Wohnbauförderung in Oberösterreich (OÖ)

Wohnbauförderung in Oberösterreich
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 04.06.2024

Das Land Oberösterreich (OÖ) bietet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Wohnbau- und Sanierungsförderung. Hier erfahren Sie, wie es in OÖ mit der Förderung von Hausbau und Eigentumswohnungen steht, welche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden sowie die Details zur Umsetzung des Wohnbaupakets 2024 im Bereich Länderförderungen für Oberösterreich, welche ab 01.07.2024 in Kraft treten.  

Wie wird Wohnbau in Oberösterreich gefördert?

Insgesamt gibt es in OÖ drei Varianten der Wohnbauförderung: das Landesdarlehen mit fixer oder variabler Verzinsung und die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Jungfamilienförderung wie zum Beispiel in Wien bietet die Wohnbauförderung in OÖ zwar nicht, dafür ermöglicht sie aber gute Planbarkeit, was die Rückzahlung von Hypothekardarlehen betrifft.

Wohnbaukredit: Das Landesdarlehen in OÖ

Sie haben also in Oberösterreich drei Optionen der Wohnbauförderung zur Auswahl – aber was darf man sich genau unter den Modellen vorstellen? Sehen wir uns die Möglichkeiten im Detail an!

Variante 1:

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Zinsen bei einem Hypothekardarlehen der oberösterreichischen Landesbank mit einer 35-jähigen Laufzeit und einer Fixverzinsungsperiode in den ersten 20 Jahren. Für die förderbare Person beträgt aufgrund des gewährten Zinsenzuschusses in der Höhe von 1,25 % p.a. die Verzinsung während der Fixverzinsungsperiode 2,95 % p.a. Nach der Fixverzinsungsperiode gilt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich maximal 112 Basispunkten. Der so gebildete Zinssatz gilt für die restliche Darlehenslaufzeit.

Der große Vorteil von diesem Modell liegt vor allem in der langfristigen Planbarkeit: Ihre Rückzahlrate, also die Kombination aus Tilgung und Zinsen, bleibt über 20 Jahre lang unverändert gleich.

Variante 2:

Bei dieser Option gibt es Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank. Das Darlehen kann variabel (30 Jahre) oder fix (20 oder 25 Jahre) verzinst werden. Die Bank kontaktiert Sie zur Verzinsungswahl. Variable Verzinsung basiert auf dem 3-Monats-Euribor mit einem begrenzten Aufschlag. Fixverzinsung richtet sich nach dem 12Yr- bzw. 15Yr-EUR-Swapsatz plus maximal 125 Basispunkte. Zuschüsse werden über 20 Jahre oder bis zur Tilgung in monatlichen Raten gutgeschrieben.

Variante 3:

Sie bekommen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss in Höhe von 36 Prozent des Zuschusses zum Hypothekardarlehen.

Die Höhe des Basisdarlehens beträgt 75.000 Euro mit einem Zuschuss von 10.000 Euro, verteilt über 20 Jahre. Zusätzlich gibt es noch weitere mögliche Förderzuschläge um Basisdarlehen.

Die offizielle Anlaufstelle für alle Fragen und Informationen zum Thema Wohnbauförderung in Oberösterreich finden Sie übrigens unter folgender Adresse:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
Telefon: +43 732 77 20 141 51


Wohnbauförderung bei Eigentumswohnungen und Hausbau in OÖ

Neubau, Kauf einer Eigentumswohnung oder eine Sanierung – was gilt eigentlich in Oberösterreich als förderbares Wohnbauvorhaben? Hier ein kurzer Überblick, in welchen Fällen Sie in der Regel mit Förderung rechnen können:

  • bei der Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen.
  • bei der Errichtung einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren ab Datum der ursprünglichen Baubewilligung des Eigenheims.
  • wenn die Wohnung mehr m² bzw. die Mindestgröße von 80 m² aufweist.

Es lohnt sich übrigens, auf eine umweltfreundliche, energieeffiziente Bauweise zu achten, denn dafür wird man mit entsprechenden Darlehen mit Förderzuschüssen belohnt:

  • Niedrigenergiehaus: 5.000 Euro Darlehen (mit 800 Euro Zuschuss)
  • Optimalenergiehaus: 5.000 Euro Darlehen (mit 800 Euro Zuschuss)
  • Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe: 15.000 Euro Darlehen (mit 2.000 Euro Zuschuss)

Diese Zuschüsse werden solange gewährt, bis sie gesetzlich verpflichtend sind. Abgesehen davon ist auch die Familien- und Alltagssituation für zusätzliche Fördergelder ausschlaggebend. Folgende Darlehen mit Zuschüssen sind möglich:

  • Pro Kind im gemeinsamen Haushalt, für das der Förderungswerber Familienbeihilfe bekommt: 15.000 Euro Darlehen (mit 2.000 Euro Zuschuss)
  • Barrierefreiheit: 5.000 Euro Darlehen (mit 1.000 Euro Zuschuss)
Noch Fragen?

