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Energetische Sanierung: Förderungen 2026 im Überblick

Wenn Sie eine Förderung für die energetische Sanierung 2026 beantragen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene offen. Es gibt diverse Zuschüsse für eine energetische Sanierung. In diesem Beitrag liegt der Fokus auf jene Förderungen, die Privatpersonen (z.B. für die Sanierung von Einfamilien- oder Reihenhäusern) erhalten können.

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Das Wichtigste im Überblick

  • In Österreich gibt es bundesweite Förderungen für Sanierungen, die in Zuschüsse (einmalig oder als Annuität) und Darlehen unterschieden werden können.
  • Länder und Gemeinden bieten ergänzende Förderungen, wobei die Förderungen in einigen Bundesländern leider unübersichtlich aufgebaut sind.
  • Gefördert werden typischerweise Maßnahmen wie Heizungstausch, Fenstertausch sowie Dämmung von Außenwänden, Dach, oberster Geschoßdecke oder Kellerboden.
  • 2026 liegt der Schwerpunkt der bundesweiten Förderung vor allem auf dem Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas 2026“); neue Anträge für den Sanierungsbonus 2026 sind wegen ausgeschöpfter Mittel nicht mehr möglich.
  • Im Zuge einer Energie- und Förderberatung sollten die individuellen Fördermöglichkeiten geklärt werden.
  • Ist die Sanierung trotz Förderung teuer, kann ein Sanierungskredit die ideale Lösung sein, denn durch die Sanierung sparen Sie langfristig teure Energiekosten ein und werten Ihre Liegenschaft auf.

Förderung der energetischen Sanierung in Österreich

Um Österreich nachhaltiger zu gestalten und den gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gibt es diverse staatliche Förderungen für die energetische Sanierung. Dadurch werden auch hochpreisige Sanierungsmaßnahmen für Immobilienbesitzer leistbar. Der Energieverbrauch und die damit einhergehenden Kosten können durch die energetische Sanierung dauerhaft gesenkt werden.

Wer vergibt die Förderungen für energetische Sanierung?

Es gibt verschiedenste Förderungen auf Bundes-, Landes und teilweise sogar Gemeindeebene, um energetische Sanierungen voranzutreiben. Die bereitgestellten Förderungen ändern sich immer wieder. Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob eine Förderung, für die Sie sich interessieren, noch verfügbar ist und welche Bedingungen aktuell gelten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Bandbreite an Maßnahmen, die im Zuge einer energetischen Sanierung gefördert werden, ist groß. Dazu zählen beispielsweise:

  • Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Gasheizung, Ölheizung, Koks und Kohle, Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein modernes Heizungssystem (Fernwärme, Wärmepumpe, etc.). Tipp: Eine Übersicht zu Förderungen speziell für Wärmepumpen finden Sie unter waermepumpe-austria.at/foerderungen.
  • Sanierung und Austausch von Außentüren und Fenster.
  • Dämmung bestehender Außen- oder Dachwände.
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke und des Kellerbodens.

Gefördert werden Teilsanierungen, sofern diese zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen, oder auch umfassende Sanierungen von Gebäuden, die den sogenannten „Klimaaktiv-Standard“ erfüllen.

Im Zuge der energetischen Gebäudesanierung wird häufig auch eine Photovoltaik-Anlage ergänzt. Auch dafür gibt es regelmäßig Förderprogramme oder Steuerbefreiungen, ebenso für die Errichtung eines Speichers für den durch eine PV-Anlage erzeugten Strom und eine Wallbox für Ihr Elektroauto.

In welcher Form gibt es Förderungen?

Ein Zuschuss zur energetischen Sanierung ist die typische Form der Förderung. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Abseits der Zuschüsse bieten manche Bundesländer auch noch Förderkredite, um die Sanierung zu finanzieren.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Erfahren Sie in unserem Ratgeber „Kosten der energetischen Sanierung“, wie teuer eine energetische Sanierung in etwa ist.

