen finanziellen Mittel, die aktuellen Heizkosten und das eigene Heizverhalten, die Lage des Gebäudes usw.

Folgende Informationen können Ihnen bei der Entscheidung helfen: 

Gesetzliche Vorschriften: Muss ich energetisch sanieren?

In Österreich besteht derzeit keine allgemeine Verpflichtung, ein bestehendes Wohngebäude allein aufgrund seines Alters, seines energetischen Zustands oder eines Eigentümerwechsels umfassend energetisch zu sanieren. Je nach Vorhaben und Bundesland können jedoch konkrete Anforderungen aus dem Bau- und Energierecht gelten.

1. Heizungstausch und fossile Heizungen

Für bestehende Gebäude gibt es derzeit keine allgemeine bundesweite Verpflichtung, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung allein aufgrund ihres Alters auszutauschen.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist am 29. Februar 2024 in Kraft getreten und regelt auf Bundesebene insbesondere die Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten. Dort ist die Errichtung neuer Anlagen zur Wärmebereitstellung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, grundsätzlich unzulässig. Eine allgemeine altersabhängige Austauschpflicht für bestehende fossile Heizungsanlagen enthält das EWG hingegen nicht.

Bei bestehenden Gebäuden können sich zusätzliche Anforderungen aus den jeweiligen Bauvorschriften der Bundesländer ergeben, etwa bei bestimmten baulichen Maßnahmen oder Änderungen der Heizungsanlage. Welche Vorgaben im konkreten Fall gelten, ist daher anhand des jeweiligen Landesrechts zu prüfen.

2. EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und Sanierung

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) legt Ziele für die Verbesserung der Energieeffizienz des europäischen Gebäudebestands fest.

Für bestehende Wohngebäude sieht die endgültige Richtlinie keine generelle Vorgabe vor, wonach jedes einzelne Wohngebäude bis 2030 die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Klasse D erreichen müsste. Stattdessen müssen die Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen setzen, mit denen der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands gegenüber 2020 bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent sinkt.

Ein wesentlicher Teil dieser Reduktion soll durch die Renovierung von Wohngebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz erreicht werden. Wie Österreich diese europäischen Vorgaben konkret umsetzt und welche Maßnahmen sich daraus für einzelne Gebäude ergeben, richtet sich nach den jeweiligen nationalen und landesrechtlichen Regelungen.

Aus der EPBD allein ergibt sich daher keine unmittelbar anwendbare allgemeine Verpflichtung für jeden privaten Eigentümer, sein bestehendes Wohngebäude auf eine bestimmte Energieeffizienzklasse zu sanieren.

Allgemeine Gründe für die energetische Sanierung

Für eine energetische Sanierung können unterschiedliche Gründe sprechen. Dazu zählen unter anderem das Ziel, den Energieverbrauch und die laufenden Energiekosten zu reduzieren, den Wohnkomfort zu verbessern sowie Klima- und Umweltaspekte.

Das ergab auch eine Umfrage von Global 2000 aus dem Jahr 2021. Von 196 sanierungswilligen Personen in Österreich gaben …

  • 60 % die Kostenersparnis als Beweggrund an,
  • 42 % die klimaschonende Energienutzung,
  • 37 % die wohligere Wärme im Winter,
  • 24 % eine Verringerung des Arbeitsaufwands beim Heizen,
  • 23 % bessere Kühlung im Sommer,
  • 19 % wollten der Schimmelbildung vorbeugen,
  • 9 % regionale Energielieferanten unterstützen und
  • 10 % nannten andere Gründe.

Diese Umfrage zeigt: Auch wenn der Umweltgedanke wichtig ist, der finanzielle Aspekt spielt die größte Rolle. Umso wichtiger ist es, die geplanten Sanierungsmaßnahmen genau durchzurechnen, um zu ermitteln, ob sie sich finanziell lohnen.

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Wann lohnt sich die Sanierung finanziell?

Eine Kosten-Nutzen-Rechnung ist meist komplex und muss sämtliche Faktoren, von Anschaffungskosten, über den aktuellen Heizwärmebedarf bis hin zur prognostizierten Entwicklung der Energiekosten, mit einbeziehen.

