Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 04.08.2025
Zinsanpassungen beeinflussen die Kosten und Bedingungen von Krediten erheblich. Wer die Grundlagen der Zinsanpassung beim Kredit kennt, kann finanzielle Risiken minimieren und Chancen besser nutzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und warum Zinsanpassungen erfolgen, ihre Auswirkungen und wie Sie darauf reagieren können.
Eine Zinsanpassung ist eine Änderung des Zinssatzes, die während der Laufzeit eines Kredits vorgenommen wird.
Variable Kreditzinsen basieren auf Referenzzinssätzen wie dem EURIBOR und passen sich zeitverzögert an Marktentwicklungen an.
Zinsanpassungen müssen transparent und verbraucherfreundlich gestaltet sein, etwa durch Zinsgleitklauseln und verpflichtende Information vor jeder Anpassung.
Variable Kredite bieten Flexibilität bei sinkenden Zinsen, bergen jedoch das Risiko steigender Belastungen bei Zinserhöhungen.
Strategien bei Zinsanpassungen: Optionen wie Umschuldung, Tilgungsratenanpassung oder Sondertilgungen können helfen, finanzielle Belastungen zu steuern.
Was ist eine Zinsanpassung?
Eine Zinsanpassung ist eine Änderung des Zinssatzes während der Laufzeit eines Kredits, die an vertraglich festgelegte Regeln und Referenzwerte gebunden ist. Sie betrifft vor allem variabel verzinste Kredite, deren Zinsen an Referenzwerte wie den EURIBOR gekoppelt sind. Sie passt den Kreditzins an aktuelle Marktentwicklungen oder genauer ausgedrückt an vertraglich vereinbarte Referenzzinssätze an und erfolgt meist in regelmäßigen Abständen, z.B. quartalsweise. Banken nehmen Zinsanpassungen vor, um ihre Zinseinnahmen an Veränderungen der Refinanzierungskosten anzupassen.
Tipp: Erfahren Sie mehr, was aktuell die Höhe der Wohnkredit-Zinsen beeinflusst in unserem Infina Markt-Trend zu diesem Thema.
Anpassung Zinssatz: Warum und wie es funktioniert
Die Anpassung von Kreditzinsen hängt von verschiedenen wirtschaftlichen Faktoren ab. Einer der Haupttreiber sind Änderungen der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank (EZB), die die Refinanzierungskosten der Banken beeinflussen. Steigende Leitzinsen erhöhen die Kosten für Banken, um ihrerseits Refinanzierungs-Kredite aufzunehmen, was sie bei variabel verzinsten Krediten zeitverzögert an Kreditnehmer weitergeben. Zusätzlich beeinflussen die allgemeine Wirtschaftslage, Inflation und Erwartungen an künftige Zinsentwicklungen die Referenzzinssätze wie den EURIBOR.
Warum ändern Banken Zinssätze? Variabel verzinste Kredite sind an Marktzinsen gekoppelt. Verändert sich der Referenzzins, passt die Bank den Kreditzins an, um Margen zu sichern und vertragliche Regelungen zu erfüllen.
Beispiel: Liegt der Aufschlag (Marge) einer Bank auf den 3-Monats-EURIBOR bei 1,50 Prozentpunkten und steigt der EURIBOR von 3,0 % auf 3,5 %, erhöht sich der Kreditzins von 4,5 % auf 5,0 %. Fällt der EURIBOR, sinkt entsprechend auch der Kreditzins.
Auswirkungen auf Kreditnehmer Steigende Zinsen bedeuten höhere monatliche Raten und mehr finanzielle Belastung, während sinkende Zinsen Entlastung bringen. Kreditnehmer sollten Zinsanpassungsklauseln im Kreditvertrag genau prüfen und sich auf Zinsschwankungen vorbereiten, etwa durch einen finanziellen Puffer oder eine Umschuldung.
Zinsanpassung beim Kredit: Wie wirkt sie sich auf Ihre Finanzen aus?
Ein Zinsanstieg bei variablen Krediten erhöht Ihre monatliche Kreditrate. Die genaue Höhe der Anpassung hängt von der Formulierung der Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag ab. Veränderungen im Referenzzins, wie dem 3-Monats-EURIBOR, werden meist zeitverzögert weitergegeben. Informieren Sie sich frühzeitig über die Auswirkungen einer Zinsanpassung variabler Kredite, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Was tun bei einer Zinsanpassung variabler Finanzierung?
Prüfen Sie, ob Sondertilgungen möglich sind, um die Zinslast insgesamt zu senken.
