Autor: Mag. Harald Draxl Kategorie: Finanzierung Datum: 08.02.2024
Die Salzburger Wohnbauförderung ist auf den ersten Blick sehr attraktiv, da die Rückzahlung der Zuschüsse nicht vorgesehen ist. Warum es aber doch nicht ganz so einfach ist, was sich im Jahr 2024 an der Wohnbauförderung durch das Land Salzburg geändert hat und wie es um die Sanierungsförderung in Salzburg steht, erfahren Sie hier.
Antrag und Kontakt für Wohnbauförderung in Salzburg
Alle Angelegenheiten rund um Wohnbauförderung regelt die Abteilung 10 „Wohnen und Raumplanung“ im Amt der Salzburger Landesregierung. Das Gebäude befindet sich in Wals.
Mit dem Förderrechnerkann im Vorfeld berechnet werden, wie hoch die Fördersumme theoretisch wäre. Und hier geht es zum Assistenten für den eigentlichen Antrag.
Wohnbauförderung in Salzburg: Was wird gefördert?
Salzburg vergibt die Wohnbauförderung nicht wie andere Bundesländer in Form von Landesdarlehen und Annuitätenzuschüssen, sondern als einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Es werden eine Reihe unterschiedlicher Projekte gefördert, die alle zum Ziel haben, in Salzburg leistbaren und hochwertigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Förderungen lassen sich in drei Gruppen einteilen.
Errichtung durch Privatpersonen
Wenn Sie als Privatperson Ihr Eigenheim selbst bauen möchten, dann gibt es hierzu verschiedene Fördermöglichkeiten. Gefördert wird:
die Errichtung von Doppel- und Einzelhäusern
die Errichtung von Bauernhäusern und Austraghäusern bzw. Austragwohnungen
die Errichtung von Häusern in der Gruppe, Wohnungen im Wohnungseigentum in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen in einem gemeinsamen Bauvorhaben mit unterschiedlichen natürlichen Personen
die Schaffung von neuem Wohnraum durch Zu-, Auf-, Ein- oder Anbau
Kauf von Eigentum
Für all jene, die nicht unter die Häuslbauer gehen wollen, fördert das Land Salzburg auch den Kauf von Eigentum:
Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines neu errichteten Hauses in der Gruppe
Kauf einer geförderten Mietwohnung
Errichtung durch gewerbliche oder gemeinnützige Bauträger
Die Förderungen fließen aber nicht nur direkt an Private, sondern auch an Bauträger, um diesen einen Anreiz für die Schaffung von neuem Wohnraum zu bieten. Gefördert wird:
Errichtung von Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen
Neuerrichtung sowie der Um-, Auf- und Zubau von Wohnheimen
Sanierungen
Darüber hinaus sind auch Förderungen für unterschiedlichste Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Details zur Sanierungsförderung lesen Sie im unteren Teil des Artikels.
Gut zu wissen: Die Auszahlung des endgültigen Förderbetrags erfolgt übrigens nach der Übergabe des fertigen Wohnraums. Dazu muss ein Nachweis über alle geforderten Voraussetzungen vorliegen, also unter anderem eine Meldebestätigung.
Voraussetzungen für die Salzburger Wohnbauförderung
Über eine Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss, dürfte sich wohl jeder Eigenheimbesitzer freuen. Damit der Antrag aber bewilligt werden kann, muss der Antragsteller alle Kriterien einer sogenannten begünstigten Person erfüllen – zudem muss eine geeignete Finanzierung vorliegen und es gibt auch Anforderungen an das geförderte Gebäude.
