Die energetische Sanierung der Fassade ist meist eine der wichtigsten Maßnahmen, um Ihr Eigenheim zeitgemäß und ökologisch aufzuwerten. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es hinsichtlich der Fassadendämmung gibt, worauf Sie unbedingt achten sollten und wie die energetische Sanierung der Fassade finanziert werden kann.
Die Fassade zu dämmen bietet die Chance, den Heizwärmebedarf des Gebäudes – und somit die Heizkosten – stark zu reduzieren.
Für die Dämmung der Fassade gibt es unterschiedliche technische Möglichkeiten und Materialien, wobei es auch nachhaltige, ökologische Dämmstoffe gibt.
Die Fassadendämmung kann durch eine Förderung unterstützt werden. Kommen ökologische Dämmstoffe zum Einsatz, ist ein besonders hoher Zuschuss möglich.
Was gehört allgemein zur energetischen Sanierung?
Generell können unterschiedliche Maßnahmen gesetzt werden, um eine energetische Sanierung eines Gebäudes durchzuführen. Beispiele für energetische Sanierungsmaßnahmen sind:
Dämmung der Kellerdecke
Dämmung der obersten Geschoßdecke
Dämmung der Außenfassade
Austausch von Fenster und Eingangstüren
Erneuerung der Heizung hin zu einem nachhaltigen System.
Alle Maßnahmen tragen dazu bei, den Heizwärmebedarf der Immobilie zu reduzieren. Dadurch sinken die laufenden Kosten, gleichzeitig wird der Umwelt etwas Gutes getan und das Objekt aufgewertet.
Was passiert bei der energetischen Sanierung der Fassade?
Bei einer Fassadensanierung mit Fokus auf Energieeffizienz steht das Anbringen einer hochwertigen Dämmschicht im Vordergrund. Diese Art der Sanierung umfasst mehr als nur das Neugestalten der Fassade durch Verputzen und Streichen. Der Schlüsselaspekt ist die effektive Wärmedämmung, welche ein zentrales Kriterium für die Definition einer energetischen Sanierung darstellt. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Optimierung der Energieeffizienz durch eine verbesserte Außenwanddämmung, was zu einer signifikanten Einsparung bei den Heizkosten führt.
Wie energieeffizient ein Gebäude ist, lässt sich mittels des „U-Wertes“ angeben. Dieser macht die Qualität der Wärmedämmung vergleichbar. Bei einem Passivhaus muss der U-Wert der Außenfassade bei unter 0,15 liegen, bei einem Standardgebäude hingegen kann dieser Wert bis zu 0,28 betragen – also fast das Doppelte. In einem ungedämmten Altbau kann der Wert sogar bei über 1,5 oder sogar 2 liegen. Das unterstreicht, welche große Wirkung eine neue Fassadendämmung haben kann.
Weiterlesen In unserem Ratgeber „Kosten der energetischen Sanierung“ erfahren Sie, welche Kosten für andere Sanierungsbereiche, wie Fenster oder Heizung, anfallen können. Und im unserem Ratgeber ökologisches Bauen finden Sie weitere Informationen zu Baustoffen und vieles mehr.
Förderungen für die energetische Fassadensanierung
Für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es in Österreich unterschiedliche Fördertöpfe. Dabei ist es nicht nötig, das gesamte Gebäude energetisch zu sanieren, sondern auch Einzelmaßnahmen – wie eben die Dämmung der Fassade – können gefördert werden. Wir haben für Sie auch einen allgemeinen Überblick der Förderungen für energetische Sanierungen erstellt.
Zuschüsse
Die wichtigste Förderung ist der Sanierungsbonus für Private, der bundesweit verfügbar ist. Die Förderung kann beantragt werden, wenn der Heizwärmebedarf des Gebäudes, dank der förderbaren Maßnahmen, um mindestens 40 Prozent sinkt. Besonders wichtig, wenn Sie Ihre Fassade sanieren möchten: Wenn ökologische Dämmstoffe zum Einsatz kommen, kann ein Zuschlag, über die sonstige Förderhöhe von 9.000 bis 42.000 Euro hinaus, gewährt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten.
Zusätzlich ist individuell zu prüfen, ob es von Land oder Gemeinde weitere Fördermöglichkeiten gibt. Auf Landesebene könnte z.B. ein Wohnbaukredit genutzt werden, wobei dieser nur sinnvoll ist, wenn umfangreichere Sanierungen durchgeführt werden und nicht „nur“ die Fassadendämmung. Gemeinden bieten wiederum teils einmalige Zuschüsse, wenn Gebäude im Ortskern saniert werden oder generell energetische Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Steuerliche Vorteile
Eine energetische Sanierung steuerlich absetzen ist möglich, sofern eine Bundesförderung für die Sanierung ausbezahlt wurde. Ist das der Fall, so können 800 Euro pro Jahr als Sonderausgabe angesetzt werden – und zwar in jenem Jahr, in dem die Förderung ausbezahlt wurde und in den vier Folgejahren.
