Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 22.01.2021
Wenn es um geförderten Wohnbau der Stadt Wien geht, steht ganz klar das sogenannte Eigenmittelersatzdarlehen im Mittelpunkt. Was das ist, welche Einkommensgrenzen bei der Wiener Wohnbauförderung gelten und wie es mit der Rückzahlung der Eigenheimförderung steht, lesen Sie hier.
Wohnbauförderung in Wien beantragen: Voraussetzungen
Die erste Anlaufstelle für Wohnbauförderung in Wien ist in der Regel die MA 50. Fangen wir also ganz von vorne an: Wo und wie beantragt man eigentlich die Förderung für Eigentumswohnung oder Neubau?
Beantragung der Wohnbauförderung: die MA 50
Die Abkürzung MA 50 steht für „Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten“. Gemeint ist damit schlicht und einfach die zentrale Stelle für geförderten Wohnbau. Übrigens: Wer es ganz genau wissen will, kann hier die offizielle rechtliche Grundlage für alle Wohnbauförderungsmaßnahmen nachlesen.
Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Grundbedingungen für geförderte Wohnungen und Neubauten in Wien
Ein Recht auf Wohnbauförderung besteht in Österreich grundsätzlich nicht. Die Chancen auf Fördermaßnahmen sind aber durchaus nicht schlecht, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller muss volljährig und österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
Da es sich um personenbezogene Förderung handelt, muss außerdem ein dringendes Wohnbedürfnis bestehen. Die Wohnfläche im geplanten neuen Eigenheim darf bei geförderten Objekten 150 m² nicht überschreiten.
Genauso wichtig ist außerdem die Einhaltung gewisser Obergrenzen, was das Netto-Jahreseinkommen des gesamten Haushalts betrifft. Versicherungsbeiträge, Einkommenssteuer und Pflegeaufwand zählen nicht zu dieser Summe.
Einkommensnachweis und Einkommensgrenzen
Wie in jedem anderen Bundesland gelten auch in Wien eigene Obergrenzen, was das Einkommen betrifft, wenn man Wohnbauförderung bekommen möchte. Das Höchsteinkommen für Haushalte ist zur Erlangung einer geförderten Eigentumswohnung ist folgendermaßen festgelegt:
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
maximales Jahresnettoeinkommen
1 Person
54.460 Euro
2 Personen
81.300 Euro
3 Personen
92.000 Euro
4 Personen
102.690 Euro
für jede weitere Person
5.980 Euro
Das Einkommen aller Personen, die im geförderten Haushalt leben werden, muss natürlich entsprechend nachgewiesen werden. Je nach Beschäftigungsverhältnis gelten unterschiedliche Einkommensnachweise:
Angestelltenverhältnis: Monatsbelege der letzten 3 Monatseinkommen für die Hochrechnung des laufenden Jahres
Selbstständige: Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr
Für den Antrag sind außerdem Bestätigungen über weitere Förderungen nötig. Denn Familienbeihilfe etc. zählen nicht zum Einkommen. Wer Familienbeihilfe bezieht, muss sich also keine Sorgen machen: Die Obergrenze wird dadurch nicht überschritten, sofern das Einkommen im oben genannten Rahmen liegt.
Neubauförderung in Wien
Die Wohnbauförderung wird in Wien für folgende Arten von Neu- bzw. Zubauten vergeben:
Mietwohnungshäuser
Eigentumswohnungshäuser
Eigenheime
Eigenheime als Reihenhäuser
Errichtung von bewohnbaren Dachgeschossbauten
Kleingartenwohnhäuser
Eigenheime auf Pachtgrund
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt immer vom Einzelfall ab. Online finden sich teils sehr widersprüchliche Informationen, weshalb es am klügsten ist, das Beratungsangebot der MA 50 in Anspruch zu nehmen und vor dem Gespräch den Antrag für Eigenheime auszufüllen. Kontaktdaten finden Sie hier.
Wenn es nicht um Neubau, sondern um Eigentumswohnungen geht, wird in Wien oft das sogenannte Eigenmittelersatzdarlehen vergeben. Zu diesem sogenannten Ein-Prozent-Landesdarlehen zählt auch das JungwienerInnendarlehen. Wo der Unterschied liegt, erklären wir im folgenden Abschnitt.
Eigenmittelersatzdarlehen als Wohnbauförderung bei Eigentumswohnungen
Das Ein-Prozent-Landesdarlehen gilt für den Kauf einer geförderten Miet-, Genossenschafts-, Eigentums- oder Gemeindewohnung. Es wird in zwei grundlegende Förderungsarten aufgeteilt, die Baukosten- und die Grundkostenförderung. Letztere wird allerdings nur unter bestimmten Bedingungen vergeben, und genau die nehmen wir jetzt unter die Lupe!
Was ist das JungwienerInnendarlehen?
Die Grundkostenförderung läuft maximal 20 Jahre lang und beträgt höchstens 200 Euro pro m². Sie wird zunächst auf 10 Jahre gestundet. Nach dieser Zeit wird geprüft, wie sich die finanziellen und familiären Verhältnisse geändert haben. Dementsprechend werden dann die Rückzahlungsraten geregelt, bevor nach weiteren 5 Jahren die zweite Überprüfung erfolgt.
