Wie jedes andere Bundesland bietet auch das Land Oberösterreich (OÖ) einige Maßnahmen zur Wohnbau- und Sanierungsförderung. Hier erfahren Sie, wie es in OÖ mit der Förderung von Hausbau und Eigentumswohnungen steht, welche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden und alles, was Sie sonst noch über die oberösterreichische Wohnbauförderung wissen müssen!
Wie wird Wohnbau in Oberösterreich gefördert?
Insgesamt gibt es in OÖ drei Varianten der Wohnbauförderung: das Landesdarlehen mit fixer oder variabler Verzinsung und die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Jungfamilienförderung wie zum Beispiel in Wien bietet die Wohnbauförderung in OÖ zwar nicht, dafür ermöglicht sie aber gute Planbarkeit, was die Rückzahlung von Hypothekardarlehen betrifft.
Wohnbaukredit: Das Landesdarlehen in OÖ
Sie haben also in Oberösterreich drei Optionen der Wohnbauförderung zur Auswahl – aber was darf man sich genau unter den Modellen vorstellen? Sehen wir uns die Möglichkeiten im Detail an!
Variante 1:
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Zinsen bei einem Hypothekardarlehen der oberösterreichischen Landesbank. Die Laufzeit beträgt 20 bzw. 25 Jahre. Die Fixverzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf Basis des 12Yr-EUR-Swapsatzes und bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf Basis des 15Yr-EUR-Swapsatzes. Maßgebend ist der Tageswert zwei Bankwerktage vor Beginn des Monats der Förderungszusicherung zuzüglich eines Aufschlags von höchstens 125 Basispunkten. Der so gebildete Zinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit.
Der große Vorteil von diesem Modell liegt vor allem in der langfristigen Planbarkeit: Ihre Rückzahlrate, also die Kombination aus Tilgung und Zinsen, bleibt über 20 Jahre lang unverändert gleich.
Variante 2:
Bei dieser Option gilt statt einer fixen die variable Verzinsung. Das Darlehen läuft über 30 Jahre. Die variable Verzinsung erfolgt auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags.
Die Zuschüsse werden aufgeteilt auf eine Laufzeit von 20 Jahren, jedoch längstens bis zur gänzlichen Tilgung des Darlehens, in gleich hohen Teilbeträgen monatlich dem Darlehenskonto gutgeschrieben.
Variante 3:
Sie bekommen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 36 Prozent des Zuschusses zum Hypothekardarlehen. Die Höhe des Basisdarlehens beträgt 75.000 Euro mit einem Zuschuss von 10.000 Euro, zusätzlich gibt es noch weitere mögliche Förderzuschläge um Basisdarlehen.
Die offizielle Anlaufstelle für alle Fragen und Informationen zum Thema Wohnbauförderung in Oberösterreich finden Sie übrigens unter folgender Adresse:
Wohnbauförderung bei Eigentumswohnungen und Hausbau in OÖ
Neubau, Kauf einer Eigentumswohnung oder eine Sanierung – was gilt eigentlich in Oberösterreich als förderbares Wohnbauvorhaben? Hier ein kurzer Überblick, in welchen Fällen Sie in der Regel mit Förderung rechnen können:
- bei der Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen.
- bei der Errichtung einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren ab Datum der ursprünglichen Baubewilligung des Eigenheims.
- wenn die Wohnung mehr m² bzw. die Mindestgröße von 80 m² aufweist.
Noch Fragen?
Hier können Sie noch einmal alle Fördermaßnahmen für den Bereich Wohnen und Bauen nachlesen.
Wann ist die Eigenheimförderung in OÖ sinnvoll?
Fristen, Anträge, Voraussetzungen – beim Thema Wohnbauförderung fragt sich vielleicht so mancher Eigenheimbesitzer in spe, ob es den Aufwand überhaupt wert ist. Eine allgemein gültige Antwort hat in dieser Hinsicht natürlich niemand parat.
Fakt ist aber: Wenn Sie Wert auf möglichst hohe Planbarkeit legen, ist vor allem das Landesdarlehen mit fixer Verzinsung durchaus eine Überlegung wert. Denn unterm Strich bedeuten 20 Jahre gleichbleibende Rückzahlungsraten immerhin zwei Jahrzehnte, in denen Sie sich um Zinsschwankungen und höhere Tilgungszahlungen keine Gedanken machen müssen.
