Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 16.03.2023
Das Land Steiermark bietet eine Vielzahl von unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten an. Was das für die Eigenheim- und Sanierungsförderung in der Steiermark bedeutet und wie die Rückzahlung der Wohnbauförderung verläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wohnbauförderung durch das Land Steiermark: Was heißt das?
Wie in jedem anderen österreichischen Bundesland gibt es auch in der Steiermark nicht die Wohnbauförderung. Die wichtigsten Begriffe, die Sie hier kennen sollten, sind das Landesdarlehen, die Häuslbauerförderung und die Hausstandsgründung bei Jungfamilien.
Höhe der Wohnbauförderung bei Eigenheimen
Wie hoch die Wohnbauförderung tatsächlich ausfällt, hängt ganz vom förderbaren Vorhaben, der Personenzahl im Haushalt sowie deren Jahresnettoeinkommen ab. Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermarkfür:
einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
die Hausstandsgründung bei Jungfamilien
Wenn Sie eine bestimmte Frage zum Thema Wohnbauförderung haben, können Sie sich übrigens an folgende offizielle Stelle wenden:
Infozentrale für Energie und Wohnbau des Landes Steiermark Landhausgasse 7 8010 Graz E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at Telefon: +43 316 877 3713
Das Landesdarlehen als Wohnbauförderung
Wenn es sich um den Erstkauf einer Wohnung handelt oder der Antragsteller der befugte Bauträger ist, besteht die Möglichkeit auf ein Landesdarlehen. Bei Neubauten gilt dabei die Voraussetzung, dass gewisse ökologische Mindeststandards umgesetzt werden.
Das Landesdarlehen als sogenannter Wohnbauscheck wirdfür eine Laufzeit von knapp über 25 Jahre mit einem Zinssatz von 3 % vergeben. Bei der Wohnbauförderung in Form eines Darlehens gelten folgende Bedingungen:
20,5 Jahre Laufzeit
1 Prozent Zinsen p. a.
Rückzahlbares Darlehen
Weitere Informationen zum Wohnbaucheck und die nötigen Formulare finden Sie auf der offiziellen Webseite des Landes Steiermark. Genauer gesagt, handelt es sich bei der Neufassung der Wohnbauförderung um die Häuslbauerförderung bzw. um die Eigenheimförderung. Aber wer bekommt die Förderung, wie hoch fällt sie aus und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Förderung beim Hausbau in der Steiermark
Ausschlaggebend für die Höhe der Häuslbauerförderung sind mehrere Faktoren: einerseits die Personenzahl im Haushalt, andererseits auch die Bauweise und der Ort des Eigenheims. Im Detail bedeutet das unter anderem, dass pro Haushalt des Antragstellers folgende maximale Fördersumme möglich ist:
1 Person: 30.000 Euro
2 Personen: 35.000 Euro
Je weitere nahestehende Person: zusätzlich 5.000 Euro
Das nächste ausschlaggebende Kriterium ist die Bauweise. Auch das Land Steiermark legt Wert darauf, eine ökologisch sinnvolle Gestaltung von Neubauten zu fördern, weshalb eine umweltfreundliche Bauweise Voraussetzung für die Wohnbauförderung ist. Hier finden Sie die offiziellen Vorgaben zu Heizwärmebedarfsgrenzen sowie die wärmetechnischen Mindestanforderungen.
Je umweltfreundlicher das Eigenheim, desto lukrativer die Förderung: Besondere ökologische Maßnahmen bringen zusätzliche Fördergelder. Das kann zum Beispiel eine Photovoltaikanlage samt elektrischem Energiespeicher oder eine thermische Solaranlage plus Wärmepumpenheizung sein. Der Förderbetrag kann dadurch um bis zu 8.000 Euro steigen.
Zuschläge gibt es außerdem, wenn sich das neue Eigenheim in einem Siedlungsschwerpunkt befindet. Weitere 10.000 Euro Förderung werden dann möglich. Bei der Errichtung von Eigenheimen in Gruppen sind es auch zusätzlich bis zu 10.000 Euro.
Aber Achtung: Damit die Häuslbauerförderung gewährt wird, darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein, wenn der Antrag gestellt wird. Sie dürfen außerdem zu diesem Zeitpunkt noch nicht in dem Objekt wohnen. Und wenn Sie gerade erst vor der Aufgabe stehen, Ihren eigenen Haushalt auf die Beine zu stellen, dann bietet das Land ebenfalls eine Fördermöglichkeit.
