Das Land Oberösterreich (OÖ) bietet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Wohnbau- und Sanierungsförderung. Hier erfahren Sie, wie es in OÖ mit der Förderung von Hausbau und Eigentumswohnungen steht und welche Sanierungsmaßnahmen aktuell unterstützt werden. Wir informieren Sie über die neuesten Details zum Wohnbaupaket 2025/2026 sowie über die erweiterten Kombi-Förderungen für den Heizungstausch, die ab Januar 2026 in Kraft getreten sind.
Insgesamt gibt es in OÖ drei Varianten der Wohnbauförderung: das Landesdarlehen mit fixer oder variabler Verzinsung und die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Jungfamilienförderung wie zum Beispiel in Wien bietet die Wohnbauförderung in OÖ zwar nicht, dafür ermöglicht sie aber gute Planbarkeit, was die Rückzahlung von Hypothekardarlehen betrifft. Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Oberösterreich eine Nachverdichtungs-Verordnung. Gefördert werden mehrgeschossige Wohnbauprojekte auf bereits versiegelten Flächen, z. B. der nachträgliche Einbau von Wohnungen oder Aufstockungen bestehender Gebäude. Das Ziel ist die effiziente Nutzung von Flächen und die Schaffung von leistbarem Wohnraum.
Das Land Oberösterreich stellt direkte Landesdarlehen zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die zuvor für gemeinnützige Wohnbauträger zu teuer waren. Bankdarlehen werden durch diese neuen Landesdarlehen ersetzt.
Die offizielle Anlaufstelle für alle Fragen und Informationen zum Thema Wohnbauförderung in Oberösterreich finden Sie übrigens unter folgender Adresse:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
Telefon: +43 732 77 20 141 51
Neubau, Kauf einer Eigentumswohnung oder eine Sanierung – was gilt eigentlich in Oberösterreich als förderbares Wohnbauvorhaben? Hier ein kurzer Überblick, in welchen Fällen Sie in der Regel mit Förderung rechnen können:
Die Neubauförderung wurde ab 2025 auf 1.100 Euro pro Quadratmeter erhöht. Es lohnt sich übrigens, auf eine umweltfreundliche, energieeffiziente Bauweise zu achten, denn dafür wird man mit entsprechenden Darlehen mit Förderzuschüssen belohnt:
Umweltfreundliche, energieeffiziente Bauweise wird belohnt:
Neue Tiefgaragenförderung:
Familienzuschläge:

Noch Fragen?
Hier können Sie noch einmal alle Fördermaßnahmen für den Bereich Wohnen und Bauen nachlesen.
Fristen, Anträge, Voraussetzungen – beim Thema Wohnbauförderung fragt sich vielleicht so mancher Eigenheimbesitzer in spe, ob es den Aufwand überhaupt wert ist. Eine allgemein gültige Antwort hat in dieser Hinsicht natürlich niemand parat.
Fakt ist aber: Wenn Sie Wert auf möglichst hohe Planbarkeit legen, ist vor allem das Landesdarlehen mit fixer Verzinsung durchaus eine Überlegung wert. Denn unterm Strich bedeuten 20 Jahre gleichbleibende Rückzahlungsraten immerhin zwei Jahrzehnte, in denen Sie sich um Zinsschwankungen und höhere Tilgungszahlungen keine Gedanken machen müssen.
Apropos Voraussetzungen – welche Eigenschaften muss das neue Eigenheim eigentlich haben, damit Wohnbauförderung gewährt wird? Da wären erstens die üblichen personenbezogenen Voraussetzungen, unter anderem:
Zweitens spielt die Wohnfläche des geförderten Objekts eine Rolle: Jede Wohnung muss mindestens 80 m² groß sein. Handelt es sich um einen Neubau, müssen außerdem gewisse umwelttechnische Kriterien erfüllt werden:
Alle Angaben zu Heizwärmebedarf etc. finden Sie im offiziellen Antragsformular „Bauteilbeschreibung Neubau“.
Die dritte große Voraussetzung für Wohnbauförderung in Oberösterreich ist das Jahreshaushaltseinkommen. Damit ist die Summe der Einkommen von Einkommenswerber und allen weiteren im Haushalt lebenden Personen gemeint. Die Obergrenzen pro Jahr sind wie folgt gestaffelt:
| Personen im Haushalt | Obergrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 Person | 50.000 Euro |
| 2 Personen | 85.000 Euro |
| Je weitere Person ohne Einkommen | zusätzlich 7.500 Euro |
| Alimentationsverpflichtungen pro Kind | zusätzlich 7.500 Euro |
| Alimentationsverpflichtungen pro Kind mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung | zusätzlich 8.500 Euro |
| Je weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe aufgrund erheblicher Behinderung | zusätzlich 8.500 Euro |
Wird die jeweilige Grenze überschritten, fällt die Förderung dadurch nicht gleich ganz weg. Sie wird allerdings in Schritten von jeweils 25 Prozent gemindert, wenn das Einkommen um maximal 10, 20 oder 30 Prozent höher ist. Nicht zum Einkommen gezählt werden übrigens Förderungen wie Pflegegeld, Familienbeihilfe, Unterhaltungszahlungen, Waisenrente oder Zuschüsse für behinderte Personen im Haushalt.