Kreditvergabe an Senioren soll die energetische Sanierung fördern

Eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit für die Energiesanierung – neben Zuschüssen und Förderkrediten – sind Wohnbaukredite von Banken und Bausparkassen in Österreich. Und auch hier setzt der Staat an, um die energetische Sanierung zu fördern: Dank einer Gesetzesänderung im Mai 2023 kommen ältere Personen jetzt einfacher an Kredite.

Der erleichterte Zugang zu Krediten für Pensionisten ist entscheidend. Denn viele Hausbesitzer im fortgeschrittenen Alter stehen vor erheblichen Investitionen im Bereich der Energiesanierung – und wurden bisher bei der Kreditvergabe wegen ihres Alters benachteiligt. Das wurde nun durch die Gesetzesänderung verbessert.

Weitere Informationen
In unserem Ratgeber „Kredit aufnehmen im Alter“ finden Sie weiterführende Informationen rund um Seniorenkredite.


Zuschüsse für die energetische Sanierung vom Bund

Die zentrale Anlaufstelle für Förderungen der energetischen Sanierung war in den vergangenen Jahren der Bund, der einen großen Teil der Fördermittel bereitstellte. Aktuell liegt der Schwerpunkt der bundesweiten Unterstützung vor allem auf dem Kesseltausch im Rahmen der Sanierungsoffensive. Zusätzlich stehen auf Landesebene Förderungen zur Verfügung, die teilweise durch kommunale Einmalzahlungen ergänzt werden.

Der Bund stellt weiterhin die zentralen Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Mit 24. November 2025 startete die Registrierung und Antragstellung für die neue bundesweite Sanierungsoffensive 2026 des BMLUK. Sie umfasst zwei Hauptförderungen:

Sanierungsbonus 2026 – ausgelaufen

Diese Förderung richtet sich an thermisch-energetische Sanierungen von Gebäuden, wie:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung oder Dachsanierung
  • Fenstertausch
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke
  • Dämmung der Kellerdecke oder des Kellerbodens

Für diese Förderung sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich, da die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind. Weitere Richtlinien und Informationen finden Sie hier.

Ökozuschlag für Sanierungsmaßnahmen

Eigentümer, die in die energetische Sanierung ihrer vermieteten Wohngebäude investieren, können einen Ökozuschlag nutzen. Dieser Zuschlag erhöht die steuerliche Absetzbarkeit solcher Maßnahmen um 15 %. Ziel ist es, Investitionen in Maßnahmen wie thermische Sanierung und Heizungstausch zu fördern, um den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu senken. Diese Förderung soll wesentlich zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Betriebskosten beitragen. Begünstigt werden sollen im Rahmen der thermischen Sanierung die Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, der Einbau einer Wärmepumpe oder Holzzentralheizung sowie die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses.

Kesseltausch – „Raus aus Öl und Gas 2026“

Die Förderung unterstützt den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen:

  • Wärmepumpen
  • Holzzentralheizungen
  • Fernwärmeanschlüsse

Förderberechtigt:
Privatpersonen, Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Förderhöhe:

  • Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten für Private
  • Bis zu 50 % für Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • Pauschalsätze je nach Heizleistung

Abwicklung: Über Kommunalkredit Public Consulting (KPC)

Antragstellung:

  • Nach Umsetzung der Maßnahme
  • Spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung

Die Förderung reicht nicht aus?
Dann kommt vielleicht ein zusätzlicher Kredit in Frage – oder Sie verfügen bereits über genügend Eigenmittel? Alle Informationen zur Finanzierung der energetischen Sanierung finden Sie in unserem Ratgeber.


Energetische Sanierung: Förderung der Länder 2026

Die bislang beschriebenen Förderungen sind Bundesförderungen, die in allen Bundesländern verfügbar sind. Zusätzlich gibt es auch noch Landesförderungen, die sich meist mit den Bundesförderungen kombinieren lassen:

Tipp: In vielen Bundesländern gibt es auch immer wieder Fördermaßnahmen, mit welchen Sie vermutlich nicht gerechnet hätten: Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren, Einbau von Alarmanlagen oder eines Sonnenschutzes. Eine Recherche hierzu kann sich hier für Sie lohnen.