Steigende Zinssätze führen zu höheren monatlichen Belastungen beim Wohnkredit.
Erwägen Sie eine Umschuldung auf einen Fixzinskredit, wenn die Zinsprognosen auf weitere Erhöhungen hindeuten oder die Konditionen für Fixzinsbindungen (wie beispielsweise aktuell der Fall, Stand 28.05.2025) im Vergleich zu den variablen Kreditzinsen günstig erscheinen.
Bei kurzfristigen Schwankungen kann Abwarten sinnvoll sein, vor allem wenn sinkende Leitzinsen erwartet werden.
Strategien bei Zinsanpassungen
Steigende Zinsen: Sie können einen finanziellen Puffer in Ihrem Budget einplanen, um höhere Kreditraten auszugleichen. Eine weitere Möglichkeit wäre beispielsweise die Umschuldung auf Fixzinskredite mit längerer Gesamtlaufzeit. Durch die längere Kreditlaufzeit sinkt die monatliche Ratenbelastung und Ihnen bleibt mehr Liquiditätsspielraum, den Sie beispielsweise auch zur Ansparung für Sondertilgungen nützen könnten.
Sinkende Zinsen: Im Falle variabel verzinster Kredite besteht in der Regel kein Handlungsbedarf. Bedienen Sie hingegen einen höher verzinsten Fixzinskredit, können Sie bei starken Zinsrückgängen über Konditionsanpassungen verhandeln. Ein Wohnbau-Finanz-Experte kann Ihnen die Zinseinsparung berechnen und Sie bei der Konditionsanpassung unterstützen. Bei Bedarf können Sie gegen Zahlung einer maximalen Pönale von 1 % auf einen günstigeren neuen Fixzinskredit umschulden.
Zinsanpassung variabler Kredit: Chancen und Risiken
Variable Zinssätze bieten Flexibilität, da der Sollzins während der Kreditlaufzeit gemäß vertraglich festgelegten Regeln an einen Referenzzins wie den EURIBOR angepasst wird. Diese Zinsanpassung variabler Kredite ermöglicht Kreditnehmern, von sinkenden Zinsen zu profitieren, birgt aber auch das Risiko steigender Zinsbelastungen.
Vorteile: Variable Zinssätze sind in der Regel anfangs günstiger als Fixzinskredite. Kreditnehmer profitieren direkt von fallenden Marktzinsen, wodurch sich die monatliche Rate verringert. Zudem bieten sie Flexibilität, etwa bei Sondertilgungen oder einer späteren Umschuldung.
Nachteile: Bei steigenden Zinsen erhöht sich die monatliche Belastung. Die Planungssicherheit sinkt, da zukünftige Zinsentwicklungen schwer vorhersehbar sind. Besonders bei langen Kreditlaufzeiten kann dies zu Unsicherheiten führen.
Vor allem die Auswirkungen einer Zinsanpassung variabler Finanzierungen sollten Sie bei der Abwägung von Chancen und Risiken nicht unterschätzen: Ein Anstieg des Referenzzinses führt zu höheren Kreditkosten, da die Zinsanpassung direkt auf die Monatsrate durchschlägt. Umgekehrt reduzieren sinkende Zinsen die Belastung. Als Kreditnehmer sollten Sie daher finanziellen Puffer im Budget einplanen und Ihren Vertrag auf Zinsanpassungsklauseln prüfen. Überlegen Sie dabei, ob die Vorteile der Flexibilität die Unsicherheiten aufwiegen. Eine Umschuldung auf Fixzinsoptionen kann in Zeiten steigender Zinsen Sicherheit bieten.
So reagieren Sie auf eine Zinsanpassung beim Kredit
Eine Zinsanpassung variabler Kredite kann sich erheblich auf Ihre monatliche Rate auswirken, egal, ob die Zinsen steigen oder fallen. Doch mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Finanzen besser steuern.
Optionen bei steigenden Zinssätzen:
Umschuldung: Wechseln Sie zu einem Kredit mit Fixzinssatz, um sich gegen weitere Zinssteigerungen abzusichern. Um dabei Ihre Kreditraten zu reduzieren, können Sie auf eine längere Kreditlaufzeit umschulden. Mit einem Kredit Entlastungsrechner können Sie verschiedene Szenarien einfach berechnen.
Tilgungsrate erhöhen: Zahlen Sie schneller zurück, um die Zinsgesamtbelastung zu reduzieren. Dies erfordert allerdings ein entsprechend hohes Einkommen. Reicht Ihr Einkommen dafür nicht aus, während Sie über hohe Ersparnisse verfügen, dann könnten Sie eventuell einen Teil Ihrer Ersparnisse zu einer Teiltilgung heranziehen, um Restschuld und laufende Zinskosten zu senken.
