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OGH-Urteil Kreditbearbeitungsentgelt: Was bedeutet das für Kreditnehmer?

Eine lächelnde Frau sitzt entspannt mit Laptop im Wohnzimmer: Symbol für Erleichterung durch Rückforderung von Kreditgebühren.
Gerhard Veichtlbauer
Autor: Ing. Gerhard Veichtlbauer
Kategorie: Finanzierung
Datum: 04.09.2026

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH 7 Ob 169/24i) und ein darauf folgender Vergleich zwischen der Arbeiterkammer und der BAWAG im Jahr 2025 haben für Aufsehen gesorgt. Dieses Urteil wirft wichtige Fragen über die Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten auf. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

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Was hat der OGH entschieden?

Am 19. Februar 2025 hatte der OGH ein Urteil (OGH 7 Ob 169/24i) gefällt, das die Kreditverträge der BAWAG (BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft) betrifft. Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat dabei entschieden, dass eine Klausel über eine prozentual berechnete Bearbeitungsgebühr (1,5 % der Kreditsumme) unzureichend begründet und somit als "gröblich benachteiligend" einzustufen ist. Dies liegt daran, dass sich die Gebühr allein an der Kredithöhe orientiert, ohne den tatsächlichen Aufwand zu berücksichtigen. So würde sich die Gebühr bei einem doppelt so hohen Kredit ebenfalls verdoppeln, obwohl sich der Bearbeitungsaufwand nicht in gleichem Maße erhöht.

Wichtig: Der OGH hat in dieser Entscheidung nicht geklärt, ob pauschale Kreditbearbeitungsgebühren generell unzulässig sind.


Was bedeutet die BAWAG-Aktion zu den Kreditbearbeitungsentgelten?

Die AK (Arbeiterkammer) hat auf Basis dieses Urteils einen Vergleich mit der BAWAG erzielt. Dieser Vergleich ermöglicht es betroffenen BAWAG-Kunden, unzulässige Gebühren zurückzufordern. Diese Regelung ist jedoch eine Einigung im Einzelfall und bindet ausschließlich die BAWAG. Sie kann nicht verallgemeinert auf andere Banken angewendet werden.


Das Wichtigste für Sie als Kreditnehmer

  • Bei Verträgen mit der BAWAG: Sofern Sie von der BAWAG in der Vergangenheit ein Kreditbearbeitungsentgelt gezahlt haben, konnten Sie eine Rückerstattung prüfen. Die Rückforderung konnte über ein Online-Formular auf der BAWAG-Website (bis zum 31.03.2026) eingereicht werden.
     
  • Bei vermittelten Krediten: Die BAWAG-Aktion schloss vermittelte Kredite, bei denen die Bearbeitungsgebühr vollständig an den Kreditvermittler weitergegeben wurde, ausdrücklich aus. Dies betrifft Kredite, die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden. Bei vor diesem Datum vermittelten Krediten ist eine gestaffelte Rückerstattung möglich.
     
  • Bei anderen Banken: Das BAWAG-Urteil hatte keine unmittelbare bindende Wirkung auf andere Banken. Wenn Sie ähnliche Gebühren bei anderen Instituten gezahlt haben, hängt eine mögliche Rückforderung von einer individuellen rechtlichen Bewertung ab. Es gibt keine automatische Rückerstattung.

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Folgen des OGH-Urteils für die Zukunft

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt mehr Orientierung und stärkt den Verbraucherschutz in Österreich. Es macht deutlich, dass Kreditbearbeitungsentgelte, die rein prozentual zur Kreditsumme berechnet werden und keine nachvollziehbare Gegenleistung erkennen lassen, unzulässig sein können. Auch wenn noch nicht alle rechtlichen Fragen endgültig beantwortet sind, steht die Entscheidung für eine wichtige Trendwende im Umgang mit Zusatzkosten bei Kreditverträgen.

Unsere Wohnbau-Finanz-Experten in Österreich bei Infina verfolgen diese Entwicklungen genau und unterstützt Sie dabei, Ihre Finanzierung transparent zu gestalten und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.

Gerhard Veichtlbauer
Über den Autor: Ing. Gerhard Veichtlbauer
Position: Leiter Corporate Finance & designierter Geschäftsführer

Meine Finanz- und Beratungskompetenz basiert auf 14 Jahren Erfahrung im Bankensektor, in denen ich unter anderem als Vertriebsleiter, Prokurist und Bankstellenleiter tätig war. Seit 2020 bin ich als ungebundener Kreditvermittler bei Infina aktiv und durfte innerhalb von drei Jahren den zweitgrößten Infina-Standort Österreichs aufbauen. Ergänzend zu meiner erfolgreich abgelegten Befähigungsprüfung zum Unternehmensberater engagiere ich mich in der Wirtschaftskammer Salzburg im Ausschuss der Finanzdienstleister. Seit 1. Jänner 2025 leite ich den Bereich Corporate Finance bei Infina und entwickle als designierter Geschäftsführer maßgeschneiderte Finanzierungs- und Beratungslösungen für unsere Kunden.

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