Voraussetzungen in Bezug auf die Finanzierung
Damit Sie die Salzburger Wohnbauförderung erhalten können, muss eine entsprechende Finanzierung Ihres Wohnbau-Projekts vorliegen. Sie müssen daher über Folgendes verfügen:
mindestens 10 % der Baukosten bzw. des Kaufpreises an Eigenmitteln (also Eigenkapital)
mindestens 20 % der Baukosten bzw. des Kaufpreises an Fremdmitteln (also einem Kredit)
Voraussetzungen in Bezug auf die Person
Um als begünstigte Person zu gelten und im Bundesland Salzburg eine Wohnbauförderung zu erhalten, müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
Volljährigkeit
österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z. B. EU-Bürger oder asylberechtigt)
ein Wohnbedarf muss vorliegen
Begründung des Hauptwohnsitzes und ausschließliche regelmäßige Verwendung der Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedarfs
Aufgabe der Rechte an der bisher bewohnten Wohnung
gewisse Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Voraussetzungen in Bezug auf das Gebäude
Zuletzt gibt es auch ein Kriterium, das sich auf das geförderte Gebäude bezieht: Es muss über ein hocheffizientes alternatives Energiesystem verfügen.
Technisch gesehen bedeutet das:
Der LEKT-Wert beträgt höchstens 22.
Der Pi-Wert beträgt höchstens 40.
Bei Zu-, Auf-, Um- oder Einbauten gibt es ggf. Ausnahmeregelungen aufgrund von Denkmalschutz oder Ortsbildschutz.
Tipp: Wenn Sie mit diesen Begriffen wenig anfangen können, dann hilft Ihnen die kostenlose Energieberatung des Landes gern weiter. (www.salzburg.gv.at/energieberatung bzw. 0662 8042 3151)
Einkommensgrenzen für Wohnbauförderung in Salzburg
Mit Einkommen ist im Fall der Wohnbauförderung das gemeinsame Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt gemeint. Nicht zu diesem Betrag gezählt werden unter anderem Pflegegeld, Familienbeihilfe oder Einkünfte aus Ferialbeschäftigung. Die Einkommensgrenzen sind bei der Salzburger Wohnbauförderung folgendermaßen festgelegt:
Personen im Haushalt
Nettoeinkommen pro Jahr
Nettoeinkommen pro Monat
1
47.520 €
3.960 €
2
72.600 €
6.050 €
3
77.880 €
6.490 €
4
87.120 €
7.260 €
5
92.400 €
7.700 €
6
98.340 €
8.195 €
Mehr als 6
105.600
8.800
Höhe der Wohnbauförderung
Die jeweiligen Fördersummen sind davon abhängig, um welches Vorhaben es sich handelt: Sanierung, Umbau, Kauf oder Errichtung eines Hauses? Die Salzburger Wohnbauförderung setzt sich dann aus einem Grundbetrag sowie diversen Zu- aber auch Abschlägen zusammen. Die wichtigsten Informationen zu Errichtung und Wohnungskauf haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Tipp: Für noch genauere Auskunft können Sie diese Broschüre des Landes Salzburg herunterladen. Dort finden Sie auch die genaue Erklärung aller Begriff, z. B. „wachsende Familie“ oder „nahestehende Person“.
Förderung für die Errichtung
Der Zuschuss setzt sich aus einem Grundbetrag sowie Zu- und Abschlägen zusammen. Sie können insgesamt maximal 30.000 € erhalten.
Die Höhe des Grundbetrags ist abhängig von Ihrer Familiensituation. Achtung: Jeder Antragsteller fällt nur in eine Kategorie – die Beträge können nicht addiert werden.
Personen/Familiensituation
Grundbetrag
1 Person
8.000 €
2 nahestehende Personen
10.000 €
3 nahestehende Personen
12.000 €
4 oder mehr nahestehende Personen
14.000 €
AlleinerzieherIn mit 1 Kind
12.000 €
AlleinerzieherIn mit mehreren Kindern
14.000 €
Wachsende Familie (ohne Kinder)
12.000 €
Jungfamilien (= wachsende Familie mit mind. 1 Kind)
14.000 €
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 1 Person
8.000 €
Auszügler zur Errichtung einer Austragwohnung: 2 und mehr Personen
10.000 €
Zu dem Grundbetrag kommen dann noch Zuschläge für:
Steigerung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
Ist das Grundstück zu groß, werden schließlich noch Abschläge abgezogen. Hier gilt:
Grundstücksgröße
Verminderung um
> 550 bis 650 m²
25 %
> 650 bis 750 m²
50 %
> 750 bis 800 m²
75 %
> 800 m²
100 %
Das bedeutet also: Ist Ihr Baugrundstück größer als 800 m², so erhalten Sie keinerlei Förderung mehr.
