Wenn sich Ihr Einkommen, Ihre Fixkosten oder Ihre finanziellen Ziele verändern, kann die vereinbarte Monatsrate nicht mehr zu Ihrem Budget passen. Möchten Sie Ihre Kreditrate ändern, sollten Sie zuerst Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit und mögliche Kosten prüfen. In Österreich können Sie die Rate außerhalb vertraglich vorgesehener Optionen grundsätzlich nicht einseitig ändern. Dafür brauchen Sie eine Vereinbarung mit Ihrer Bank. Davon zu unterscheiden ist Ihr gesetzliches Recht auf vorzeitige Rückzahlung.
Prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag und lassen Sie sich von Ihrer Bank schriftlich zeigen, wie sich eine Änderung auf Rate, Laufzeit, Zinsen und Kosten auswirkt.
Sehen Sie zuerst nach, ob Ihr Vertrag bereits Ratenänderungen, Sondertilgungen oder Ratenpausen vorsieht. Fehlt eine solche Regelung, stimmen Sie die Änderung mit Ihrer Bank ab. Lassen Sie sich für Ihren Ratenkredit einen neuen Tilgungsplan mit Monatsrate, Restlaufzeit und Gesamtbelastung geben.
Bei Zahlungsschwierigkeiten rät die FMA zu einer möglichst frühen Kontaktaufnahme. Als mögliche Lösungen nennt sie unter anderem Ratenreduktion mit längerer Laufzeit oder Stundung.

Für Konsumkredite gilt regelmäßig das VKrG (Verbraucherkreditgesetz), für private Wohnimmobilienkredite das HIKrG (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz). Bei variabler Verzinsung kann sich Ihre Rate zudem schon durch eine vertragliche Zinsanpassung verändern.
Senken Sie Ihre Monatsrate durch eine längere Laufzeit, gewinnen Sie kurzfristig finanziellen Spielraum; dafür bleibt die Restschuld länger aushaftend und die Zinsbelastung steigt meist. Möchten Sie Ihre Monatsbelastung senken, kann die Bank die Restlaufzeit verlängern. Dann verteilt sich Ihre Restschuld auf mehr Zahlungstermine. Die Rate sinkt, während Sie das Kapital länger verzinsen.
Beispiel, wenn Sie Ihren Kredit an neue Gegebenheiten anpassen
Bei 100.000 Euro Restschuld, 4 % nominalem Sollzins p. a. und zehn Jahren Restlaufzeit beträgt die Rate rund 1.012 Euro. Bei 15 Jahren sinkt sie auf rund 740 Euro. Ohne Gebühren und bei konstantem Zinssatz steigen die künftigen Zinsen dabei von rund 21.494 auf 33.144 Euro.
Können Sie dauerhaft mehr zurückzahlen, verkürzt eine höhere Monatsrate die Restlaufzeit und reduziert die künftigen Zinsen. Sie unterscheidet sich jedoch von einer einzelnen Sondertilgung.
Erhöhen Sie Ihre Monatsrate, sinkt die Restschuld schneller. Im selben Beispiel verkürzt eine Rate von 1.200 Euro die rechnerische Restlaufzeit auf gut 8,1 Jahre; die künftigen Zinsen sinken auf rund 17.347 Euro. Planen Sie eine höhere Rate nur, wenn sie auch langfristig zu Ihrem Haushaltsbudget passt. Eine Ratenerhöhung ändert den laufenden Tilgungsplan. Eine Sondertilgung ist dagegen eine zusätzliche einmalige oder unregelmäßige vorzeitige Rückzahlung.
Beispielrechnung bei 100.000 Euro Restschuld und 4 % p. a.
Variante Monatsrate Restlaufzeit Künftige Zinsen Ausgangslage ca. 1.012 € 10 Jahre ca. 21.494 € Rate senken ca. 740 € 15 Jahre ca. 33.144 € Rate erhöhen 1.200 € ca. 8,15 Jahre ca. 17.348 €
Ist Ihr Engpass nur vorübergehend, kann eine vereinbarte Stundung geeigneter sein als eine dauerhafte Ratenänderung; entscheidend sind Laufzeit, Zinsfolgen und die konkrete Bankvereinbarung.
Können Sie eine Rate voraussichtlich nicht fristgerecht zahlen, sprechen Sie möglichst vor dem Zahlungsausfall mit Ihrer Bank. Bei einer Stundung wird die Fälligkeit einer oder mehrerer Zahlungen verschoben. Die Schuld selbst wird dadurch nicht erlassen. „Ratenpause“ ist kein einheitlich gesetzlich definierter Produktbegriff. Je nach Vereinbarung können Zinsen weiterlaufen, die Laufzeit kann sich verlängern oder spätere Raten können höher ausfallen. Lassen Sie sich deshalb die finanziellen Folgen schriftlich darstellen.