Wien

Die Stadt Wien bietet weiterhin Förderungen für die thermisch-energetische Sanierung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Kleingarten-Wohnhäusern an. Diese Förderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Welche Förderprogramme gibt es?

  • Thermisch-energetische Sanierung: Förderung von Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, um den Wärmeverlust zu minimieren und den Heizwärmebedarf zu senken.
  • Errichtung und Umstellung von Heizungsanlagen: Unterstützung beim Wechsel von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energieträgern oder Fernwärme.
  • Dekarbonisierungsprämie: Einmaliger Zuschuss für Haushalte, die ihre Wohnung vollständig von Gas auf nicht-fossile Energieträger umstellen.

Was wird gefördert?

Im Zuge der Eigenheimsanierungs-Förderung werden Förderungen für die Sanierung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und auch Kleingartenhäusern vergeben, die jeweils eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung haben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss, der sich nach dem erreichten thermischen Standard beziehungsweise nach der erzielten Energieeinsparung richtet. Bei einer thermisch-energetischen Sanierung von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern können bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,45 × HWB-nstEG bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 8.000 Euro, gefördert werden. Wird der Standard von maximal 1,30 × HWB-nstEG erreicht, sind bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal 12.000 Euro, möglich. Für Teilsanierungen, die den Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarf um mindestens 40 % senken, können bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro, gewährt werden.

Höhe der Förderung

Die Förderung liegt je nach Maßnahme und erreichtem energetischem Standard zwischen 25 und 35 % der förderfähigen Kosten. Für Teilsanierungen sind bis zu 4.000 Euro möglich. Bei thermisch-energetischen Sanierungen mit entsprechendem HWB-Standard kann die maximale Förderung 8.000 Euro beziehungsweise 12.000 Euro betragen. Für hocheffiziente alternative Energiesysteme können zusätzlich bis zu 8.000 Euro gewährt werden. Bei der Nutzung von Geothermie, Grundwasser oder Abwärme ist ein weiterer Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich.

Termine und Fristen

Nach Förderzusage muss mit den Bauarbeiten innerhalb von 6 Monaten begonnen werden. Die Arbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein. Bei Antragstellung dürfen Rechnungen höchstens 6 Monate alt sein.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Umfassende thermisch-energetische Sanierung Wien.

Zusatzinformationen:

EPBD-Portfoliorahmen sollte neue Impulse für Gebäudesanierungen bringen


Die EU diskutiert mit dem EPBD-Portfoliorahmen (Energy Performance of Buildings Directive) eine freiwillige Leitlinie für Banken, um energetische Sanierungen gezielt zu fördern. In Wien gibt es über 14.000 Gründerzeithäuser, viele davon gelten als sanierungsbedürftig. Die Sanierungsrate in Österreich ist mit 1,5 Prozent zu niedrig, um die Klimaziele zu erreichen. Für Mieter können Maßnahmen zur energetischen Sanierung Auswirkungen auf Wohnsituation oder Mietkosten haben. Förderungen und gesetzliche Entwicklungen sollten im Blick behalten werden.


Niederösterreich

Eine Förderung für energetische Sanierung in Niederösterreich kann grundsätzlich auch durch bundesweite Programme ergänzt werden. Aktuell stehen auf Bundesebene jedoch nur mehr Förderungen für den Kesseltausch zur Verfügung; thermisch-energetische Sanierungen werden derzeit nicht neu gefördert. Die Landesförderung bleibt weiterhin aufrecht und kann eigenständig beantragt werden.

Welche Förderprogramme gibt es?

In Niederösterreich gibt es eine Förderung, die Bürger beim Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme mit einem 4 %-Annuitätenzuschuss unterstützt. Dieser ist Teil des Eigenheimsanierungsprogramms, das speziell diejenigen fördert, die ein Bankdarlehen benötigen, um eine Sanierung zu finanzieren. Zudem gibt es eine Förderung für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes.

Was wird gefördert?

