Seriösen Makler für Immobilien finden

Besichtigung mit Makler
Autor: Mag. Elfi Stampfl
Kategorie: Immobilie
Datum: 16.07.2023

Ein professioneller Immobilienmakler nimmt Ihnen für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie bzw. als Käufer oder Mieter den Großteil der organisatorischen Arbeit ab. Doch bei der Suche nach einem Immobilienmakler fragen Sie sich bestimmt: „Woran erkenne ich, ob ein Makler seriös ist?“ Erfahren Sie in diesem Beitrag, was einen seriösen Immobilienmakler ausmacht und wie Sie diesen finden können. Außerdem finden Sie die Neuerungen zum Bestellerprinzip seit 01.07.2023 sowie eine Checkliste, um herausfinden, ob es sich bei Ihrem Gegenüber um einen Experten handelt.


Das Wichtigste im Überblick

  • Ein seriöser Immobilienmakler zeichnet sich durch Erfahrung, Marktkenntnisse, positive Referenzen, einen individuellen und transparenten Beratungsservice sowie eine angemessene Provision aus.
  • Er verfügt über eine erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung als Immobilienmakler, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und kann seine Gewerbeberechtigung vorweisen.
  • Werden Sie stutzig, wenn Ihr Makler einen Vorschuss verlangt, Sie in irgendeiner Form unter Druck setzt oder kaum erreichbar ist.
  • Beginnen Sie Ihre Suche nach einem professionellen Makler im Internet und fragen Sie in Ihrem Umfeld nach Empfehlungen. Vertrauen Sie schließlich auch Ihrem Bauchgefühl bei der Wahl Ihres Maklers.
  • Seit 01.07.2023 gilt nach dem neuen § 17a Maklergesetz das Erstauftraggeberprinzip (häufig als Bestellerprinzip bezeichnet) bezüglich der Bezahlung der Provision für Mietwohnungen.
  • Da die Wohneigentumsquote in Österreich aktuell mit nur knapp 50 Prozent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt (ca. 70 Prozent) liegt, führt das Bestellerprinzip aufgrund der Vielzahl an Mietwohnungen in Österreich zu spürbaren Veränderungen für Makler.      

Was macht einen guten Immobilienmakler aus?

Ein guter Immobilienmakler baut sich seinen Erfolg und guten Ruf über Jahre hinweg auf. Zwar müssen Immobilienmakler in Österreich im Zuge der Gewerbeanmeldung bestimmte Ausbildungen und facheinschlägige Tätigkeiten nachweisen, dennoch werden Sie auf eine Vielzahl unterschiedlicher Charaktere und Quereinsteiger treffen. Daher ist es umso wichtiger, einen Experten von einem schwarzen Schaf unterscheiden zu können. An folgenden Punkten erkennen Sie einen Makler, welcher wirklich seiner Berufung nachgeht.

Erfahrung und Netzwerk

Ein Makler mit jahrelanger praktischer Erfahrung ist stets gut vorbereitet, hat immer alle relevanten Unterlagen zur Hand und gibt Ihnen das Gefühl auf jede Ihrer Fragen eine passende Antwort zu haben.

Er verfügt über zahlreiche Vermarkungskanäle, die er sich im Laufe der Jahre aufgebaut hat. Außerdem ist er fähig, mithilfe seiner Erfahrung den bestmöglichen Preis für Sie zu verhandeln.

Marktkenntnisse

Professionelle Immobilienmakler kennen den regionalen Markt und können über aktuelle Preise, Mieten und Marktentwicklungen informieren sowie Immobilien bewerten. Sie kennen Angebot und Nachfrage und können Ihnen mit ihren Marktkenntnissen dienen, da sie seit vielen Jahren in der betreffenden Region tätig sind. Dies ist in Zeiten, in welchen leistbares Wohnen eine große Bedeutung zukommt, immer wichtiger.

Referenzen

Kompetente Makler mit mehrjähriger Erfahrung weisen Ihren Erfolg vor allem mit positiven Referenzen und Erfahrungsberichten nach. Nichts spricht mehr für Professionalität, als wenn diese durch zufriedene Kunden und erfolgreich vermittelte Immobilien untermauert wird.


Das Verhalten eines seriösen Immobilienmaklers

An welchem Verhalten erkennen Sie, ob ein Makler seriös ist? Wenn Sie folgende Kriterien im Hinterkopf behalten, werden Sie mit hoher Sicherheit einen seriösen Makler finden.

