Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 11.07.2024
Die Maßnahmen zum geförderten Wohnbau gestalten sich in jedem Bundesland ein wenig anders. Bei der Wohnbauförderung in Niederösterreich (NÖ) steht ein Punktesystem im Mittelpunkt, das über die Höhe der Förderung entscheidet. Welche Voraussetzungen das Land NÖ dabei stellt, wo die Einkommensgrenzen liegen und wie die Rückzahlung der Wohnbauförderung verläuft, lesen Sie hier.
Für Privatpersonen ist insbesondere die Wohnbauförderung für einen Neubau, Kauf einer Wohnung oder Reihenhauses sowie für die Sanierung interessant. Die wichtigsten Fakten dazu erfahren Sie in den folgenden Absätzen.
NÖ-Landeskredit für Neubau und Wohnungskauf
Die Wohnbauförderung in Österreich erfolgt großteils über ein besonders günstiges Darlehen: Wer in Niederösterreich ein Eigenheim neu bauen, ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, der kann um dieses Landesdarlehen ansuchen.
Was ist das Landesdarlehen?
Das Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich hat grundsätzlich eine Laufzeit von wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren. Wie hoch der Darlehensbetrag ausfällt, hängt von der individuellen Berechnung ab, doch dazu später mehr. Der Betrag wird jedenfalls mit jährlich 1 Prozent im Nachhinein verzinst und die Rückzahlungsraten steigen erst mit den Jahren langsam an.
Das Förderdarlehen kann für die Errichtung von Eigenheimen bzw. den Ersterwerb eines Reihenhauses oder einer Wohnung im Geschoßwohnbau verwendet werden.
Zusammengefasst finden Sie die offiziellen Informationen auf der Seite der Niederösterreichischen Landesregierung. Die zuständige Stelle für alle Wohnbauangelegenheiten ist unter dieser Adresse zu erreichen:
Amt der NÖ Landesregierung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Telefon: +43 2742 9005 E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at
Auszahlung der Wohnbauförderung bei Neubau
Bei Neu-Errichtung eines Eigenheims erfolgt die Auszahlung des Wohnbaudarlehens nicht etwa auf einmal, sondern wird auf bis zu drei Teilbeträge aufgesplittet. Die Staffelung verläuft wie folgt:
30 Prozent nach der Fertigstellung von Keller inklusive Decke
60 Prozent nach der Fertigstellung des Rohbaus inklusive Dach
10 Prozent nach der Fertigstellungsmeldung
Unumgängliche Voraussetzung für die Auszahlung ist dabei aber, dass die Liegenschaft nicht überbelastet ist. Welche Gesamtsumme sich bei der Auszahlung tatsächlich ergibt, hängt von der Punktezahl ab, die das Objekt bei der anfänglichen Prüfung sammeln kann.
Höhe der Wohnbauförderung bei Hausbau und Wohnungskauf in NÖ
Wie erwähnt, erfolgt die Wohnbauförderung bei Hausbau und Wohnungskauf per zinsgünstigem Landesdarlehen. Wie hoch dieses Darlehen ausfällt, wird durch ein Punktesystem ermittelt, welches wir im Folgenden näher erläutern.
Berechnung des Landesdarlehens
Bei jedem Antrag auf Wohnbauförderung wird geprüft, wie viele Punkte der Neubau bzw. die Eigentumsimmobilie in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Lagequalität sammeln kann. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Fördergelder für Familien.
Die Punkte werden für das gesamte Haus vergeben. Bei Wohnungskauf in einem Geschosswohnbau muss aber jeder zukünftige Eigentümer separat um Förderung ansuchen. Die gesamte Fördersumme ergibt sich dann aus den errechneten Punkten:
Immobilienart
Wert pro Punkt
Max. Punktezahl
Max. Fördersumme
Eigenheim oder Reihenhaus
300 €
140
42.000 € + Familienförderung
Wohnungen im Geschoßwohnbau
200 €
140
28.000 € + Familienförderung
Zudem gewährt das Land Niederösterreich unter bestimmten Voraussetzungen Zinsvorschüsse zu Eigenheimen.
