Die Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Einkommen, um eine Baufinanzierung zu bekommen, steigen seit vielen Jahren. Deshalb nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, ein Grundstück als Eigenkapital einzusetzen. Das ist zwar nicht immer, aber in sehr vielen Fällen möglich. In diesem Ratgeber wird aufgezeigt, worauf Sie dabei achten sollten.
Sofern ein Grundstück nicht auf sonstige Weise, zum Beispiel durch einen anderen Kredit, belastet ist, kann es als Eigenkapital für die Baufinanzierung eingebracht werden. Das Grundstück dient der finanzierenden Bank dann als zusätzliche Sicherheit. Deshalb muss es unbelastet sein, um gleichwertig, wie anderes, finanzielles Eigenkapital, betrachtet zu werden.
Das Grundstück spielt eine zentrale Rolle als Eigenkapital in der Baufinanzierung. Ist es unbelastet und im Eigentum vorhanden, eignet es sich ideal als Sicherheit. Anderes Eigenkapital in Form von Barmitteln kann dann zur Errichtung des Gebäudes verwendet werden, wodurch sich die Finanzierung des Bauvorhabens vereinfacht.

Damit das Grundstück als Sicherheit berücksichtigt werden kann, muss zuerst der genaue Grundstückswert ermitteltwerden. Dabei wird unterschieden, ob es sich um das Baugrundstück handelt oder eine andere, zusätzliche Fläche, die im Eigentum der Kreditnehmerin steht.
Wenn das Grundstück für das geplante Bauvorhaben verwendet werden soll, setzt die Bank bei der Bewertung der Fläche einen Abschlag an. Schließlich kann das Grundstück zukünftig nicht getrennt veräußert werden. Der Abschlag liegt typischerweise bei ca. 20 Prozent des Gesamtwertes. Ein Grundstück, das also 100.000 Euro Wert ist, aber selbst bebaut werden soll, kann mit einem Wert von 80.000 Euro für die Finanzierung als Sicherheit geltend gemacht werden.
Wichtig ist das auch dann, wenn am Grundstück bereits ein Gebäude steht, das eventuell abgerissen werden soll, bevor ein Neubau errichtet wird. Denn auch in diesem Fall gilt das Grundstück als bereits bebaut, auch wenn die Bestandsimmobilie entfernt wird. In diesem Fall werden sich auch die Abrisskosten wertmindernd auswirken.
Wenn Sie ein zusätzliches Grundstück besitzen, das nicht selbst bebaut werden soll, kann dieses auch als Sicherheit eingebracht werden. Ein zusätzliches Grundstück kommt als werthaltige Sicherheit insbesondere dann in Betracht, wenn es z.B. als Bauland gewidmet ist. Die Bank benötigt dafür die genauen Grundbuchdaten (Einlagezahl, Grundstücksnummer, etc.), um eine Bewertung durchführen zu können. Bedenken Sie jedoch, dass dieses Grundstück dann zukünftig nicht mehr ohne Rücksprache mit der Bank veräußert werden kann.
Es entsteht somit eine gewisse Bindung an die finanzierende Bank. Wird das Grundstück später doch verkauft, verliert die Bank die eingebrachte Sicherheit. In diesem Fall wird dann oft gefordert, dass der Verkaufserlös als Sondertilgung für den Kredit genutzt wird. Ob ein Verkauf dann problemlos möglich ist, hängt auch davon ab, wie hoch der noch offenen Kreditbetrag ist. Wurde der Kredit schon weitgehend getilgt, muss das Grundstück möglicherweise nicht länger als Sicherheit dienen.
Wenn Sie Ihr Grundstück als Eigenkapital einbringen möchten, stellt sich selbstverständlich die Frage, welchen Wert die Fläche überhaupt hat. Das hängt von verschiedenen Faktoren wie der Lage, der Widmung, Größe und Bebaubarkeit ab. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Grundstückspreisen in Österreich und zur Immobilienbewertung, wenn Sie sich direkt einlesen möchten. Schlussendlich nimmt die entscheidende Bewertung immer die Bank selbst vor und informiert Sie anschließend, mit welcher Bewertung das Grundstück als Eigenkapitalersatz für die Finanzierung genutzt werden kann.
Meistens sind unterschiedliche Arten von Eigenkapital vorhanden, die von der Bank allesamt akzeptiert werden. Das gilt auch für Positionen, die nicht tatsächlich in den Bau des Gebäudes fließen, sondern einfach nur als Sicherheiten eingesetzt werden. Dazu ein einfaches Beispiel:
Frau Huber besitzt € 110.000 Erspartes, € 20.000 in Aktien und ein Grundstück mit einem Verkehrswert von € 120.000, wobei es sich dabei um das zu bebauende Grundstück handelt. Die Bank kalkuliert folgendermaßen das Eigenkapital:
€ 110.000 Erspartes + € 10.000 in Aktien (abzüglich Sicherheitsabschlag von 50 Prozent) + € 120.000 Grundstückswert, abzüglich 20 Prozent des Grundstückswerts wegen der Bebauung, ergibt ein anrechenbares Eigenkapital von € 216.000 gesamt – auch dann, wenn die Aktien nicht veräußert werden.