Förderung der Hausstandsgründung mit dem Annuitätenzuschuss
Bei der Hausstandsgründung handelt es sich um einen Annuitätenzuschuss. Die Förderung besteht in diesem Fall aus 5 Prozent Zinsenzuschuss auf Kredite bis zu 22.500 Euro. Die genaue Staffelung sieht wie folgt aus:
Kredithöhe
Laufzeit
Zuschuss insgesamt
Was wird gefördert?
7.500 Euro
5 Jahre
1.069 Euro
Kauf eines nicht geförderten Eigenheims samt Einrichtung
15.000 Euro
10 Jahre
4.244 Euro
Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung samt Einrichtung
22.500 Euro
10 Jahre
6.366 Euro
Kauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung samt Einrichtung oder Bauarbeiten am Eigenheim bzw. der Eigentumswohnung
Voraussetzung für Gewährung der Förderung ist dabei, dass der Antrag innerhalb des ersten Jahres nach der Hausstandsgründung eingeht. Gefördert wird außerdem nicht jeder Antragsteller; dieses Angebot richtet sich vielmehr an sogenannte Jungfamilien. Damit sind gemeint:
Ehepaare, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Familien mit mindestens 3 Kindern
Familien mit einem behinderten Kind
Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Um als Jungfamilie zu gelten, muss es also im Haushalt nicht zwingend Kinder geben. Der ausschlaggebende Faktor ist, wie der Begriff „Jungfamilienförderung“ schon vermuten lässt, vielmehr das Alter der Bewerber.
Jungfamilien erhalten für die Hausstandsgründung eine attraktive Förderung.
Voraussetzung für Wohnbauförderung in der Steiermark
Es ist keine große Überraschung: Auch in der Steiermark gelten gewisse Einkommensgrenzen, was die Wohnbauförderung betrifft. Abgesehen davon sollten Antragsteller die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Hier finden Sie alle Bedingungen auf einen Blick zusammengefasst!
Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung (Neuerrichtung eines Eigenheimes)
Ausschlaggebend ist das Jahresnettoeinkommen aller Personen im Haushalt. Damit der volle Förderungsbetrag gewährt wird, gelten folgende Grenzen:
1 Person: 40.800 Euro
2 Personen: 61.200 Euro
Jede weitere Person: zusätzlich 5.400 Euro
Werden die Einkommensgrenzen überschritten, reduziert sich die Summe. Pro 1.080 Euro Überschreitung gibt es dann 20 Prozent weniger Wohnbauförderung.
Erfüllung der energietechnischen Mindestanforderungen
Seit Januar 2021 benötigen Sie eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für Ihr Bauvorhaben (diese kann auch nachgereicht werden). Förderungen dürfen nur vergeben werden, wenn die gesamte Bauausführung dem Stand der Technik entspricht, insbesondere im Zusammenhang mit Wärme- und Schallschutz. Näheres dazu können Sie hier nachlesen.
Wollen Sie mehr über Energiekennzahlen erfahren? Dann lesen Sie doch unseren Ratgeber zum Thema Energieausweis in Österreich.
Weitere Voraussetzungen für Förderung durch das Land Steiermark
Die Wohnbauförderung hängt in der Steiermark von den üblichen personenbezogenen Voraussetzungen ab:
Eigentumsrecht und ggf. Bauberechtigung
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
Aufgabe bisheriger Wohnungen innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des geförderten Objekts
Gesicherte Finanzierung des Bau-/Kaufvorhabens
Nicht zuletzt spielt noch der Zeitplan eine Rolle: Bei einem Neubau, das durch ein Landesdarlehen gefördert wird, darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die FA Energie und Wohnbau offiziell schriftlich zugestimmt hat.
Sanierungsförderung durch das Land Steiermark
Wohnbauförderung bedeutet nicht nur die Förderung von neuen Eigenheimen, sondern auch Sanierungsförderung. Der Katalog von förderbaren Maßnahmen ist dabei relativ umfangreich, die Förderart wiederum schnell erklärt: Meist kommt die Sanierungsförderung in Form von Annuitätenzuschüssen.
Eine Sanierung wird durch das Land Steiermark eventuell finanziell unterstützt.
Assanierung und Co.: Was wird gefördert?
Als Privatperson können Sie in der Steiermark für folgende Sanierungsmaßnahmen Förderung beantragen:
Assanierung Von einer Assanierung spricht man, wenn mehr als 50 Prozent eines Bestandsobjekts in einem Siedlungsschwerpunkt ersetzt werden.
