Wohnbauförderung im Burgenland
Kategorie: Finanzierung
Datum: 25.08.2026
Die burgenländische Landesregierung hat erst vor nicht allzu langer Zeit erneut entschieden, wesentliche Änderungen an der Wohnbauförderung vorzunehmen. Dank höheren Fördersummen soll der Traum vom Eigenheim jetzt für mehr Burgenländer leistbar werden. Was Sie tatsächlich von der Wohnbauförderung im Burgenland erwarten können und inwiefern Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, erfahren Sie hier!
- Was bedeutet Wohnbauförderung durch das Land Burgenland?
- Welche Förderungen gibt es beim Hausbau und Eigenheimkauf?
- Voraussetzungen für die burgenländische Wohnbauförderung
- Sanierungsförderung im Burgenland
- Zinszuschuss von 1,4 % der förderbaren Darlehensnominale
- Rückzahlung der Wohnbauförderung im Burgenland
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Was bedeutet Wohnbauförderung durch das Land Burgenland?
Seit September 2018 gilt im Burgenland das neue Wohnbauförderungsgesetz, abgekürzt Bgld. WFG 2018. Das Ziel der Neuerungen soll es laut offiziellen Angaben sein, Ressourcen zu schonen und besonders Menschen mit geringerem Einkommen beim Immobilienkauf zu unterstützen.
Wie wird Wohnbau im Burgenland gefördert?
Wohnbauförderung im Burgenland bedeutet, dass das Land ein Förderungsdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit vergibt. Die Förderung durch das Darlehen setzt sich aus Subjekt- und Objektförderung zusammen, gemäß den jeweils geltenden Richtlinien des Landes Burgenland. Mit der Subjektförderung sind alle Faktoren gemeint, die sich auf den Haushalt der Antragsteller beziehen:
- Einkommen
- Einkommensabhängiger Sozialzuschlag (max. 15.000 Euro)
- Kindersteigerungsbetrag
Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt. Das schließt die folgenden Aspekte ein:
- Quadratmeter der Wohnnutzfläche
- bodenverbrauchsparendes Bauen
- barrierefreies Bauen
- behindertengerechte Maßnahmen
Zusammengefasst finden Sie die offiziellen Informationen und alle Formulare auf der Seite der Burgenländischen Landesregierung. Die zuständige Stelle für alle Wohnbauangelegenheiten ist unter dieser Adresse zu erreichen:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Hauptreferat Wohnbauförderung
Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 057 600 2800
E-Mail: post.a3-wbf@bgld.gv.at
Welche Förderungen gibt es beim Hausbau und Eigenheimkauf?

Bei der burgenländischen Wohnbauförderung, sei es nun für Neubauten oder den Kauf einer Eigentumswohnung, gibt es einen Grundförderungsbetrag sowie Bonuszuschüsse. Die Grundförderung wird allerdings nur vergeben, wenn die nötige Energiekennzahl (EKZ) eingehalten wird. Die EKZ-Grenzen sind abhängig davon, wie viel Wohnnutzfläche das Objekt hat.
Energieeffizientes Bauen lohnt sich übrigens, denn die Förderung fällt höher aus, wenn die EKZ unterschritten wird. Wie hoch fallen die Bonuszuschüsse aus? Das hängt ganz von der Bauweise und Familiensituation ab – Zeit für konkrete Zahlen!
Wie lässt sich die Wohnbauförderung berechnen?
Wie bereits erwähnt, wird die Basisförderung unter anderem an der Nutzfläche des zu fördernden Objekts festgemacht. Die Staffelung zur Ermittlung der Förderhöhe sieht wie folgt aus:
| Nutzfläche | Basisförderung | Förderhöhe Stufe 1 ≥ 30 % Unterschreitung der EKZ | Förderhöhe Stufe 2 ≥ 50 % Unterschreitung der EKZ |
|---|---|---|---|
| 60 - 100 m2 | 45.000 Euro | 50.000 Euro | 55.000 Euro |
| 101 - 130 m2 | 48.750 Euro | 56.550 Euro | 63.050 Euro |
| 131 - 150 m2 | 51.000 Euro | 60.000 Euro | 67.500 Euro |
| ab 151 m² | Prozentuelle Kürzung | ||
Ab einer Wohnnutzfläche von mehr als 150 m² reduziert sich der Förderungsbetrag gemäß den Richtlinien des Landes Burgenland pro überschrittenem Quadratmeter.
