INFINA LOGO

Unterlagen für den Immobilienverkauf in Österreich: So bereiten Sie sie professionell vor

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf beginnt mit vollständigen Unterlagen. Wer Dokumente frühzeitig strukturiert vorbereitet, schafft Vertrauen, verkürzt Entscheidungswege und reduziert Haftungsrisiken. In Österreich sind Nachweise wie der Energieausweis gesetzlich relevant und erleichtern die Zusammenarbeit mit Maklern, Notaren und Banken.

Artikel Link kopieren Artikel anhören

Unterlagen für den Immobilienverkauf: Das Wichtigste im Überblick

  • Vollständige Unterlagen für den Immobilienverkauf schaffen Vertrauen, beschleunigen Entscheidungen und reduzieren Haftungsrisiken.
  • Bereits vor der Vermarktung sollten zentrale Dokumente wie Grundbuchauszug, Energieausweis und Bau- bzw. Bestandspläne zusammengestellt werden.
  • Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich Nutzwertgutachten (Parifizierung), der aktuelle Rücklagenstand, Betriebskostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung wichtig.
  • Für die Finanzierung verlangen Banken von Ihrem Käufer häufig weitere Unterlagen wie Wohnungseigentumsvertrag, Benützungsbewilligung, Versicherungsnachweise und Sanierungsrechnungen.
  • Für die rechtliche Abwicklung ist ein amtlicher Lichtbildausweis zwingend erforderlich; die Einholung der Löschungsquittung erfolgt meist im Zuge der treuhändigen Abwicklung.
  • Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist für die spätere Objektübergabe dringend zu empfehlen. Gesetzliche Vorgaben, etwa zum Energieausweis oder zu im Grundbuch eingetragenen Lasten, müssen beim Verkauf unbedingt beachtet werden.

Welche Unterlagen für den Immobilienverkauf brauche ich?

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von der Phase des Verkaufsprozesses ab. In der Anbahnungsphase des Kaufvertrags geht es um eine kompakte Übersicht aller für die Kaufentscheidung relevanten Zahlen, Daten und Fakten. Dazu zählen etwa Informationen zur Lage und möglichen Naturgefahren, der Grundbuchauszug, Baupläne (Einreichplan bei der Baubehörde) sowie der Energieausweis.

In der Besichtigungsphase wird es detaillierter. Bei Wohnungen sind Nutzwertgutachten (Parifizierung), aktuelle und geplante Reparaturen und Instandhaltungsrücklagen, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Betriebskostenvorschreibungen und Abrechnungen wichtig. Zudem kann überprüft werden, ob Räume und Maße mit den Bauplänen übereinstimmen. Für die Unterzeichnung des Kaufvertrags und die Übergabe der Immobilie sind schließlich ein Lichtbildausweis beim Notartermin, eine Löschungsquittung bei gelöschten Hypotheken des Voreigentümers sowie ein Übergabeprotokoll erforderlich.

Wichtig: Vollständige Unterlagen und lesbare Scans vermitteln Professionalität. Daher lohnt sich ebenfalls das digitale Einscannen alter Baupläne und Dokumente.


Phase 1: Die Akquise-Mappe

Eine Akquise-Mappe bündelt rechtliche, technische und standortbezogene Informationen und macht ein Objekt zu einem belastbaren Verkaufsangebot.

Lage und Bodenrisiken

Lage, Lage und nochmals Lage – diese Grundregel entscheidet maßgeblich über den Preis einer Liegenschaft. Besonders wertvoll sind zentrale Standorte mit guter Infrastruktur und Nähe zu Naherholungsgebieten. Gleichzeitig kann ein Grundstück auch in Gefahrenzonen für Hochwasser, Lawinen, Erdbeben, Sturm oder Hagel liegen. Eine erste Einschätzung bietet das System HORA (Natural Hazard Overview & Risk Assessment), das Risiken nach Eingabe der Adresse visualisiert. Mehrere Bundesländer bieten eigene GIS-Dienste. Baurechtlich verbindlich sind jedoch die Gefahrenzonenpläne der Gemeinden oder der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) mit roten Zonen (Bauverbot) und gelben Zonen (Bauen unter Auflagen). Zusätzlich können Altlastenatlas, Verdachtsflächenkataster und Fundhoffnungsgebiete des Bundesdenkmalamtes geprüft werden.