Grundlage: Gebäudedämmung und Heizsystem
Als Grundvoraussetzung, um die Förderung prinzipiell zu erhalten, muss das Gebäude über ein „hocheffizientes alternatives Heizsystem“ verfügen (z. B. Wärmepumpe, biogene Heizung oder Fernwärmeanschluss) und einen gewissen energetischen Standard erreichen.
Hier besteht die Möglichkeit, zwischen zwei Modellen zu wählen:
Variante A: Bei dieser Variante steht die Dämmung des Hauses im Vordergrund. Eine optimierte Wärmedämmung ist Pflicht – deshalb ist hier nur ein entsprechend niedriger Heizwärmebedarf (HWB) erlaubt.
Variante B: Bei Variante B reicht eine Standard-Wärmedämmung aus, dementsprechend ist ein etwas höherer HWB möglich. Zum Ausgleich muss eine optimierte Haustechnik verbaut sein: wahlweise eine Photovoltaik-Anlage (≥ 2 kWp), eine Solaranlage (≥ 4 m²) oder eine Wohnraumlüftung.
Egal, welche Variante Sie wählen: Sie bekommen immer 65 Punkte für die Erfüllung. Welche Werte beim HWB genau erlaubt sind, können Sie in der Broschüre Wohnbauförderung Eigenheim nachlesen.
Gut zu wissen: Der Heizwärmebedarf ist stark von der Gebäudegeometrie und dem klimatischen Standort beeinflusst. Deshalb wird als Vergleichswert der HWB in einem – immer gleichen – Referenzklima herangezogen und auch die Gebäudeaufteilung wird berücksichtigt.
Zusatzpunkte für Ökologie, Haustechnik und Sicherheit
Darüber hinaus kann das Gebäude in weiteren Kategorien Punkte sammeln. Zusätzliche Förderung gibt es zum Beispiel für:
Wenn Ihre künftige Immobilie in einer von Abwanderung bedrohten Region liegt oder sich im Ortskern befindet, dann sind weitere Punkte – und somit weitere Förderung möglich. Bis zu 40 zusätzliche Punkte können Sie damit erreichen.
Tipp: Sie können diese Liste herunterladen, um zu sehen, ob Ihre Gemeinde von Abwanderung betroffen ist.
(Jung-)Familienförderung
Im letzten Schritt wird zu den erreichten Punkten die Familienförderung hinzuaddiert – diese wird jedoch nicht in Punkten gemessen. Es handelt sich hier um folgende Beträge:
Grund
Zusätzlicher Darlehensbetrag
Jedes versorgungsberechtigte Kind
10.000 €
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % oder Anspruch auf Pflegegeld Stufe II
10.000 €
Arbeitnehmer-Zusatz (in den letzten 15 Monaten unselbstständig erwerbstätig und mind. seit 3 Jahren Hauptwohnsitz in NÖ)
3.000
Jungfamilie (ein Partner bzw. Einzelperson unter 35 Jahre mit mind. einem versorgungsberechtigten Kind)
10.000 €
Niederösterreichs Umsetzung des Wohn- und Baupakets: Zinszuschüsse für Eigenheime
Niederösterreich verwendet die Mittel aus dem Wohn- und Baupaket des Bundes für Eigenheim-Zinszuschüsse. Das Land will damit Häuslbauer aufgrund hoher Kreditzinsen entlasten und zugleich der angeschlagenen Baubranche helfen.
Zinszuschüsse für Eigenheime
Es wird eine Einmalförderung von 5 % der Kreditsumme bis maximal 200.000 Euro gewährt, was bis zu 10.000 Euro entspricht. Die Mittel stammen zu 5,4 Millionen Euro vom Bund und 7 Millionen Euro vom Land. Zwischen 1.600 und 2.000 Familien sollen profitieren können. Anträge können rückwirkend ab 18.04.2024 gestellt werden, wobei das „First come, first serve“-Prinzip gilt. Förderanträge können in den Jahren 2024 und 2025 gestellt werden. Voraussetzung ist zudem ein Bankdarlehen, welches nicht vor dem 01.01.2022 aufgenommen wurde und noch eine Laufzeit von mindestens bis 31.12.2028 hat. Zudem gelten weitere Kriterien, wie beispielsweise gewisse Einkommensgrenzen und Standards bezüglich der Energieeffizienz, welche erfüllt werden müssen.