Mit einem Kreditrechner können Sie rasch Szenarien vergleichen: niedrigere Rate mit längerer Laufzeit, höhere Rate mit kürzerer Laufzeit oder unterschiedliche Zinssätze. So sehen Sie, welchen Preis Sie für eine monatliche Entlastung über die Gesamtlaufzeit zahlen. Bei variabler Verzinsung bleibt das Ergebnis ein Szenario, weil sich der Zinssatz ändern kann. Für die konkrete Vertragsänderung sollten Sie sich von Ihrer Bank einen Tilgungsplan auf Basis Ihrer tatsächlichen Restschuld erstellen lassen.

Prüfen Sie bei Ihrem Ratenkredit vor Ihrer Zustimmung nicht nur mögliche Änderungsentgelte, sondern vor allem die neue Gesamtbelastung. Bei längerer Laufzeit können zusätzliche Zinsen finanziell deutlich stärker wiegen.
Ob Ihnen die Bank für eine Ratenänderung ein Entgelt verrechnen darf und in welcher Höhe, hängt vom Kreditvertrag und den wirksam vereinbarten Konditionen ab. Bevor Sie einen Kredit anpassen: Lassen Sie sich Kosten und neue Gesamtbelastung vor der Änderung schriftlich nennen. Auch ohne gesonderte Gebühr kann eine längere Laufzeit Ihre Gesamtkosten erhöhen, weil Sie länger Zinsen zahlen.
Für Sondertilgungen gelten eigene gesetzliche Regeln. Nach § 16 VKrG beziehungsweise § 20 HIKrG können Sie einen Kredit grundsätzlich vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine Entschädigung ist nach der derzeitigen Rechtslage unter anderem bei variabler Verzinsung und grundsätzlich bis 10.000 Euro vorzeitiger Rückzahlung innerhalb von zwölf Monaten ausgeschlossen. Soweit eine Entschädigung zulässig ist, ist sie grundsätzlich mit 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt, bei höchstens einem Jahr bis zum vereinbarten Vertragsende mit 0,5 %. Bei hypothekarisch gesicherten Krediten kann eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder bis zum Ende einer Fixzinsperiode vereinbart sein. Maßgeblich sind Kreditart, Vertrag und Abschlusszeitpunkt.
Beachten Sie außerdem die bereits kundgemachte Rechtsänderung: Das bisherige VKrG tritt mit Ablauf des 19. November 2026 außer Kraft und bleibt grundsätzlich auf davor abgeschlossene Verträge anwendbar. Das VKrG 2026 gilt ab 20. November 2026 grundsätzlich für neu abgeschlossene Verbraucherkredite. Einzelne Übergangsbestimmungen reichen weiter. Bei Zahlungsrückständen sieht das neue Gesetz ausdrücklich Nachsichtsmaßnahmen vor.
Wenn Sie Ihre Kreditrate anpassen, sollten Sie Monatsbudget, Restlaufzeit und Gesamtkosten gemeinsam optimieren statt nur auf die Höhe der nächsten Monatsrate zu schauen. Senken Sie Ihre Rate, gewinnen Sie kurzfristig finanziellen Spielraum, zahlen bei längerer Laufzeit aber meist mehr Zinsen. Mit einer höheren Rate können Sie Laufzeit und Zinskosten reduzieren. Vergleichen Sie vor jeder Anpassung den neuen Tilgungsplan, mögliche Entgelte und Alternativen wie Sondertilgung, Stundung oder Umschuldung. Wenn Zahlungsschwierigkeiten absehbar sind, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Bank sprechen.
Nicht einseitig nach Belieben. Sie brauchen grundsätzlich eine vertragliche Grundlage oder eine Vereinbarung mit Ihrer Bank. Ihr gesetzliches Recht auf vorzeitige Rückzahlung ist davon getrennt zu beurteilen.
Bei einer Ratenänderung ändern Sie die laufende Zahlungshöhe und meist den Tilgungsplan. Eine Stundung verschiebt dagegen die Fälligkeit einer oder mehrerer bereits geschuldeter Zahlungen.
Das hängt von Ihrem Kreditvertrag und den wirksam vereinbarten Konditionen ab. Neben einem möglichen Änderungsentgelt können vor allem zusätzliche Zinsen durch eine verlängerte Laufzeit entstehen.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Wie eine Vertragsänderung bei späteren Kreditentscheidungen berücksichtigt wird, hängt von den Umständen und der Kreditwürdigkeitsprüfung des jeweiligen Kreditgebers ab. Zahlungsrückstände können relevant sein.
Mit einer Ratenerhöhung verändern Sie Ihre regelmäßige Monatsrate und den Tilgungsplan. Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche vorzeitige Rückzahlung, für die eigene gesetzliche und vertragliche Bedingungen gelten.
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