Die Anzahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien im Jahr 2025 war mit 1559 Fällen deutlich gestiegen im Vergleich zum Vorjahr (Vergleichswert 2024: 1092 Termine). Dies zeigen die SmartFacts-Aufzeichnungen, welche seit 2007 erfolgen. 62 % der Zwangsversteigerungen fielen auf Wohnimmobilien, 26 % auf Gewerbeimmobilien und 12 % auf Grundstücke. Mit anhaltend hohen Lebenshaltungskosten und der schwindenden Aussicht auf schnelle größere Zinsrückgänge ist zunächst mit weiteren Anstiegen zu rechnen. Somit sollten Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Ihr Wohneigentum zu schützen und eine Zwangsversteigerung der Immobilie zu vermeiden.
Eine Zwangsversteigerung ist die Verwertung einer Liegenschaft, sei es ein Grundstück oder ein Gebäude, um den Gläubigern zu ermöglichen, ihre Forderungen aus dem Erlös der Versteigerung zu decken. Dabei sind Zwangsversteigerungen in den USA weiter verbreitet, doch das Risiko sollte auch bei heimischen Banken nicht unterschätzt werden.
Eine Immobilienzwangsversteigerung in Österreich ist ein gesetzliches Verfahren zur Verwertung einer Immobilie um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Sie wird gerichtlich angeordnet, wenn der Schuldner seine Zahlungspflichten nicht erfüllt. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Exekutionsordnung (EO) verankert. Im Unterschied zur freiwilligen Versteigerung, bei der der Eigentümer die Immobilie eigenständig anbietet, erfolgt die Zwangsversteigerung gegen den Willen des Schuldners durch ein Gericht. Wichtige Aspekte umfassen die Bekanntmachung der Versteigerung, die Bewertung der Immobilie und das Gebotsverfahren.
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Wenn Sie als Kreditnehmer Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, beginnt in Österreich zuerst einmal das Mahnverfahren.
Was bei manchen prominenten Großpleiten der jüngsten Vergangenheit im großen Stil geschehen ist, wiederholt sich schematisch auch im Kleinen. Geben Sie über einen längeren Zeitraum mehr Geld aus als Sie einnehmen, würde Sie das als Immobilienbesitzer einer drohenden Zwangsversteigerung näher bringen.
Die häufigsten Ursachen für eine Zwangsversteigerung resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten wie Zahlungsrückständen und Überschuldung. Oftmals sind betroffene Eigentümer nicht mehr in der Lage, ihre Kreditraten zu bedienen, was durch unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitsplatzverlust, schwere Krankheit oder Scheidung verstärkt werden kann. Beispielsweise führt eine Scheidung häufig zu finanziellen Belastungen, da ein Einkommen wegfällt und zusätzliche Kosten entstehen. Überschuldung kann auch aus einer unzureichenden Finanzplanung oder übermäßigen Konsumausgaben resultieren, wodurch die regelmäßigen Verbindlichkeiten nicht mehr gedeckt werden können und schließlich die Zwangsversteigerung für ihre Immobilie eingeleitet wird.
Frühwarnzeichen für eine drohende Zwangsversteigerung umfassen eine erkennbare mittelfristige Verschlechterung des Verhältnisses von Einnahmen und Ausgaben des Haushalts, mit der Folge wiederholter Mahnungen und letztendlich Kündigungen von Krediten durch die Bank. Das Aufstellen einer Haushaltsrechnung hilft dabei, mehr Transparenz zu schaffen. Weitere Indikatoren sind Zahlungsausfälle bei Hypothekenraten und zunehmende Verschuldung. Achten Sie auf diese Warnsignale und suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Gläubigern oder einem Schuldnerberater, um Lösungen wie Umschuldung oder Zahlungspläne zu finden.
Beachten Sie folgenden Punkte und erkennen Sie Warnsignale frühzeitig:
- Ständige Überwachung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.
- Reagieren Sie sofort auf sinkende Einnahmen mit der Reduktion von Ausgaben.
- Auf Mahnungenschnell reagieren.
- Werden wegen Steuernachzahlungen oder anderer vorhersehbarer Ausgaben mehr liquide Mittel benötigt, dann verkaufen Sie Wertpapiere und notfalls auch illiquide Vermögensgegenstände. Im Notfallnehmen Sie einen Konsumkredit auf, mit dem Ziel diesen wieder so schnell wie möglich zurückzuzahlen.
- Achten Sie schon beim Abschluss des Kreditvertrags auf die Möglichkeit tilgungsfreier Zeiten.