Beispiel für die Errichtungsförderung
Ein Alleinerziehender mit einem Kind baut ein Einfamilienhaus auf einem 600 m² großen Grundstück. Im Bereich Energieeffizienz weist das Haus besonders hohe Werte auf – zusätzlich ist die Ausführung barrierefrei.
Förderungsbaustein
Summe
Grundbetrag
12.000 €
Zuschlag Energieeffizienz
4.000 €
Zuschlag Barrierefreiheit
4.000 €
Abschlag Grundstücksgröße (25 %)
- 5.000 €
Gesamtzuschuss
15.000 €
Kaufförderung
Die Berechnung der Kaufförderung erfolgt ebenfalls in mehreren Schritten. Grundsätzlich kann der Kauf einer neu errichteten Wohnung oder eines neu errichteten Hauses gefördert werden.
Der Zuschuss setzt sich aus Grundbetrag sowie Zu- und Abschlägen zusammen. Er kann maximal 70.000 Euro betragen.
Die Höhe des Grundbetrags ist abhängig von der Familiensituation:
Personen/Familiensituation
Grundbetrag
1 Person
19.350 €
2 nahestehende Personen
22.570 €
3 nahestehende Personen
25.800 €
4 oder mehr nahestehende Personen
29.025 €
AlleinerzieherIn mit 1 Kind
27.950 €
AlleinerzieherIn mit mehreren Kindern
31.175 €
Wachsende Familie (ohne Kinder)
31.175 €
Jungfamilien (= wachsende Familie mit mind. 1 Kind)
33.325 €
kinderreiche Familie (= ab 3 Kindern)
34.935 €
Der Grundbetrag vermindert sich aber, wenn die Wohnung „zu teuer“ ist – sprich: Wenn der Quadratmeterpreis einen gewissen Grenzwert überschreitet (Grenzwert je nach Region 6.325 Euro bis 5.175 Euro pro Quadratmeter). Bei einer Überschreitung bekommen Sie aber trotzdem noch Förderung. Aber: Diese reduziert sich schrittweise, je nachdem, um wie viel man über dem genannten Grenzwert liegt.
Zum Grundbetrag kommen dann noch Zuschläge – und zwar für:
Steigerung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
Übrigens: Für diese Zuschläge werden Punkte vergeben – das heißt, man bekommt je nach Bauweise mehr oder weniger Punkte. Die Punkte wiederum werden dann wieder in Geld umgerechnet, wobei es wieder von der Familiensituation abhängt, wie viel ein Punkt „wert“ ist.
Wohnbauförderung in Salzburg 2024
Deutliche Änderungen in der Salzburger Wohnbauförderung gab es zuletzt 2015: Die maximale Fördersumme wurde dabei von 55.000 Euro auf 33.000 Euro gekürzt. Nachzulesen sind die aktuellen Bestimmungen in der offiziellen Broschüre und in der Gesetzgebung.
Abschaffung des Baubeginn-Verbots
Bis 2018 galt noch, dass nicht mit dem Bau des Eigenheims begonnen werden darf, solange der Förderungsantrag nicht eingegangen ist. Dieses Verbot endete mit 2019. Der Förderantrag muss erst spätestens neun Monate nach Baubeginn eingehen.
Gebührenbefreiung
Seit 2020 ist es – unter Umständen – möglich, sich von diversen Gebühren befreien zu lassen:
der Eingabegebühr zur grundbürgerlichen Eintragung der Pfandrechte
der Eintragungsgebühr für Pfandrechte
Beglaubigungskosten der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde
Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Befreiung mit dem Antrag auf Eintragung der Pfandrechte beantragt wird. Wichtig ist hierbei auch, dass die Wohnnutzfläche nicht größer als 130 m² bzw. 150 m² (ab 6 im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) ist.