Einerseits wird der Umstieg auf eine moderne Heizung gefördert, indem es einen Zuschuss gibt. Ebenfalls werden Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung des Gebäudes gefördert. Ergänzend gibt es auf Gemeindeebene Zuschüsse für Photovoltaikanlagen.

Wie wird gefördert?

Bei der NÖ Eigenheimsanierung gibt es zwei Optionen: MIT oder OHNE Energieausweis. Beide erhalten über 10 Jahre einen 4 %-Annuitätenzuschuss auf förderbare Sanierungskosten, sofern die Sanierung durch ein Bankdarlehen finanziert wird.

  • Sanierung mit Energieausweis: Besonders empfehlenswert bei umfassenden thermisch-energetischen Sanierungen, da sie eine deutlich höhere Förderung ermöglicht.
  • Die Förderung basiert auf einem Punktesystem, das die förderbaren Sanierungskosten bestimmt: Je mehr Punkte, desto höher die Förderung.

Vor der Förderung muss eine Energieberatung durch die NÖ Energie- und Umweltagentur in Anspruch genommen werden.

Für den Ankauf und die Sanierung eines Bestandsgebäudes gibt es einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro. Für Jungfamilien, die dort ihren Hauptwohnsitz begründen, gibt es zusätzlich 10.000 Euro. Eine Kombination mit anderen Wohnbauförderungen ist ausgeschlossen.

Höhe der Förderung

Die förderbaren Sanierungskosten berechnen sich durch Multiplikation der anerkannten Sanierungskosten mit den in Prozent umgerechneten Punkten aus den Tabellen (1 Punkt = 1 %).

  • Die maximale Förderhöhe beträgt 78.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Durch die Ankaufsförderung können die förderbaren Sanierungskosten um bis zu 30.000 Euro steigen, besonders wenn Jungfamilien das Gebäude nutzen.
  • Die Förderung kann für eine maximale Wohnfläche von 130 m² beantragt werden. Ist die Fläche größer, bleibt die Förderung auf dieses Ausmaß begrenzt.

Termine und Fristen

Der Antrag auf Förderung der Sanierung muss spätestens ein Jahr nach Baubeginn eingebracht werden. Die Förderung für den Ankauf und die Sanierung eines Bestandsgebäudes muss innerhalb von drei Jahren ab Ankaufszeitpunkt beantragt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Niederösterreich.


Burgenland

Eine Förderung für energetische Sanierungen im Burgenland ist Teil eines umfassenden Wohnbauförderungssystems, das neben energetischen Maßnahmen auch Umbauten und Wohnraumschaffung unterstützt.

Welche Förderprogramme gibt es?

Das Land Burgenland fördert energetische Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung, unabhängig von aktuell verfügbaren Bundesförderungen. Zusätzlich werden auch strukturelle Umbauten in Bestandsgebäuden gefördert. Für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern gibt es außerdem eine Sonderwohnbauförderungsaktion 2026.

Was wird gefördert?

Die Liste an Maßnahmen, die im Burgenland gefördert werden, ist äußerst lang. Einige wichtige Punkte sind:

  • Schall- und Wärmedämmung
  • Errichtung und Umgestaltung von Sanitär- und Heizungsanlagen in Wohngebäuden
  • Instandsetzung von Fassade und Dach
  • Aus- und Zubauten zur Schaffung von neuem Wohnraum

Ein besonderer Fokus liegt auf Maßnahmen, die den effizienten Einsatz alternativer Heizsysteme ermöglichen.

Wie wird gefördert?

Bei allen Förderungen sind vorgegebene energetische Mindeststandards zu erfüllen, sonst besteht keine Chance auf eine Förderung.

Die Sanierung von Eigenheimen im Burgenland wird durch ein staatliches Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem jährlichen Zinssatz von 0,9 % unterstützt. Zusätzlich gibt es Bonusbeträge für bestimmte Sanierungsmaßnahmen (z. B. für behindertengerechte Anpassung des Wohnraumes).

Für Einzelbauteilsanierungen können bis zu 30 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro, als Darlehen gewährt werden.