Junge Erwachsene in Wien können von dem JungwienerInnendarlehen profitieren.
Beantragen können diese Förderung Jungfamilien bzw. JungwienerInnen. Aber bis wann fällt man in diese Kategorien? Ganz einfach: In einer Jungfamilie ist kein Mitglied älter als 40 Jahre. Gleichgestellt sind begünstigte Familien. Damit sind Familien gemeint, in denen eine Person einen Behinderungsgrad von mindestens 45 Prozent hat. Auch Familien mit mindestens drei Kindern sind gleichgestellt.
Außerdem gibt es noch die sogenannten JungwienerInnen, womit Einzelpersonen bis 30 Jahre gemeint sind. Eine 29-Jährige ohne Kind(er) könnte zum Beispiel die Grundkostenförderung ebenso beantragen wie eine Familie mit vier Kindern, sofern die weiteren Voraussetzungen stimmen.
Was sind die Voraussetzungen?
Die wichtigste Voraussetzung für die Jungfamilien- bzw. Grundkostenförderung: Ein Baukostendarlehen in Höhe von 12,5 Prozent der geförderten Gesamtbaukosten muss gewährt worden sein. Außerdem muss nachgewiesen werden können, dass innerhalb der letzten 10 Jahre über mindestens 12 Monate ununterbrochen ein Mindesteinkommen vorhanden war. Die Mindesteinkommensgrenzen sind laut Stand im Jänner 2021:
erwachsene Einzelperson: 949,46 Euro
zwei Erwachsene: 1.425,53 Euro
Pro Kind: 146,50 Euro
Für die Baukostenförderung wiederum muss die Benutzungsbewilligung der betreffenden Wohnung vor längstens 20 Jahren erteilt worden sein. Das heißt: Wer beispielsweise eine Eigentumswohnung kaufen will, bei der die Bewilligung schon 25 Jahre alt ist, hat schlechte Chancen auf diese Förderungsmaßnahme.
Auch beim Eigenmittelersatzdarlehen spielt das Einkommen – wie schon an der Mindestgrenze deutlich wird – eine wesentliche Rolle. Eine Übersicht aller Höchstgrenzen finden Sie hier. Aber reicht es für diese Art der Wohnbauförderung schon aus, die persönliche Einkommensgrenze im Kopf zu haben?
Definitiv nicht, denn um das Darlehen zu bekommen, ist ein Beratungstermin beim Wohnungsberatungszentrum der Bank Austria nötig. Danach wird gemeinsam mit der Bank der Antrag ausgefüllt. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
aktueller Grundbuchauszug
Baubewilligungsbescheid und Baupläne
Einkommensnachweise und Beihilfebestätigungen, s.o.
Antrag für Eigenheime
Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung
Beschreibung der Energieversorgung
Spätestens an dieser Stelle sollte klar sein: Die Wohnbauförderung zu beantragen, dauert seine Zeit. Umso wichtiger ist es deshalb, frühzeitig mit der Planung und Antragstellung zu beginnen. Der Planungsfaktor gilt natürlich auch für die Rückzahlung, denn die meisten Förderungsgelder müssen irgendwann samt Zinsen zurückgezahlt werden.
Rückzahlung des Eigenmittelersatzdarlehens
Rückzahlung der Grundkostenförderung
Die Laufzeit eines Eigenmitteldarlehens beginnt, sobald man in die Wohnung zieht bzw. nach der Fertigstellungsanzeige.
Wie bereits erwähnt, findet bei der Grundkostenförderung nach 10 Jahren eine Prüfung der Einkommens- und Familienverhältnisse statt. Dabei wird überprüft, ob die Einkommensgrenze überschritten wurde, welche für die Gewährung des Darlehens im Ausmaß von 12,5 Prozent der förderbaren Gesamtbaukosten gilt.
Nach 10 Jahren ist das meistens der Fall und das Einkommen hat sich über die eingangs festgelegte Grenze hinaus gesteigert. Je nachdem, wie viel mehr Einkommen der Haushalt nun zur Verfügung hat, wird die Rückzahlung vereinbart. Es gibt zwei Varianten:
Rückzahlung über 10 Jahre mit halbjährlichen Raten in Höhe von 5,27 Prozent des Kreditbetrags
Rückzahlung über 5 Jahre mit halbjährlichen Raten in Höhe von 10,28 Prozent des Kreditbetrags
Die Rückzahlungsraten sind dann jeweils am 1. April und am 1. Oktober fällig.
Die Grundkostenförderung muss erst zurückbezahlt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird.
Rückzahlung des Baukostenanteils
Das Darlehen für den Baukostenanteil ist in halbjährlichen Pauschalraten, beginnend am zweitnächsten der Antragstellung folgenden Rückzahlungstermin, zurückzuzahlen. Rückzahlungstermine sind, gleich wie bei der Grundkostenförderung, der 1. April und der 1. Oktober. Das Darlehen ist schon zu einem früheren Zeitpunkt ganz zurückzuzahlen, wenn die Förderungswürdigkeit der begünstigten Person nicht mehr gegeben ist.
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kreditmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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