Nicht nur ein Grundstück ist eine zusätzliche Form von Eigenkapital. Auch andere werthaltige Anlagen können möglicherweise nicht ausreichend vorhandenes Eigenkapital, in Form von klassischen Ersparnissen, ersetzen. Dazu zählen beispielsweise:
Generell können alle unbelasteten und rasch verfügbaren Vermögenswerte als Alternative zum „klassischen“ Eigenkapital fungieren. So lassen sich Aktien jederzeit veräußern, und auch eine vermietete Wohnung könnte in relativ kurzer Zeit verkauft werden. Deshalb können diese werthaltigen Güter auch als Eigenkapital betrachtet werden. Sie bieten der finanzierenden Bank zusätzliche Sicherheit, um einen höheren Finanzierungsbetrag zu ermöglichen.

Ein Grundstück als Eigenkapital einbringen ist ein gängiger Weg, um einfacher eine Finanzierung zu bekommen. Zu unterscheiden ist, ob es sich um das zu bebauende Grundstück oder ein anderes Grundstück handelt.
Zusätzlich gibt es noch andere Wege, andere Werte als klassische Ersparnisse zu nutzen, die ebenfalls als Eigenkapital gelten. So können beispielsweise vermietete Immobilien, Aktien und Anleihen oder sogar eine Lebensversicherung bei der Bank präsentiert werden.
Schlussendlich geht es immer darum, der finanzierenden Bank möglichst große Sicherheit zu bieten. Je mehr werthaltige Anlagen vorhanden sind, desto besser ist das Kreditinstitut abgesichert und umso einfacher wird es, einen Kredit zu bekommen. Mit höherem Eigenkapital ist auch eine Steigerung der Kreditsumme einfacher möglich.
Wichtig: Prüfen Sie bereits vor der Kreditanfrage genau, wie viel Eigenkapital vorhanden ist und welche sonstigen werthaltigen Anlagen noch als Eigenkapital vorgebracht werden können, zusätzlich zu Ersparnissen. So kann sich die Bank von Beginn an ein klares Bild verschaffen, welche Kreditsumme realistisch finanzierbar ist.
Die Eigenmittelquote gibt an, wie viel Prozent der Gesamtinvestitionssumme durch Eigenkapital abgedeckt ist. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer ist somit das eingesetzte Fremdkapital.
Mindestens 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme sollten durch Eigenmittel abgedeckt sein. Bei den Gesamtinvestitionskosten sind auch Nebenkosten, z.B. Makler-Honorar, Kosten für die Grundbucheintragung, etc. zu berücksichtigen.
Das Eigenkapital ergibt sich als Summe aller werthaltigen, unbelasteten Vermögensgegenstände. Typischerweise handelt es sich um Ersparnisse, Immobilien, Aktien, Anleihen und auch Beträge, die privat, beispielsweise von Familienmitgliedern, ausgeliehen werden. In manchen Fällen, z.B. bei einem zu bebauenden Grundstück, kalkulieren Banken mit einem Abschlag vom eigentlichen Gesamtwert.
Ja, ein Grundstück kann bei einer Baufinanzierung als Eigenkapital eingesetzt werden, sofern es unbelastet ist, also keine bestehenden Kredite oder Hypotheken darauf lasten. Die Bank betrachtet das Grundstück dann als werthaltige Sicherheit. Handelt es sich um das zu bebauende Grundstück, wird meist ein Abschlag von rund 20 % auf den Grundstückswert vorgenommen, da die Fläche nach dem Bau nicht separat verkauft werden kann. Bei einem zusätzlichen Grundstück kann der volle, von der Bank bewertete Marktwert als Eigenkapitalersatz dienen. Entscheidend ist, dass das Grundstück im Alleineigentum steht und über eine geeignete Flächenwidmung (z. B. Bauland) verfügt.
Die Bewertung des Grundstücks als Eigenkapital erfolgt immer durch die finanzierende Bank. Dabei werden Faktoren wie Lage, Größe, Widmung und Bebaubarkeit berücksichtigt. Auch bestehende Gebäude oder Abrisskosten können den Wert beeinflussen. Wenn das Grundstück bebaut werden soll, zieht die Bank meist einen Sicherheitsabschlag von etwa 20 % ab. Bei einem weiteren, unbelasteten Grundstück kann der volle Verkehrswert angesetzt werden. Wichtig: Der ermittelte Grundstückswert fließt nicht als Geldmittel, sondern als Sicherheitswert in die Baufinanzierung ein, er stärkt also Ihre Bonität und kann den Kreditrahmen erhöhen.
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