Energetische Sanierungen, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 % reduzieren, können mit bis zu 50 % der anerkannten Kosten, maximal 45.000 Euro, gefördert werden.

Für umfassende energetische Sanierungen können hohe Darlehensbeträge gewährt werden. Grundsätzlich beträgt die Förderung bis zu 80 % der anerkannten Projektkosten. In bestimmten Sonderfällen, etwa bei behindertengerechten Anpassungen, sind auch höhere Fördersätze bis zu 100 % möglich, wobei hier niedrigere absolute Höchstbeträge gelten.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Sanierung, den anerkannten Sanierungskosten, der energetischen Qualität des Gebäudes und dem Einkommen, wobei das Nettoeinkommen pro Jahr und Haushalt ausschlaggebend ist.

Zusätzlich gibt es Bonusbeträge:

  • Bis zu 15.000 Euro für Bauprojekte in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang
  • Bis zu 5.000 Euro für Dach- oder Fassadenbegrünung

Bei der Sonderwohnbauförderungsaktion 2026 für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern gelten ebenfalls ein fixer Zinssatz von 0,9 % p. a. und eine Laufzeit von 30 Jahren.

Termine und Fristen

Bei Sanierungen muss binnen 24 Monaten ab Erteilung der Baubewilligung bzw. Baufreigabe mit Kostenvoranschlag angesucht werden. Rechnungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanieren Burgenland.


Oberösterreich

Eine Förderung für energetische Sanierung in Oberösterreich gibt es für Gebäude mit bis zu drei Wohneinheiten. Dadurch können auch Förderungen für Häuser erhalten werden, in denen mehrere Generationen leben.

Welche Förderprogramme gibt es?

In Oberösterreich gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse zu einem Darlehen oder einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss. Gefördert werden Sanierungen von Häusern mit bis zu drei Wohnungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesland Oberösterreich unterscheidet folgende Maßnahmen:

  • Sanierung von Einzelbauteilen (maximal 2 Bauteile, z.B. Fenster und Dach) werden saniert.
  • Umfassende Sanierung (mindestens drei Teile werden saniert, z.B. Kellerdecke, Dach, Fenster).

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Unabhängig von der Maßnahme müssen bestimmte Energieeffizienzwerte eingehalten werden.

  • Einzelbauteilsanierung: Es steht ein Kredit von maximal 15.000 Euro pro Bauteil oder ein Bauzuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 2.250 Euro pro Bauteil, zur Verfügung.
  • Umfassende Sanierung: Es können bis zu 50.000 Euro als Darlehen oder ein Bauzuschuss von 15 % der förderbaren Kosten, maximal jedoch 7.500 Euro, gewährt werden. Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe im Bereich der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschoßdecke erhöhen sich die förderbaren Kosten um 5.000 Euro. Wird in der gesamten Gebäudehülle auf mineralölbasierte Dämmstoffe verzichtet, erhöhen sich die förderbaren Kosten um 10.000 Euro.

Termine und Fristen

Es wird empfohlen, möglichst vor Beginn der Sanierung einen Bauplan und eine Bauteilbeschreibung zu übermitteln. Der weitere Ablauf wird individuell vereinbart.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanierung Öberösterreich.


Steiermark

Die Förderung für energetische Sanierung in der Steiermark ist neu strukturiert. Neben bestehenden Fördermöglichkeiten gibt es seit 2026 insbesondere die „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“. Diese Förderung soll den Energieverbrauch von Gebäuden senken, Treibhausgasemissionen reduzieren und Heizkosten sparen.

Welche Förderprogramme gibt es?

Die Steiermark fördert thermische Sanierungen mit Sanierungskonzept. Zusätzlich gibt es die „Große Eigenheimsanierung 2026“, die den Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime und die anschließende thermische Sanierung unterstützt.

Die bisherige umfassende energetische Sanierung kann derzeit nicht neu beantragt werden. Die frühere Sonderförderung „Steirischer Sanierungsbonus“ ist wegen ausgeschöpfter Budgetmittel ebenfalls für neue Anträge geschlossen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden planmäßig umgesetzte thermische Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes nachhaltig senken. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle und am energetisch relevanten Haustechniksystem.