Leistbarer Wohnraum und Bauwirtschaft
Bis 2027 sollen statt der geplanten 4.000 neuen Wohneinheiten nun 7.000 gebaut werden. Die Maßnahme soll die Baubranche ankurbeln und betont die Wichtigkeit von Eigentum in Niederösterreich.
Beispiel: Wohnbauförderung in NÖ bei Errichtung eines Eigenheims
Das folgende Beispiel soll die Berechnung der Wohnbauförderung in NÖ verdeutlichen:
Familie Mustermann (Eltern unter 35 Jahren plus 2 Kinder) baut ein Einfamilienhaus in der Abwanderungsgemeinde Gmünd. Sie entscheidet sich für ein optimal gedämmtes Passivhaus (Variante A) mit zusätzlicher Photovoltaik-Anlage, Dachbegrünung und Alarmanlage. Beide Eltern sind unselbstständig erwerbstätig. Die Familie erhält ein Landesdarlehen in Höhe von 65.400 Euro als Wohnbauförderung.
Faktor
Punkte
Förderungssumme
Dämmung und Heizsystem (Variante A)
65
19.500 €
Zusätzliche PV-Anlage (4 kWp)
15
4.500
Teilbegrünung
3
900 €
Alarmanlage
5
1.500 €
Lage
10
3.000 €
Familienbonus (2 Kinder)
20.000 €
Familienbonus (Arbeitnehmer)
6.000 €
Familienbonus (Jungfamilie)
10.000 €
GESAMT
65.400 €
Voraussetzungen für Wohnbauförderung durch das Land NÖ
Eine Grundvoraussetzung ist die Staatszugehörigkeit: Wohnbauförderung bekommen österreichische Staatsbürger und Gleichgestellte, also unter anderem EWR-Bürger oder Schweizer Staatsbürger. Genauso unverzichtbar (bei Neubau eines Eigenheims) ist die Bauberechtigung bzw. der Nachweis, dass man Baugrundeigentümer ist.
Alle Voraussetzungen für die niederösterreichische Wohnbauförderung auf einen Blick:
Sie (oder Ihr/e Partner/in) sind EU-Staatsbürger/in oder gleichgestellt (z. B. Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein).
Das Gebäude verfügt über ein hocheffizientes alternatives Heizsystem (mit biogenen Brennstoffen, Wärmepumpe oder biogene Fernwärme).
Sie verlegen nach der Fertigstellung Ihren Hauptwohnsitz in die neue Immobilie.
Das Darlehen wird durch Eintragung des Landes Niederösterreich im Grundbuch abgesichert.
Ihr Haushaltseinkommen bleibt innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen.
Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung in NÖ
Personen im Haushalt
Einkommensgrenze
1 Person
55.000 Euro
2 Personen
80.000 Euro
Je weitere Person
10.000 Euro
Wenn diese Grenzen überschritten werden, heißt das nicht, dass die Förderung komplett gestrichen wird. Allerdings werden die Fördermaßnahmen dann entsprechend gesenkt.
Nicht betroffen von dieser Reduzierung sind Familienzuschläge. Übrigens: Freibeträge für erhöhte Werbungskosten sowie Unterhaltszahlungen bzw. Alimente zählen nicht zum Haushaltseinkommen. Allerdings müssen die Werbungskosten durch einen Bescheid vom Finanzamt bestätigt werden können.
Antrag und Unterlagen
Den Antrag auf Wohnbauförderung können Sie beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung einreichen:
Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1/Haus 7A 3109 St. Pölten
Alternativ können Sie sich aber auch an eine der zehn Außen-Dienststellen oder die Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaften wenden – oder auch den Antrag ganz einfach online stellen.
