Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 20.01.2021
Die burgenländische Landesregierung hat erst vor nicht allzu langer Zeit entschieden, wesentliche Änderungen an der Wohnbauförderung vorzunehmen. Dank höheren Fördersummen soll der Traum vom Eigenheim jetzt für mehr Burgenländer leistbar werden. Was Sie tatsächlich von der Wohnbauförderung im Burgenland erwarten können und inwiefern Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, erfahren Sie hier!
Was bedeutet Wohnbauförderung durch das Land Burgenland?
Seit September 2018 gilt im Burgenland das neue Wohnbauförderungsgesetz, abgekürzt Bgld. WFG 2018. Das Ziel der Neuerungen soll es laut offiziellen Angaben sein, Ressourcen zu schonen und besonders Menschen mit geringerem Einkommenbeim Immobilienkauf zu unterstützen.
Wie wird Wohnbau im Burgenland gefördert?
Wohnbauförderung im Burgenland bedeutet, dass das Land ein Förderungsdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit vergibt. Die Förderung durch das Darlehen setzt sich aus Subjekt- und Objektförderung zusammen. Mit der Subjektförderung sind alle Faktoren gemeint, die sich auf den Haushalt der Antragsteller beziehen:
Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt. Das schließt die folgenden Aspekte ein:
Quadratmeter der Wohnnutzfläche
bodenverbrauchsparendes Bauen
barrierefreies Bauen
behindertengerechte Maßnahmen
Zusammengefasst finden Sie die offiziellen Informationen, eine Broschüre und alle Formulare auf der Seite der Burgenländischen Landesregierung. Die zuständige Stelle für alle Wohnbauangelegenheiten ist unter dieser Adresse zu erreichen:
Welche Förderungen gibt es beim Hausbau und Eigenheimkauf?
Niedrigenergiehäuser werden im Burgenland besonders gefördert.
Bei der burgenländischen Wohnbauförderung, sei es nun für Neubauten oder den Kauf einer Eigentumswohnung, gibt es einen Grundförderungsbetrag sowie Bonuszuschüsse. Die Grundförderung wird allerdings nur vergeben, wenn die nötige Energiekennzahl (EKZ) eingehalten wird. Die EKZ-Grenzen sind abhängig davon, wie viel Wohnnutzfläche das Objekt hat.
Energieeffizientes Bauen lohnt sich übrigens, denn die Förderung fällt höher aus, wenn die EKZ unterschritten wird. Bei 30 Prozent Unterschreitung gibt es bis zu 10.800 Euro mehr, bei 50 Prozent sind es bereits bis zu 19.800 Euro zusätzlich. Und wie hoch fallen die Bonuszuschüsse aus? Das hängt ganz von der Bauweise und Familiensituation ab – Zeit für konkrete Zahlen!
Wie lässt sich die Wohnbauförderung berechnen?
Wie bereits erwähnt, wird die Basisförderung unter anderem an der Nutzfläche des zu fördernden Objekts festgemacht. Die Staffelung sieht wie folgt aus:
Nutzfläche
Basisförderung
Förderhöhe Stufe 1
≥ 30 % Unterschreitung der EKZ
Förderhöhe Stufe 2
≥ 50 % Unterschreitung der EKZ
60 - 100 m2
45.000 Euro
50.000 Euro
55.000 Euro
101 - 130 m2
48.750 Euro
56.550 Euro
63.050 Euro
131 - 150 m2
51.000 Euro
60.000 Euro
67.500 Euro
151 - 180 m2
52.200 Euro
63.000 Euro
72.000 Euro
181 - 200 m2
52.200 Euro
63.000 Euro
72.000 Euro
201 - 250 m2
Prozentuelle Kürzung
Wenn die Wohnnutzfläche von 200 m2 überschritten wird, dann reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um 1 %. Bei einer Wohnfläche von 225 m2 ergibt dies als Beispiel eine Reduktion um 25 %. Wenn die Wohnnutzfläche größer ist als 250 m2, dann kann ein Förderungsdarlehen nicht mehr gewährt werden.
Im Mehrgeschoßbereich werden Wohnungen bsi zu max. 100 m2 und Reihenhäuser bis zu max. 130 m2 gefördert. Die Nutzfläche erhöht sich aber der fünften im Haushalt lebenden Person um 10 m2.
Die Größe allein ist aber nicht der einzige ausschlaggebende Faktor. Auch die Familiensituation, die Wohnungsausstattung und der Bauort spielen eine Rolle. Zuschüsse sind möglich für:
jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
den Abriss eines bestehenden Gebäudes im Ortskern, damit der Grund für einen Neubau genutzt werden kann (bodenverbrauchsparendes Bauen): 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
die Nutzung von Baulücken in einem bereits aufgeschlossenen Grundstück: max. 12.600 Euro
barrierefreies Bauen: max. 7.500 Euro
behindertengerechte Maßnahmen: 100 Prozent der Kosten (max. 15.000 Euro)
Damit die Förderung gewährt wird, müssen natürlich wie in jedem anderen Bundesland gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzungen für die burgenländische Wohnbauförderung
Die wichtigsten Entscheidungsfaktoren sind auch im Burgenland das Einkommen des Haushalts sowie die üblichen personenbezogenen Aspekte. Die burgenländische Landesregierung hat dabei nunmehr die Einkommensgrenzen deutlich angehoben.
Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung im Burgenland
Höhere Grenzen für das Haushaltseinkommen der Antragsteller soll es mehr Menschen ermöglichen, ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet diese Erhöhung folgende Einkommensgrenzen, bezogen auf das jährliche Nettoeinkommen:
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
100 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von
60 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von
30 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von
1
35.000 Euro
37.000 Euro
38.000 Euro
2
55.000 Euro
60.000 Euro
65.000 Euro
3
57.000 Euro
62.000 Euro
66.500 Euro
4
60.000 Euro
64.000 Euro
68.000 Euro
5+
65.000 Euro
67.500 Euro
70.000 Euro
Abgesehen von diesen Einkommensgrenzen sollte wie in den anderen Bundesländern auch der dringende Wohnbedarf gegeben sein.
Weitere Voraussetzungen für Wohnbauförderung
Es dürfte keine große Überraschung sein: Auch im Burgenland gelten die sogenannten personenbezogenen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung. Das bedeutet, dass ein Antragsteller folgende Eigenschaften mitbringen sollte:
Volljährigkeit
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EWR-Bürger)
Das geförderte Objekt wird zum Hauptwohnsitz.
Der Hauptwohnsitz ist seit mindestens 2 Jahren in Österreich sein und ebenso lang wurde schon ein Einkommen in Österreich bezogen. Alternativ muss seit 5 Jahren ein Einkommen in Österreich bezogen worden sein.
Ihr Hauptwohnsitz sollte seit 2 Jahren in Österreich sein, damit Sie eine Wohnbauförderung im Burgenland erhalten können.
Zusätzlich gibt es energetische Anforderungen, die an die Wohnbauförderung geknüpft sind. Für die Erteilung einer Baubewillung muss ein Energieausweis nach OIB Richtlinie 6 bei der Baubehörde vorgelegt werden. Dieser muss von einer befugten Person erstellt werden. Für die Gewährung eines Neubaudarlehens sollte z. B. die Energiekennzahl von 36 kWH/m2.a für den Heizwärmebedarf (HWBREF,RK) nicht überschritten werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Abgesehen von der Eigenheimförderung werden im Burgenland außerdem diverse Sanierungsmaßnahmen vom Land gefördert. Besondere Vorteile ergeben sich dabei wieder durch ökologisch sinnvolle Bau- bzw. Sanierungsvorhaben.
Sanierungsförderung im Burgenland
Bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird im Burgenland zwischen mehreren Bereichen unterschieden, und dementsprechend variiert auch die Höhe des Förderbetrags:
Einzelbauteilsanierung: Es werden insgesamt 30 Prozent der Gesamtkosten für einzelne Sanierungsvorhaben übernommen (max. 30.000 Euro).
Energetische Sanierung: Gefördert werden Maßnahmen, die eine Verbesserung beim Energiesparen bewirken, z.B. die Dämmung der Außenwände. Das Land übernimmt 50 Prozent der Gesamtkosten (max. 30.000 Euro).
Umfassende energetische Sanierung: Als umfassend wird die Sanierung eingestuft, wenn mindestens 3 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Je nach Energiekennzahl sind maximal 60.000 Euro bzw. 80.000 Euro möglich.
Förderung alternativer Energieanlagen Im Rahmen der Förderung von Ökoenergieerzeugung zahlt das Land einen Zuschuss für den Einbau alternativer Energieanlagen. 30 Prozent der Kosten für Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern sowie für Anlagen mit besonders energiesparender Technologie werden übernommen (max. 3.400 Euro). Die Förderrichtlinien für die Alternativenergiesanierung können Sie hier runterladen.
Gut zu wissen:
Auch Neubauten können entsprechend zusätzlich gefördert werden, wenn alternative Energien zum Einsatz kommen.
Rückzahlung der Wohnbauförderung im Burgenland
Bei der Wohnbauförderung handelt es sich im Burgenland zum Großteil um ein Landesdarlehen. Das bedeutet auch: Die Förderung muss im Lauf der Jahre zurückgezahlt werden. Seit 2018 beträgt die Laufzeit eines Förderdarlehens durch das Land dabei 30 Jahre. Die Verzinsung wurde ebenfalls gesenkt, sodass mittlerweile folgende Zinsreglungen gelten:
1. - 10. Jahr
0,7 % Zinsen p. a.
11. - 20. Jahr
1,0 % Zinsen p. a.
21. - 30. Jahr
2 % Zinsen p. a.
Die Tilgungszahlungen verstehen sich als Annuitätenzahlungen in Halbjahresraten. Diese sehen folgendermaßen aus (die Annuitätsberechnung basiert auf der Darlehensnominale):
1. - 20. Halbjahresrate
1,375 %
21. - 40. Halbjahresrate
2,0 %
41. - 60. Halbjahresrate
2,5 %
Eine vorzeitige Rückzahlung der burgenländischen Wohnbauförderung ist übrigens mittlerweile nicht mehr möglich: Diese Vergünstigung wurde 2015 abgeschafft. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Tilgung des vollen Darlehensbetrags es ermöglichen soll, auch für kommende Generationen eine Förderung sicherzustellen.
Höhere Förderbeträge, niedrigere Zinsen und eine längere Darlehenslaufzeit: Das ist die Bilanz der neuen Wohnbauförderung im Burgenland. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, das Eigenheim mit Förderdarlehen zu finanzieren, kann es sich durchaus lohnen, sich über diese Option ausführlich zu informieren!
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kreditmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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