Ein Immobilienkauf in Eigenregie kann mit verschiedenen Risiken verbunden sein. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Immobilienmakler bietet Ihnen hingegen neben exklusiven Objekten und einer Zeitersparnis vor allem eine fundierte Beratung sowie zusätzliche Sicherheit. Bei der Vermittlung eines Hauses oder einer Wohnung unterliegt der Makler strengen gesetzlichen Informationspflichten. Zudem liefert er eine fachgerechte Einschätzung des tatsächlichen Marktwerts der jeweiligen Liegenschaft.
Warum Sie beim Hauskauf auf einen Makler setzen sollten
Makler bieten beim Hauskauf Zugang zu exklusiven Objekten, fachkundige Marktwerteinschätzung, Transparenz durch gesetzliche Pflichten und Zeitersparnis durch professionelle Abwicklung. Bei Infina kommt zusätzlich die Möglichkeit der zusätzlichen Einbindung eines Finanzierungsexperten mit Zugang zu über 150 Banken und Bausparkassen und ein bewährtes Netzwerk an Notaren und Treuhändern hinzu.
Ein besonderer Vorteil ist, dass die Rechte und Pflichten für Immobilienmakler gesetzlich streng geregelt sind, u.a. durch das Maklergesetz, die Immobilienmaklerverordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Verbraucherrechte-Richtlinienumsetzungsgesetz (VRUG), das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAG), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Standesregeln der Wirtschaftskammer.
Strenge Informationspflichten wie Offenlegung der Tätigkeit als Doppelmakler, der Kosten inklusive Vermittlungsprovision und Hinweis auf ein allfälliges wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zum Verkäufer sorgen für Transparenz. Ebenfalls hat der Makler Ihnen als Auftraggeber vor dem Kauf eines Hauses die nach § 3 Abs. 3 MaklerG erforderlichen Nachrichten schriftlich mitzuteilen. Dies sind jene Informationen, die die Immobilie selbst betreffen und für Ihre Kaufentscheidung relevant sind. Das sind neben transparenten Grundbuchauszügen samt Lastenblatt beispielsweise auch Größe, Ausstattung und allfällige Mängel.
Wichtig für Sie als Käufer ist eine sachliche Bewertung anstelle oberflächlicher Eindrücke. Qualitativ hochwertige Besichtigungen zeichnen sich durch eine objektive Auseinandersetzung mit der unmittelbaren Umgebung, der Nachbarschaft sowie möglichen Baumängeln aus. Dabei muss die Preisfindung stets einer nachvollziehbaren Logik folgen.
Da der Immobilienerwerb eine wesentliche Vertrauensangelegenheit darstellt, unterstützt ein professioneller Makler Sie mit einem strukturierten Beratungsprozess. Dieser umfasst:
- Marktwertanalyse: Eine transparente Einschätzung des Immobilienwertes.
- Abwicklungsmanagement: Organisation einer rechtlich gesicherten Durchführung inklusive Vertragsprüfung bis zur Objektübergabe.
- Zusatzangebote wie beispielsweise Finanzierungslösungen: Zugang zu maßgeschneiderten Finanzierungsmodellen.
Der Kaufprozess mit Makler: Professionell begleitet von Anfang bis zum Abschluss
Die Zusammenarbeit mit einem Makler beginnt meist mit dem Erstkontakt über ein Inserat, gefolgt von der Beratung, Besichtigung und dem Anbot . Nach gesicherter Finanzierung organisiert der Makler die Vertragserrichtung, die notarielle Beurkundung und die Kaufabwicklung bis zur Schlüsselübergabe.
Der Hauskauf mit Makler beginnt bereits beim Inserat, auf das sich der Kunde meldet und einen Ersttermin vereinbart. Dort holt der Makler grundlegende Informationen zum Kunden, seinen Bedürfnissen und finanziellen Vorstellungen ein. Er klärt über grundlegende Dinge auf, übermittelt wesentliche entscheidungsrelevante Informationen zum Immobilienobjekt und verknüpft dies mit einer Besichtigung bzw. vereinbart in weiterer Folge einen Besichtigungstermin. Auch die umgekehrte Variante ist möglich, nämlich erster Treffpunkt beim inserierten Objekt und dann bei Interesse noch eine Besprechung im Büro. Kunden nehmen sich darauf häufig noch Bedenkzeit für weitere Vergleiche.