Fassade sanieren: Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Wenn Sie Ihre Fassade energetisch sanieren möchten, werten Sie Ihr Eigenheim maßgeblich auf. Damit dieses Vorhaben möglich ist, stehen Ihnen gleich mehrere Finanzierungsmöglichkeiten offen:
Eigenmittel: Beginnen Sie rechtzeitig zu sparen und bringen Sie die Eigenmittel ein, um die Kosten der Fassadensanierung decken zu können.
Förderungen: Wie beschrieben stehen Ihnen Fördergelder zur Verfügung, damit die Fassadensanierung leistbar ist.
Kredit: Da die Dämmung der Fassade sofort zu einer Reduktion der laufenden Kosten führt, rechnet sich auch ein eigens dafür aufgenommener Kredit. Informieren Sie sich über aktuelle Kreditkonditionen in dem Sie hierzu unseren Finanzierungsrechner nutzen.
Meist werden die unterschiedlichen Möglichkeiten kombiniert, um die Kosten der energetischen Fassadensanierung zu decken.
Was ist das maximale Alter für einen Kredit? Ein maximales Alter für einen Kredit in Österreich gibt es nicht, denn es können auch Pensionisten einen Kredit im Alter aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie als Sicherheit für die Finanzierung herangezogen werden kann.
Systeme und Materialien für die Fassadendämmung
Um die Fassade eines Gebäudes zu dämmen, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten. Welche Option für Ihr Gebäude die beste Wahl ist, muss schlussendlich von einem Baumeister beurteilt werden. Zusätzlich können Sie vorab eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Nachstehend fassen wir zusammen, welche Dämm-Möglichkeiten bestehen.
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Das Wärmedämmverbundsystem wird bei Außenmauern eingesetzt, bei denen es keine nutzbaren Zwischenräume für eine Kerndämmung gibt. Diese dämmenden Elemente werden direkt an der Außenseite der Bestandsmauer befestigt, mittels Dübel, geklebt oder mit einem Schienensystem. Zum Einsatz kommen meist EPS-Platten (expandiertes Polystyrol, Polystyrol-Hartschaum, Styropor). Als ökologische, aber teurere, Alternativen können Hanf- oder Holzfasern verwendet werden.
Hinterlüftete Vorhangfassade
Bei dieser Variante wird eine Unterkonstruktion aus Holz oder Aluminium auf der Außenwand befestigt. Die Freiräume, die innerhalb dieser Konstruktion vorhanden sind, werden mit Dämmstoff befüllt. Ein Luftspalt zwischen Dämmung und Fassadenverkleidung wird freigelassen. Daher wird diese Fassade als „hinterlüftet“ bezeichnet. Diese Option ist besonders teuer, bietet dafür aber auch Gestaltungsspielraum. So können Sie z.B. auch eine Holzfassade auf der Außenkonstruktion anbringen.
Kerndämmung
Eine Kerndämmung ist möglich, wenn zwei Mauerschichten vorhanden sind. Der in diesem Fall dann bereits baulich vorhandene Hohlraum wird mit Dämmmaterial befüllt. Dazu müssen Löcher in die Außenwand gebohrt werden, damit anschließend der Dämmstoff eingeblasen werden kann. Hierfür wird wiederum EPS verwendet, diesmal jedoch nicht in Form von Platten, sondern kleinen Kugeln, die eingeblasen werden. Je weniger Hohlraum zum Befüllen vorhanden ist, desto schwächer fällt daher leider auch der Effekt der Dämmung aus.
Innendämmung
Die Innendämmung kann ergänzend zur Kerndämmung zum Einsatz kommen. Sie wird von Innen angebracht und soll daher nicht die Kälte draußen, sondern die bereits vorhandene Wärme im Haus halten. Der Vorteil ist, dass das bisherige äußere Erscheinungsbild des Gebäudes unverändert bleibt, der Nachteil besteht darin, dass Ihr Wohnraum vorübergehend zur Baustelle und etwas kleiner wird.
Alte Fassade sanieren: Welche Vorschriften gelten?
Inwiefern die bestehende Fassade überhaupt verändert werden darf, muss vorab mit der Baubehörde geklärt werden. Das betrifft einerseits die Optik des Gebäudes und andererseits auch das Flächenausmaß, denn eine außen angebrachte Fassade vergrößert die Immobilie und verringert somit z.B. den Abstand zum Nachbargrundstück. Kontaktieren Sie daher vorab die zuständige Baubehörde (Gemeinde) um zu klären, ob und welche Vorgaben zu berücksichtigen sind.