Voraussetzungen für Wohnbauförderung durch das Land OÖ
Apropos Voraussetzungen – welche Eigenschaften muss das neue Eigenheim eigentlich haben, damit Wohnbauförderung gewährt wird? Da wären erstens die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen, unter anderem:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
- Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates müssen ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder Leistungen aus der Ö. Sozialversicherung erhalten haben und seit 2020 über Deutschkenntnisse gemäß der Oö. Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020 verfügen.
- Volljährigkeit
- Personen die beabsichtigen die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung ihres dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden
- Personen deren Jahreshaushaltseinkommen die vom Land durch Verordnung festzulegenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt
Zweitens spielt die Wohnfläche des geförderten Objekts eine Rolle: Jede Wohnung muss mindestens 80 m² groß sein. Handelt es sich um einen Neubau, müssen außerdem gewisse umwelttechnische Kriterien erfüllt werden:
- Die Hauptheizmethode darf nicht auf Kohle, Heizöl oder Strom basieren.
- Ein alternatives Energiesystem muss genutzt werden, z.B. eine nach EU-Richtlinien zertifizierte Wärmepumpe.
Alle Angaben zu Heizwärmebedarf etc. finden Sie im offiziellen Antragsformular „Bauteilbeschreibung Neubau“.
Die dritte große Voraussetzung für Wohnbauförderung in Oberösterreich ist das Jahreshaushaltseinkommen. Damit ist die Summe der Einkommen von Einkommenswerber und allen weiteren im Haushalt lebenden Personen gemeint. Die Obergrenzen pro Jahr sind wie folgt gestaffelt:
Personen im Haushalt | Obergrenze pro Jahr |
---|
1 Person | 39.000 Euro |
2 Personen | 65.000 Euro |
Je weitere Person ohne Einkommen | zusätzlich 6.000 Euro |
Alimentationsverpflichtungen pro Kind | zusätzlich 6.000 Euro |
Alimentationsverpflichtungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung | zusätzlich 7.000 Euro |
Je weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung | zusätzlich 7.000 Euro |
Wird die jeweilige Grenze überschritten, fällt die Förderung dadurch nicht gleich ganz weg. Sie wird allerdings in Schritten von 25 Prozent gemindert, wenn das Einkommen um maximal 10, 20 oder 30 Prozent höher ist. Nicht zum Einkommen gezählt werden übrigens Förderungen wie Pflegegeld, Familienbeihilfe, Unterhaltungszahlungen, Waisenrente oder Zuschüsse für behinderte Personen im Haushalt.
Fenstertausch, Heizung & Co.: Wohnbauförderung bei Sanierungen in OÖ
Vom Fernwärmeanschluss bis zu neuen, besser isolierenden Fenstern: Sanierungsmaßnahmen gibt es viele. Auch in dieser Hinsicht haben Sie die Möglichkeit, Förderung durch das Land zu beantragen. Folgende Maßnahmen werden zum Beispiel bezuschusst:
- Schaffung von Wohnraum durch den Abbruch eines Wohnhauses und die Neuerrichtung von maximal 3 Wohnungen
- Radon - Vorsorge und Sanierung
- Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen
- Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen
Wie hoch die Sanierungsförderung jeweils ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben können Sie zum Beispiel über dieses Kontaktformular einen Beratungstermin vereinbaren oder sich an die oben genannte Adresse wenden. Mehr Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Landes Oberösterreich.
(Vorzeitige) Rückzahlung der Wohnbauförderung in Oberösterreich
Wenn es die eigene Finanzlage zulässt ist es im Fall der Wohnbauförderung in Oberösterreich durchaus möglich, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen oder zusätzliche Teiltilgungen zu leisten. Stichtag ist immer die Halbjahresfälligkeit.
Ist das Landesdarlehen vollständig zurückgezahlt, bekommen Sie als Eigentümer der Wohnung(en) eine Löschungserklärung, mit der Sie beantragen können, dass die eingetragene Hypothek beim Bezirksgericht gelöscht wird.
Die reguläre Rückzahlung des Landesdarlehens gestaltet sich von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ob Sie nun eine Eigentumswohnung kaufen, ein Haus bauen oder bestehendes Eigentum sanieren wollen: Die Wohnbauförderung in Oberösterreich bietet einige sehr interessante Förderungsmöglichkeiten für Häuslbauer.
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
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