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Verbücherung im Grundbuch: Alles Wichtige zu Eintragung, Kosten und Ablauf

Richterhammer auf Bauplan vor Haus – Symbol für Eigentum und Grundbucheintrag
Autor: Hagen Luckert
Kategorie: Finanzierung
Datum: 04.08.2025

Die Verbücherung im Grundbuch ist der zentrale Schritt, um Eigentumsrechte an Immobilien in Österreich rechtlich abzusichern. Neben dem Eigentum können auch andere wichtige Rechte wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten oder Baurechte verbindlich und öffentlich einsehbar eingetragen werden. Für Konsumenten ist es entscheidend, die Grundlagen und den Ablauf der Verbücherung zu verstehen, um ihre Rechte umfassend zu wahren.


Verbücherung im Grundbuch: Das Wichtigste im Überblick

  • Definition und Bedeutung: Die Verbücherung im Grundbuch sichert Eigentums- oder andere wichtige Rechte und macht diese rechtsverbindlich und öffentlich einsehbar.
  • Ablauf: Sie erfolgt durch die Einreichung eines Antrags beim zuständigen Bezirksgericht (Grundbuchamt), über einen Notar oder Rechtsanwalt, der die Antragsdokumente prüft.
  • Erforderliche Dokumente: Kaufvertrag oder ein vergleichbarer Rechtsnachweis, Eintragungsbewilligung, Ausweisdokumente und gegebenenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sind notwendig.
  • Kosten: Die Grundbuchgebühr beträgt 1,1 % des Immobilienwerts, hinzu kommen Notar- bzw. Rechtsanwaltskosten sowie gegebenenfalls Pfandrechtgebühren. Je nach Art des Rechtsgeschäfts ist mit insgesamt etwa 2 bis 4 % des Kaufpreises zu rechnen.
  • Dauer: Der Vorgang der Eintragung im Grundbuch dauert üblicherweise zwischen zwei Wochen und zwei Monaten, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitungszeit durch das Grundbuchsgericht (das zuständige Bezirksgericht).

Was ist die Verbücherung im Grundbuch?

Unter der Verbücherung im Grundbuch versteht man die rechtlich verbindliche Eintragung von Eigentumsrechten und anderen Ansprüchen, wie Pfandrechten oder Dienstbarkeiten, in das österreichische Grundbuch. Dieses öffentliche Register dient als Nachweis und Schutz für Eigentümer und ist besonders wichtig bei Immobilienkäufen, der Übertragung von Eigentumsrechten oder der pfandrechtlichen Sicherstellung von Krediten. Ohne eine ordnungsgemäße Grundbuchseintragung sind Rechte nicht gesichert und können nicht gegenüber Dritten durchgesetzt werden. Der Beitrag befasst sich mit dem Ablauf der Verbücherung, welche Kosten entstehen und gibt praktische Tipps, wie Konsumenten eine rechtssichere Umsetzung gewährleisten können.


Bedeutung und rechtliche Grundlagen der Verbücherung

Die Verbücherung im Grundbuch ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Rechtssystems und dient der rechtlichen Absicherung von Eigentumsrechten. Durch die grundbücherliche Eintragung werden Rechte wie Eigentum, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte bzw. Servitute) oder Pfandrechte (wie Hypotheken) registriert und damit für Dritte nachvollziehbar. Das Grundbuch bietet Transparenz und schützt vor Streitigkeiten, indem es klare Verhältnisse schafft. Eigentumsrecht im Grundbuch bedeutet, dass nur der eingetragene Eigentümer rechtlich als solcher anerkannt wird. Ohne diese Eintragung bleibt eine Übertragung oder der Kauf einer Immobilie rechtlich unvollständig. Die Verbücherung gewährleistet daher nicht nur die Sicherheit von Transaktionen, sondern schützt auch die Rechte der Beteiligten vor unberechtigten Ansprüchen Dritter.


Ablauf der Eintragung ins Grundbuch (Schritt-für-Schritt-Anleitung)

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt in mehreren Schritten und erfordert die Mitwirkung verschiedener Parteien. Zunächst wird ein Antrag auf Eintragung beim zuständigen Grundbuchsgericht (Bezirksgericht) gestellt. Dies erfolgt meist durch einen Notar oder Rechtsanwalt, der die erforderlichen Dokumente, wie den Kaufvertrag und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, einreicht. Die Einreichung kann aber auch durch den Antragssteller selbst erfolgen. Das Grundbuchamt prüft anschließend die Unterlagen auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers oder anderer Rechte, wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten, ins Grundbuch.

Der Notar oder der Rechtsanwalt spielt eine zentrale Rolle, da er die Rechtssicherheit der Dokumente garantiert und den Antrag vorbereitet. Soweit Unterschriften zu beglaubigen sind, wird dies durch den Notar durchgeführt. Die Dauer des Eintragungsverfahrens variiert je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen des Grundbuchamts, liegt jedoch in der Regel zwischen wenigen Wochen und zwei Monaten. Die Eintragung ins Grundbuch ist der letzte wichtige Schritt, der die rechtliche Absicherung von Eigentumsrechten oder anderen Ansprüchen gewährleistet.

In den nachfolgenden Ratgebern finden Sie weitergehende Informationen, welche im Zusammenhang mit einer Verbücherung relevant sein können.