Mit den richtigen Strategien können Sie häufig eine Zwangsversteigerung vermeiden. Achten Sie daher auf nachfolgende Punkte:
Die Erstellung eines detaillierten Haushaltsplans kann Ihnen helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und eine Zwangsversteigerung der Immobilie verhindern.
So erstellen Sie Ihren Haushaltspan:

Tipp: Lesen Sie dazu auch den Ratgeber Bonität und KSV-Eintrag
Bei den Verhandlungen mit Gläubigern geht es um die Präsentation machbarer Lösungen auf Basis fundierter Zahlen, Daten und Fakten. In einer Krise ist es in vielen Fällen besser nicht alleine zur Bank zu gehen, sondern in Begleitung externer Experten wie Steuerberater oder erfahrener Berater im Finanzierungsumfeld. Die beiden Hauptfragen, die es bei drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsverzögerungen immer gibt, sind: Unter welchen Bedingungen könnte der Kredit wieder zurückgezahlt werden? Was müsste geschehen, um dies zu realisieren? Die Antwort darauf kann ein Umschuldungsplan samt neuem Zahlungsplan mit einer Planungsrechnung (Ausgaben-Einnahmen-Rechnung) sein. Häufige Lösungen wären eine Verlängerung der Kreditlaufzeit (niedrigere Raten), vorübergehende Stundungen der Tilgungszahlungen oder generell eine Umschuldung auf einen völlig neuen leistbaren Kredit bei einem anderen Institut.
Sofern Sie die Immobilie weiter nutzen möchten, aber die laufenden Kreditraten nicht mehr bezahlen können, kann möglicherweise eine Lösung im familiären Umfeld gefunden werden. Neben einem Privatkredit eines Verwandten kann ein Zubau, Anbau oder eine Aufstockung eines Hauses eine Möglichkeit darstellen. Der zusätzlich geschaffene Wohnraum kann durch Familienmitglieder genutzt werden und diese tragen einen Teil der bestehenden Finanzierung. Eine hilfreiche Lösung kann in vielen Fällen im Rahmen einer Generationenberatung gefunden werden.
Auch eine Parifizierung der Immobilie und der anschließende Verkauf eines abgetrennten Teils der Immobilie kann einen wertvollen finanziellen Beitrag leisten. Weitere Optionen sind ein Teilverkauf der Immobilie sowie ein freiwilliger rechtzeitiger Verkauf mit der Eintragung eines Wohnrechts.
Wollen Sie Ihr Haus vor einer Versteigerung schützen, dann sollten Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Im Akutfall helfen nur noch außergerichtliche Sondervereinbarungen.

Nach der 3. Mahnung und darauffolgenden Fälligstellung der offenen Kreditsumme kann die Bank einen Antrag auf gerichtliche Exekution stellen. Ist eine anberaumte Zwangsversteigerung bereits im Grundbuch eingetragen, dann wird auch eine Umschuldung ein schwieriges Unterfangen. Eine Rettung im letzten Moment ist dann schon ein Glücksfall. Doch so lange sollten Sie keinesfalls warten.
Spätestens auf die erste Mahnung sollten Sie professionell reagieren und ein glaubhaftes Konzept zur nachhaltigen Rückführung der Schulden präsentieren. Dann oder auch im Falle von Bürgen und neuen Kreditnehmern wären Stundungsvereinbarungen und Tilgungsaufschübe möglich und Sie könnten damit eine Zwangsversteigerung noch abwenden.
Sind Sie bereits mit einer Kreditrate im Verzug, dann wollen Banken in der Regel sehen, dass Sie sich um die Lösung des Problems kümmern. Am besten ist, wenn Sie Zahlungsbereitschaft anzeigenund Ihre aktuelle Situation zügig offen darlegen. Die Einbindung eines Experten kann bei der Erarbeitung einer Lösung sehr hilfreich sein. Vorschläge wie eine Laufzeitverlängerung, eine Teiltilgung nach dem Verkauf illiquider Vermögensgegenstände (Auto, Lebensversicherung, geschlossene Fonds ...) oder Wiederaufnahme der Ratenzahlung nach Beginn eines neuen Dienstverhältnisses sind dann zu präsentieren. Professionelle Unterstützung macht Ihre Bemühungen wieder glaubhaft.