Individuelle Beratung

Ein professioneller Immobilienmakler besteht auf eine individuelle Beratung ohne Zeitdruck. Er spricht mit Ihnen, je nachdem ob Sie Vermieter bzw. Verkäufer oder Mieter bzw. Käufer sind, über Ihre Lebensplanung, Anforderungen, Wünsche und Bedürfnisse, um Ihre Beweggründe zu verstehen.

Strukturierte Vorgehensweise und Auskunftspflicht

Handelt es sich um einen guten Makler, so wird er Ihnen immer aktiv Auskunft über den Stand der Immobilienvermittlung geben. Er dokumentiert alle Anfragen und kann Ihnen jederzeit mit ständiger Transparenz die vertraglich vereinbarte Leistung nachweisen.

Schriftliche Vereinbarung

Ein seriöser Immobilienmakler wird Ihnen nicht anbieten im freien Auftrag zu arbeiten, sondern auf einen verbindlichen Maklerauftrag bestehen. Es werden sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Makler schriftlich fixiert. Im Maklervertrag werden Leistungen, Vertragslaufzeit, Provisionshöhe nach erfolgreicher Vermittlung sowie Auflösungsmodalitäten festgehalten.

Angemessene Provision

Beim Verkauf einer Immobilie (ab 48.448,51 € Kaufpreis) stehen dem Makler üblicherweise bis zu 3 % netto (3,6 % brutto) des Kaufpreises zu. Die maximale Provisionshöhe kann er sowohl von Verkäufer als auch Käufer verlangen, sodass die Provision maximal 6 % netto (7,2 % brutto) betragen kann.

Handelt es sich um eine Mietimmobilie, bezahlt seit 01.07.2023 nur noch der Auftraggeber des Maklers, meistens also der Vermieter. Die Höhe der Provision (jeweils zzgl. 20 % Umsatzsteuer) hängt dabei von der Befristung des Mietverhältnisses sowie der Funktion des Maklers ab:

Provision vom Vermieter

  • Drei Brutto-Monatsmieten bei befristeten und unbefristeten Mietverträgen
  • Zwei Brutto-Monatsmieten bei unbefristeten Mietverträgen, wenn der Makler gleichzeitig Hausverwalter der Immobilie ist
  • Eine Brutto-Monatsmiete bei bis zu zwei Jahre befristeten Mietverträgen, wenn der Makler gleichzeitig Hausverwalter der Immobilie ist

Provision vom Mieter

  • Zwei Brutto-Monatsmieten bei unbefristeten und mehr als drei Jahre befristeten Mietverträgen bzw. eine Brutto-Monatsmiete, wenn der Makler gleichzeitig Hausverwalter der Immobilie ist
  • Eine Brutto-Monatsmiete bei bis zu drei Jahre befristeten Mietverträgen bzw. eine halbe Brutto-Monatsmiete, wenn der Makler gleichzeitig Hausverwalter der Immobilie ist.

Anpassung Maklergesetz 2023: Bestellerprinzip bei Vermietungen

Seit 01.07.2023 greift in Österreich bei Vermietungen das Bestellerprinzip, wonach der Auftraggeber des Maklers dessen Provision zu bezahlen hat. Dies ist in den meisten Fällen zukünftig dann der Vermieter einer Liegenschaft. Diese Erleichterung für Wohnungssuchende erfolgte durch den Beschluss des Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG) am 01.03.2023 im Nationalrat.

Bisher haben häufig die Mieter, unabhängig von der Erstbeauftragung des Maklers, die Provision bezahlt. Dieses Vorgehen ist nach dem Bestellerprinzip bei der Vermietung verboten: Denn in der Rechtsfolge, mit der "Bestellung" des Maklers, ist dann auch die Verpflichtung zur Zahlung der Maklergebühr verbunden. Der Parlamentskorrespondenz vom 01.03.2023 ist zu entnehmen, dass die Abschaffung der Maklergebühren für Mieter vor allem für junge Menschen und Menschen mit geringem Einkommen eine starke Entlastung bedeutet. Berechnungen zufolge ist mit einer Gesamtentlastung von mehr als 55 Mio. € pro Jahr zu rechnen. Ziel der Neuregelung der Maklerprovision bei Vermietungen in Österreich ist die Schaffung einer größeren sozialen Gerechtigkeit. 