Der aktuelle Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)

Ein Herzstück der Unterlagen ist der Grundbuchauszug, der systematisch folgende Informationen liefert:

Das A-Blatt (Gutbestandsblatt) beschreibt die Liegenschaft, Belastungs- und Veräußerungsverbote, deren Flächenausmaß, Nutzung sowie mit der Liegenschaft verbundene Rechte und öffentlich-rechtliche Beschränkungen.

Das B-Blatt (Eigentumsblatt) weist die Eigentümer der Liegenschaft samt Eigentumsanteilen aus.

Aus dem C-Blatt (Lastenblatt) gehen Belastungen der Liegenschaft hervor, etwa Hypotheken von Banken, Dienstbarkeiten (Servituten), Belastungs- und Veräußerungsverbote sowie Vor- oder Wiederkaufsrechte.

Weitere Details wie Kaufverträge, Pfandurkunden, Servitutsverträge oder Wohnungseigentumsverträge können Sie der Urkundensammlung entnehmen.

Der Energieausweis (Gesetzliche Pflicht)

Der Energieausweis ist in Österreich der „Typenschein“ eines Gebäudes und bewertet thermische Qualität und Energieeffizienz unter standardisierten Bedingungen.

HWB (Heizwärmebedarf): Zentrale Kennzahl für den Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr zur Beheizung auf 20 Grad Celsius (kWh/m²a).

fGEE (Gesamtenergieeffizienz-Faktor): Vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus 2007. Je kleiner der Wert, desto effizienter.

Der Ausweis nutzt ein visuelles Ampelsystem (Energieklassen A++ bis G) und enthält auf Seite 1 eine Zusammenfassung mit den großen Farbskalen für HWB und fGEE – hier erkennt man auch sofort, ob es sich eher um einen „Sanierungsfall“ oder ein „Passivhaus“ handelt.

Wichtig: Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) müssen Verkäufer bereits im Inserat HWB und fGEE nennen. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen und beim Vertragsabschluss (nicht älter als 10 Jahre) im Original oder als Kopie auszuhändigen (wenige Ausnahmen für denkmalgeschützte oder unbeheizte Gebäude, wie Abbruchobjekte). Fehlen Angaben im Inserat oder wird der Ausweis nicht vorgelegt, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 1.450 Euro sowie mögliche Schadenersatzansprüche.

Bestandspläne & Flächenberechnung

Beim Verkauf oder der Vermietung in Österreich sind präzise Pläne ein zentrales Werkzeug für Preisfindung und Rechtssicherheit. Folgende Unterlagen, die den tatsächlichen Ist-Zustand widerspiegeln, sollten vorliegen: 

Bestandspläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes, wie es heute besteht. Flächenaufstellung: Detaillierte Berechnung der Nutzfläche, Kellerflächen, Balkone und Loggien (meist nach ÖNORM B 1800).

In der Gemeinde finden sich meist folgende Plan-Typen:

Einreichplan (Maßstab 1:100): Wird bei der Baubehörde zur Baubewilligung eingereicht. Er zeigt Räume, Widmungen und Abstände zu Nachbarn, ist jedoch oft weniger detailliert bei technischen Ausführungen.

Polierplan (Maßstab 1:50): Dieses „Handwerker-Dokument“ ist deutlich detaillierter und enthält genaue Maße für Rohbau, Leitungen, Ziegelstärken und Sturzhöhen. Für Käufer mit Umbauplänen ist er besonders relevant.

Digitalisierung und Grafik-Upgrade: Alte Dokumente aus Gemeindearchiven wirken oft abschreckend. Digitalisierung (CAD-Format) oder grafische Aufbereitung (2D/3D-Layout) schaffen Abhilfe. Moderne Grundrisse erhöhen die Klickrate auf Immobilienplattformen; 3-D-Rundgänge können die Anzahl von Besichtigungen reduzieren.


Phase 2: Die Besichtigungsmappe

Eine gut vorbereitete Mappe schafft Transparenz und reduziert Einwände. Folgende Unterlagen zählen hierbei:

Betriebskostenvorschreibung & Abrechnung

In Österreich setzt sich die monatliche Vorschreibung meist aus Betriebskosten, Reparaturrücklagen und Verwaltungshonorar zusammen. In der jährlichen Abrechnung wird geprüft, ob die Vorschreibung die tatsächlichen Kosten gedeckt hat, was zu Guthaben oder Nachzahlung führt.

Nutzwertgutachten (Parifizierung) – bei Eigentumswohnungen

Für Eigentumswohnungen ist das Nutzwertgutachten (Parifizierung) die rechtliche Basis: Es definiert die Miteigentumsanteile und damit die Verteilung der Kosten und Stimmrechte. Transparenz schafft sofort die nötige Vertrauensbasis.

