Wer ein Haus gegen eine Wohnung tauschen möchte, steht oft vor der Frage, wie die bestehende Finanzierung weiterlaufen kann. Gerade bei bestehenden Darlehen mit günstigen Fixzinsen kann es finanziell vorteilhaft sein, das Altdarlehen auf die neue Immobilie zu übertragen, statt eine teurere Neu-Finanzierung abzuschließen. Auch wer sein Haus tauschen statt verkaufen möchte, sollte früh prüfen, ob ein Objekttausch mit der Bank möglich ist und welche Sicherheiten dafür benötigt werden.
Ein Objekttausch bedeutet, dass bei einer bestehenden Immobilienfinanzierung die bisherige Immobilie durch eine andere ersetzt wird. Die Bank prüft, ob das neue Objekt als Sicherheit ausreicht. Deshalb spricht man auch von einem Pfandtausch. Das Darlehen läuft dabei zu den bisherigen Zinskonditionen unverändert weiter. Der Objekttausch unterscheidet sich vom normalen Immobilienverkauf. Beim Verkauf wird das Darlehen meist abgelöst, was teure Vorfälligkeitsentschädigungen oder Pönalzahlungen auslösen kann. Beim Objekttausch bleibt der Kredit bestehen. Es kommt also zu einem reinen Objektwechsel bei laufender Finanzierung.
Das ist ideal, wenn Eigentümer ihr Haus tauschen statt verkaufen möchten, etwa bei einer Verkleinerung, Schenkung oder Erbschaft. Entscheidend ist immer die Zustimmung der Bank. Sie bewertet vor allem den Marktwert, die Beleihbarkeit und den möglichen Grundbuchrang der neuen Immobilie, um ihr Risiko ohne Verschlechterung abzusichern.
Infobox: Pfandtausch und Objekttausch
Der Begriff Pfandtausch wird häufig als Synonym für einen Objekttausch verwendet. Gemeint ist, dass die Bank die bisherige Immobilie als Sicherheit aus dem Darlehen entlässt und stattdessen eine neue Immobilie als Sicherheit akzeptiert. Das Darlehen selbst bleibt dabei grundsätzlich bestehen. Es wird also nicht automatisch eine neue Finanzierung abgeschlossen. Entscheidend ist, dass die neue Immobilie aus Sicht der Bank einen ausreichenden Marktwert hat und als Sicherheit akzeptiert werden kann.
Wer die Finanzierung beim Objekttausch weiterführen möchte, sollte die Sichtweise der Bank verstehen. Für sie zählt vor allem, ob die neue Immobilie als Sicherheit ausreicht und das bestehende Darlehen weiterhin gut abgesichert ist. Dafür prüft die Bank nicht nur den Marktwert, sondern auch Lage, Zustand, Beleihbarkeit und mögliche Wertunterschiede zwischen alter und neuer Immobilie. Die folgenden Unterkapitel zeigen, welche Faktoren bei der Werteermittlung und beim Sicherheitentausch besonders wichtig sind.
Für Eigentümer hat eine Immobilie oft einen hohen persönlichen Nutzen durch die Lage, den Schnitt oder die Nähe zur Familie. Dieser individuelle Gebrauchswert ist für ein Kreditinstitut jedoch nicht relevant. Für sie zählt vor allem, welchen Erlös das Objekt im Ernstfall am Markt bei einem Verkauf erzielen würde. Bei einem Objekttausch spricht man in diesem Zusammenhang auch vom Tauschwert, da hier ein konkreter Sicherheitentausch stattfindet.

Als Definition eines Tauschwerts gilt: Der Tauschwert beschreibt den Wert, zu dem eine Immobilie gegen Geld oder eine andere wirtschaftliche Gegenleistung übertragen werden kann. In der Praxis orientiert sich diese Kennzahl eng am Marktwert beziehungsweise Verkehrswert. Der Verkehrswert definiert den voraussichtlich erzielbaren Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem bestimmten Stichtag.
Die Bank kalkuliert dennoch meist vorsichtiger, um den tatsächlichen Tauschwert für den anstehenden Objekttausch zu ermitteln. Sie übernimmt selten den erhofften Verkaufspreis, sondern berechnet über eine Immobilienbewertung einen konservativen Beleihungswert. Dieser liegt aufgrund von Sicherheitsabschlägen häufig spürbar unter dem Marktwert.
Berücksichtigt werden Risiken wie Lage, Zustand, Drittverwendungsfähigkeit und zukünftige Preisschwankungen. Für den Erfolg beim Sicherheitentausch ist entscheidend, ob der Beleihungswert des neuen Objekts ausreicht, um die bestehende Restschuld vollständig abzusichern. Fällt dieser Wert zu niedrig aus, fordert die Bank entweder zusätzliche Sicherheiten oder sie lehnt den beantragten Objekttausch ab.
Bei einem Sicherheitentausch eines Immobiliendarlehen ersetzt das neue Objekt die bisherige Absicherung der Bank. Damit das Kreditistitut zustimmt, muss das neue Pfand dieselbe finanzielle Deckung bieten. In Österreich erfolgt diese Besicherung rechtlich über eine Hypothek, also ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht. Bei einem Zahlungsausfall sichert dieses Recht der Bank den Zugriff auf die Immobilie, um offene Forderungen über eine Verwertung zu decken.
Für die Bank zählen beim Sicherheitentausch mit Immobilien folgende Punkte:
Wichtig ist, dass die Bank gesetzlich nicht zu einer Zustimmung für einen Sicherheitentausch verpflichtet ist. Sie prüft den Objekttausch wie bei einer neuen Kreditzusage, obwohl der alte Vertrag unverändert bleibt. Für die Sicherheitenprüfung kann das Kreditinstitut auch eine adäquate Gebühr verlangen. Reicht der Wert der neuen Immobilie nicht aus, kann die Bank Zusatzsicherheiten oder eine Teilrückzahlung des Kredits verlangen, oder sie lehnt den Sicherheitenwechsel ab.