Die neuen Regelungen in § 17a des Maklergesetzes gelten nur für Wohnungsmietverträge. Das Datum des Maklervertrages (nicht des Mietvertrags) ist zudem ausschlaggebend, ob das Bestellerprinzip anzuwenden ist oder nicht. Die neuen Vorschriften gelten jedoch nicht für gewerbliche Miet- oder Pachtverträge. Zudem ist wichtig zu wissen, dass der Kauf oder Verkauf von Immobilien nicht vom neuen Bestellerprinzip betroffen ist. Beim Immobilienverkauf kann der Verkäufer weiterhin einen Makler beauftragen und dieser dann kostenpflichtig für den Verkäufer und Käufer tätig werden. Anzuwenden ist das Bestellerprinzip ebenfalls nicht, wenn ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter per Makler eine Mietwohnung suchen lässt.

Eine Doppeltätigkeit des Maklers ist auch bei Vermietungen zukünftig nicht grundsätzlich verboten. Denn: Das zur Entlastung der Wohnungssuchenden vorgeschlagene Erstauftraggeberprinzip betrifft nur die Provisionszahlung, es verbietet aber nicht den Abschluss eines (weiteren) unentgeltlichen Maklervertrags mit dem Wohnungssuchenden.

Tipp: Finden Sie hier die wesentlichen Neuerung zur Änderung des Maklergesetzes (Auszug aus neuem § 17a Maklergesetz (MaklerG)):

Vermittlung von Wohnungsmietverträgen

§ 17a. (1) Wenn ein Vermieter oder ein von diesem dazu Berechtigter im eigenen Namen als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat, kann der Immobilienmakler nur mit dem Vermieter bzw. dem von diesem Berechtigten eine Provision vereinbaren.

(2) Mit einem Wohnungssuchenden kann ein Immobilienmakler nur dann eine Provision vereinbaren, wenn ihn dieser als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.

(3) Auch mit dem Wohnungssuchenden als erstem Auftraggeber kann der Immobilienmakler keine Provision vereinbaren, wenn

1. der Vermieter oder der Verwalter am Unternehmen des Immobilienmaklers oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann, oder wenn der Immobilienmakler am Unternehmen des Vermieters oder Verwalters oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann, oder

2. der Vermieter oder eine in Z 1 erster Satz genannte Person vom Abschluss eines Maklervertrags abgesehen hat, damit der Wohnungssuchende als Erstauftraggeber provisionspflichtig wird, oder

3. der Immobilienmakler eine zu vermietende Wohnung mit Einverständnis des Vermieters inseriert oder zumindest für einen eingeschränkten Interessentenkreis auf andere Weise bewirbt.

Wichtige Beweggründe, warum das Vorhaben Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip umgesetzt wird, finden Sie in den Erläuterungen der Regierungsvorlage.


Was sollte ein seriöser Makler vorweisen können?

Sie erkennen einen seriösen Immobilienmakler vor allem an seiner fundierten Qualifikation, welche anhand folgender Indizien belegt werden kann.

  • Facheinschlägige Ausbildung/ Studium: Der Makler hat eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/ -kauffrau oder ähnliches und/ oder hat ein Studium in der Fachrichtung Immobilienwirtschaft absolviert.
  • Vorliegende Befähigungsprüfung: Nachweis der Befähigungsprüfung zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder (Immobilienmakler).
  • Haftpflichtversicherung: Da auch Immobilienmaklern Fehler unterlaufen können, sind diese in Österreich nach § 117 der Gewerbeordnung verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Makler sollte Ihnen diese Versicherung ohne Probleme auf Nachfrage nachweisen können.
  • Professioneller Auftritt: Ein einheitlicher Markenauftritt sowie ein fester Bürostandort weisen darauf hin, dass es sich um einen Profi mit jahrelanger Praxiserfahrung handelt und nicht um einen Gelegenheitsmakler.
  • Mitgliedschaft in einem Berufsverband: Ist der Immobilienmakler Mitglied eines Verbandes, wie beispielsweise dem ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft), können Sie im Regelfall davon ausgehen, dass er sich einer Sach- und Fachkundeprüfung unterzogen hat.

