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Wohnbauförderung in Oberösterreich (OÖ)

Wohnbauförderung in Oberösterreich
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 09.01.2026

Das Land Oberösterreich (OÖ) bietet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Wohnbau- und Sanierungsförderung. Hier erfahren Sie, wie es in OÖ mit der Förderung von Hausbau und Eigentumswohnungen steht und welche Sanierungsmaßnahmen aktuell unterstützt werden. Wir informieren Sie über die neuesten Details zum Wohnbaupaket 2025/2026 sowie über die erweiterten Kombi-Förderungen für den Heizungstausch, die ab Januar 2026 in Kraft getreten sind.

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Wie wird Wohnbau in Oberösterreich gefördert?

Insgesamt gibt es in OÖ drei Varianten der Wohnbauförderung: das Landesdarlehen mit fixer oder variabler Verzinsung und die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Jungfamilienförderung wie zum Beispiel in Wien bietet die Wohnbauförderung in OÖ zwar nicht, dafür ermöglicht sie aber gute Planbarkeit, was die Rückzahlung von Hypothekardarlehen betrifft. Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Oberösterreich eine Nachverdichtungs-Verordnung in Kraft. Gefördert werden mehrgeschossige Wohnbauprojekte auf bereits versiegelten Flächen, z. B. der nachträgliche Einbau von Wohnungen oder Aufstockungen bestehender Gebäude. Das Ziel ist die effiziente Nutzung von Flächen und die Schaffung von leistbarem Wohnraum.

Wohnbaukredit: Das Landesdarlehen in OÖ

Das Land Oberösterreich stellt direkte Landesdarlehen zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die zuvor für gemeinnützige Wohnbauträger zu teuer waren. Bankdarlehen werden durch diese neuen Landesdarlehen ersetzt.

Variante 1:
  • Zinsenzuschuss zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank.
  • Laufzeit: 35 Jahre
  • Fixverzinsung in den ersten 10 Jahren mit 1,5 % p.a.
  • Danach variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors + max. 112 Basispunkte.
Variante 2:
  • Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit variabler oder fixer Verzinsung.
  • Laufzeiten: 20, 25 oder 30 Jahre
  • Zuschüsse werden monatlich gutgeschrieben.
Variante 3:
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss von 36 % des Zuschusses zum Hypothekardarlehen.
  • Basisdarlehen von 75.000 Euro mit einem Zuschuss von 10.000 Euro
  • Zusätzliche Zuschüsse möglich.

Die offizielle Anlaufstelle für alle Fragen und Informationen zum Thema Wohnbauförderung in Oberösterreich finden Sie übrigens unter folgender Adresse:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
Telefon: +43 732 77 20 141 51


Wohnbauförderung bei Eigentumswohnungen und Hausbau in OÖ

Neubau, Kauf einer Eigentumswohnung oder eine Sanierung – was gilt eigentlich in Oberösterreich als förderbares Wohnbauvorhaben? Hier ein kurzer Überblick, in welchen Fällen Sie in der Regel mit Förderung rechnen können:

  • bei der Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen.
  • wenn jede Wohnung eine Mindestgröße von 80 m2 hat.

Die Neubauförderung wurde ab 2025 auf 1.100 Euro pro Quadratmeter erhöht. Es lohnt sich übrigens, auf eine umweltfreundliche, energieeffiziente Bauweise zu achten, denn dafür wird man mit entsprechenden Darlehen mit Förderzuschüssen belohnt:

Umweltfreundliche, energieeffiziente Bauweise wird belohnt:

  • Niedrigenergiehaus: 5.000 Euro Darlehen (800 Euro Zuschuss)
  • Optimalenergiehaus: 5.000 Euro Darlehen (800 Euro Zuschuss)
  • Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe: 15.000 Euro Darlehen (2.000 Euro Zuschuss)

Neue Tiefgaragenförderung:

  • 2.500 Euro pro Stellplatz (dreigeschossige Gebäude)
  • 5.000 Euro pro Stellplatz (viergeschossige Gebäude)

Familienzuschläge:

  • 15.000 Euro pro Kind (2.000 Euro Zuschuss)
  • 5.000 Euro für barrierefreies Bauen (1.000 Euro Zuschuss)
Noch Fragen?

Hier können Sie noch einmal alle Fördermaßnahmen für den Bereich Wohnen und Bauen nachlesen.

Wann ist die Eigenheimförderung in OÖ sinnvoll?

Fristen, Anträge, Voraussetzungen – beim Thema Wohnbauförderung fragt sich vielleicht so mancher Eigenheimbesitzer in spe, ob es den Aufwand überhaupt wert ist. Eine allgemein gültige Antwort hat in dieser Hinsicht natürlich niemand parat.