Bei der „Großen Eigenheimsanierung 2026“ wird der Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime gefördert, wenn diese anschließend thermisch saniert werden. Kaufangebote oder Kaufverträge müssen dafür ab dem 01.03.2026 datiert sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Bei der „Großen Eigenheimsanierung 2026“ besteht die Förderung aus der Kombination eines Landesdarlehens für den Ankauf eines Eigenheims und einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung des Gebäudes.

Höhe der Förderung

Bei der „Thermischen Sanierung mit Sanierungskonzept“ sind maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten möglich.

Bei der „Großen Eigenheimsanierung 2026“ kann ein Landesdarlehen von bis zu 80.000 Euro gewährt werden. Für die anschließende thermische Sanierung sind bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten möglich, maximal 24.000 Euro beziehungsweise 27.000 Euro bei Einsatz nachwachsender Rohstoffe.

Termine und Fristen

Die Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ startet mit 1. Juni 2026 und ist, sofern ausreichend Budgetmittel vorhanden sind, vorerst bis 31.12.2026 befristet. Die Vergabe erfolgt nach dem Rangprinzip „first come, first served“ nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge, solange Budgetmittel verfügbar sind.

Die „Große Eigenheimsanierung 2026“ startet mit 1. März 2026. Auch hier können Förderungen nur nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel gewährt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnhaussanierung Steiermark.


Kärnten

Die Förderung für energetische Sanierung in Kärnten ist eine Landesförderung, die unabhängig von aktuell verfügbaren Bundesförderungen beantragt werden kann.

Welche Förderprogramme gibt es?

Kärnten fördert Sanierungen von Eigenheimen und Wohnungen im Rahmen der Wohnbauförderung 2026–2028. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie, der Austausch von Heizsystemen, Maßnahmen für barrierefreies Wohnen sowie der Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen.

Was wird gefördert?

Das Land Kärnten fördert im Rahmen der Sanierung insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie
  • Austausch von Heizsystemen
  • Barrierefreie Maßnahmen
  • Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen nach dem 31.12.2025 begonnen wurden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die frühere Förderform als zinsgünstiges Darlehen ist in der aktuellen Richtlinie für Sanierungen von Eigenheimen und Wohnungen 2026–2028 nicht vorgesehen.

Höhe der Förderung

Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach der Art der Sanierungsmaßnahme und den jeweiligen Voraussetzungen der Kärntner Wohnbauförderung. Maßgeblich sind die Vorgaben der aktuellen Richtlinie „Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026–2028“.

Termine und Fristen

Der Antrag kann im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 gestellt werden. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanierung Kärnten.


Salzburg

Das Land Salzburg stellt für die Sanierungsförderung einen Online-Assistenten bereit, der durch die Antragstellung und die jeweils verfügbaren Fördermöglichkeiten führt.

Welche Förderprogramme gibt es?

Die Antragstellung erfolgt über den Online-Förderassistenten. Energetische Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung oder der Austausch von Fenstern sind im Rahmen der Salzburger Sanierungsförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 2025 derzeit nicht vorgesehen. Ein Heizungstausch kann – je nach Maßnahme und Voraussetzungen – über Bundesförderungen beantragt werden.

Was wird gefördert?

Der Fokus liegt aktuell vor allem auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit, insbesondere:

  • Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
  • Personenaufzüge

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu förderbaren Sanierungsmaßnahmen von Wohnungen und Wohnhäusern im Bundesland Salzburg. Für Sanierungsmaßnahmen, die ohne vorhergehende Registrierung beauftragt werden, kann keine Förderung gewährt werden.

Termine und Fristen

Die gültigen Voraussetzungen, Fristen und die aktuell förderbaren Maßnahmen werden im Online-Förderassistenten laufend aktualisiert.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Sanierungsförderung Salzburg.


Tirol

In Tirol steht neben den aktuell auf den Kesseltausch beschränkten Bundesförderungen eine eigene Landesförderung für energetische Sanierungen zur Verfügung. Aufgrund der Komplexität des Systems und der unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten der Förderungen wird empfohlen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um die optimalen Fördermöglichkeiten zu ermitteln.