Red Flags: Hier sollten Sie stutzig werden

Wenn Sie das erste Mal mit einem Immobilienmakler zu tun haben, ist ein gesundes Misstrauen verständlich. Wenn Sie im Laufe der Zusammenarbeit mit einem Makler auf die folgenden Warnzeichen stoßen, sollten Sie besser auf diesen Makler verzichten und sich an einen professionellen Experten wenden:

Der Makler verlangt eine Anzahlung

Es gibt kein Recht auf einen Vorschuss. Immobilienmakler sind erst dann dazu berechtigt, eine Provision in Rechnung zu stellen, wenn der Miet- oder Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben ist. Wenn Sie also unter vermeintlich plausiblen Vorwänden aufgefordert werden, die Provision vorab zu überweisen, sollten Sie auf eine Zusammenarbeit mit diesem Makler verzichten.

Der Makler setzt Sie unter Druck

Sie haben das Gefühl, der Makler nimmt sich nicht genügend Zeit für Sie und berät Sie nicht hinreichend? Er veranstaltet Massenbesichtigungen für die Immobilie und setzt Interessenten unter Druck, mit dem Satz „Es gibt noch andere Bewerber.“? Diese Vorgehensweise spricht für einen unseriösen Makler, der nur auf das schnelle Geld aus ist.

Der Makler ist nicht erreichbar

Wie bei jedem erfolgreichen Geschäft ist die Kommunikation ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf. Wenn Ihr Immobilienmakler kaum erreichbar ist, er weder auf Ihre Anrufe noch auf Ihre E-Mails reagiert, kann dies ein Zeichen fehlender Seriosität sein und Sie sollten überlegen, diesen Kontakt abbrechen.

Der Makler verfügt über ein merkwürdiges Portfolio

Wenn Sie als Miet- oder Kaufinteressent nach weiteren Angeboten fragen, der Makler Ihnen aber nur das eine Objekt präsentieren kann, sollten Sie stutzig werden. Auch beschönigende Formulierungen wie „außergewöhnlich“ oder „renovierungsbedürftig“ können Umschreibungen für „schwer zu verkaufen“ oder „nicht mehr zu retten“ sein.


Immobilienmakler suchen: So gehen Sie vor

Wie gehe ich bei der Suche nach dem passenden Immobilienmakler vor? Wir geben Ihnen im Folgenden eine Hilfestellung, wie Sie einen seriösen Immobilienmakler finden können.

1. Empfehlungen vom direkten Umfeld

Fragen Sie bei Freunden, Familie, Nachbarn und Arbeitskollegen nach positiven Erfahrungen mit regionalen Immobilienmaklern. Wenn Sie auf eine solide Empfehlung vertrauen können, gibt Ihnen das ein sicheres Gefühl.

2. Online-Immobilienplattformen

Werden Sie im persönlichen Umfeld nicht fündig bzw. parallel können Sie im Internet suchen. Sehen Sie sich ansprechende Profile auf bekannten Plattformen an: Welche Anzeigen sprechen Sie an? Wie professionell sind Exposés gestaltet?

3. Spezialisierung ist von Vorteil

Wenn ein lokaler Immobilienmakler auf Privatimmobilien spezialisiert ist und dies auch deutlich in seinem Außenauftritt kommuniziert, erhöht das seine Chancen einer erfolgreichen Vermittlung.

4. Bearbeitung Ihrer Anfrage

Ein Immobilien-Profi reagiert rasch auf Ihre Anfrage und bemüht sich um Ihre Gunst. Erhalten Sie am selben Tag Ihrer Anfrage eine Antwort, ist dies meist ein gutes Zeichen.

5. Transparenz in Sachen Kosten

Ein seriöser Makler spricht das Thema Provision und deren Höhe offen an. Außerdem verschweigt er Preisniveaus für Objekte in ähnlicher Lage und Ausstattung für die Bewertung Ihrer Immobilie nicht.

6. Ihr Bauchgefühl

Am Ende sollten Sie auch Ihrem Bauchgefühl vertrauen. Ist Ihnen der Makler sympathisch und vertrauen Sie ihm? Wie bei allen Beziehungen im Leben sollte auch hier die Chemie stimmen.

Tipp: Infina kooperiert im Bereich der Immobilienfinanzierung in ganz Österreich mit seriösen Immobilienmaklern. 

Gerne stellen wir Ihnen einen persönlichen Kontakt zu einem Makler in Ihrer Region her.   Kontakt


Checklist: Fragen an den Immobilienmakler

Sie sind bei Ihrem Vorhaben einen passenden Immobilienmakler zu finden erfolgreich gewesen. Im nächsten Schritt steht ein erstes Treffen oder ein Telefonat an. Mit folgenden Fragen können Sie prüfen, ob Ihr gewählter Makler seriös ist.