Ist die neue Immobilie als Ersatzpfand geeignet, startet die finale Umsetzung. Nun übernimmt die Bank die finanzielle und grundbuchrechtliche Abwicklung des Prozesses. Dabei verknüpft das Institut den bestehenden Kreditvertrag, die neue Besicherung und sorgt für die Umschreibung der Pfandrechte im Grundbuch. Entscheidend ist hierbei, ob der neue Immobilienwert die Restschuld deckt oder ob Sie eine Differenz über eine Teilrückzahlung ausgleichen müssen.
Beim Objekttausch kann es passieren, dass die neue Immobilie einen niedrigeren Wert hat als die bisherige Sicherheit. Dann reicht sie aus Sicht der Bank möglicherweise nicht aus, um die offene Restschuld vollständig abzusichern. In diesem Zusammenhang wird manchmal vom Spitzenausgleich gesprochen.
Da dieser Begriff in Österreich wenig gebräuchlich ist, wird in der Praxis häufiger von einer Teilrückzahlung des Kredits gesprochen. Gemeint ist, dass der Kreditnehmer einen bestimmten Betrag zurückzahlt, damit die Darlehenshöhe und der neue Immobilienwert wieder besser zusammenpassen. Wer einen Objekttausch finanzieren möchte, sollte diese mögliche Ausgleichszahlung bzw. Teilrückzahlung einplanen.
Sie kann etwa aus Eigenmitteln, aus dem Verkaufserlös der alten Immobilie oder aus einer zusätzlichen Finanzierung stammen. Ob und in welcher Höhe eine Teilrückzahlung nötig ist, entscheidet die Bank nach Bewertung der neuen Sicherheit.

Beim Kredit-Pfandtausch muss sichergestellt sein, dass die Bank zu keinem Zeitpunkt ohne ausreichende Sicherheit dasteht. Deshalb erfolgt die Abwicklung über einen Notar oder Rechtsanwalt als Treuhänder. Dieser koordiniert die Löschung des alten Pfandrechts und die Eintragung des neuen Pfandrechts im Grundbuch.
Der Treuhänder sorgt dafür, dass alle Schritte in der richtigen Reihenfolge passieren. So entstehen keine Finanzierungslücken zwischen alter und neuer Immobilie. Gleichzeitig fallen beim Objekttausch Nebenkosten an. Neben den Notar- oder Rechtsanwaltskosten sind dies vor allem die staatlichen Grundbuchgebühren. Die Eintragungsgebühr für das neue Pfandrecht beträgt regulär 1,2 Prozent des Hypothekarwertes. Hinzu kommt eine gesetzliche Eingabengebühr sowie gegebenenfalls die Eigentums-Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent für das neue Objekt.
Typischer Ablauf unter Verwendung der notwendigen Urkunden (unter der Annahme, dass gleichzeitig ein neues Objekt erworben wird):
Der Treuhandweg schützt beim Kredit-Pfandtausch beide Seiten. Kreditnehmer können den Immobilienwechsel rechtssicher durchführen, während die Bank ihre Forderung weiterhin über ein eingetragenes Pfandrecht absichert. Wichtig ist, die exakten Kosten für das Grundbuchamt, den Treuhänder und mögliche Steuern früh einzuplanen, und diese dann in der Finanzierung zu berücksichtigen oder aus Eigenmitteln zu begleichen.
Wer in Österreich mit einem Objekttausch finanzieren möchte, kann ein bestehendes Immobiliendarlehen unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Ersatzobjekt übertragen. Entscheidend ist, dass die Bank den Sicherheitentausch akzeptiert und die neue Immobilie ausreichend werthaltig ist. Marktwert, Beleihungswert, Grundbuch, Gebühren und mögliche Ausgleichs- bzw. Teilrückzahlungen sollten frühzeitig geprüft werden. Besonders bei Darlehen mit günstigen Fixzinsen kann der Pfandtausch eine hochattraktive Alternative zu einer Neu-Finanzierung sein, da damit ggfs. eine Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Pönalezahlung vermieden werden kann.
Ja, grundsätzlich ist das möglich, wenn die Bank einem Sicherheitentausch zustimmt. Dabei wird das bestehende Darlehen nicht automatisch abgelöst, sondern die neue Immobilie ersetzt die bisherige Sicherheit.
Die Grunderwerbsteuer zahlt der jeweilige Erwerber der Immobilie. Im Zuge eines Sicherheitenwechsels bei der Finanzierung kann sie anfallen, wenn im Rahmen des Wechsels eine neue Immobilie erworben wird.
Ein typisches Beispiel ist der Wechsel von einem Haus in eine kleinere (beispielsweise barrierefreie) Wohnung bei laufendem Kredit. Die bisherige Immobilie wird als Sicherheit ersetzt, während die neue Wohnung von der Bank nach Prüfung im Grundbuch als neue Sicherheit dient.
Ein Objekttausch bei einer Baufinanzierung bedeutet, dass die finanzierte Immobilie als Kreditsicherheit gegen eine andere Immobilie ausgetauscht wird. Das Darlehen läuft dabei meist weiter, sofern die Bank die neue Sicherheit akzeptiert.
Die Bank lehnt einen Objekttausch meist ab, wenn die neue Immobilie die Restschuld nicht ausreichend absichert und keine weiteren Eigenmittel für Teilrückzahlungen vorhanden sind. Gründe können ein zu niedriger Marktwert, schlechte Verwertbarkeit, unklare Eigentumsverhältnisse oder vorrangige Belastungen im Grundbuch sein.
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