Ein unterschriebenes Kaufangebot ist grundsätzlich sofort bindend. Eine wichtige Ausnahme zum Schutz von Konsumenten besteht nach § 30a KSchG jedoch, wenn Sie das Angebot noch am selben Tag der ersten Besichtigung unterschreiben. In diesem Fall steht Ihnen eine einwöchige Rücktrittsfrist zu. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Sie eine Kopie Ihres Angebots sowie eine schriftliche Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht erhalten haben. Sollten Sie keine entsprechende Belehrung erhalten, endet das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach dem Tag der Besichtigung.
Ein Notar beurkundet den Vertrag, während ein Anwalt zusätzliche rechtliche Prüfungen oder die Vertragserrichtung übernehmen kann, oft im Rahmen der Treuhandschaft.
Sofern Sie ein gebrauchtes Haus erwerben ist es wichtig, auch die Kosten für eine mögliche Modernisierung zu kalkulieren. Bei Infina finden Sie hierzu eine Vielzahl von Ratgebern:
Was kostet der Makler beim Haus- und Wohnungskauf in Österreich?
Beim Haus- oder Wohnungskauf in Österreich beträgt die Maklerprovision für Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils 3,6 % (inklusive Mehrwertsteuer). Gesetzlich ist dies in Österreich auch die Obergrenze, Ausnahmen gelten jedoch bei sehr niedrigpreisigen Immobilien.
Beauftragen Sie einen Makler mit dem Hauskauf, gilt folgende Kostenaufteilung: In der Regel zahlen bei einem Doppelmakler beide Seiten, also Käufer und Verkäufer, eine Provision von jeweils 3,6 % inklusive Mehrwertsteuer. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen nur der Käufer oder Verkäufer bezahlt oder eine niedrigere Provision vereinbart wird.
Beim Hausverkauf mit einem Makler fallenüblicherweise Maklergebühren von 3,0 % des Kaufpreises plus 20 % Mehrwertsteuer, also insgesamt die 3,6 %, an. Das ist die gesetzliche Obergrenze. Bei sehr niedrigpreisigen Objekten gelten Ausnahmen, nämlich bis 36.336,42 Euro maximal 4,8 % (inklusive Mehrwertsteuer), zwischen 36.336,42 und 48.448,51 Euro ein Fixbetrag von 1.744,15 Euro. Bei höheren Kaufpreisen gilt der Regelsatz von maximal 3,6 %, den Sie bezahlen, wenn Sie in Österreich über einen Immobilienmakler ein Haus kaufen.
Die Maklerprovision gewährleistet Ihnen Transparenz durch gesetzlich verankerte Informationspflichten sowie eine fachlich fundierte Einschätzung des Marktwerts der Immobilie. In seiner Funktion als neutraler Vermittler ist der Makler dazu verpflichtet, die Interessen beider Vertragsparteien ausgewogen zu wahren. Ein Honoraranspruch besteht dabei ausschließlich im Erfolgsfall, sobald eine rechtsgültige Willensübereinkunft zwischen Käufer und Verkäufer erzielt wurde.
Rechenbeispiel Maklerprovision: Liegt der vereinbarte Kaufpreis bei 400.000 Euro, beträgt die Käuferprovision 3 %, also 12.000 Euro plus 20 % Mehrwertsteuer, somit 14.400 Euro.
So profitieren Sie optimal von der Zusammenarbeit mit einem Makler
Tätigen Sie den Hauskauf mit einem Makler, beginnt eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit offener Kommunikation und klaren Vorstellungen über Lage, Größe und Budget für das Wunschobjekt. Teilen Sie Ihre Prioritäten ehrlich mit, um für Sie passende Angebote zu erhalten. Professionelle Makler informieren Sie beim Kauf einer Wohnung transparent über Marktpreise, rechtliche Details und mögliche Zusatzkosten. Durch aktives Nachfragen und regelmäßige Rückmeldungen lassen sich Missverständnisse vermeiden und Entscheidungen schneller treffen.
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