  • Wie bewerten Sie Immobilien? Welche Informationsquellen werden vom Makler genutzt? Wurden Preise aus vorhandenen Preistabellen in der Praxis erzielt?
  • Welche Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie viele und welche Online-Plattformen nutzt der Makler? Wie intensiv wird sein Internetauftritt gepflegt? Schaltet er Zeitungsinserate? Verfügt er über eine Interessenten-Datenbank?
  • Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote? Wie viele Aufträge hat der Makler in den letzten Monaten angenommen und erfolgreich abgeschlossen?
  • Wie hoch ist Ihre Provision? Wo liegt die Kostenvorstellung des Maklers und ist diese verhandelbar?
  • Können Sie Referenzobjekte vorweisen? Kann der Makler ohne Probleme auf Referenzobjekte und zufriedene Kunden verweisen?
  • Wie sieht es mit dem Vertraglichem aus? Wie gestaltet sich der Maklerauftrag? Kann der Makler Ihnen einen Vertragsentwurf zukommen lassen? Lassen Sie sich unklare Vertragsdetails erklären.

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Ein seriöser Immobilienmakler erleichtert die Wohnungssuche

Jahrelange praktische Erfahrung, fundierte Marktkenntnisse und positive Referenzen machen einen Makler seriös. Er legt Wert auf eine individuelle Beratung ohne Zeitdruck sowie auf volle Transparenz in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Er kann Ihnen seine Gewerbeberechtigung sowie seine fachspezifische Ausbildung vorweisen. Ein professioneller Auftritt mit einem festen Bürostandort und einer gut gepflegten Internetpräsenz rundet sein Profil ab.

Finden Sie so einen seriösen Immobilienmakler für Ihr Anliegen, so wird er Sie bei der Vermittlung eines Hauses oder einer Wohnung unterstützen oder beim Immobilienverkauf bzw. Kauf einer Immobilie in Österreich eine große Hilfe sein.


Weitere Fragen

 

Die übliche Maklerprovision beim Immobilienverkauf ist maximal 3 % netto des Kaufpreises je Vertragspartei. Bei Vermietungen sind zwei bis drei Brutto-Monatsmieten üblich als Provision (für unbefristete Mietverträge).

 

 

Vertrauenswürdige Immobilienmakler verfügen über fundierte Kenntnisse im lokalen Immobilienmarkt. Sie können den Wert eines Hauses realistisch ermitteln und können auf ihr Vertriebsnetzwerk zurückgreifen, um nach geeigneten Objekten für Sie zu suchen.

 

 

Seit 01. Juli 2023 gilt durch eine Ergänzung des Maklergesetzes in Österreich das Erstauftraggeberprinzip. Dieses gilt für Konsumenten ebenso bei der Anmietung eines Hauses. 

 

 

Begeben Sie sich auf die Suche nach einem anderen Immobilienmakler, wenn Sie sich bei Ihrem aktuellen nicht wohlfühlen. Sei es mangelnde Beratung und Erreichbarkeit, Zeitdruck oder weitere Warnzeichen für unseriöses Verhalten.

 

 

Unzulässig sind Forderungen für Anzahlungen und Vorschüsse im Konsumentenbereich, da Provisionen erst nach Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages abgerechnet werden dürfen. Ein Makler darf auch keine höheren Gebühren als gesetzlich festgelegt verlangen. Ist der Makler gleichzeitig Eigentümer oder wird der Mietvertrag mit einem Angehörigen geschlossen, verfällt der Anspruch auf eine Provision.

 

Bildquellen: LIGHTFIELD STUDIOS / Adobe Stock, khwanchai / Adobe Stock, zinkevych / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Über den Autor: Mag. Elfi Stampfl
Position: Prokuristin

Meine Expertise im Bereich der Organisation und Ausbildung habe ich als Verwaltungsleiterin einer großen Genossenschaft in Südtirol erworben. Die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Unternehmen war für mich die beste Schule des Lebens. Seit 2013 leite ich das Finanzierungsservice der Infina. Mein hohes Qualitätsverständnis führte zur Gründung der Infina Academy, da es mein Anspruch ist, dass unsere Wohnbau-Finanz-Experten dazu befähigt sind, die beste Finanzierungsberatung in ganz Österreich anzubieten. Zudem ist mir wichtig, unsere Kunden über die aktuelle Zinsentwicklung zu informieren. Für mich persönlich sind Ehrlichkeit und die Bereitschaft für den Kunden alles zu tun das höchste Gebot.

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