Wohnbauförderung in der Steiermark

Wohnbauförderung in der Steiermark
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 11.02.2024

Das Land Steiermark bietet eine Vielzahl von unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten an. Was das für die Eigenheim- und Sanierungsförderung in der Steiermark bedeutet und wie die Rückzahlung der Wohnbauförderung verläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber. 

Wohnbauförderung durch das Land Steiermark: Was heißt das?

Wie in jedem anderen österreichischen Bundesland gibt es auch in der Steiermark nicht die Wohnbauförderung. Die wichtigsten Begriffe, die Sie hier kennen sollten, sind das Landesdarlehen, die Häuslbauerförderung und die Hausstandsgründung bei Jungfamilien.

Höhe der Wohnbauförderung bei Eigenheimen

Wie hoch die Wohnbauförderung tatsächlich ausfällt, hängt ganz vom förderbaren Vorhaben, der Personenzahl im Haushalt sowie deren Jahresnettoeinkommen ab. Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:

  • einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
  • den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
  • die Hausstandsgründung bei Jungfamilien

Wenn Sie eine bestimmte Frage zum Thema Wohnbauförderung haben, können Sie sich übrigens an folgende offizielle Stelle wenden:

Infozentrale für Energie und Wohnbau des Landes Steiermark
Landhausgasse 7
8010 Graz
E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at
Telefon: +43 316 877 3713

Das Landesdarlehen als Wohnbauförderung

Wenn es sich um den Erstkauf einer Wohnung handelt oder der Antragsteller der befugte Bauträger ist, besteht die Möglichkeit auf ein Landesdarlehen. Bei Neubauten gilt dabei die Voraussetzung, dass gewisse ökologische Mindeststandards umgesetzt werden.

Das Landesdarlehen als sogenannter Wohnbauscheck wird für eine Kreditlaufzeit von knapp über 25 Jahre mit einem Zinssatz von 3 % vergeben. Bei der Wohnbauförderung in Form eines Darlehens gelten folgende Bedingungen:

  • 20,5 Jahre Laufzeit
  • 1 Prozent Zinsen p. a.
  • Rückzahlbares Darlehen

Weitere Informationen zum Wohnbaucheck und die nötigen Formulare finden Sie auf der offiziellen Webseite des Landes Steiermark. Genauer gesagt, handelt es sich bei der Neufassung der Wohnbauförderung um die Häuslbauerförderung bzw. um die Eigenheimförderung. Aber wer bekommt die Förderung, wie hoch fällt sie aus und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Förderung beim Hausbau in der Steiermark

Ausschlaggebend für die Höhe der Häuslbauerförderung sind mehrere Faktoren: einerseits die Personenzahl im Haushalt, andererseits auch die Bauweise und der Ort des Eigenheims. Im Detail bedeutet das unter anderem, dass pro Haushalt des Antragstellers folgende maximale Fördersumme möglich ist:

  • 1 Person: 30.000 Euro
  • 2 Personen: 35.000 Euro
  • Je weitere nahestehende Person: zusätzlich 5.000 Euro

Das nächste ausschlaggebende Kriterium ist die Bauweise. Auch das Land Steiermark legt Wert darauf, eine ökologisch sinnvolle Gestaltung von Neubauten zu fördern, weshalb eine umweltfreundliche Bauweise Voraussetzung für die Wohnbauförderung ist. Hier finden Sie die offiziellen Vorgaben zu Heizwärmebedarfsgrenzen sowie die wärmetechnischen Mindestanforderungen.

Je umweltfreundlicher das Eigenheim, desto lukrativer die Förderung: Besondere ökologische Maßnahmen bringen zusätzliche Fördergelder. Das kann zum Beispiel eine Photovoltaikanlage samt elektrischem Energiespeicher oder eine thermische Solaranlage plus Wärmepumpenheizung sein. Der Förderbetrag kann dadurch um bis zu 8.000 Euro steigen.

Zuschläge gibt es außerdem, wenn sich das neue Eigenheim in einem Siedlungsschwerpunkt befindet. Weitere 10.000 Euro Förderung werden dann möglich. Bei der Errichtung von Eigenheimen in Gruppen sind es auch zusätzlich bis zu 10.000 Euro.

Aber Achtung: Damit die Häuslbauerförderung gewährt wird, darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein, wenn der Antrag gestellt wird. Sie dürfen außerdem zu diesem Zeitpunkt noch nicht in dem Objekt wohnen. Und wenn Sie gerade erst vor der Aufgabe stehen, Ihren eigenen Haushalt auf die Beine zu stellen, dann bietet das Land ebenfalls eine Fördermöglichkeit.