Um den Antrag einreichen zu können, sind diverse Unterlagen nötig. Dazu zählen neben dem ausgefüllten Antragsformular für Eigenheime:
Eigentumsnachweis
Datenblatt Eigenheim/Reihenhaus (Beilage A)
Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe
Nachweis über Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Anspruch auf Pflegegeld (nur vorzuweisen, wenn Anspruch darauf besteht)
Staatsbürgerschaftsnachweis aller Personen im Haushalt
Geburtsurkunde jedes Kindes
Heiratsurkunde
Neben den amtlichen Unterlagen bzw. den entsprechenden Kopien muss im Zuge der Punktevergabe nachgewiesen können, dass möglichst viele umweltschutztechnische Maßnahmen berücksichtigt werden. Wenn es sich um das Landesdarlehen und damit um eine rückzahlbare Wohnbauförderung handelt, ist außerdem der Bescheid nötig, dass das Darlehen ins Grundbuch eingetragen wurde.
Achtung: Fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Darlehensbewilligung muss ein Endabrechnungsformular eingereicht werden. In diesem Dokument wird bestätigt, dass das geförderte Objekt ordnungsgemäß errichtet und die Energiekennzahl eingehalten wurde. Durch die Meldebestätigung wird zudem nachgewiesen, dass die Wohnfläche als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Dieser abschließende „Beweis“ sollte auf keinen Fall übersehen werden, da ansonsten womöglich der Förderungsbetrag sofort zurückgefordert wird.
Rückzahlung der Wohnbauförderung in NÖ
Jedes Darlehen muss irgendwann zurückgezahlt werden, das gilt auch für die Wohnbauförderung in Niederösterreich. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu für Sie zusammengefasst.
Wie verläuft die Rückzahlung des Landesdarlehens?
Die Rückzahlung der Wohnbauförderung verläuft nach dem immer gleichen Prinzip: In den ersten fünf Jahren nach Bewilligung zahlt man 2 Prozent des Darlehensbetrags zurück. Ab dem sechsten Jahr erhöht sich der Rückzahlungsbetrag auf 3 Prozent. Im Abstand von je fünf Jahren wird er dann immer um ein Prozent erhöht. Fällig sind die Rückzahlungsraten grundsätzlich am 1. April und 1. Oktober.
Mit anderen Worten: Im Lauf der Jahre steigen die Ratenzahlungen, die zweimal jährlich zu leisten sind. Das sollte in der langfristigen Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden, damit der letzte Teil der 27,5 Jahre nicht zur großen Belastung wird.
Wohnbauförderung in NÖ übernehmen
Was tun, wenn man ein gefördertes Eigenheim kaufen möchte? Per se ist das kein Problem, sofern Sie als Käufer Ihrerseits Förderungswürdigkeit nachweisen können. Außerdem muss das Land Niederösterreich dem Kauf zustimmen. Für die Übernahme der Wohnbauförderung sind folgende Unterlagen nötig:
Staatsbürgerschaftsnachweis
Datenblatt „Förderungsübernahme nach Endabrechnung“
Einkommensnachweis
Zustimmungserklärung, die für das Grundbuch gültig ist
Vollmacht des Verkäufers, falls es sich um einen Rechtsvertretungsfall handelt
Eine Ausnahme besteht, wenn für den geförderten Wohnraum ein Pfandrecht inklusive Vorkaufsrecht im Grundbuch steht. Trifft das zu, muss dieses Darlehen vor dem Verkauf erst zurückgezahlt werden.
Vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung – geht das?
Eine Frage, die sich beim Thema Wohnbauförderung oft stellt: Spart man sich eigentlich Geld, wenn man das Darlehen frühzeitig zurückzahlt? Im Fall von Wohnbauförderung in NÖ ist das seit 2019 eindeutig nicht (mehr) der Fall. Vor einigen Jahren wurde nämlich noch ein Rabatt auf den Rückzahlungsbetrag vergeben, wenn die Schulden früher getilgt wurden.