Optionen bei fallenden Zinssätzen:
Abwarten: Lassen Sie die variablen Zinsen ihre Vorteile entfalten, während die Monatsrate sinkt.
Vertrag prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Bank die Anpassung des Zinssatzes zeitnah weitergibt.
Beratung durch einen Experten Ein unabhängiger Wohnbau-Finanz-Experte kann Ihnen helfen, die beste Strategie für Ihre Situation zu finden. Besonders sinnvoll ist eine Beratung bei komplexen Kreditverträgen, die monatliche Belastung zu hoch wird oder wenn Sie langfristige finanzielle Entscheidungen treffen wollen.
„Mangels anderer Vereinbarung erfolgt bei Verbrauchern die Anpassung des Zinssatzes durch Senkung der Erhöhung jeweils am Beginn eines Quartals, entsprechend der Entwicklung des 3-Monats-EURIBOR (=Indikatorwert), Berechnungsbasis letzter Tagessatz vor Beginn einer Zinsperiode. Sollte an diesem Tag kein Wert veröffentlicht werden, gilt der zuletzt vorher veröffentlichte Wert. Auf volle 0,125 %-Punkte wird kaufmännisch gerundet. Die erste Anpassung erfolgt am ersten Tag des der Vertragsschließung zweitfolgenden Kalenderquartals an Hand des Vergleichs des Indikatorwertes zum Indikatorstichtag mit dem Indikatorwert am Tag vor der ersten Anpassung“.
Zinsanpassungsklausel nach Fixzinsperiode bei einer österreichischen Bausparkasse:
„Bis 31.12.2036 beträgt der Sollzinssatz 3,7 % jährlich (erste Zinssatzperiode). Danach errechnet sich der Sollzinssatz jeweils für ein Kalenderjahr (weitere Zinssatzperioden) wie folgt: 12-Monats-EURIBOR des 27. Dezember des Jahres, das der jeweiligen Zinssatzperiode unmittelbar vorgeht, erhöht um 1,25 Prozentpunkte und auf volle Zehntelprozentpunkte kaufmännisch auf- bzw. abgerundet. Ist der 27. Dezember kein Bankarbeitstag, ist für die Berechnung des Sollzinssatzes der 12-Monats-EURIBOR des dem 27. Dezember unmittelbar vorgehenden Bankarbeitstages heranzuziehen. (Der 24. Dezember gilt nicht als Bankarbeitstag.) Von der zweiten Zinssatzperiode bis 20 Jahre ab Zuteilung des Bauspardarlehens beträgt der Sollzinssatz in jedem Fall mindestens 2,25 % jährlich und höchstens 6 % jährlich“.
Rechtliche Grundlage der Zinsanpassung
Die rechtlichen Anforderungen an Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen mit Verbrauchern sind in § 6 Abs 1 Z 5 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) geregelt. Diese Bestimmung verbietet Klauseln, die dem Kreditgeber ein einseitiges Recht zur Änderung des Zinssatzes einräumen, wenn die zugrundeliegenden Umstände nicht im Vertrag beschrieben und sachlich gerechtfertigt sind oder die Änderung nicht in beiderseitigem Interesse erfolgt.
Die konkrete Auslegung dieser Vorschrift erfolgte durch den Obersten Gerichtshof (OGH) in seinem Urteil vom 30.05.2017 (8 Ob 101/16k). Der OGH stellt klar, dass bei sogenannten Zinsgleitklauseln eine Entgeltsenkung im gleichen Ausmaß und in der gleichen zeitlichen Umsetzung wie eine Entgeltsteigerung erfolgen muss. Nur so ist sichergestellt, dass Verbraucher bei sinkenden Referenzzinssätzen ebenso von niedrigeren Zinsen profitieren wie sie im Fall steigender Zinssätze belastet werden.
Zusätzlich verpflichtet § 11 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) Banken dazu, Verbraucher vor jeder Änderung des Sollzinssatzes rechtzeitig zu informieren. Die Zinsänderung wird erst dann wirksam, wenn der Kreditnehmer über die neue Zinshöhe und deren Auswirkungen auf die Kreditraten schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger verständigt wurde.