Reparaturrücklage & Vorausschau

Nichts schreckt Käufer mehr ab als die Angst vor hohen Sonderzahlungen. Dokumentieren Sie den Stand der Reparaturrücklage und zeigen Sie die Vorausschau der Hausverwaltung. Ein solider „Rücklagentopf“ signalisiert Sicherheit; geplante Sanierungen zeigen, dass der Wert der Liegenschaft aktiv erhalten wird.

Protokolle der Eigentümerversammlung (letzte 3 Jahre)

Die Eigentümerprotokolle der letzten drei Jahre sind das „Gedächtnis“ des Hauses.

Tipp: Markieren Sie strategisch wichtige Passagen (z. B. Beschlüsse zu neuen Fenstern oder der Dachsanierung). So führen Sie den Interessenten aktiv durch die Historie und zeigen, dass die Gemeinschaft funktioniert und investiert.


Phase 3: Die Finanzierungsmappe

Parallel zur Kaufentscheidung beginnt die Finanzierungsphase. In Österreich prüfen Banken die Unterlagen streng, weshalb eine gut vorbereitete Finanzierungsmappe den Prozess deutlich beschleunigt.

Wohnungseigentumsvertrag (WEV)

Bei Eigentumswohnungen ist der WEV das „Grundgesetz“ der Liegenschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten aller Miteigentümer und definiert, welche Teile der Immobilie im Alleineigentum stehen und was Allgemeinflächen sind. Die Bank benötigt dieses Dokument, um die rechtliche Stabilität und die konkreten Eigentumsverhältnisse der Besicherung zu prüfen.

Bescheid über die Benützungsbewilligung

Ein oft unterschätztes, aber wichtiges Dokument ist der Bescheid über die Benützungsbewilligung (umgangssprachlich „Benützungsbewilligung“). Er bestätigt, dass das Gebäude gemäß der Baubewilligung errichtet wurde und rechtmäßig bewohnt werden darf. Vor allem bei Einfamilienhäusern finanzieren viele österreichische Banken nicht, wenn dieser Bescheid fehlt, da das Objekt ohne ihn formal als „nicht fertiggestellt“ gelten kann.

Polizze der Gebäudeversicherung

Die Bank verlangt als Sicherheit fast immer den Nachweis einer aufrechten Feuerversicherung. Die Versicherungspolizze gibt Aufschluss über den Versicherungsumfang und die Deckungssumme. Bei Wohnungen erhalten Sie diese direkt von der Hausverwaltung; bei Häusern ist die aktuelle Polizze des Verkäufers beizulegen.

Nachweise über Sanierungen

Um den maximalen Belehnungswert zu erzielen, sollten Sie getätigte Investitionen belegen. Sammeln Sie Rechnungen von Fachfirmen über bedeutende Maßnahmen wie Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Dachsanierungen. Diese Dokumente dienen der Bank als Beweis für den Erhaltungszustand und rechtfertigen möglicherweise einen höheren Marktpreis gegenüber einem Wertgutachten.

Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten


Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie fundiert einschätzen lassen? Unsere Immobilienexperten beraten Sie persönlich und liefern eine unabhängige fundierte Wertermittlung.

Jetzt Experten kontaktieren


Phase 4: Die Abschluss-Mappe

Das Finale des Immobilienverkaufs erfordert formale Präzision. Eine Mappe bündelt alle Dokumente, die für die grundbücherliche Durchführung und die physische Übergabe essenziell sind.

Löschungsquittung

Die Löschungsquittung ist eine schriftliche Bestätigung des Gläubigers (meist einer Bank), dass ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht vollständig zurückbezahlt wurde. Gleichzeitig erklärt der Gläubiger darin, dass er der Löschung dieses Pfandrechts im Grundbuch zustimmt. Dieses Dokument ermöglicht eine lastenfreie Übertragung der Immobilie. In der Praxis erfolgt die Lastenfreistellung in Österreich meist über treuhändische Abwicklung (Notar/Anwalt).

Lichtbildausweis

Für die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag ist ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) zwingend erforderlich. Notare sind streng an die Identitätsprüfung nach der Notariatsordnung gebunden.

Übergabeprotokoll: Ihr Haftungsschutz

Ein detailliertes Protokoll ist für beide Seiten die wichtigste Absicherung. Es sollte folgende Punkte umfassen:

  • Zählerstände: Strom, Gas, Wasser und Fernwärme (stichtagsgenau).
  • Schlüssel: Dokumentation der genauen Anzahl (Postkasten, Keller, Zentralschlüssel).
  • Inventar: Liste aller mitverkauften Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Bekannte Mängel: Konkrete Auflistung und bestenfalls Dokumentation mit Fotos.

