Darlehen und Darlehensvertrag: Definition und Arten

hand hält kleines holzhaus und geldbeutel
Autor: Hagen Luckert
Kategorie: Recht
Datum: 16.08.2023

Die Begriffe Darlehen und Kredit werden häufig synonym verwendet und miteinander verwechselt. Auch wenn Gemeinsamkeiten vorhanden sind, so ist ein Kredit schlussendlich doch nicht dasselbe wie ein Darlehen. Welche Unterschiede gibt es also und welche Form eignet sich für Ihre Finanzierung in Österreich? Diese und viele weitere interessante Fragen zum Thema Darlehen und Darlehensvertrag werden in diesem Beitrag beantwortet.

Definition: Was ist ein Darlehen und welche Arten gibt es?

Ein Darlehen ist nichts anderes als der Verleih von Kapital über einen festgelegten Zeitraum. Dabei spricht man gerne von einem Kredit oder auch von einem Darlehen, welche von Kreditinstituten (Banken und Bausparkassen in Österreich) oder Leasinggesellschaften vergeben werden. Das Darlehen ist aber nur eine Unterform des Kredites. Die dazugehörigen Vereinbarungen werden in einem Kredit- oder Darlehensvertrag festgehalten.

Praxistipp:

Wir empfehlen in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag.

Der wesentliche Unterschied zwischen Darlehen und Krediten ist, dass ein Darlehensvertrag erst bei Ausbezahlung des Geldes gültig ist. Beim Kredit ist der Vertrag mit der Unterzeichnung gültig, es besteht also sofort ein Schuldverhältnis zwischen Kreditgeber und -nehmer, obwohl noch kein Geld ausbezahlt wurde. Ein Darlehen kann unentgeltlich vergeben werden: Es muss lediglich der geliehene Betrag zurückgezahlt werden, zusätzliche Kosten gibt es nicht.

Zusätzlich zu dem Darlehen für Immobilienkäufe gib es auch noch das Privatdarlehen und einige andere. Nachfolgend erklären wir Ihnen die wichtigsten Darlehensarten:

Partiarisches Darlehen

Ein partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist eine Form der Beteiligungsfinanzierung. Als Entgelt für das Darlehen werden nicht wie üblich Zinsen vereinbart, sondern ein bestimmter Anteil am Gewinn oder am Umsatz eines Unternehmens. Bei dieser Form des Darlehens liegt der Schwerpunkt in erster Linie auf der Gewinnbeteiligung, wobei jedoch trotzdem Zinsen vereinbart werden können.

Eine ähnliche Variante ist auch das sogenannte Crowdfunding bzw. eine Unterform dessen: das Crowdinvesting. So kann man schon mit kleinen Beträgen in erfolgsversprechende Unternehmen oder innovative Projekte investieren. Man hilft somit bei der Umsetzung und kann vom Erfolg des Unternehmens profitieren.

Privat an privat gewährtes Darlehen

Nicht immer reicht das eigene Ersparte aus, um ungeplante Ausgaben zu stemmen, sei es eine Autoreparatur, eine neue Waschmaschine oder der kaputte Fernseher. Statt dafür zu einer Bank zu gehen, kann man natürlich auch bei Familie oder Freunden um ein Darlehen bitten. Bei diesem sogenannten Privatdarlehen fungieren natürliche Personen als Vertragspartner. Trotz guter Vertrauensbasis empfiehlt sich auch hier immer ein schriftlicher Vertrag.

Darlehen vom Sozialamt oder Bundesland

Personen, welche sich in einer Notlage befinden, können ein Darlehen als Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten, sofern dieses zur Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse verwendet wird. Dieses Darlehen kann von unterschiedlichen Stellen gewährt werden und wird meistens ohne Zinsen vergeben. Sie können sich in Sozialeinrichtungen in Ihrer Umgebung oder bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes darüber erkundigen. Gründe für ein derartiges Darlehen könnten sein:

  • Mietrückstände
  • Instandsetzung einer Wohnung
  • drohende Stromabschaltung
Praxistipp:

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach: Viele Gemeinden bieten in manchen Fällen ebenfalls Unterstützungen dieser Art an.

Darlehen für Selbständige

Selbständige finanzieren sich in der Regel über Kreditinstitute. Allerdings können auch alternative Geldquellen verwendet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Förderstellen oder um Plattformen für Unternehmer, die sogenanntes Beteiligungskapital (Mezzaninkapital) anbieten.

Schwierig wird es für Selbständige, welche noch nicht lange im Geschäft sind. Diese werden generell als Jungunternehmer eingestuft. Das ist dann der Fall, wenn noch keine 3 vollständigen Jahresabschlüsse vorliegen. Das Rating dieser Unternehmen wird von Banken meist als schlecht eingestuft.