Förderung der Hausstandsgründung mit dem Annuitätenzuschuss 

Bei der Hausstandsgründung handelt es sich um einen Annuitätenzuschuss. Die Förderung besteht in diesem Fall aus 5 Prozent Zinsenzuschuss auf Kredite bis zu 22.500 Euro. Die genaue Staffelung sieht wie folgt aus:

KredithöheLaufzeitZuschuss insgesamtWas wird gefördert?
7.500 Euro5 Jahre1.069 EuroKauf eines nicht geförderten Eigenheims samt Einrichtung
15.000 Euro10 Jahre4.244 EuroErsterwerb einer geförderten Eigentumswohnung samt Einrichtung
22.500 Euro10 Jahre6.366 EuroKauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung samt Einrichtung oder Bauarbeiten am Eigenheim bzw. der Eigentumswohnung

Voraussetzung für Gewährung der Förderung ist dabei, dass der Antrag innerhalb des ersten Jahres nach der Hausstandsgründung eingeht. Gefördert wird außerdem nicht jeder Antragsteller; dieses Angebot richtet sich vielmehr an sogenannte Jungfamilien. Damit sind gemeint:

  • Ehepaare, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Familien mit mindestens 3 Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Um als Jungfamilie zu gelten, muss es also im Haushalt nicht zwingend Kinder geben. Der ausschlaggebende Faktor ist, wie der Begriff „Jungfamilienförderung“ schon vermuten lässt, vielmehr das Alter der Bewerber


Voraussetzung für Wohnbauförderung in der Steiermark

Es ist keine große Überraschung: Auch in der Steiermark gelten gewisse Einkommensgrenzen, was die Wohnbauförderung betrifft. Abgesehen davon sollten Antragsteller die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Hier finden Sie alle Bedingungen auf einen Blick zusammengefasst!

Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung (Neuerrichtung eines Eigenheimes)

Ausschlaggebend ist das Jahresnettoeinkommen aller Personen im Haushalt. Damit der volle Förderungsbetrag gewährt wird, gelten folgende Grenzen:

  • 1 Person: 40.800 Euro
  • 2 Personen: 61.200 Euro
  • Jede weitere Person: zusätzlich 5.400 Euro

Werden die Einkommensgrenzen überschritten, reduziert sich die Summe. Pro 1.080 Euro Überschreitung gibt es dann 20 Prozent weniger Wohnbauförderung.

Erfüllung der energietechnischen Mindestanforderungen

Seit Januar 2021 benötigen Sie eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für Ihr Bauvorhaben (diese kann auch nachgereicht werden). Förderungen dürfen nur vergeben werden, wenn die gesamte Bauausführung dem Stand der Technik entspricht, insbesondere im Zusammenhang mit Wärme- und Schallschutz. Näheres dazu können Sie hier nachlesen.

Folgende wärmetechnischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:

HWB Ref,RK,zul [kWh/ m²a]fGEE
10 x (1 + 3,0 / lc)[ - ] 
16 x (1 + 3,0/ lc)0,75
Ratgeber

Wollen Sie mehr über Energiekennzahlen erfahren? Dann lesen Sie doch unseren Ratgeber zum Thema Energieausweis in Österreich.

Weitere Voraussetzungen für Förderung durch das Land Steiermark

Die Wohnbauförderung hängt in der Steiermark von den üblichen personenbezogenen Voraussetzungen ab:

  • Eigentumsrecht und ggf. Bauberechtigung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • Aufgabe bisheriger Wohnungen innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des geförderten Objekts
  • Gesicherte Finanzierung des Bau-/Kaufvorhabens

Nicht zuletzt spielt noch der Zeitplan eine Rolle: Bei einem Neubau, das durch ein Landesdarlehen gefördert wird, darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die FA Energie und Wohnbau offiziell schriftlich zugestimmt hat.


Sanierungsförderung durch das Land Steiermark

Wohnbauförderung bedeutet nicht nur die Förderung von neuen Eigenheimen, sondern auch Sanierungsförderung. Der Katalog von förderbaren Maßnahmen ist dabei relativ umfangreich, die Förderart wiederum schnell erklärt: Meist kommt die Sanierungsförderung in Form von Annuitätenzuschüssen.

Assanierung und Co.: Was wird gefördert?

Als Privatperson können Sie in der Steiermark für folgende Sanierungsmaßnahmen Förderung beantragen:

Assanierung
Von einer Assanierung spricht man, wenn mehr als 50 Prozent eines Bestandsobjekts in einem Siedlungsschwerpunkt ersetzt werden.