Das mögliche energetische Einsparpotenzial ist häufig umso größer, je schlechter der energetische Ausgangszustand des Gebäudes ist. Bei einem sehr alten Gebäude mit schlecht gedämmten Wänden, undichten Fenstern oder einer ineffizienten Heizung kann daher ein erhebliches Verbesserungspotenzial bestehen. Ob sich die erforderlichen Maßnahmen auch wirtschaftlich rechnen, hängt jedoch insbesondere von den Investitionskosten, den tatsächlich erzielbaren Energieeinsparungen, den Energiepreisen, verfügbaren Förderungen und gegebenenfalls den Finanzierungskosten ab. Der Energieausweis enthält standardisiert berechnete Kennwerte zur energetischen Qualität eines Gebäudes, darunter den Heizwärmebedarf. Diese Werte ermöglichen eine vergleichbare energetische Beurteilung, entsprechen jedoch nicht zwangsläufig dem tatsächlichen individuellen Energieverbrauch. Dieser wird unter anderem vom Nutzerverhalten, den tatsächlichen Raumtemperaturen und den Betriebsbedingungen beeinflusst.

Als Faustregel kann gelten: Wurde ein älteres Gebäude seit 20 bis 25 Jahren nicht umfassend modernisiert, kann eine fachliche Prüfung des energetischen Zustands sinnvoll sein. Ob und welche Sanierungsmaßnahmen empfehlenswert sind, hängt vom tatsächlichen Zustand der einzelnen Bauteile und der Haustechnik ab.

Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen:

  • Angestrebter Energiestandard
  • Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen
  • Verfügbare Förderungen
  • Wohnfläche des Hauses
  • Nutzung des Hauses
  • Position des Hauses (freistehend oder Reihenhaus)
  • Klimatische Bedingungen am Wohnort
  • Ggf. Denkmalschutz

Weiterlesen: Wie unterscheidet sich die Sanierung eines Holzhauses von der Sanierung eines Fertigteilhauses? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber zur energetischen Sanierung verschiedener Hausarten.


Energetisch sanieren: So wird Ihre Immobilie fit für die Zukunft

Ob, wann und in welchem Umfang eine energetische Sanierung sinnvoll ist, hängt vom Zustand des Gebäudes, den geplanten Maßnahmen, den Investitionskosten, möglichen Energieeinsparungen und verfügbaren Förderungen ab. Besonders sinnvoll kann es sein, energetische Verbesserungen mit ohnehin erforderlichen Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten zu verbinden.

Stehen größere Sanierungsmaßnahmen an, empfiehlt sich daher eine technische Bestandsaufnahme und eine individuelle Kosten-Nutzen-Betrachtung. Für den Teil der Investitionskosten, der nicht durch Eigenmittel oder Förderungen gedeckt werden kann, kann abhängig von Bonität, Leistbarkeit, Sicherheiten und weiteren Finanzierungsvoraussetzungen auch eine Finanzierung in Betracht kommen.


Häufige Fragen

Die energetische Sanierung kann folgende Maßnahmen umfassen: Dämmung der Fassade, des Daches, der obersten Geschoßdecke, der Kellerdecke und der Keller-Außenwände sowie Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren. Zudem zählen auch die Verbesserung oder der Austausch des Heizungssystems sowie der Einbau einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung dazu.

Ja, meist wird ein Heizungstausch auch als Teil einer energetischen Sanierung verstanden. Eine festgelegte Definition, was genau zur energetischen Sanierung zählt, gibt es aber nicht.

Die Budgetmittel der bundesweiten Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft. Förderungen für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen über den Sanierungsbonus können derzeit nicht mehr neu beantragt werden. Weiterhin bestehen jedoch regionale Förderprogramme der Bundesländer sowie steuerliche Förderungen.

Aktuell gibt es keine gesetzliche Pflicht für Hausbesitzer ihre bestehende Immobilie zu dämmen. Anders sieht es bei Neubau aus: Hier existieren diverse Vorgaben für nachhaltiges Bauen.


Bildquellen:  SkyLine / Adobe Stock, maho / Adobe Stock, Ingo Bartussek / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.

Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Executive Board (ab 01.02.2027)

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen. Vom 01.01.2019 bis 31.07.2026 bin ich in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Ab 01.02.2027 bin ich Mitglied im Executive Board von Infina. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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