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Bearbeitungsgebühr beim Kredit in Österreich: Aktuelle Rechtslage im Überblick

Obwohl in vielen anderen Ländern Kreditbearbeitungsgebühren unüblich waren, war es in Österreich bis Anfang 2025 gängige Praxis, dass Banken Konsumenten einen Prozentsatz der Kreditsumme verrechneten. Ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Februar 2025 hat diese Praxis beendet. Nun, ein Jahr später, hat sich der Markt komplett umgestellt: Pauschale Bearbeitungsgebühren gehören bei Neuverträgen der Vergangenheit an.

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Das Wichtigste im Überblick

Was hat der OGH entschieden und was ist neu?

Mit seinem Urteil 7 Ob 169/24i hat der OGH in Österreich am 19. Februar 2025 eine juristische Zäsur gesetzt. Er hat eine Klausel über eine prozentuale Kreditbearbeitungsgebühr (1,5 % der Kreditsumme) als "gröblich benachteiligend" beurteilt und für unzulässig erklärt.

  • Keine Hauptleistung: Der OGH stuft die Bearbeitungsgebühr nicht mehr als Teil der Hauptleistung, sondern als kontrollfähige Nebenleistung ein.
  • "Gestehungskosten-Test": Der OGH begründet die Unzulässigkeit damit, dass eine prozentuale Gebühr allein an der Höhe der Kreditsumme bemessen wird und bei kundenfeindlichster Auslegung eine grobe Überschreitung der tatsächlichen Bearbeitungskosten der Bank ergibt. So ist es laut OGH nicht nachvollziehbar, warum der Aufwand für die Bank bei einem doppelten Kreditbetrag ebenfalls doppelt so hoch sein sollte.

    Das Urteil betrifft die konkrete Klausel der beklagten Bank. Es lässt jedoch offen, ob eine formularmäßige Bearbeitungsgebühr generell unzulässig ist.


Konsequenzen für neue und bestehende Kreditverträge

  • Neuverträge: Banken verlangen bei Immobilienkrediten keine pauschalen, prozentualen Kreditbearbeitungsentgelte mehr. Die Kosten für Bearbeitung und Prüfung werden von den Instituten mittlerweile meist vollständig in den Zinssatz eingerechnet. Für Sie als Konsument bedeutet das seit über einem Jahr deutlich mehr Transparenz, da der effektive Jahreszins nun der alleinige, verlässliche Vergleichs-Maßstab ist.
     
  • Altverträge: Ob bereits gezahlte Gebühren zurückgefordert werden können, war rechtlich noch abschließend zu klären. Die von der Arbeiterkammer (AK) verhandelte Einzelfall-Einigung mit der BAWAG (BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft) zur vereinfachten Rückforderung über das Online-Formular auf der BAWAG-Website ist mit 31.03.2026 abgelaufen.

Da die Verjährungsfrist für die Rückforderung unzulässiger Gebühren in Österreich bis zu 30 Jahre betragen kann, ist der Rechtsweg für viele Alt-Kreditnehmer theoretisch weiterhin offen

Ob sich eine individuelle juristische Durchsetzung gegen Ihre jeweilige Bank lohnt, muss im Einzelfall – idealerweise über Rechtsschutzversicherungen oder Verbraucherschutzorganisationen – geprüft werden.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber OGH-Urteil Kreditbearbeitungsentgelt.


Das Wichtigste für Sie als Kreditnehmer

  • Bei neuen Krediten: Achten Sie bei Kreditangeboten genau darauf, ob und wie Bearbeitungsentgelte verrechnet werden. Vergleichen Sie immer den effektiven Jahreszinssatz, der alle Kosten transparent ausweist.
  • Bei bestehenden Kreditverträgen: Wenn Sie Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie eine Prüfung in Betracht ziehen. Das OGH-Urteil löste jedoch keinen Automatismus auf Rückzahlung aus, da der Einzelfall zu beurteilen ist.
  • Achtung bei vermittelten Krediten: Die von der AK verhandelte Aktion mit der BAWAG schließt vermittelte Kreditverhältnisse, bei denen die Bearbeitungsgebühr vollständig als Provision an den Kreditvermittler weitergegeben wurde, ausdrücklich aus.

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Höhe der Bearbeitungsgebühr beim Kredit

Bis Anfang 2025 lag die Höhe der Bearbeitungsgebühr typischerweise bei 1 bis 3 Prozent der Kreditsumme. Dies galt für Immobilienkredite, während bei Konsumkrediten in der Vergangenheit teils sogar noch höhere Gebühren üblich waren. Bei heutigen Neuverträgen sind solche pauschalen Kosten jedoch unzulässig.


Wie war die Bearbeitungsgebühr zu zahlen?

Die Bearbeitungsgebühr war als Einmalzahlung fällig, sobald der Kreditbetrag ausbezahlt wurde. Die Summe verringerte somit den tatsächlich ausgezahlten Kreditbetrag. Alternativ konnte die Bearbeitungsgebühr auch über die gesamte Laufzeit mitfinanziert und somit nach und nach bezahlt werden. In diesem Fall wurden die Bearbeitungsgebühren auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und erhöhen damit den Kreditbetrag.


Kredit-Bearbeitungsgebühr berechnen

Die Bearbeitungsgebühr für einen Kredit in Österreich war entweder ein Prozentsatz von gesamten Kreditbetrag oder es handelte sich um einen Fixbetrag. Jedenfalls musste sie im Kreditvertrag vereinbart und vor Kreditvertragsabschluss offen kommuniziert werden. Wenn es sich um eine prozentuelle Bearbeitungsgebühr handelte, war die Kalkulation ganz einfach:

Kreditbetrag x Höhe der Bearbeitungsgebühr in % = Bearbeitungsgebühr in Euro.

Beispiel Berechnung Kredit-Bearbeitungsgebühr:

100.000 Euro Kredit wurden aufgenommen, die Bearbeitungsgebühr betrug 2 Prozent. Damit mussten 2.000 Euro an Kredit-Bearbeitungsgebühr bezahlt werden.

Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Kredit-Kalkulation ein ganzheitliches Bild aller Kosten bekommen. Dafür muss immer der effektive Jahreszinssatz von Kreditangeboten miteinander verglichen werden. Für eine unkomplizierte, schnelle Kalkulation können Sie unseren Kreditrechner nutzen:

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Was das Urteil für die Zukunft bedeutet

Das OGH-Urteil aus dem Jahr 2025 bringt mehr Klarheit und stärkt den Verbraucherschutz. Es zeigt, dass pauschale Kreditbearbeitungsgebühren, die sich rein prozentual zur Kreditsumme bemessen und keine nachvollziehbare Gegenleistung erkennen lassen, unzulässig sein können. Rückblickend markierte es eine entscheidende Trendwende: Der Wegfall der pauschalen Gebühren hat die Einstiegshürden für die Immobilienfinanzierung gesenkt und die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten durch den Fokus auf den Effektivzins deutlich verbessert.

Wir bei Infina als Wohnbau-Finanz-Experte beobachten diese Entwicklungen weiterhin genau und unterstützen Sie dabei, eine transparente und fundierte Finanzierungsentscheidung zu treffen.

Bildquellen: fizkes/ Shutterstock.com, Pixel-Shot/ Shutterstock.com, fizkes/ Shutterstock.com
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Harald_Draxl_Profilbild
Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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