Hier können Sie noch einmal alle Fördermaßnahmen für den Bereich Wohnen und Bauen nachlesen.

Wann ist die Eigenheimförderung in OÖ sinnvoll?

Fristen, Anträge, Voraussetzungen – beim Thema Wohnbauförderung fragt sich vielleicht so mancher Eigenheimbesitzer in spe, ob es den Aufwand überhaupt wert ist. Eine allgemein gültige Antwort hat in dieser Hinsicht natürlich niemand parat.

Fakt ist aber: Wenn Sie Wert auf möglichst hohe Planbarkeit legen, ist vor allem das Landesdarlehen mit fixer Verzinsung durchaus eine Überlegung wert. Denn unterm Strich bedeuten 20 Jahre gleichbleibende Rückzahlungsraten immerhin zwei Jahrzehnte, in denen Sie sich um Zinsschwankungen und höhere Tilgungszahlungen keine Gedanken machen müssen.  


Voraussetzungen für Wohnbauförderung durch das Land OÖ

Apropos Voraussetzungen – welche Eigenschaften muss das neue Eigenheim eigentlich haben, damit Wohnbauförderung gewährt wird? Da wären erstens die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen, unter anderem:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
  • Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates müssen ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder Leistungen aus der Ö. Sozialversicherung erhalten haben und seit 2020 über Deutschkenntnisse gemäß der Oö. Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020 verfügen.
  • Volljährigkeit
  • Personen die beabsichtigen die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung ihres dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden
  • Personen deren Jahreshaushaltseinkommen die vom Land durch Verordnung festzulegenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt

Zweitens spielt die Wohnfläche des geförderten Objekts eine Rolle: Jede Wohnung muss mindestens 80 m² groß sein. Handelt es sich um einen Neubau, müssen außerdem gewisse umwelttechnische Kriterien erfüllt werden:

  • Die Hauptheizmethode darf nicht auf Kohle, Heizöl oder Strom basieren.
  • Ein alternatives Energiesystem muss genutzt werden, z.B. eine nach EU-Richtlinien zertifizierte Wärmepumpe.

Alle Angaben zu Heizwärmebedarf etc. finden Sie im offiziellen Antragsformular Bauteilbeschreibung Neubau“.

Die dritte große Voraussetzung für Wohnbauförderung in Oberösterreich ist das Jahreshaushaltseinkommen. Damit ist die Summe der Einkommen von Einkommenswerber und allen weiteren im Haushalt lebenden Personen gemeint. Die Obergrenzen pro Jahr (gültig seit 01. April 2024) sind wie folgt gestaffelt:

Personen im HaushaltObergrenze pro Jahr
1 Person50.000 Euro (davor: 39.000 Euro)
2 Personen 85.000 Euro (davor: 65.000 Euro)
Je weitere Person ohne Einkommenzusätzlich 7.500 Euro (davor: 6.000 Euro)
Alimentationsverpflichtungen pro Kindzusätzlich 7.500 Euro (davor: 6.000 Euro)
Alimentationsverpflichtungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungzusätzlich 8.500 Euro (davor: 7.000 Euro)
Je weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungzusätzlich 8.500 Euro (davor: 7.000 Euro)

Wird die jeweilige Grenze überschritten, fällt die Förderung dadurch nicht gleich ganz weg. Sie wird allerdings in Schritten von jeweils 25 Prozent gemindert, wenn das Einkommen um maximal 10, 20 oder 30 Prozent höher ist. Nicht zum Einkommen gezählt werden übrigens Förderungen wie Pflegegeld, Familienbeihilfe, Unterhaltungszahlungen, Waisenrente oder Zuschüsse für behinderte Personen im Haushalt.

