Flächenwidmungsplan: Der Flächenwidmungsplan in Österreich

Autor: Mag. Elfi Stampfl
Kategorie: Recht
Datum: 16.05.2023

Das ruhige Haus im Grünen ist endlich fertig – doch plötzlich entsteht auf dem Nachbargrundstück ein Einkaufszentrum. Diese böse Überraschung können Sie verhindern, indem Sie sich rechtzeitig den Flächenwidmungsplan ansehen. Aus diesem geht hervor, ob der Grund in der Umgebung als Bauland oder gar Gewerbegebiet gewidmet ist. Welche Informationen in diesem genau stehen, wo Sie diesen Plan einsehen können und wie er zustande kommt – das lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein Flächenwidmungsplan?

Der Flächenwidmungsplan regelt die erlaubte Nutzung aller Grundstücke (Parzellen) einer Gemeinde. Hier ist – rechtlich bindend – festgelegt, auf welche Art und Weise ein Grundstück bebaut oder auf sonstige Art und Weise genutzt werden darf.

In diesem finden sich dort die Grundstücksgrenzen, die einzelnen Grundstücksnummern und die jeweiligen Widmungen (z. B. als Bauland und Grünland).

Die Widmung der Flächen beruht auf allgemeineren Raumordnungskonzepten, worin die räumliche Entwicklung einer Region oder Gemeinde geplant wird. Darauf aufbauend wird dann wiederum der sogenannte Bebauungsplan erstellt, der die zulässige Bauweise für einzelne Flächen bestimmt.

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Flächenwidmungsplan: das Wichtigste im Überblick

  • Dieser Flächenwidmungsplan legt fest, wie ein Grundstück genutzt werden darf.
  • Bauordnung und Flächenwidmungsplan sind Sache der Bundesländer, daher sind die einzelnen Kategorien und Zeichen jeweils ein wenig unterschiedlich.
  • Er liegt beim jeweiligen Gemeindeamt auf, meist ist er auch online abrufbar.
  • Die drei wichtigsten Widmungskategorien sind überwiegend Bauland, Grünland (oder Freiland) und Sonderflächen.
  • Der Plan wird vom Gemeinderat beschlossen – als Grundstücksbesitzer können Sie dazu Stellung nehmen, haben aber kein Rechtsmittel gegen bestimmte Widmungen.
  • Wer ein Haus bauen möchte, muss sicherstellen, dass die Flächen entsprechend als Bauland gewidmet sind.
  • Darüber hinaus liefert der Plan wertvolle Hinweise auf die geplante Entwicklung der Umgebung.

Flächenwidmungsplan in Österreich ist Ländersache

Die Flächenwidmung ist der Teil der „örtlichen Raumplanung“ und fällt damit unter das Raumordnungsgesetz, was auf Bundesländer-Ebene geregelt wird. Somit sieht der Plan von Bundesland zu Bundesland ein wenig anders aus: zum Beispiel unterscheiden sich die einzelnen Widmungskategorien oder auch die verwendeten Abkürzungen und Planzeichen.


Was wird im Flächenwidmungsplan konkret festgelegt?

Grundsätzlich ergibt sich aus jedem Flächenwidmungsplan Folgendes:

  • Grenzen der Grundstücke
  • Nummer der Grundstücke
  • Widmung der Grundstücke.

Die Widmung lässt sich an der Farbgebung bzw. entsprechenden Kürzeln ablesen, die in einer angehängten Legende erklärt werden. Auch der Maßstab und die Himmelsrichtungen sind am Plan vermerkt, zusätzlich finden Sie auch Angaben zur örtlichen Windhäufigkeit sowie Gefahrenzonen.

Für die Widmung der Grundstücke gibt es meist 3 bis 5 große Kategorien – je nach Bundesland kann die Bezeichnung variieren:

  • Bauland/Bauflächen
  • Grünland/Freiland/Freiflächen
  • Verkehrsflächen
  • eventuelle Sonderflächen
  • eventuelle Vorbehaltsflächen.