Im Mehrgeschoßbereich werden Wohnungen bis zu max. 100 m2 und Reihenhäuser bis zu max. 130 m2 gefördert. Die Nutzfläche erhöht sich aber der fünften im Haushalt lebenden Person um 10 m2.
Die Größe allein ist aber nicht der einzige ausschlaggebende Faktor. Auch die Familiensituation, die Wohnungsausstattung und der Bauort spielen eine Rolle. Zuschüsse sind möglich für:
- jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
- den Abriss eines bestehenden Gebäudes im Ortskern, damit der Grund für einen Neubau genutzt werden kann (bodenverbrauchsparendes Bauen): 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
- die Nutzung von Baulücken in einem bereits aufgeschlossenen Grundstück: max. 20.000 Euro
- barrierefreies Bauen: max. 10.000 Euro
- behindertengerechte Maßnahmen (Neubau): fixer Bonusbetrag 20.000 € – Voraussetzung ist die vollständige Erfüllung der ÖNORM B 1600
Damit die Förderung gewährt wird, müssen natürlich wie in jedem anderen Bundesland gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzungen für die burgenländische Wohnbauförderung
Die wichtigsten Entscheidungsfaktoren sind auch im Burgenland das Einkommen des Haushalts sowie die üblichen personenbezogenen Aspekte. Die burgenländische Landesregierung hat dabei nunmehr die Einkommensgrenzen deutlich angehoben.
Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung im Burgenland
Höhere Grenzen für das Haushaltseinkommen der Antragsteller soll es mehr Menschen ermöglichen, ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet diese Erhöhung folgende Einkommensgrenzen, bezogen auf das jährliche Nettoeinkommen:
| Anzahl der im Haushalt lebenden Personen | 100 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von | 60 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von | 30 % Förderung bei max. Jahresnetteinkommen von |
|---|---|---|---|
| 1 | 45.100 Euro | 47.300 Euro | 48.400 Euro |
| 2 | 71.500 Euro | 77.000 Euro | 82.500 Euro |
| 3 | 73.300 Euro | 79.200 Euro | 84.150 Euro |
| 4 | 77.000 Euro | 81.400 Euro | 85.800 Euro |
| 5+ | 79.200 Euro | 85.250 Euro | 88.000 Euro |
Abgesehen von diesen Einkommensgrenzen sollte wie in den anderen Bundesländern auch der dringende Wohnbedarf gegeben sein.
Weitere Voraussetzungen für Wohnbauförderung
Es dürfte keine große Überraschung sein: Auch im Burgenland gelten die sogenannten personenbezogenen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung. Das bedeutet, dass ein Antragsteller folgende Eigenschaften mitbringen sollte:
- Volljährigkeit
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EWR-Bürger)
- Das geförderte Objekt wird zum Hauptwohnsitz.
- Der Hauptwohnsitz ist seit mindestens 2 Jahren in Österreich sein und ebenso lang wurde schon ein Einkommen in Österreich bezogen. Alternativ muss seit 5 Jahren ein Einkommen in Österreich bezogen worden sein.

Zusätzlich gibt es energetische Anforderungen, die an die Wohnbauförderung geknüpft sind. Für die Erteilung einer Baubewillung muss ein Energieausweis nach OIB Richtlinie 6 bei der Baubehörde vorgelegt werden. Dieser muss von einer befugten Person erstellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Abgesehen von der Eigenheimförderung werden im Burgenland außerdem diverse Sanierungsmaßnahmen vom Land gefördert. Besondere Vorteile ergeben sich dabei wieder durch ökologisch sinnvolle Bau- bzw. Sanierungsvorhaben.
Sanierungsförderung im Burgenland
Bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird im Burgenland zwischen mehreren Bereichen unterschieden, und dementsprechend variiert auch die Höhe des Förderbetrags:
Heizkesseltausch im Burgenland:
Das Land Burgenland setzt den Austausch fossiler Heizsysteme 2026 mit der Sonderförderaktion „Heizungstausch 2026“ fort (Aktionszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026; Einreichung längstens bis 31.01.2027). Gefördert wird der Umstieg auf hocheffiziente alternative Heizsysteme mit 30 % der anrechenbaren Kosten (Basisförderung bis 2.000 Euro; bei Erfüllung der Einkommensgrenzen von „Sauber Heizen für Alle“ bis 3.500 Euro). Zusätzlich unterstützt „Sauber Heizen für Alle 2026“ einkommensschwache Haushalte – je nach Voraussetzungen sind bis zu 100 % Kostenübernahme möglich.
