Nachrangdarlehen und Baufinanzierung

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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 12.11.2023

Das Nachrangdarlehen ist eine Finanzierungsform für Unternehmen und hat für die klassische Wohnbaufinanzierung wenig Bedeutung. Möchten Sie wissen, was ein Nachrangdarlehen genau ist, was die Unterschiede zwischen partiarisches und qualifiziertes Nachrangdarlehen sind und ob es für Sie als Unternehmer nützlich ist? Dann lesen Sie unseren Beitrag – wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Nachrangdarlehen. 

Definition: Was ist ein Nachrangdarlehen?

Was ist ein Nachrangdarlehen? Manchen mag der Begriff bekannt sein, vielen jedoch nicht. Das hat den simplen Grund, dass ein Nachrangdarlehen nicht für Konsumenten bzw. Privatpersonen, sondern für Unternehmen gedacht ist. Im Unternehmensbereich wird das Nachrangdarlehen recht häufig als Mezzanin-Kapital eingesetzt.

Nachrang bedeutet, dass eine Rückzahlung des Darlehens erst dann erfolgt, wenn alle Kreditverbindlichkeiten an den Gläubiger zurückbezahlt wurden. Das bedeutet aber auch, dass ein Nachrangdarlehen für Geldgeber riskant sein kann. Nachrangdarlehen werden mittlerweile häufig auf Crowdfunding-Plattformen eingesetzt, die für Projekte Anlegergelder sammeln. Ein Nachrangdarlehen bietet zudem Unternehmen die Möglichkeit, sich zu finanzieren.


Partiarisches & Qualifiziertes Nachrangdarlehen

Man unterscheidet ein Nachrangdarlehen zwischen partiarisch und qualifiziert. Ein partiarisches Nachrangdarlehen bedeutet, dass der Geldgeber gewinnbeteiligt ist. Diese Form findet man am beispielsweise beim Crowdinvesting, man profitiert also vom Unternehmenserfolg. Einfach erklärt: Sie vergeben ein Darlehen und erhalten einen Anteil am Gewinn.

Häufig werden bei Nachrangdarlehen auch Zinsen vereinbart. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen muss der Darlehensnehmer aber trotz Fälligkeit bereits dann nicht zahlen, wenn die Zahlung eine finanzielle Krise bzw. eine Insolvenz zur Folge hätte. Erst, wenn das Risiko nicht mehr vorhanden ist, darf der Darlehensgeber die Rückzahlung verlangen.


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Nachrangdarlehen bei Immobilien- und Baufinanzierung in Österreich: Risiko

Nachrangdarlehen sind für die klassische Baufinanzierung in Österreich von Konsumenten ungeeignet. Für die Finanzierung von größeren Immobilienprojekten (bzw. bei einer Zinshausfinanzierung) kann die Aufnahme eines Nachrangdarlehens aber sinnvoll sein. Ein neuer Weg ist, dass eine Crowdfunding-Plattform für eine Immobilienprojektgesellschaft Kapital einsammelt. Dieses eingesammelte Kapital hilft dann, das Immobilienprojekt mit einer Bank zu finanzieren.

Aber Achtung: Nachrangdarlehen für Darlehensgeber sind mit höheren Risiken verbunden. Im Falle einer Insolvenz erhält der Darlehensgeber das gegebene Nachrangdarlehen nämlich erst dann zurück, wenn bereits alle anderen Gläubiger bezahlt wurden.

Dieses Risiko wird allerdings durch eine hohe Verzinsung aufgewogen: Was für den Darlehensnehmer ein Nachteil ist, ist für den Darlehensgeber ein großer Vorteil, denn die Zinsen liegen meist deutlich über dem Marktniveau. 


Genussrecht oder Nachrangdarlehen

Eine weitere alternative Finanzierungsform für Unternehmen sind sogenannte Genussrechte. Auch Genussrechte gehören zum Mezzanin-Kapital. Genussrechte findet man insbesondere im deutschsprachigen Raum. Wie das Nachrangdarlehen werden auch Genussrechte beim Crowdfunding verwendet, um zusätzliches Kapital einzusammeln.

Der wichtigste Unterschied zwischen Genussrecht und Nachrangdarlehen ist, dass der Anleger beim Genussrecht nicht nur am Unternehmenserfolg, sondern auch an einem Verlust des Unternehmens beteiligt ist. Das Genussrecht ist vornehmlich für Unternehmen eine interessante Finanzierungsform.

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Bildquelle: bbernard / Shutterstock.com, AndreyPopov / iStockphoto
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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