Welche Förderprogramme gibt es?

Das Land Tirol fördert Sanierungen von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung von Wärmeschutz, Schallschutz und Feuchtigkeitsschutz, der Austausch von Fenstern, die Erhaltung des Daches, der Heizungstausch, die Nutzung von Solarenergie sowie die Erweiterung von Wohnraum.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Bestandsgebäudes, wie Dämmung, Fenstertausch, Dachsanierung oder der Austausch der Heizung. Auch Photovoltaik-Anlagen können im Rahmen der Wohnhaussanierung gefördert werden, wenn eine bestehende Anlage getauscht oder erweitert wird oder erstmals eine Photovoltaikanlage auf oder in unmittelbarer Nähe eines bestehenden Wohnhauses oder Heimes installiert wird.

Wie wird gefördert?

Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss oder als Annuitätenzuschuss gewährt werden. Der Annuitätenzuschuss wird gewährt, wenn die Sanierung über einen Bankkredit finanziert wird, und kann über maximal 12 Jahre halbjährlich ausbezahlt werden.

Die Höhe der Förderung hängt von der jeweiligen Maßnahme, den förderfähigen Investitionskosten und der gewählten Förderungsart ab. Für bestimmte energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen können zusätzlich nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und der gewählten Förderungsart. Beim Einmalzuschuss wird ein Teil der förderbaren Investitionskosten gefördert. Beim Annuitätenzuschuss wird ein Teil der Anfangsbelastung des Bankkredits übernommen. Für einzelne Maßnahmen und Zusatzförderungen gelten jeweils eigene Fördersätze und Voraussetzungen.

Termine und Fristen

Der Förderantrag muss spätestens 18 Monate nach dem Rechnungsdatum der Sanierungsmaßnahmen eingereicht werden. Für bestimmte Maßnahmen und Zusatzförderungen können abweichende Voraussetzungen gelten.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnbauförderung Sanierung Tirol.


Vorarlberg

Eine Förderung für energetische Sanierung in Vorarlberg besteht unabhängig von der aktuellen Bundesförderlage und kann – sofern zutreffend – mit bundesweiten Förderungen für den Kesseltausch kombiniert werden. Allerdings sind Einkommensgrenzen pro Haushalt zu beachten.

Welche Förderprogramme gibt es?

Das Land Vorarlberg fördert Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Wohnhaussanierung. Zusätzlich gibt es 2026 eine eigene Landesförderung für den Heizungstausch in bestehenden Wohnbauten. Diese betrifft Holzheizungen, Hausanschlüsse an Nahwärmesysteme und elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Verbesserungen der Gebäudehülle, wie Dämmung von Außenwänden, Fenstern und Dächern, sowie Maßnahmen zur ökologischen Haustechnik. Es gelten ökologische Mindestanforderungen, beispielsweise die Verwendung von HFKW-freien Baustoffen und Holz aus nachhaltiger Gewinnung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren. Alternativ kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40 % des möglichen Kreditbetrags beantragt werden.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Wohnhaussanierungsförderung richtet sich nach der thermischen Qualität, der Fläche der sanierten Bauteile, möglichen Boni und den anerkannten Sanierungskosten. Für thermische Sanierungsmaßnahmen werden bei Einhaltung der U-Wert-Grenzen Pauschalfördersätze je Quadratmeter Bauteilfläche angesetzt.

Die Förderungsberechnung erfolgt grundsätzlich als Kredit. Die maximale Höhe des gesamten Förderungskredits beträgt 1.000 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche bei Bauteilsanierungen und 1.100 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche bei Gesamtsanierungen, maximal jedoch 90 % der nachgewiesenen und anerkannten Kosten. Die absolute Obergrenze liegt bei 100.000 Euro je Wohneinheit.

Termine und Fristen

Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Rechnungen, die älter als sechs Monate sind, können nicht berücksichtigt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitergehende Informationen: Wohnhaussanierung Vorarlberg.