Diese Hauptbereiche lassen sich dann weiter unterteilen. Hier als Beispiel die Unterkategorien für Bauland in Tirol:

  • Wohngebiet: Flächen für Wohngebäude und Gebäude, um den täglichen Bedarf der ansässigen Bevölkerung zu decken, gegebenenfalls auch Büros und Ordinationen.
  • Gewerbe- und Industriegebiet: Flächen, die in erster Linie dazu dienen, um gewerbliche Betriebe zu errichten.
  • Mischgebiete: Flächen, die für eine Mischung aus gewerblicher Nutzung und Wohnraum vorgesehen sind.

Achtung: Auch im Grundbuch scheint manchmal ein Vermerk mit der Nutzungsart auf, beispielsweise „Baufläche“. Dies ist jedoch nicht rechtlich verbindlich – und garantiert nicht, dass Sie darauf ein Bauwerk errichten dürfen. Ausschlaggebend ist hierfür allein die Festlegung im Flächenwidmungsplan.


Den Flächenwidmungsplan in Österreich einsehen

Der Plan mit allen Widmungen ist öffentlich einsehbar und liegt beim jeweiligen Gemeindeamt auf. Gegen eine geringe Gebühr können Sie meist auch einen Ausdruck erwerben. In allen Bundesländern gibt es zudem eine digitale Version, die über das Internet abrufbar ist. Beachten Sie aber, dass die Online-Version nicht immer rechtskräftig ist.

Im Folgenden finden Sie Links zu den Flächenwidmungsplänen der einzelnen Länder:

  • Wien: Für die Stadt Wien gibt es eine interaktive Online-Karte, wobei man sich sowohl den Flächenwidmungs- als auch den Bebauungsplan anzeigen lassen kann.
  • Niederösterreich: Für Niederösterreich gibt es ebenfalls ein interaktives Online-System – den sogenannten „NÖ Atlas“, wo die Flächenwidmung in Niederösterreich eingetragen ist.
  • Steiermark: In der Steiermark ist die Flächenwidmung zum Beispiel über den „Digitalen Atlas Steiermark“ abrufbar.
  • Salzburg: Das Land Salzburg stellt seinen Plan ebenfalls digital zur Verfügung, und zwar über das System „SAGIS online“ (Stadt Salzburg). 
  • Tirol: Das Tiroler Äquivalent dazu heißt „tirisMaps“ und dort können Sie ebenfalls Auskunft über die Flächenwidmung erhalten.
  • Kärnten: In Kärnten können Sie die Widmung der Flächen über den „Kärnten Atlas“ einsehen.
  • Burgenland: Den digitalen Plan des Burgenlands finden Sie auf der Website „GeoDaten Burgenland“.
  • Vorarlberg: Das westlichste Bundesland Österreichs stellt seinen Plan ebenfalls online zur Verfügung: Auf „VoGIS“ findet sich ein digitales Kartensystem, bei dem Sie den Menüpunkt „Flächenwidmung“ auswählen können.
  • Oberösterreich: Um den digitalen Plan von Oberösterreich zu sehen, müssen Sie nur das Online-Kartensystem „DORIS“ aufrufen.

Wie kommt der Flächenwidmungsplan zustande?

Die Flächenwidmung ist eine sensible Angelegenheit – schließlich spielen hier viele verschiedene Interessen eine Rolle. Grundsätzlich wird er im Gemeinderat beschlossen, als Einzelperson können Sie dazu Stellung nehmen, haben aber keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Widmung. Im Einzelnen läuft die Erstellung des Plans wie folgt ab:

Grundlagen für die Flächenwidmung

Der konkreten Flächenwidmung geht ein „überörtliches Raumordnungsprogramm“ voraus: Dieses beinhaltet ein Konzept zur Raumentwicklung im gesamten Bundesland. Darin geht es beispielsweise um die Sicherung von Infrastruktur, Schaffung von Wohnraum, Erhaltung von Grünflächen und vieles mehr. Es wird von der jeweiligen Landesregierung erstellt.

Darauf basierend wird dann auf Gemeindeebene ein „örtliches Raumordnungskonzept“ entworfen: Hier geht es um die konkrete räumliche Entwicklung der Gemeinde – als Teil davon wird schließlich der Flächenwidmungsplan festgelegt.