Umfassende Sanierung Die Förderung kann gewährt werden, wenn die Sanierung über die notwendige Erhaltung des Gebäudes und der Gebäudeteile hinausgeht. Bei so einer Sanierung werden drei Wohnungen gleichzeitig saniert.
Maßnahmen für barrierefreies und altengerechtes Wohnen Als solche Maßnahmen gelten die Schaffung von barrierefreien Zugängen, Wohn- und Schlafverhältnisse oder Sanitäranlagen.
Umfassende energetische Sanierung / kleine Sanierung Mit der umfassenden energetischen Sanierung werden thermische Sanierungen und Verbesserungen des energetisch relevanten Haustechniksystems gefördert. Genau nachzulesen sind alle Förderanlässe hier.
Kleine Sanierung Eine kleine Sanierung kann zum Beispiel Maßnahmen zum Energiesparen bedeuten, aber auch die Veränderung von Wohnraum oder die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen.
Radonsanierung Mit einer Radonsanierung sind alle Baumaßnahmen gemeint, die zur Senkung der Radonkonzentration in den Wohnräumen vorgenommen werden. Gefördert werden diese Maßnahmen, wenn die Konzentration mehr als 1.000 Bq/m² beträgt.
Abgesehen von diesen Förderoptionen gibt es in der Steiermark noch die Sanierungsoffensive zur Ortskernbelebung: Sie wird an Gemeinden und Gesellschaften mit mehrheitlichem Eigentum der Gemeinde vergeben.
Der Annuitätenzuschuss als Wohnbauförderung
Bei einem Annuitätenzuschuss handelt es sich ganz einfach um Zinszuschüsse bei der Rückzahlung eines Darlehens. Dieser Zuschuss fällt im Fall der einzelnen Sanierungsmaßnahmen unterschiedlich hoch aus:
Assanierung Pro Wohnung beträgt die maximal förderbare Kostensumme 70.000 Euro. Der nicht rückzahlbare Annuitätenzuschuss wird im Ausmaß von 30 Prozent auf die Dauer von 15 Jahren gewährt und die nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträge werden im Ausmaß von 20 Prozent auf die Dauer von 15 Jahre gewährt.
Umfassende Sanierung Der nicht rückzahlbare Zinszuschuss beträgt 45 Prozent und wird für Bankdarlehen mit 15 Jahren Laufzeit vergeben. Wahlweise kann auch ein Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % zu den festgestellten förderbaren Kosten gewährt werden.
Barrierefreiheit Als Förderung kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von 30 Prozent der förderbaren Kosten vergeben werden. Dieser Zuschuss kann maximal 30.000 Euro betragen und nicht mit einer umfassenden Sanierung kombiniert werden.
Umfassende energetische Sanierung Ein einmaliger nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von 30 Prozent der förderbaren Kosten kann vergeben werden.
Kleine Sanierung Der einmalige, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag beträgt 15 Prozent der förderbaren Kosten. Je Wohnung betragen die maximal förderbaren Kosten in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen 50.000 Euro.
Radonsanierung Voraussetzung für eine Förderung der Radonsanierung ist es, vor Ort ein kostenloses Beratungsgespräch mit vom Land zertifizierten Experten zu führen. Dann gibt es einen Zuschuss von 22 Prozent der anrechenbaren Kosten. Maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit sind möglich.
Energetische Sanierung 2023
Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.
Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2023: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.
Rückzahlung der Wohnbauförderung in der Steiermark
Der Wohnbauscheck wird in Form von halbjährlichen Zahlungen zurückgezahlt. Die Rückzahlung beginnt, sobald die Benützungsbewilligung erteilt wurde, spätestens aber 3 Jahre nach der Förderungsbewilligung. Dann gestaltet sich die Staffelung der Raten folgendermaßen:
Staffelung
halbjährliche Annuitäten
1. bis 5. Jahr
2 % des Darlehensbetrags
6. bis 10. Jahr
2,5 % des Darlehensbetrags
11. bis 15. Jahr
3 % des Darlehensbetrags
16. bis 20. Jahr
3,5 % des Darlehensbetrags
21. bis 25. Jahr
4 % des Darlehensbetrags
im 26. Jahr
Restrate von 0,347 % des Darlehensbetrags
Ob es sich tatsächlich lohnt, Wohnbauförderung zu beantragen, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Es spricht allerdings nichts dagegen, sich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zumindest über die Optionen zu informieren – und so vielleicht dem geförderten Eigenheim ein ganzes Stück näher zu kommen!
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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