Sie erfüllen alle nötigen Voraussetzungen und fragen sich jetzt, welche Unterlagen nötig sind, damit Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann? Dann finden Sie hier eine Auflistung aller Belege, Dokumente etc., die Sie für den Antrag brauchen:
Vom Fernwärmeanschluss bis zu neuen, besser isolierenden Fenstern: Sanierungsmaßnahmen gibt es viele. Auch in dieser Hinsicht haben Sie die Möglichkeit, Förderung durch das Land zu beantragen. Folgende Maßnahmen werden zum Beispiel bezuschusst:
Wie hoch die Sanierungsförderung jeweils ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben können Sie zum Beispiel über dieses Kontaktformular einen Beratungstermin vereinbaren oder sich an die oben genannte Adresse wenden. Mehr Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Landes Oberösterreich.
Wer seine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, profitiert 2026 von einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Land OÖ und dem Bund. Während das Land die bewährte Kesseltauschförderung fortführt, wird diese durch die „Sanierungsoffensive 2026“ des Bundes massiv ergänzt.
Für Haushalte mit geringem Einkommen (unterstes Einkommensfünftel) gibt es 2026 eine besondere Unterstützung. Wenn das monatliche Nettoeinkommen (12x jährlich) unter 1.867 Euro (Ein-Personen-Haushalt, bei Mehrpersonenhaushalten entsprechend höher) liegt, übernimmt die öffentliche Hand bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch. Dies ermöglicht den Umstieg auf klimafreundliche Wärme ohne eigene Investitionskosten.
Energetische Sanierung 2025 und 2026
Die Energiekosten in Österreich sind erheblich gestiegen. Vor diesem Hintergrund sowie der erforderlichen Energiewende wird die energetische Sanierung von Immobilien immer wichtiger.
Doch welche Maßnahmen sind die richtigen für meine Immobilie und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Höhe der notwendigen Eigenmittel oder der möglicherweise erforderlichen Finanzierung der energetischen Sanierung sind dabei wiederum von den Fördermitteln abhängig, welche seitens des Bundes oder jeweiligen Bundeslandes gewährt werden. Aus diesem Grund haben wir wesentliche Informationen hierzu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung: Was Sie dazu wissen müssen zusammengestellt.

Wenn es die eigene Finanzlage zulässt, ist es im Fall der Wohnbauförderung in Oberösterreich durchaus möglich, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen oder zusätzliche Teiltilgungen zu leisten. Stichtag ist immer die Halbjahresfälligkeit.
Ist das Landesdarlehen vollständig zurückgezahlt, bekommen Sie als Eigentümer der Wohnung(en) eine Löschungserklärung, mit der Sie beantragen können, dass die eingetragene Hypothek beim Bezirksgericht gelöscht wird.
Die reguläre Rückzahlung des Landesdarlehens gestaltet sich von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ob Sie nun eine Eigentumswohnung kaufen, ein Haus bauen oder bestehendes Eigentum sanieren wollen: Die Wohnbauförderung in Oberösterreich bietet einige sehr interessante Förderungsmöglichkeiten für Häuslbauer.
Auf Basis des bundesweiten Wohn- und Baupakets führt das Land Oberösterreich in Kooperation mit der HYPO OÖ die attraktive Eigenheim-Förderaktion fort. Das Programm bietet Planungssicherheit durch einen niedrigen Fixzinssatz und unterstützt gezielt die Schaffung von privatem Wohnraum sowie die Entsiegelung von Flächen.
Die zentralen Merkmale des Programms (Stand 2026):
Geförderte Vorhaben & Bonussystem: Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern mit maximal zwei Wohnungen und der Kauf oder die Errichtung von Eigentumswohnungen sowie erstmals Tiefgaragenstellplätze. Besonders ökologisch: Auch der Abriss eines alten Hauses mit gleichzeitigem Neubau an derselben Stelle wird gefördert.
Die Basishöhe des Darlehens beträgt 75.000 Euro. Dieser Betrag kann durch attraktive Zuschläge individuell erhöht werden:
Wichtiger Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Förderung ist eine positive Begutachtung der energetischen Werte erforderlich. Wir empfehlen hierzu die kostenlose Energieberatung des OÖ Energiesparverbandes.
Weitere Details zur Förderaktion finden Sie hier.
Informieren Sie sich ausführlich über die Förderungsoptionen und -bedingungen in Ihrem Bundesland – es zahlt sich aus! Wir helfen Ihnen gerne!
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