Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 04.03.2022
Die Vorarlberger Landesregierung setzt in der Wohnbauförderung wie auch andere österreichische Bundesländer vor allem auf die Unterstützung von ökologisch sinnvollen Baumaßnahmen. Was das konkret für die Wohnbauförderung in Vorarlberg bedeutet und wie die Rückzahlung des Landesdarlehens abläuft, erfahren Sie hier!
Wohnbauförderung durch das Land Vorarlberg – was heißt das?
In Vorarlberg kommt die Wohnbauförderung in Form eines Darlehens. Wenn es sich um die Förderung eines Sanierungsvorhabens handelt, ist allerdings auch ein nicht rückzahlbarer, einmaliger Zuschuss möglich. Sehen wir uns also die Optionen für Hausbau- und Sanierungsvorhaben etwas genauer an!
Welche Förderung von Immobilien und Hausbau gibt es in Vorarlberg?
Das Wohnbaudarlehen für Neubauten bzw. den Kauf von Eigenheimen setzt sich in Vorarlberg aus einer Grundförderung und individuell festgesetzten Bonuszuschlägen zusammen. Unabhängig von der Höhe der Förderung gilt immer, dass das Darlehen über eine Laufzeit von 35 Jahren zurückgezahlt wird. Sie haben dabei die Wahl zwischen fixer und steigender Verzinsung, doch dazu später mehr.
Und wie hoch fällt die Förderung nun aus? Bevor wir weiter unten im Text zu den genauen Zahlen kommen, hier zunächst die einfache Zusammenfassung: Die Basisförderung wird danach berechnet, wie viele Quadratmeter Nutzfläche das geförderte Objekt hat. Bei den Bonuszuschlägen werden eine ökologische Bauweise, die Kinderzahl und das Haushaltseinkommen berücksichtigt:
Pro Kind: zusätzlich 50 Euro/m²
Ab 3 Kindern oder bei Mehrlingsgeburten: pro Kind zusätzlich 75 Euro/m²
Genau wie für den Kauf oder Neubau von Eigenheimen vergibt das Land Vorarlberg für Sanierungsvorhaben ein Darlehen. Auch die Sanierungsförderung ist unterteilt in Basis- und Bonusförderung. Alternativ ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss möglich, der 40 Prozent des maximal möglichen Darlehensbetrags abdeckt, maximal aber 30.000 Euro betragen kann.
Die Basisförderung wird nicht nach der gesamten Nutzfläche berechnet, sondern danach, um wie viele Quadratmeter sanierte Fläche es sich handelt. Dabei kommt es auf das konkrete Sanierungsvorhaben an.
Eine Übersicht aller förderbaren Sanierungsmaßnahmen finden Sie in der Broschüre zur Sanierungsförderung (PDF).
Bonuszuschläge gibt es für alle Maßnahmen, die zu einem deutlich geringeren Heizwärmebedarf führen. Ausschlaggebend für die Zusatzförderungen ist außerdem das Einkommen des Haushalts. Die genauen Richtlinien sowie alle Antragsformulare zur Sanierungsförderung finden Sie hier zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für eine geförderte Sanierung sind übersichtlich. So muss das Wohnhaus mindestens 20 Jahre alt sein und die Sanierungsmaßnahme für eine energietechnische Verbesserung sorgen. Die Sanierungsförderung ist außerdem dann eine Option, wenn Zu- oder Anbauten bei bereits bestehendem Wohnraum errichtet werden sollen und dadurch Grund gespart wird.
Ein Wohnhaus muss mindestens 20 Jahre alt sein, um für eine geförderte Sanierung in Frage zu kommen.
Wie kann man die Wohnbauförderung berechnen?
Die Wohnbauförderung besteht, wie bereits erwähnt, aus der Basis- und Zusatzförderung. Wie hoch die Grundförderung ist, hängt vom Immobilientyp ab: Für ein Einfamilienhaus gibt es 300 Euro/m², bei Zu-, Um- oder Ersatzneubauten können es sogar 800 Euro/m² sein.
Relativ umfassend ist im Vergleich dazu die Liste mit Faktoren, für die es Bonuszahlungen gibt. Solche Bonuszuschläge werden vergeben für:
PVC-freieFenster bzw. Innentüren sowie Holzfassaden oder nachhaltige Dämmstoffe: bis zu 70 Euro/m² zusätzlich
die Förderung für Carsharing: bis zu 50 Euro/m² zusätzlich
barrierefreie Gestaltung der Wohnräume, sodass die Wohnung für mehrere Generationen ausgelegt ist , wird mit bis zu 80 Euro/m² gefördert
Weitere Bonuszahlungen sind möglich, wenn es sich um den Erstkauf einer kompakten Wohnung mit geringen Errichtungskosten handelt. Zusätzlich bis zu 100 Euro/m² gibt es für solche sogenannten Hausstandgründungen in einer kompakten Eigentumswohnung.