Sie erfüllen alle nötigen Voraussetzungen und fragen sich jetzt, welche Unterlagen nötig sind, damit Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann? Dann finden Sie hier eine Auflistung aller Belege, Dokumente etc., die Sie für den Antrag brauchen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Färbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplans
  • Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands
  • Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr der (des) Förderungswerber(s) und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten und eingetragene Partner ­– Nachweis durch Jahreslohnzettel vom Arbeitgeber, Einkommenssteuernachweis, Bestätigung über Bezug von diversen Sozialleistungen, z. B.: Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs-, Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe, u. dgl.
  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe

Fenstertausch, Heizung & Co.: Wohnbauförderung bei Sanierungen in OÖ

Vom Fernwärmeanschluss bis zu neuen, besser isolierenden Fenstern: Sanierungsmaßnahmen gibt es viele. Auch in dieser Hinsicht haben Sie die Möglichkeit, Förderung durch das Land zu beantragen. Folgende Maßnahmen werden zum Beispiel bezuschusst:

  • Schaffung von Wohnraum durch den Abbruch eines Wohnhauses und die Neuerrichtung von maximal 3 Wohnungen
  • Radon - Vorsorge und Sanierung
  • Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen
  • Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Wie hoch die Sanierungsförderung jeweils ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben können Sie zum Beispiel über dieses Kontaktformular einen Beratungstermin vereinbaren oder sich an die oben genannte Adresse wenden. Mehr Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Landes Oberösterreich.

Energetische Sanierung 2024

Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.    


(Vorzeitige) Rückzahlung der Wohnbauförderung in Oberösterreich

Wenn es die eigene Finanzlage zulässt ist es im Fall der Wohnbauförderung in Oberösterreich durchaus möglich, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen oder zusätzliche Teiltilgungen zu leisten. Stichtag ist immer die Halbjahresfälligkeit.

Ist das Landesdarlehen vollständig zurückgezahlt, bekommen Sie als Eigentümer der Wohnung(en) eine Löschungserklärung, mit der Sie beantragen können, dass die eingetragene Hypothek beim Bezirksgericht gelöscht wird.

Die reguläre Rückzahlung des Landesdarlehens gestaltet sich von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ob Sie nun eine Eigentumswohnung kaufen, ein Haus bauen oder bestehendes Eigentum sanieren wollen: Die Wohnbauförderung in Oberösterreich bietet einige sehr interessante Förderungsmöglichkeiten für Häuslbauer.  


Ab 01. Juli 2024: Neues Wohnbauförderprogramm für Häuslbauer

Auf Basis des bundesweiten Wohn- und Baupakets 2024 hat das Land Oberösterreich in Kooperation mit der Hypo OÖ ein neues Wohnbauförderprogramm ins Leben gerufen. Das Bundesland Oberösterreich orientiert sich dabei an den bisherigen Summen der Landes-Wohnbauförderung, welche im Schnitt knapp 100.000 Euro Darlehensvolumen pro Fördernehmer betragen (Anmerkung: die größtmögliche Darlehenssumme für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder wurde durch den Bund im Rahmen des Konjunkturpakets für den Wohnbau 2024 auf 200.000 Euro begrenzt). 

Diese Initiative bietet eine vorteilhafte Kreditvariante. Die entsprechende Verordnung tritt zum 01. Juli 2024 in Kraft und endet am 31.12.2025. Zentralen Merkmale des Programms sind:

1. Laufzeit: Die Gesamtdarlehenslaufzeit beträgt 35 Jahre, aufgeteilt in zwei Phasen: die ersten 20 Jahre mit einem festen Zinssatz und die restlichen 15 Jahre mit einem variablen Zinssatz.

2. Fester Zinssatz: In den ersten 20 Jahren profitieren Sie von einem festen Zinssatz von 1,50 Prozent.

3. Variabler Zinssatz: Nach den ersten 20 Jahren wird das Darlehen zu einem variablen Zinssatz fortgeführt, der sich am 3-Monats-Euribor orientiert.

Um für dieses Programm infrage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Antrag zwischen dem 18. April 2024 und Ende 2025 einreichen. Zudem können die neuen Konditionen auch für jene Darlehen geltend gemacht werden, die seit 18. April 2024 beantragt wurden und für die eine Zusicherung vorliegt.

Neu ist bei den Förderrichtlinien, dass zur Reduzierung der weiteren Versiegelung von Flächen, jetzt auch der Abriss eines alten Hauses und die Errichtung eines neuen Hauses, gefördert werden. Realisieren Sie Ihren Traum vom Eigenheim in Oberösterreich mit dieser soliden finanziellen Unterstützung. 

Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!

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Bildquellen: Shutterstock.com, Leszek Glasner/ Shutterstock.com
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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