Falls Sie nach einer Finanzierung für Ihr Unternehmen suchen, stehen Ihnen unsere Corporate Finance-Experten gerne beratend zur Seite.

Darlehen beim Immobilienkauf in Österreich

Wird ein Darlehen für einen Immobilienkauf in Österreich vergeben, spricht man ebenfalls von einem Gelddarlehen. Dieses wird in aller Regel von einem Kreditinstitut vergeben, kann aber auch von einer Privat- bzw. juristischen Person vergeben werden. Bei diesem Darlehen steht die Immobilie der Bank als Sicherheit zur Verfügung.Trotzdem benötigt man aufgrund der strenger werdenden Vorschriften der Bank immer mehr an Eigenkapital, um eine Immobilienfinanzierung zu erhalten. (Siehe auch: Neue Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, Inkrafttreten: 01.08.2022.) Eine der bekanntesten Form des Immobiliendarlehens in Österreich ist das Bauspardarlehen.

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Der Darlehensvertrag: Muster

Der Darlehensvertrag ist im österreichischen Schuldrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) nach § 983 geregeltEin Darlehensvertrag kann äußerst frei gestaltet werden, denn es gibt keine konkreten Vorgaben, die einen Darlehensvertrag rechtssicher machen. Trotzdem gilt es einiges zu beachten: Einerseits müssen im Vertrag sowohl Name als auch Anschrift des Darlehensgebers und -nehmers angegeben sein. Andererseits sind Details zur Finanzierung, wie Darlehenssumme, Laufzeit, Zinsen, Sicherheiten und Rücktrittsrechte anzuführen. Sie können nachfolgend einen Mustervertrag kostenlos herunterladen und verwenden:

Download            Darlehensvertrag Muster

Hinweis: Unser Muster ist ein Beispiel und dient lediglich der Anschauung, weshalb keine Haftung übernommen wird. Sofern Sie einen rechtssicheren Vertrag benötigen, kontaktieren Sie einen Anwalt in Ihrer Umgebung.


Der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird selten zwischen Darlehen und Kredit unterschieden, aber rechtlich gibt es einige Unterschiede: Zum Beispiel sind Darlehen erst bei Auszahlung der Summe gültig, während ein Kredit in Österreich schon ab Vertragsunterzeichnung gültig ist. Auch die Laufzeit ist bei Krediten kürzer als bei Darlehen. Kredite werden nämlich nur für maximal 4 Jahre vergeben, während Darlehen oftmals mit einer Laufzeit von 10 bis 35 Jahren angeboten werden. 

Da die Kreditsumme bei Darlehen meist höher ist, sind auch die Zinsen weit günstiger als bei Krediten. Zudem verlangt die Bank bei Darlehen diverse Sicherheiten, was ebenfalls zu niedrigen Zinssätzen führt. Kredite in Österreich können außerdem nur entgeltlich vergeben werden, Darlehen aber auch unentgeltlich. Ein weiterer Unterschied ist die Vergebührung vom Finanzamt. Ein Darlehen ist eine "Unterkategorie" von  Krediten, man kann also sagen, dass jedes Darlehen auch ein Kredit ist - aber nicht jeder Kredit ist ein Darlehen. Darlehen sind in erster Linie langfristige Geldanleihen, die meistens für eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen werden. 


Was passiert nach dem Darlehensvertrag in Österreich?

Darlehen werden in der Regel mit einer festen Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit kann mehrere Jahrzehnte umfassen. Wie kann man also währenddessen in einen Darlehensvertrag eingreifen? Es ist so: Wenn Kreditinstitute mit Verbrauchern bzw. Konsumenten Verträge abschließen, genießen Verbraucher als wirtschaftlich schwächere Partei immer erhöhten Schutz. So können also Kreditinstitute in bestehende hypothekarisch besicherte Kreditverträge mit Verbrauchern nicht wirksam eingreifen. Jedenfalls nicht, solange der Kreditnehmer seine Rate regelmäßig und ohne Verzug bezahlt. Nachfolgende Informationen gelten daher insbesondere für Verträge mit Verbrauchern.

Rückabwicklung eines Darlehens

Eine vorzeitige, teilweise oder vollständige Rückführung eines variabel verzinsten Darlehens ist für den Darlehensnehmer grundsätzlich immer möglich. Dabei sind nur jene Kündigungsfristen einzuhalten, die im Vertrag vorgesehen wurden. Die längstmögliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Bei fixverzinsten Darlehen wird meist ein Pönale (Entschädigung) von 1 % des vorzeitig getilgten Betrages verrechnet (kostenfrei sind für Verbraucher jedoch 10.000 Euro im Jahr). Diese „Gebühr“ kann wegfallen, wenn im Vertrag eine frühzeitige Zahlung vereinbart wurde.