Der richtige Zeitpunkt für die energetische Fassadensanierung
Eine energetische Fassadensanierung sollte gut geplant werden, denn schließlich handelt es sich dabei um eine Baustelle, die das gesamte Eigenheim betrifft.
Reihenfolge bei der energetischen Sanierung
Der erste Schritt ist zu entscheiden, welche Sanierungsmaßnahmen generell alle umgesetzt werden. Legen Sie also fest, ob beispielsweise zusätzlich zur Fassadendämmung auch Dach und Fenster erneuert werden. Gemeinsam mit einem Baumeister wird definiert, welche Schritte wann umgesetzt werden. Auch eine Energieberatung kann hinsichtlich der Reihenfolge aufschlussreich sein.
Ansonsten gilt als Faustregel: Von oben nach unten sanieren. Beginnen Sie also bei der Dachdämmung, dann bei der obersten Geschoßdecke, tauschen Sie anschließend die Fenster und isolieren Sie danach die Außenwände, usw.
Tipp: Es ist sinnvoll, im Zuge einer energetischen Gebäudesanierung gleich mehrere Maßnahmen zu setzen. Prüfen Sie z.B., ob auch die Fenster getauscht werden sollten, wenn schon an der Fassade gearbeitet wird. Naheliegend ist auch, die Fassade anschließend neu zu streichen und eventuell Spenglerarbeiten (Regenfallrohre entlang der Fassade, etc.) durchführen zu lassen.
Wann ist die Fassade sanierungsbedürftig?
Die Gebäudefassade leidet unter den fortlaufenden Witterungseinflüssen und verliert nach und nach an Farbe. Hierfür würde einfach ein neuer Anstrich ausreichen. Bei stärker abgenutzten Fassaden kann zusätzlich die Grundierung erneuert werden oder generell neu verputzt werden. Im Zuge dessen lassen sich auch kleine Risse ausbessern. Ein weiteres Anzeichen dafür, dass die Fassade dringend saniert werden sollte, ist der Befall mit Moos, Algen oder Pilzen.
Hinzu kommt, dass Fassaden, die vor über 20 Jahren errichtet wurden, schlichtweg hinsichtlich der Dämmung bei Weitem nicht mehr den heutigen technischen Möglichkeiten entsprechen. Auch wenn eine ältere Fassade optisch noch in Ordnung ist, kann die Dämmung der Fassade sinnvoll sein, um den Heizwärmebedarf – und somit auch die laufenden Heizkosten – deutlich zu reduzieren.
Energetische Sanierung der Fassade: senkt den Heizwärmebedarf
Die energetische Sanierung der Fassade ist ein zentraler Bestandteil jeder ganzheitlichen, energetischen Gebäudesanierung. Durch diese Maßnahme gelingt es, den Heizwärmebedarf des Gebäudes deutlich zu reduzieren und somit die laufenden Kosten zu reduzieren. Daher lohnt sich die Sanierung und Dämmung der Fassade nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch finanziell. Denn einerseits können Sie sich auf niedrigere Heizkosten freuen und andererseits wird die gesamte Immobilie aufgewertet. Dies wird sich bei einem möglichen späteren Immobilienverkauf deutlich bemerkbar machen.
Es kann sinnvoll sein, gleich zusätzliche Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn schon die Fassade saniert wird. Denken Sie beispielsweise an, die Fenster tauschen zu lassen oder auch das Dach zu erneuern, wenn schon an der Fassade gearbeitet wird.
Die Finanzierung dieses Vorhabens ist mit Eigenmitteln, Förderungen und selbstverständlich auch per Kredit möglich. Zusätzlich haben Sie den Vorteil, die Kosten der energetischen Sanierung steuerlich, über fünf Jahre hinweg, geltend machen zu können, sofern Sie eine Bundesförderung erhalten haben.
Weitere Fragen
Es ist zu unterscheiden, ob eine bestehende Fassade nur erneuert wird (Verputzt und ggf. gestrichen) oder ob es sich um eine thermische Sanierung, bei der Dämmungsmaßnahmen durchgeführt werde, handelt.
Die Kosten sind stark vom eingesetzten Material und der Art der Dämmung abhängig. Grundsätzlich ist, je nach Größe des Gebäudes, mit ca. 12.000 bis 40.000 Euro zu rechnen (für ein Einfamilienhaus), wobei die Kosten häufig zumindest teilweise mit Förderungen abgedeckt werden können.
Für eine Mietminderung sind Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung entscheidend. Beim Verputzen entsteht wenig Lärm und es dauert nicht sehr lange, also wäre nur eine eher geringfügige oder keine Mietminderung durchsetzbar.
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Über den Autor: Hagen Luckert Position: Geschäftsführer
Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.
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