Nach einem Zahlungsverzug weiter zu warten, ist keine kluge Entscheidung. Vorausschauende Kreditnehmer sehen mögliche Liquiditätsengpässe schon im Vorfeld und können mit folgenden Maßnahmen ihre finanzielle Situation verbessern:
So verbessern Sie Ihre finanzielle Ausgangssituation:
Nach einer abgeschlossenen Hausversteigerung endet das Verfahren mit der Zuschlagserteilung durch das Gericht. Der Ersteigerer wird neuer Eigentümer und in das Grundbuch eingetragen, während der bisherige Eigentümer sein Besitzrecht verliert. Der Versteigerungserlös wird vom Gericht zur Tilgung der Gläubigerforderungen verwendet. Reicht der Betrag nicht aus, bleibt eine Restschuld bestehen, die durch weitere Exekutionsmaßnahmen eingetrieben werden kann.
In der Regel setzt das Gericht eine Räumungsfrist fest. Wird diese nicht eingehalten, kann der neue Eigentümer eine Delogierung beantragen, also die gerichtliche Räumung durch den Exekutor. Um zusätzliche Kosten und Belastungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig das Gespräch mit dem Käufer oder der Bank zu suchen, manchmal ist auch eine befristete Weiterbenutzung der Immobilie möglich.
Nach der Versteigerung ist es wichtig, die eigene finanzielle Situation neu zu ordnen. Eine Beratung durch die Schuldnerhilfe kann helfen, Restschulden zu regulieren und einen geordneten Neuanfang zu ermöglichen. Wer frühzeitig reagiert, kann trotz Versteigerung wieder stabile finanzielle Verhältnisse schaffen und einen klaren Weg in die Zukunft finden.
Sichern Sie sich bei Kreditaufnahme gegen das Risiko von Zwangsversteigerungen ab: Vereinbaren Sie flexible tilgungsfreie Zeiten und schließen Sie eine Kreditversicherung ab. Sehen Sie höhere Ausgaben kommen, schaffen Sie sich zusätzliche Liquidität durch Wertpapierverkäufe und Verkäufe nicht notwendiger Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Gold- und Silbermünzen oder Antiquitäten. Sollte es dennoch zu einem finanziellen Engpass kommen, dann suchen Sie präventiv in einem Gespräch mit der Bank eine Lösung wie zum Beispiel die Verlängerung der Kreditlaufzeit.
Schon bei der Gestaltung des Kreditvertrags durch Einbau flexibler tilgungsfreier Zeiten und dem Abschluss einer Kreditversicherung helfen Sie die Risiken zu minimieren. Bei fortgeschrittenen Problemen im Zuge eines Zahlungsverzugs helfen nur noch Krisenkonzepte in Koordination mit Steuerberatern und Rechtsanwälten mit dem Ziel einer außergerichtlichen Lösung.
Zwangsversteigerungen können Sie im letzten Moment in der Regel nur noch durch Sonderereignisse wie neue Bürgen und Kreditnehmer, Schenkungen aus der Verwandtschaft oder sonstige finanziellen Glücksfälle abwenden.
Häufige Ursachen für eine Zwangsversteigerung sind plötzliche Einkommensausfälle (beispielsweise wegen Erkrankung oder Arbeitslosigkeit) oder Scheidungen.
Schuldnerberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wohnbau-Finanz-Experten sind mögliche Anlaufstellen, wenn Sie noch über ernsthaft umsetzbare Lösungsmöglichkeiten verfügen bzw. das Problem lösbar erscheint. Dies erfordert eine individuelle Betrachtung der Ausgangssituation.
In Österreich bezeichnet die Zwangsversteigerung den gerichtlich angeordneten Verkauf einer Immobilie im Rahmen der Exekutionsordnung (EO), wenn Kredit- oder Schuldenrückzahlungen ausbleiben. Die Delogierung hingegen ist die gerichtliche Räumung der Immobilie, wenn der ehemalige Eigentümer oder Mieter die Liegenschaft nach einer Versteigerung oder Kündigung nicht freiwillig verlässt. Wer frühzeitig das Gespräch mit der Bank sucht oder eine Umschuldung beantragt, kann beides vermeiden und seine Wohnsituation sichern.
Eine Delogierung kann in Österreich verhindert werden, wenn Sie frühzeitig Maßnahmen setzen, bevor das Exekutionsverfahren zu weit fortgeschritten ist. Nehmen Sie bei Zahlungsproblemen unverzüglich Kontakt mit Ihrer Bank auf und versuchen Sie, eine Ratenstundung oder Umschuldung zu vereinbaren. Unterstützung durch eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung oder einen Finanzierungsberater kann helfen, realistische Rückzahlungspläne zu erstellen.
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