Fakt ist aber: Wenn Sie Wert auf möglichst hohe Planbarkeit legen, ist vor allem das Landesdarlehen mit fixer Verzinsung durchaus eine Überlegung wert. Denn unterm Strich bedeuten 20 Jahre gleichbleibende Rückzahlungsraten immerhin zwei Jahrzehnte, in denen Sie sich um Zinsschwankungen und höhere Tilgungszahlungen keine Gedanken machen müssen.  


Voraussetzungen für Wohnbauförderung durch das Land OÖ

Apropos Voraussetzungen – welche Eigenschaften muss das neue Eigenheim eigentlich haben, damit Wohnbauförderung gewährt wird? Da wären erstens die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen, unter anderem:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
  • Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates müssen ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder Leistungen aus der Ö. Sozialversicherung erhalten haben und seit 2020 über Deutschkenntnisse gemäß der Oö. Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020 verfügen.
  • Volljährigkeit
  • Personen die beabsichtigen die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung ihres dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden
  • Personen deren Jahreshaushaltseinkommen die vom Land durch Verordnung festzulegenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt

Zweitens spielt die Wohnfläche des geförderten Objekts eine Rolle: Jede Wohnung muss mindestens 80 m² groß sein. Handelt es sich um einen Neubau, müssen außerdem gewisse umwelttechnische Kriterien erfüllt werden:

  • Die Hauptheizmethode darf nicht auf Kohle, Heizöl oder Strom basieren.
  • Ein alternatives Energiesystem muss genutzt werden, z.B. eine nach EU-Richtlinien zertifizierte Wärmepumpe.

Alle Angaben zu Heizwärmebedarf etc. finden Sie im offiziellen Antragsformular Bauteilbeschreibung Neubau“.

Die dritte große Voraussetzung für Wohnbauförderung in Oberösterreich ist das Jahreshaushaltseinkommen. Damit ist die Summe der Einkommen von Einkommenswerber und allen weiteren im Haushalt lebenden Personen gemeint. Die Obergrenzen pro Jahr sind wie folgt gestaffelt:

Personen im HaushaltObergrenze pro Jahr
1 Person50.000 Euro
2 Personen 85.000 Euro
Je weitere Person ohne Einkommenzusätzlich 7.500 Euro 
Alimentationsverpflichtungen pro Kindzusätzlich 7.500 Euro
Alimentationsverpflichtungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungzusätzlich 8.500 Euro
Je weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderungzusätzlich 8.500 Euro 

Wird die jeweilige Grenze überschritten, fällt die Förderung dadurch nicht gleich ganz weg. Sie wird allerdings in Schritten von jeweils 25 Prozent gemindert, wenn das Einkommen um maximal 10, 20 oder 30 Prozent höher ist. Nicht zum Einkommen gezählt werden übrigens Förderungen wie Pflegegeld, Familienbeihilfe, Unterhaltungszahlungen, Waisenrente oder Zuschüsse für behinderte Personen im Haushalt.

Sie erfüllen alle nötigen Voraussetzungen und fragen sich jetzt, welche Unterlagen nötig sind, damit Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann? Dann finden Sie hier eine Auflistung aller Belege, Dokumente etc., die Sie für den Antrag brauchen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Färbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplans
  • Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands
  • Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr der (des) Förderungswerber(s) und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten und eingetragene Partner ­– Nachweis durch Jahreslohnzettel vom Arbeitgeber, Einkommenssteuernachweis, Bestätigung über Bezug von diversen Sozialleistungen, z. B.: Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs-, Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe, u. dgl.
  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe

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Fenstertausch, Heizung & Co.: Wohnbauförderung bei Sanierungen in OÖ

Vom Fernwärmeanschluss bis zu neuen, besser isolierenden Fenstern: Sanierungsmaßnahmen gibt es viele. Auch in dieser Hinsicht haben Sie die Möglichkeit, Förderung durch das Land zu beantragen. Folgende Maßnahmen werden zum Beispiel bezuschusst:

  • Schaffung von Wohnraum durch den Abbruch eines Wohnhauses und die Neuerrichtung von maximal 3 Wohnungen
  • Radon - Vorsorge und Sanierung
  • Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen
  • Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Wie hoch die Sanierungsförderung jeweils ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben können Sie zum Beispiel über dieses Kontaktformular einen Beratungstermin vereinbaren oder sich an die oben genannte Adresse wenden. Mehr Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Landes Oberösterreich.

Neu ab 2026: Kombi-Bonus „Raus aus Öl und Gas“

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, profitiert 2026 von einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Land OÖ und dem Bund. Während das Land die bewährte Kesseltauschförderung fortführt, wird diese durch die „Sanierungsoffensive 2026“ des Bundes massiv ergänzt.