Umschuldungen bestehender Darlehen

Gründe für einen Umschuldungskredit sind vielfältig. Häufig geht es um die Optimierung der bestehenden Kredit- bzw. Darlehenskonditionen. Darunter fällt zum Beispiel der Wechsel von einer variablen Verzinsung auf eine langfristige Fixzinsbindung. Auch die Kreditlaufzeit kann bei einer Umschuldung angepasst werden. Und manchmal sprechen einfach persönliche Gründe für eine Umschuldung, beispielsweise eine Kredit-Umschuldung bei Scheidung.

Aber können bestehende Darlehen überhaupt umgeschuldet werden? Ja, solange die Kündigungsfristen bzw. Pönalen berücksichtigt werden. Eine Umschuldung kann auch im Rahmen einer Forderungseinlösung gemacht werden, das heißt die bestehende Bank verbleibt mit der eingetragenen Hypothek im Grundbuch, diese wird jedoch an die neue Bank abgetreten.

Praxistipp

Profitieren Sie hier von einer persönlichen Beratung und einem neuen Kreditmodell im Rahmen einer Umschuldung, welches aktuell für Sie das passende ist.

Zinsen beim Darlehen

Zinsen zu vereinbaren ist bei einem Darlehen keine Pflicht. Im Idealfall bekommen Sie das Darlehen ohne jegliche Zinsen. Sie zahlen also wirklich nur den Betrag zurück, den Sie erhalten haben. Dieser Fall tritt häufig bei Privatdarlehen auf, denn in Familien- und Freundeskreisen wird selten eine Entschädigung für das Leihen von Geld verlangt.

Leihen Sie sich z. B. von einer der 4 Bausparkassen in Österreich Geld, so handelt es sich um ein Bauspardarlehen. Dieses kann für wohnwirtschaftliche Maßnahmen wie beispielsweise Hausbauten wie auch Wohnungskäufe beantragt werden, jedoch nur in Höhe von 260.000 Euro pro Person. Neben der langen Laufzeit (bis ins hohe Alter) gibt es einen weiteren Vorteil: Die Zinsen sind bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren auf maximal 6 % beschränkt. Die Bausparkassen haben sich auf Fixzinsprodukte spezialisiert, darüber hinaus werden auch variable Produkte zu gesagten Konditionen vergeben.

Es ist also egal, wie sich Wirtschaft und Finanzmärkte in den nächsten Jahrzehnten entwickeln, bei Bauspardarlehen können Ihre Zinsen produktbezogen in der Regel nie mehr als 6 % betragen. Dies bringt Ihnen Sicherheit und eine gute Planbarkeit. Die Zinsen bei Bauspardarlehen werden ähnlich berechnet wie bei gewöhnlichen Immobilienkrediten, lediglich der Refinanzierungszinssatz ist anders, Bausparkassen verwenden den 12-Monats-EURIBOR.

Zusammenfassend ist zu sagen, egal für welches Darlehen Sie sich auch entscheiden, wichtig ist es, die Darlehenszinsen gut zu verhandeln. Auch ein Vergleich lohnt sich, denn dadurch sind Einsparungen von mehreren Tausend Euro möglich. Wenn Sie also auf der Suche nach einem Kredit bzw. Darlehen für Ihren Wohntraum sind und Hilfe bei der Finanzierung benötigen, dann kann Ihnen einer unserer über 100 Wohnbau-Finanz-Experten garantiert weiterhelfen.


FAQs zum Darlehensvertrag

 

In einem Darlehensvertrag sollten Angaben zum Darlehensgeber und -nehmer, die Darlehenssumme, die Höhe der Raten, die Dauer des Vertrags, die Höhe der Zinsen und die Konditionen für die Rückzahlung enthalten sein.

 

 

Der Darlehnsvertrag gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Darlehenssumme ausgezahlt wurde.

 

 

Grundsätzlich können Darlehensverträge sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist auf jedem Fall ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. 

 

 

Ein Darlehensvertrag kann ohne vereinbarte Laufzeit jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Dann muss der Darlehnsnehmer das geliehene Geld zurückzahlen. Zudem kann es auch mit Angabe eines wichtigen Grundes zu einer fristlosen Kündigung kommen, sollte zum Beispiel die vereinbarte Monatsrate wiederholt nicht gezahlt werden.

 

Bildquellen: Bild 1: © Watchara Ritjan – Shutterstock.com, Bild 2: © fizkes – Shutterstock.com, Bild 3: © fizkes – Shutterstock.com
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Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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