Sollte sich allerdings im Nachhinein herausstellen, dass die Nutzfläche der Wohnung 130 m² bzw. 150 m² übersteigt oder dass durch einen Zu- oder Umbau die Fläche vergrößert wurde, so kann eine hohe Nachzahlung der Gebührenbefreiung die Folge sein. Weiters ist auch mitzuteilen, wenn innerhalb von 5 Jahren die Wohnbauförderung wegfällt und somit die Pfandrechte aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Sanierungsförderung durch das Land Salzburg
Auch die Sanierungsförderung kommt in Salzburg in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Summe. Allerdings stehen für Sanierungsmaßnahmen ebenfalls nur begrenzte Mittel zur Verfügung.
Unabhängig vom verfügbaren Budget gelten als Sanierungsmaßnahmen, alle Arbeiten, die der Erhaltung und Verbesserung bestehender Wohnhäuser oder Wohnungen dienen. Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung werden in Salzburg gefördert:
Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.
Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.
Rückzahlung der Salzburger Wohnbauförderung
Für alle, die aktuell um eine Wohnbauförderung ansuchen, entfällt die Frage nach der Rückzahlung: Denn gefördert wird nur mehr mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Auch in den kommenden Jahren dürfte sich in dieser Hinsicht nicht viel ändern: Die Landesregierung hat derzeit keine Pläne, die Rückzahlung der Wohnbauförderung in Salzburg wieder einzuführen.
Die Wohnbau- und Sanierungsförderung verbleibt also ausschließlich auf nicht rückzahlbarer Basis. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Wohnraum weniger als 25 Jahre so genutzt wird, wie es die Förderungsbestimmungen festlegen. In solchen Fällen müssen die Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.
Bei der Rückzahlung alter Förderungsdarlehen kam es 2015 zu einer Umstellung. Seitdem gibt es nämlich die Möglichkeit, auf fixe Ratenzahlungen umzusteigen. Davor wurde die Ratenhöhe jedes Jahr anhand des Jahresnettoeinkommens neu berechnet und lässt sich dementsprechend schlecht vorausplanen.
Wohnbauförderung Salzburg: Ausnahmefall in Österreich
Fakt ist: Im Vergleich wirkt das Wohnbauförderungsangebot in Salzburg dadurch attraktiv, dass es nicht rückzahlbar ist. Fest steht außerdem, dass sich mit den Neuerungen deutlich mehr Häuslbauer als bisher über die Förderung freuen können. Trotzdem ist es nach wie vor auch in diesem Bundesland empfehlenswert, frühzeitig mit der Planung der Wohnbauförderung zu beginnen – die Zeit ist auf jeden Fall gut investiert!
Häufige Fragen
Die Salzburger Wohnbauförderung erhalten Sie, wenn Sie Wohnbedarf haben, volljährig sind und österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt) sind. Außerdem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz zur geförderten Immobilie verlegen. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Voraussetzungen, etwa das Gebäude und die Finanzierung betreffend.
Die Höhe der Förderung ist abhängig davon, ob es sich um einen Kauf oder eine Errichtung handelt, außerdem spielen Familiensituation, Energieeffizienz und weitere Faktoren eine Rolle. Für den Wohnungskauf bekommt man 2024 maximal 70.000 Euro an Förderung, für die Errichtung eines Eigenheims maximal 30.000 Euro.
Nein, die Wohnbauförderung wird in Salzburg in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen vergeben. Einzige Ausnahme: Sie nutzen die Immobilie (vor Ablauf von 25 Jahren) nicht mehr so, wie es die Förderungsrichtlinien festlegen.
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
Bildquellen: Halfpoint/ Shutterstock.com, canadastock/ Shutterstock.com Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.
Über den Autor: Mag. Harald Draxl Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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