Tipp: Bereiten Sie das Übergabeprotokoll zweifach vor und dokumentieren Sie den Zustand bei Übergabe zusätzlich mittels Fotodokumentation, um spätere Mängelrügen rechtssicher auszuschließen.


Fazit & Checkliste für die Unterlagen für den Immobilienverkauf

Ein strukturierter Verkaufsprozess beginnt mit vollständigen und professionell aufbereiteten Unterlagen. In Österreich bestehen zudem gesetzliche Informationspflichten, etwa beim Energieausweis oder bezüglich im Grundbuch eingetragenen Lasten.

Checkliste für den Immobilienverkauf: Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Flächenaufstellung, Betriebskosten und Rücklagen, Nutzwertgutachten, Wohnungseigentumsvertrag, Benützungsbewilligung, Gebäudeversicherung, Sanierungsnachweise, Löschungsquittung, Übergabeprotokoll.

Umschuldung

Kostenlos und unverbindlich


FAQs zu Unterlagen für den Immobilienverkauf

Zu den wichtigsten Unterlagen zählen ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, Bau- bzw. Bestandspläne sowie Nachweise über Betriebskosten und Sanierungen. Je vollständiger die Dokumentation, desto schneller können Käufer und Banken die Immobilie prüfen und finanzieren.

Bei Eigentumswohnungen sind insbesondere das Nutzwertgutachten (Parifizierung), der Wohnungseigentumsvertrag sowie aktuelle Betriebskostenabrechnungen und Rücklagenstände wichtig. Zusätzlich verlangen Käufer häufig die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre.

Für die Vertragsabwicklung benötigt der Notar in der Regel einen aktuellen Grundbuchauszug, die Personaldaten der Vertragsparteien und einen gültigen Lichtbildausweis. Je nach Objekt können auch eine Löschungsquittung bestehender Pfandrechte sowie weitere Unterlagen zur Liegenschaft erforderlich sein.

Fehlende Bau- oder Einreichpläne können beim zuständigen Bauamt der Gemeinde bzw. beim Magistrat angefordert werden, wo der Bauakt der Liegenschaft aufliegt. Eigentümer können dort Einsicht nehmen und gegen Gebühr Kopien oder Scans der Pläne erhalten.

Bildquellen: ABmachine / Adobe Stock, New Africa / Adobe Stock, Pakin / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Lorenz Sigl
Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien

Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.

Lesen Sie meine Finanzierungs-Tipps

Die neuesten Artikel finden Sie hier – immer einen Schritt voraus

Unterlagen für den Immobilienverkauf in Österreich: So bereiten Sie sie professionell vor

Welche Unterlagen für den Immobilienverkauf brauchen Sie in Österreich? Alle Dokumente übersichtlich erklärt. Mit Checkliste. Jetzt mehr lesen!

Bauspardarlehen: Zinsen, Rückzahlung und Laufzeit in Österreich

Was ist ein Bauspardarlehen? Welche Summe kann man erhalten? Welche Zinsen sind zu bezahlen? Und lohnt sich ein Darlehen in Zeiten der Nullzinsen?

Bausparkassen in Österreich im Vergleich: So finden Sie das passende Angebot

Hier erfahren Sie alles über Bausparkassen in Österreich: ✓ alle Bausparkassen im Vergleich ✓ Bausparprodukte

Die am häufigsten gelesenen Artikel – Ratgeber für die Immobilienfinanzierung

Zinsen berechnen beim Kredit: Wie viele Zinsen muss ich zahlen?

Die Höhe der Zinsen ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, den besten Kredit auszuwählen. Möchten Sie einen günstigen Wohnkredit erhalten, dann lohnt sich also in jedem Fall ein Zinsvergleich.

Konjunkturpaket für den Wohnbau 2024 bis 2026

Welche Förderungen gibt es? Bis 500.000 € neues Wohneigentum Gebühren sparen ✓ Förderzins 1,5 % bis 200.000 € ✓ Steuervorteile ✓ ► Erfahren Sie mehr

OGH-Urteil Kreditbearbeitungsentgelt: Was bedeutet das für Kreditnehmer?

Wichtige Entscheidung: OGH kippt BAWAG-Kreditbearbeitungsgebühr. Erfahren Sie, welche Rechte Kreditnehmer jetzt haben.