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Kosten der Verbücherung im Grundbuch

Die Kosten der Verbücherung im Grundbuch setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zu den wichtigsten zählen die Grundbuchgebühren, die Notariatskosten und möglich Zusatzkosten, etwa für die Erstellung von Kaufverträgen oder anderer Dokumente, oder rechtliche Beratungen. Die Grundbuchgebühren werden gemäß der Rechtsvorschrift für Gerichtsgebührengesetz nach dem Wert der Immobilie berechnet und betragen laut § 32 Gerichtsgebührengesetz in der Regel 1,1 % des Kaufpreises oder des Werts des einzutragenden Rechts. Notarkosten variieren je nach Aufwand und können insgesamt im Bereich von 1 bis 3 % des Kaufpreises liegen. Diese Kosten decken die Vorbereitung der Dokumente, wie die Erstellung eines Kaufvertrags (der auch durch einen Rechtsanwalt errichtet werden kann), die Beglaubigung und die Einreichung des Antrags beim Grundbuchsgericht ab.

Zusätzlich können weitere Kosten, wie die Eintragungsgebühr für ein Pfandrecht, entstehen, die 1,2 % der einzutragenden Summe für eine Hypothek beträgt. Im Falle einer Rangordnung für eine Verpfändung beträgt die Gebühr 0,6 %. Weitere Gebühren können für die Beschaffung von Unterlagen, wie einem aktuellen Grundbuchsauszug, anfallen.

Faktoren wie der Kaufpreis, die Anzahl der zu verbüchernden Rechte und zusätzliche Dienstleistungen beeinflussen die Gesamtkosten. Insgesamt können Konsumenten bei einem typischen Immobilienerwerb in Österreich mit Kosten von 2–4 % des Kaufpreises für die Verbücherung rechnen. Eine detaillierte Absprache mit Notar oder Rechtsanwalt hilft, unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden. Dabei kann auch geklärt werden, ob im individuellen Anlassfall eine Befreiung von Gerichtsgebühren greift.

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Welche Dokumente werden bei einer Verbücherung benötigt?

Zu den wichtigsten Unterlagen gehören der Kaufvertrag oder ein vergleichbarer Rechtsnachweis (z. B. ein Schenkungsvertrag, ein Baurechtsvertrag, usw.), ggfs. eine anderweitige Eintragungsbewilligung des bisherigen Eigentümers sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers. Weitere Dokumente, wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (bei Immobilienkauf), können erforderlich sein. Für die Verbücherung im Grundbuch sind also bestimmte Voraussetzungen und Dokumente erforderlich, um eine rechtssichere Eintragung zu gewährleisten.

Der Notar spielt eine zentrale Rolle. Er prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit, beglaubigt erforderliche Dokumente und stellt sicher, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wird. Die Einreichung des Grundbuchgesuchs kann auch durch einen Rechtsanwalt oder durch den Antragsteller selbst erfolgen. Fehlende Dokumente, wie ein aktueller Grundbuchauszug, können bei zuständigen Behörden beantragt werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und die Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.


Was sind häufige Fehler bei der Verbücherung und wie vermeidet man diese?

Häufige Fehler sind die Antragstellung mit unvollständigen Unterlagen, z. B. wenn Eintragungsbewilligungen oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts fehlen, sowie falsche oder widersprüchliche Angaben in den eingereichten Dokumenten. Auch die verspätete Einreichung des Antrags kann problematisch sein, wenn Fristen eingehalten werden müssen. Fehler bei der Antragstellung für eine Verbücherung können also schwerwiegende Folgen wie Verzögerungen oder rechtliche Unsicherheiten verursachen.

Um diese Fehler zu vermeiden, sollten alle Unterlagen vorab sorgfältig geprüft werden. Die Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts ist ratsam, da diese Experten sicherstellen, dass die Unterlagen vollständig und korrekt sind. Klare Absprachen mit allen Beteiligten und frühzeitige Anträge bei Behörden tragen ebenfalls dazu bei, den Prozess reibungslos abzuwickeln.


Tipps für eine erfolgreiche Verbücherung

Die Verbücherung ist ein sehr wichtiger Rechtsakt. Eine erfolgreiche Verbücherung erfordert die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Wichtige Aspekte wie der Ablauf, die anfallenden Kosten und die Bedeutung der grundbücherlichen Eintragung sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Um Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, einen erfahrenen Notar oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der den Prozess der Verbücherung begleitet und die Rechtssicherheit garantiert. Mit professioneller Unterstützung und rechtzeitigem Handeln können Konsumenten ihre Eigentums- oder andere Rechte reibungslos und zuverlässig absichern.


FAQs zur Verbücherung im Grundbuch

Die Verbücherung im Grundbuch bedeutet die rechtsverbindliche Eintragung von Rechten wie Eigentum, Pfandrechten oder Dienstbarkeiten in das öffentliche Grundbuch. Sie stellt sicher, dass diese Rechte rechtlich anerkannt und gegenüber Dritten durchsetzbar sind.

Für die Verbücherung werden der Kaufvertrag oder, abhängig vom einzutragenden Recht, ein vergleichbarer Rechtsnachweis, die Eintragungsbewilligung des bisherigen Eigentümers und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. In vielen Fällen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erforderlich. 

Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch in Österreich betragen in der Regel 1,1 % des Kaufpreises oder des festgestellten Werts der Immobilie. Hinzu kommen Notar- oder Rechtsanwaltskosten sowie gegebenenfalls Gebühren für die Eintragung von Pfandrechten (1,2 % der besicherten Summe). Abhängig von der Art des Rechtsgeschäfts und den individuellen Umständen, sollten Konsumenten mit Gesamtkosten von etwa 2 bis 4 % des Kaufpreises rechnen.

Die Dauer der Verbücherung im Grundbuch hängt von der Komplexität des Falls und der Auslastung des zuständigen Grundbuchamts ab. In der Regel dauert der Vorgang zwischen zwei Wochen und zwei Monaten, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Bildquellen: NAD SANG PAP / Adobe Stock, oksa_studio / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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