Umfassende Sanierung
Die Förderung kann gewährt werden, wenn die Sanierung über die notwendige Erhaltung des Gebäudes und der Gebäudeteile hinausgeht. Bei so einer Sanierung werden drei Wohnungen gleichzeitig saniert. 

Maßnahmen für barrierefreies und altengerechtes Wohnen
Als solche Maßnahmen gelten die Schaffung von barrierefreien Zugängen, Wohn- und Schlafverhältnisse oder Sanitäranlagen.

Umfassende energetische Sanierung / kleine Sanierung
Mit der umfassenden energetischen Sanierung werden thermische Sanierungen und Verbesserungen des energetisch relevanten Haustechniksystems gefördert. Genau nachzulesen sind alle Förderanlässe hier.

Kleine Sanierung
Eine kleine Sanierung kann zum Beispiel Maßnahmen zum Energiesparen bedeuten, aber auch die Veränderung von Wohnraum oder die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen.

Radonsanierung
Mit einer Radonsanierung sind alle Baumaßnahmen gemeint, die zur Senkung der Radonkonzentration in den Wohnräumen vorgenommen werden. Gefördert werden diese Maßnahmen, wenn die Konzentration mehr als 1.000 Bq/m² beträgt.

Abgesehen von diesen Förderoptionen gibt es in der Steiermark noch die Sanierungsoffensive zur Ortskernbelebung: Sie wird an Gemeinden und Gesellschaften mit mehrheitlichem Eigentum der Gemeinde vergeben.

Der Annuitätenzuschuss als Wohnbauförderung

Bei einem Annuitätenzuschuss handelt es sich ganz einfach um Zinszuschüsse bei der Rückzahlung eines Darlehens. Dieser Zuschuss fällt im Fall der einzelnen Sanierungsmaßnahmen unterschiedlich hoch aus:

Assanierung
Pro Wohnung beträgt die maximal förderbare Kostensumme 70.000 Euro. Der nicht rückzahlbare Annuitätenzuschuss  wird im Ausmaß von 30 Prozent auf die Dauer von 15 Jahren gewährt und die nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträge werden im Ausmaß von 20 Prozent auf die Dauer von 15 Jahre gewährt.  

Umfassende Sanierung
Der nicht rückzahlbare Zinszuschuss beträgt 45 Prozent und wird für Bankdarlehen mit 15 Jahren Laufzeit vergeben. Wahlweise kann auch ein Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % zu den festgestellten förderbaren Kosten gewährt werden.

Barrierefreiheit
Als Förderung kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von 30 Prozent der förderbaren Kosten vergeben werden. Dieser Zuschuss kann maximal 30.000 Euro betragen und nicht mit einer umfassenden Sanierung kombiniert werden.

Umfassende energetische Sanierung
Ein einmaliger nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von 30 Prozent der förderbaren Kosten kann vergeben werden.

Kleine Sanierung
Der einmalige, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag beträgt 15 Prozent der förderbaren Kosten. Je Wohnung betragen die maximal förderbaren Kosten in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen 50.000 Euro.

Radonsanierung
Voraussetzung für eine Förderung der Radonsanierung ist es, vor Ort ein kostenloses Beratungsgespräch mit vom Land zertifizierten Experten zu führen. Dann gibt es einen Zuschuss von 22 Prozent der anrechenbaren Kosten. Maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit sind möglich.

Energetische Sanierung 2024

Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.    


Rückzahlung der Wohnbauförderung in der Steiermark

Der Wohnbauscheck wird in Form von halbjährlichen Zahlungen zurückgezahlt. Die Rückzahlung beginnt, sobald die Benützungsbewilligung erteilt wurde, spätestens aber 3 Jahre nach der Förderungsbewilligung. Dann gestaltet sich die Staffelung der Raten folgendermaßen:

Staffelunghalbjährliche Annuitäten
1. bis 5. Jahr2 % des Darlehensbetrags
6. bis 10. Jahr2,5 % des Darlehensbetrags
11. bis 15. Jahr3 % des Darlehensbetrags
16. bis 20. Jahr3,5 % des Darlehensbetrags
21. bis 25. Jahr4 % des Darlehensbetrags
im 26. JahrRestrate von 0,347 % des Darlehensbetrags

Ob es sich tatsächlich lohnt, Wohnbauförderung zu beantragen, hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Es spricht allerdings nichts dagegen, sich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zumindest über die Optionen zu informieren – und so vielleicht dem geförderten Eigenheim ein ganzes Stück näher zu kommen!  

Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!

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Bildquellen: Shutterstock.com, Roman Samborskyi/ Shutterstock.com, Bricolage/ Shutterstock.com
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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