Beschluss im Gemeinderat

Der Entwurf für den Flächenwidmungsplan muss 6 Wochen lang im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht ausgehängt werden. Außerdem erhalten alle Haushalte der Gemeinde eine Verständigung. Schließlich muss der Plan vom Gemeinderat beschlossen und dann noch von der Landesregierung genehmigt werden.

Kann ich Einwendungen gegen den Flächenwidmungsplan erheben?

Einen direkten Einfluss auf die Flächenwidmung haben Sie als Einzelperson nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Wunsch-Widmung – Sie können also nicht gegen eine bestimmte Flächenwidmung klagen. Sehr wohl können Sie aber eine Stellungnahme abgeben: Innerhalb der sechswöchigen Frist kann jeder seine Einwendungen schriftlich vorbringen. Ob der Gemeinderat darauf eingeht, liegt jedoch letztendlich in seinem Ermessen.

Änderung des Flächenwidmungsplans

Bei Änderungen ist das Verfahren ähnlich: Die geplante Umwidmung wird veröffentlicht und alle betroffenen Grundstückseigentümer werden benachrichtigt. Innerhalb von 6 Wochen kann jeder eine Stellungnahme abgeben, allerdings gibt es keine Rechtsmittel.

Tipp: Sie können sich auch über die für die Zukunft geplanten Änderungen informieren - und das sollten Sie unbedingt tun, bevor Sie ein Grundstück kaufen oder eine Immobilie erwerben.


Flächenwidmungsplan lesen: Legende der Abkürzungen

Für Laien ist der Flächenwidmungsplan oft nur schwer verständlich: Denn die Widmungen sind durch verschiedene Abkürzungen, Zeichen und Farben markiert. Deshalb findet sich im Anhang der Pläne meist eine Legende mit der Definition der Planzeichen.

Bei den Online-Karten gibt es manchmal einen Menüpunkt „Legende“. In einigen Fällen sind die Zeichenerklärungen auch in eigenen Dokumenten publiziert und online abrufbar – zum Beispiel für Wien, Tirol, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Burgenland, Vorarlberg, Steiermark.

Da die Flächenwidmung von den Bundesländern geregelt wird, gibt es keine einheitliche Legende für ganz Österreich.

Neben der Flächenwidmung ist für Häuslbauer auch der Bebauungsplan in Österreich von entscheidender Bedeutung:

Denn hier ist festgelegt, auf welche Art und Weise Sie bauen dürfen. Lesen Sie alles Wichtige zum Bebauungsplan in unserem Ratgeber zum Thema.


Flächenwidmungsplan: wichtige Information für Häuslbauer

Die räumliche Gestaltung ist eine komplexe Angelegenheit und darf nicht dem Zufall überlassen werden – genau zu diesem Zweck gibt es den Flächenwidmungsplan: Dieser soll sicherstellen, dass es in einer Gemeinde auch in Zukunft eine lebenswerte Umgebung mit Infrastruktur, Landwirtschaft und Arbeitsplätzen gibt.

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich diesen Plan ganz genau anschauen: Nicht nur als potenzieller Häuslbauer benötigen Sie eine Widmung als Bauland – auch die Widmung des Umfelds ist von großem Interesse. Denn damit lässt sich abschätzen, wie sich die Wohngegend zukünftig entwickeln wird. 

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Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Über den Autor: Mag. Elfi Stampfl
Position: Prokuristin

Meine Expertise im Bereich der Organisation und Ausbildung habe ich als Verwaltungsleiterin einer großen Genossenschaft in Südtirol erworben. Die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Unternehmen war für mich die beste Schule des Lebens. Seit 2013 leite ich das Finanzierungsservice der Infina. Mein hohes Qualitätsverständnis führte zur Gründung der Infina Academy, da es mein Anspruch ist, dass unsere Wohnbau-Finanz-Experten dazu befähigt sind, die beste Finanzierungsberatung in ganz Österreich anzubieten. Zudem ist mir wichtig, unsere Kunden über die aktuelle Zinsentwicklung zu informieren. Für mich persönlich sind Ehrlichkeit und die Bereitschaft für den Kunden alles zu tun das höchste Gebot.

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