Voraussetzungen für die Vorarlberger Wohnbauförderung
Das Einkommen und die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, ob die Wohnbauförderung vergeben wird. Anders als in den meisten anderen Bundesländern gibt das Land Vorarlberg keine Jahresnettoeinkommensgrenzen vor, sondern bezieht sich auf das monatliche Nettoeinkommen.
Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung
Wenn Sie einen Antrag auf Wohnbauförderung stellen wollen, sollten Sie zunächst folgende Rechnung durchführen: Ziehen Sie vom Jahresbruttoeinkommen laut Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheid die Sozialversicherung und Lohnsteuer ab.
So erhalten Sie das Jahresnettoeinkommen. Teilen Sie den Wert durch 12, um den Netto-Monatslohn zu erhalten. Um förderberechtigt zu sein, darf dieser Wert je nach Haushaltsgröße folgende Grenzen nicht übersteigen:
1 Person: 3.400 Euro
2 Personen: 6.000 Euro
ab 3 Personen: 7.000 Euro
Übrigens: Wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 25 Jahren leben, die monatlich nicht mehr als 850 Euro verdienen, zählt das nicht zum gemeinsamen Haushaltseinkommen! Bei einem höheren Verdienst wird nur der Differenzbetrag zu den 850 Euro zum gemeinsamen Haushaltseinkommen hinzugezählt.
Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen durch das Land
Sie müssen österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Bürger sein, um in den Genuss der Wohnbauförderung in Vorarlberg zu kommen.
Neben den Einkommensgrenzen sollten Sie für die Wohnbauförderung diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:
österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
Dringender Wohnbedarf
Eigentumsrecht
Angemessene Wohnnutzfläche, d. h. 150 m² bei bis zu 5 Personen und 170 m² ab 6 Personen
Gesicherte Finanzierung bei einem angemessenen Gesamtpreis
das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.
Auch in Vorarlberg gelten damit sehr ähnliche Bedingungen für die Wohnbauförderung, wie in den anderen Bundesländern der Fall ist. Bleibt nur noch die Frage, wie es nach der Zusage weitergeht – wann beginnt die Rückzahlung und wie läuft sie ab?
Die Rückzahlung der Wohnbauförderung
Wenn es darum geht, die Fördergelder zurückzuzahlen, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Zinsmodellen: Einerseits gibt es die fixe Verzinsung, bei der Sie kontinuierlich 1,25 % Zinsen zahlen. Andererseits können Sie sich auch für eine steigende Verzinsung im Verlauf der 35 Jahre entscheiden. Die Staffelung dabei ist von 0,25 % bis 1,5 %.
Zeitraum
Annuität gerechnet vom ursprünglichen Nominalbetrag (Tilgung samt Zinsen)
davon Zinsen
1. - 5. Jahr
1,00 Prozent
0,25 Prozent
6. - 10. Jahr
1,75 Prozent
0,50 Prozent
11. - 15. Jahr
2,75 Prozent
0,75 Prozent
16. - 20. Jahr
3,50 Prozent
1,00 Prozent
21. - 25. Jahr
4,25 Prozent
1,25 Prozent
26. - 30. Jahr
5,00 Prozent
1,50 Prozent
31. - 35. Jahr
5,50 Prozent
1,50 Prozent
Die Rückzahlungsraten sind ab dem Zeitpunkt, zu dem das geförderte Objekt bezogen bzw. der Neubau abgeschlossen wird, immer zum Monatsersten fällig. Grundsätzlich dauert die Rückzahlungsperiode 35 Jahre in Vorarlberg.
Der kurze Überblick zeigt: Ob Wohnbau- oder Sanierungsförderung, das Land Vorarlberg bietet einige Varianten des geförderten Wohnbaus. Besonders praktisch ist dabei, dass auch Zu- und Anbauten seit neuestem zur Sanierungsförderung zählen und auf diese Weise höhere Fördersummen möglich werden. Wenn Sie also ein Eigenheim kaufen, bauen oder sanieren wollen, kann es sich eindeutig lohnen, die offiziellen Broschüren einmal genau durchzugehen!
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
Bildquellen: Shutterstock.com, Monkey Business Images/ Shutterstock.com, trabantos/ Shutterstock.com Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.
Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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Die Höhe der Zinsen ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, den besten Kredit auszuwählen. Möchten Sie einen günstigen Wohnkredit erhalten, dann lohnt sich also in jedem Fall ein Zinsvergleich.