Förderung von (Altbau-)Sanierungen in Niederösterreich
Es muss ja nicht immer der Neubau sein – auch eine Sanierung kann schnell teuer werden. Alle Informationen zur Sanierungsförderung in Niederösterreich finden Sie hier und natürlich in diesem Abschnitt unseres Ratgebers zusammengefasst. Wenn es schnell gehen soll, kommen Sie hier direkt zum Antrag für Sanierungsförderung.
Gut zu wissen ist zunächst einmal, dass Förderungsgelder bei der Eigenheimsanierung oft nicht zurückgezahlt werden müssen. Als förderbare Sanierungsmaßnahmen gelten ganz allgemein:
Wärmeschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches
schalldämmende Maßnahmen
Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung des Objektes
die Vereinigung oder Teilung von Wohnungen
die Sanierung oder Errichtung von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-, Stromleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an Fernwärme. Die Sanierung von Gasleitungsanlagen
im Zusammenhang mit anderen überwiegenden Sanierungsmaßnahmen bei Wohnungssanierungsförderung auch die Errichtung oder Umgestaltung von Außenanlagen und Nebengebäuden (z. B. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, Abstellräumen), Erneuerung und Herstellung allgemein genutzter Anlagen und Räume (z. B. Stiegenhausmalerei).
Sicherheitspaket
Heizungsanlagen mit und ohne Warmwasseraufbereitung mit erneuerbarer bzw. mit Umweltenergie
Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen infolge von Hochwasserschäden an Wohngebäuden einschließlich des Kellers
Soweit aber nur die Aufzählung, welche Baumaßnahmen theoretisch gefördert werden könnten. Damit die Förderung tatsächlich bewilligt wird, sind wieder ganz spezielle Kriterien einzuhalten:
Das Gebäude, in dem die Wohnungssanierung stattfindet, muss mehr als 500 m² Wohnnutzfläche haben.
Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre her sein und das Benützungsrecht bestehen.
Bei einem Gebäude mit Sanierungskosten ab 360 Euro/ Quadratmeter Wohnnutzfläche muss man ein Baubankkonto und einen Nachweis der Beauftragung einer befugten Person haben.
Das geförderte Objekt muss der Hauptwohnsitz sein.
Wie so oft gibt es natürlich gewisse Ausnahmen. Wenn es sich zum Beispiel um Reparatursanierungen nach Hochwasserschäden handelt, stellt sich die Frage nach der Baubewilligung nicht, ebenso wenig wie beim Thema Barrierefreiheit. Sollen hingegen Sanierungsmaßnahmen zum Einbruchschutz durchgeführt werden, gilt die 20-Jahre-Frist.
Energetische Sanierung 2024
Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.
Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.
Wohnbauförderung in NÖ: mit Energieeffizienz punkten
An diesem Punkt sollte klar sein: Mit den richtigen Voraussetzungen fällt die Wohnbauförderung in Niederösterreich definitiv nicht gering aus. Allerdings ist immer auch der Blick in die Zukunft wichtig, wenn es sich um Förderung in Form eines Landesdarlehens handelt. Stichwort: steigende Rückzahlungsraten.
Bei umweltschonendem, nachhaltigem Wohnbau ist das Punktesystem der Landesförderung aber sicher nicht zu verachten. Schauen Sie also beim Heizwärmebedarf ganz genau hin – es kann sich lohnen!
Häufige Fragen
Die Höhe der Wohnbauförderung hängt in Niederösterreich z. B. von der Energieeffizienz des Gebäudes, der technischen Ausstattung, der Lage der Immobilie und der Familiensituation ab. Für ein junges Paar mit Kind kommen z. B. mindestens 49.500 Euro zusammen.
Wenn Sie (oder Ihr/e) Partner/in österreichische oder EU-Staatsbürger sind, das Gebäude energietechnische Mindeststandards erfüllt und Sie gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, dann haben Sie wahrscheinlich gute Chancen auf die Wohnbauförderung in Niederösterreich.
Die niederösterreichische Landesbank meldet die vollständige Rückzahlung automatisch an die Landesregierung, die Ihnen dann eine Löschungsquittung sendet. Mit dieser können Sie das Pfandrecht des Landes aus dem Grundbuch löschen lassen.
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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