Zinsanpassung verstehen und klug handeln
Eine Zinsanpassung bei variablen Krediten kann Chancen und Risiken mit sich bringen. Während steigende Zinsen zu einer höheren finanziellen Belastung führen, können sinkende Zinsen spürbare Entlastung bieten. Kreditnehmer sollten die vertraglichen Zinsanpassungsklauseln genau prüfen und flexibel reagieren. Strategien wie Umschuldung, Sondertilgungen oder die Anpassung der Tilgungsrate können helfen, Zinsbelastungen zu steuern. Eine Beratung durch Experten lohnt sich besonders bei komplexen Kreditverträgen. Wer die Mechanismen der Zinsanpassung versteht, bleibt flexibel und kann sowohl Risiken minimieren als auch Chancen optimal nutzen. So behalten Sie auch in finanziell dynamischen Zeiten die Kontrolle über Ihren finanziellen Spielraum.
FAQs zum Thema Zinsanpassung bei Krediten
Ein Referenzzinssatz ist ein objektiver, öffentlich zugänglicher Zinssatz, der als Grundlage für die Festlegung oder Anpassung von Kreditzinsen dient. Er spiegelt die allgemeinen Entwicklungen am Finanzmarkt wider und wird von unabhängigen Institutionen (wie Zentralbanken oder Bankenverbänden) regelmäßig veröffentlicht. Bei variablen Krediten richtet sich der Sollzinssatz nach dem jeweils gültigen Referenzzinssatz plus einem individuell vereinbarten Aufschlag (Marge).
EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate):
Der EURIBOR ist der zentrale Referenzzinssatz für variable Kredite im Euro-Raum und damit auch in Österreich. Besonders häufig wird der 3-Monats-EURIBOR als Basis für Wohnbau- und Hypothekarkredite verwendet. Auch 6-Monats- und 12-Monats-EURIBOR kommen gelegentlich zur Anwendung.
Nationalbank-Leitzins (EZB-Leitzins):
Für bestimmte kurzfristige Kredite oder Sparprodukte kann auch der von der Europäischen Zentralbank festgelegte Hauptrefinanzierungssatz als Referenz dienen, er spielt im österreichischen Kreditalltag aber eine geringere Rolle als der EURIBOR.
Sonstige Referenzzinssätze:
In Spezialfällen (zum Beispiel bei älteren Verträgen) können auch andere Indizes, wie Sekundärmarktrenditen österreichischer Bundesanleihen, verwendet werden. In der Praxis dominiert aber der EURIBOR.
Der LIBOR und SARON spielen im österreichischen Kreditwesen keine nennenswerte Rolle mehr und sind überwiegend für andere Währungsräume relevant.
Nein, die Pflicht zur symmetrischen Zinsanpassung ist nicht explizit im Wortlaut des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG geregelt. Diese Anforderung wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) in der Entscheidung 8 Ob 101/16k vom 30.05.2017 im Rahmen der Auslegung des Gesetzes entwickelt. Nach der Judikatur des OGH muss eine Zinsgleitklausel so ausgestaltet sein, dass Zinssenkungen im gleichen Ausmaß und in der gleichen zeitlichen Umsetzung wie Zinserhöhungen an Verbraucher weitergegeben werden.
Die Informationspflicht vor jeder Zinsanpassung findet sich in § 11 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz (VKrG). Sie gilt für Verbraucherkreditverträge und schreibt vor, dass der Kreditgeber den Verbraucher rechtzeitig und schriftlich über jede Änderung des Sollzinssatzes, die daraus resultierenden Teilzahlungen sowie etwaige Änderungen der Fälligkeit oder Anzahl der Teilzahlungen informieren muss.
Strenge Anforderungen an Zinsanpassungsklauseln gelten seit Einführung des KSchG und wurden durch die Rechtsprechung des OGH konkretisiert. Die verbraucherfreundliche Auslegung wurde im Laufe der Zeit, insbesondere durch die OGH-Entscheidung 8 Ob 101/16k, präzisiert. Die verbindlichen Informationspflichten nach VKrG bestehen für Verbraucherkreditverträge, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Ja, nach der OGH-Judikatur zur Auslegung des KSchG müssen Banken in Österreich bei variablen Zinsanpassungsklauseln Zinssenkungen im gleichen Umfang und zur gleichen Zeit an Kunden weitergeben wie Zinserhöhungen.
Bildquellen: insta_photos / Adobe Stock, Maksym / Adobe Stock Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.
Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer
Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.
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Zinsen berechnen beim Kredit: Wie viele Zinsen muss ich zahlen?
Die Höhe der Zinsen ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, den besten Kredit auszuwählen. Möchten Sie einen günstigen Wohnkredit erhalten, dann lohnt sich also in jedem Fall ein Zinsvergleich.