Energetische Sanierung im Altbau: Welche Förderung gibt es hier?

Für die energetische Sanierung im Altbau ist zu prüfen, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung handelt. Bei Altbauwohnungen kann es, je nach Maßnahme, nötig sein, das Einverständnis der Miteigentümer einzuholen. Bei umfangreichen Sanierungen, etwa dem Einbau einer neuen Heizung, müssen die Miteigentümer vorab informiert, beraten und abstimmen. Dies geschieht typischerweise im Zuge einer Eigentümerversammlung oder einer schriftlichen Befragung.

Förderungen gibt es beispielsweise auch für die Beschattung und Begrünung von Altbauten. Dabei muss jedoch das einheitliche Fassadenbild berücksichtigt werden. Im städtischen Bereich ist daher immer im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahme realisierbar ist, ob die Miteigentümer zustimmen, die Baubehörde die Sanierung zulässt und ob es dafür eine aktuelle Förderung gibt.


Energetische Sanierung: jetzt Förderung für 2026 beantragen

Eine Förderung für eine energetische Sanierung 2026 erhalten – das ist zwar mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden, doch dieser Aufwand lohnt sich jedenfalls. Denn die vorhandenen Förderungen sind teilweise beträchtlich. Insbesondere, wenn Sie Ihre Heizung tauschen möchten oder Ihr Haus besser dämmen wollen, stehen hohe Fördersummen bereit. Zusätzlich senken Sie so langfristig die laufenden Betriebskosten.

Wenn die Fördermittel nicht ausreichen, damit die Sanierung leistbar ist, so können Sie über eine Kreditfinanzierung nachdenken. Dafür fallen zwar Zinsen an, doch dafür profitieren Sie von Förderungen, die es möglicherweise in ein paar Jahren nicht mehr gibt.

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Weitere Fragen

Damit von einer energetischen Sanierung im Sinne der Förderrichtlinien gesprochen werden kann, muss das Gebäude in den meisten Fällen älter als 20 Jahre sein. Folgende Maßnahmen sind im Zuge der energetischen Sanierung möglich und förderbar:

  • Dämmung der Außenwände von zumindest 50 Prozent der bestehenden Außenwand
  • Sanierung bzw. Austausch von mind. 75 Prozent der Fenster und Außentüren
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

Beachten Sie, dass es für die einzelnen Förderungen noch einige Details zu berücksichtigen gibt (z.B.: Wie stark wird der Heizwärmebedarf reduziert? Welches Dämm-Material wird verwendet?).

Bei der Förderung für die Fassadendämmung ist es wichtig, dass einerseits eine ausreichend große Fläche gedämmt wird (idealerweise die gesamte Fassade) und andererseits ist zu beachten, dass Sie eine höhere Förderung erhalten können, wenn das Dämm-Material aus einem nachwachsenden Rohstoff hergestellt wird.

Derzeit stehen auf Bundesebene keine spezifischen Förderprogramme für die Dachdämmung zur Verfügung. Ob und in welcher Form künftig neue Förderangebote umgesetzt werden, ist aktuell offen. Es empfiehlt sich daher, die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowie die Informationen der zuständigen Förderstellen regelmäßig zu prüfen.

Aktuell steht auf Bundesebene im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 vor allem der Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas 2026“) im Fokus – seit 2. Februar 2026 sind neue Registrierungen/Anträge nur mehr für den Kesseltausch möglich; thermisch-energetische Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster) werden darüber derzeit nicht neu abgewickelt. Für einkommensschwache Haushalte gibt es zusätzlich die Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“: Registrierungen sind ab 01.01.2026 möglich, und die Zusatzförderung kann bis zu 100 % des nach Basisförderungen verbleibenden Restbetrags abdecken (je nach Erfüllung der Kriterien).

Bildquellen:  Dario Sabljak / Adobe Stock, ronstik / Adobe Stock, Muellek Josef / Shutterstock.com, canadastock/ Shutterstock.com, Photographee.eu/ Shutterstock.com, trabantos/ Shutterstock.com, fizkes / Adobe Stock
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Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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