Einzelbauteilsanierung:
Es werden insgesamt 30 Prozent der Gesamtkosten für einzelne Sanierungsvorhaben übernommen (max. 40.000 Euro).
Energetische Sanierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die eine Verbesserung beim Energiesparen bewirken, z.B. die Dämmung der Außenwände. Das Land übernimmt 50 Prozent der Gesamtkosten (max. 45.000 Euro).
Umfassende energetische Sanierung:
Als umfassend wird die Sanierung eingestuft, wenn mindestens 3 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Je nach Energiekennzahl sind maximal 60, 70 oder 80 % der Kosten förderbar (60.000 Euro, 70.000 Euro, bzw. 80.000 Euro).
Sonderwohnbauförderungsaktion 2026
Im Rahmen der Sonderförderaktion „Heizungstausch 2026“ unterstützt das Land Burgenland den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizmethoden. Die Aktion gilt für Umsetzungen im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026; Förderanträge können längstens bis 31.01.2027 eingebracht werden (bzw. innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum). Voraussetzung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger (z. B. Gas/Heizöl/Kohle)
Energetische Sanierung 2025
Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.
Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.

Zinszuschuss von 1,4 % der förderbaren Darlehensnominale
Im Burgenland ermöglicht das Konjunkturpaket des Bundes im Rahmen einer Sonderförderung einen Zinszuschuss für den Neubau von Eigenheimen durch natürliche Personen. Dieser Zinszuschuss gilt für Fremddarlehen bei österreichischen Banken und ergänzt das Wohnbauförderdarlehen des Landes. Die Höhe des mittels Zinszuschuss förderbaren Darlehensvolumens entspricht der Höhe des zugesicherten und zugezählten Wohnbauförderdarlehen des Landes. Es wird für dieses Darlehensvolumen im Zeitraum von 2024 bis 2028 ab Zuzählung des Fremddarlehns ein jährlicher Zinszuschussbetrag in Höhe von 1,4 % gewährt, wobei die Jahresbeträge für die Jahre 2024 bis 2028 als Einmalzahlung ausbezahlt werden können.
Ein Berechnungsbeispiel sowie die Details dieser Sonderrichtlinie des Landes Burgenland finden Sie hier.
Rückzahlung der Wohnbauförderung im Burgenland
Bei der Wohnbauförderung handelt es sich im Burgenland zum Großteil um ein Landesdarlehen. Das bedeutet auch: Die Förderung muss im Lauf der Jahre zurückgezahlt werden. Seit 2018 beträgt die Laufzeit eines Förderdarlehens durch das Land dabei 30 Jahre. Die Verzinsung wurde ebenfalls geändert, sodass mittlerweile folgende Zinsreglungen gelten:
| 1. - 30. Jahr | 0,9 % Zinsen p. a. |
Die Tilgungszahlungen verstehen sich als dekursive Annuitätenzahlungen in Halbjahresraten. Diese sehen folgendermaßen aus, wobei die Annuitätsberechnung jeweils vom Darlehensnominale erfolgt:
| 1. - 60. Halbjahresrate | 1,91 % |
Eine vorzeitige Tilgung des Wohnbauförderungs-Darlehens ist jederzeit möglich. Die Vergünstigung bei vorzeitigen Rückzahlung der burgenländischen Wohnbauförderung wurde 2015 abgeschafft. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Tilgung des vollen Darlehensbetrags es ermöglichen soll, auch für kommende Generationen eine Förderung sicherzustellen.
Höhere Förderbeträge, niedrigere Zinsen und eine längere Darlehenslaufzeit: Das ist die Bilanz der neuen Wohnbauförderung im Burgenland. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, das Eigenheim mit Förderdarlehen zu finanzieren, kann es sich durchaus lohnen, sich über diese Option ausführlich zu informieren.
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
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