  • Maximale Förderung: Bis zu 11.400 Euro Gesamtzuschuss sind möglich.
  • Was wird gefördert? Umstieg auf Biomasse, Wärmepumpen oder Fernwärme.
  • Sozial-Extra: Einkommensschwache Haushalte können über die gemeinsame Initiative „Sauber Heizen für Alle“ sogar bis zu 100 % der Kosten rückerstattet bekommen.
  • Voraussetzung: Eine kostenlose Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband ist verpflichtend.

„Sauber Heizen für Alle“ – Bis zu 100 % Förderung

Für Haushalte mit geringem Einkommen (unterstes Einkommensfünftel) gibt es 2026 eine besondere Unterstützung. Wenn das monatliche Nettoeinkommen (12x jährlich) unter 1.867 Euro (Ein-Personen-Haushalt, bei Mehrpersonenhaushalten entsprechend höher) liegt, übernimmt die öffentliche Hand bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch. Dies ermöglicht den Umstieg auf klimafreundliche Wärme ohne eigene Investitionskosten.

Energetische Sanierung 2025 und 2026

Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.    


(Vorzeitige) Rückzahlung der Wohnbauförderung in Oberösterreich

Wenn es die eigene Finanzlage zulässt, ist es im Fall der Wohnbauförderung in Oberösterreich durchaus möglich, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen oder zusätzliche Teiltilgungen zu leisten. Stichtag ist immer die Halbjahresfälligkeit.

Ist das Landesdarlehen vollständig zurückgezahlt, bekommen Sie als Eigentümer der Wohnung(en) eine Löschungserklärung, mit der Sie beantragen können, dass die eingetragene Hypothek beim Bezirksgericht gelöscht wird.

Die reguläre Rückzahlung des Landesdarlehens gestaltet sich von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ob Sie nun eine Eigentumswohnung kaufen, ein Haus bauen oder bestehendes Eigentum sanieren wollen: Die Wohnbauförderung in Oberösterreich bietet einige sehr interessante Förderungsmöglichkeiten für Häuslbauer


Förderaktion 2026/2027: Das Wohnbauprogramm für Häuslbauer

Auf Basis des bundesweiten Wohn- und Baupakets führt das Land Oberösterreich in Kooperation mit der HYPO OÖ die attraktive Eigenheim-Förderaktion fort. Das Programm bietet Planungssicherheit durch einen niedrigen Fixzinssatz und unterstützt gezielt die Schaffung von privatem Wohnraum sowie die Entsiegelung von Flächen.

Die zentralen Merkmale des Programms (Stand 2026):

  • Laufzeit: Die Gesamtdarlehenslaufzeit beträgt 35 Jahre, aufgeteilt in eine Fixzinsphase und eine anschließende variable Phase.
  • Fixer Zinssatz: In den ersten 10 Jahren profitieren Sie von einem staatlich gestützten Fixzinssatz von nur 1,50 % p.a.
  • Variable Verzinsung: Nach Ablauf der ersten 10 Jahre wird das Darlehen variabel verzinst. Der Zinssatz orientiert sich dann am 3-Monats-Euribor (zuzüglich eines Aufschlags von maximal 112 Basispunkten).
  • Antragsfrist: Die aktuelle Förderaktion ist bis zum 31.12.2027 befristet. Anträge müssen zwingend vor Baubeginn gestellt werden.

Geförderte Vorhaben & Bonussystem: Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern mit maximal zwei Wohnungen. Besonders ökologisch: Auch der Abriss eines alten Hauses mit gleichzeitigem Neubau an derselben Stelle wird gefördert.

Die Basishöhe des Darlehens beträgt 75.000 Euro. Dieser Betrag kann durch attraktive Zuschläge individuell erhöht werden:

  • Kinderzuschlag: +15.000 Euro Darlehen pro Kind (bzw. +20.000 Euro bei erhöhter Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung).
  • Barrierefreiheit: +5.000 Euro Darlehen bei barrierefreier Errichtung.
  • Zweite Wohnung: +25.000 Euro Darlehen für die Schaffung einer weiteren Wohneinheit.
  • Verdichtetes Bauen: +20.000 Euro Darlehen bei Errichtung von Reihen- oder Doppelhäusern unter Einhaltung bestimmter Flächenvorgaben.

Wichtiger Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Förderung ist eine positive Begutachtung der energetischen Werte erforderlich. Wir empfehlen hierzu die kostenlose Energieberatung des OÖ Energiesparverbandes.

Weitere Details zur Förderaktion finden Sie hier

Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!

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Bildquellen: Shutterstock.com, Leszek Glasner/ Shutterstock.com
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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