Aufzug außen am Haus nachrüsten:
Kosten, Genehmigung & Förderung in Österreich
Autor: Lorenz Sigl, MA
Kategorie: Immobilie
Datum: 28.01.2026
Einen Aufzug außen am Haus nachrüsten bringt viele Vorteile mit sich. Egal ob Einfamilienhaus oder Mehrparteiengebäude, der Fahrstuhl wertet jede Immobilie auf. Er sorgt für Barrierefreiheit, verbessert die Lebensqualität und kann sogar ziemlich schnell errichtet werden.
Das Wichtigste im Überblick: Aufzug außen am Haus nachrüsten
Einen Aufzug außen am Haus nachrüsten ist meist recht rasch möglich.
Es gibt platzsparende Außenaufzüge und es ist möglich, diese optisch stimmig zur sonstigen Fassade zu gestalten.
Zu den baulichen Möglichkeiten zählen Plattformlifte für geringe Höhenunterschiede, klassische Schachtaufzüge, platzsparende schachtlose Aufzüge auf Schienensystemen sowie individuell gestaltbare Glasaufzüge.
Die Kosten für einen Aufzug außen am Einfamilienhaus betragen durchschnittlich 30.000 bis 50.000 Euro, wobei Förderungen genutzt werden können. Bei einem Mehrparteienhaus liegen die Kosten in der Regel im sechsstelligen Bereich.
Für die Errichtung des Aufzugs ist eine Baugenehmigung nötig. Fachfirmen kümmern sich um die Einreichung der Planung und die gesetzeskonforme Inbetriebnahme.
Außenaufzug nachrüsten in Österreich: Definition, Unterschiede & Einsatzbereiche
Unter einem „Außenaufzug“ wird ein Lift verstanden, der außen am Gebäude angebracht ist, aber vom Innenraum aus betretbar ist. Bei geringem Höheunterschied kann es sich um einen einfachen Hublift handeln, der nur eine Plattform bietet. Dieser kommt zum Einsatz, um beispielsweise wenige Stufen barrierefrei überwindbar zu machen. Ein Außenlift mit Schacht ist hingegen ein klassischer Fahrstuhl, wie man ihn von den meisten Mehrparteienhäusern kennt. Auch schachtlose Aufzüge, die entlang eines Schienensystems fahren, sind beliebt.
Barrierefreiheit und Komfort spielen bei Wohnhäusern in Österreich eine immer wichtigere Rolle. Viele Gebäude, die ursprünglich ohne Aufzug errichtet wurden, können am einfachsten mit einem Außenaufzug barrierefrei umgestaltet werden. Im Haus selbst sind Umbauten häufig schwer möglich, doch ein außen angebauter Aufzug kann meist unkompliziert nachgerüstet werden. Das gilt sowohl bei Mehrparteienhäusern, bei denen der Außenaufzug typischerweise im Innenhof angebaut wird, als auch bei Einfamilienhäusern.
Bei einem Einfamilienhaus ist der Außenaufzug die komfortable, hochwertige Alternative zum Treppenlift. Ein Treppenlift ist in manchen Stiegenhäusern schwieriger umsetzbar und er bietet nicht denselben Komfort und dieselbe Barrierefreiheit eines Aufzugs, da er z.B. nicht mit einem Rollstuhl nutzbar ist.
Welche baulichen Möglichkeiten gibt es?
Wenn ein Aufzug bei einem Einfamilienhaus außen nachgerüstet werden soll, sind mehrere Optionen vorhanden:
Plattformlift: Der Plattformlift ist geeignet, um geringe Höheunterschiede zu überwinden und beispielsweise mit dem Rollstuhl barrierefrei erschließbar zu machen. Er ist vergleichsweise günstig und kann schnell angebracht werden.
Schachtaufzug: Bei dieser Variante wird ein Aufzugschacht errichtet, in dem sich dann die eigentliche Kabine bewegt. Diese klassische Lösung wird vor allem bei Mehrparteienhäusern genutzt. Sie gilt als massiv und zeitlos.
Schachtloser Aufzug: Beim schachtlosen Aufzug fährt die Kabine vereinfacht gesagt entlang eines Schienensystems, das an der Außenmauer angebracht werden kann. Dieses System ist sehr platzsparend und optisch dezenter als ein Aufzugsschacht.
Glasaufzug: Ein Glasaufzug ist optisch ansprechend und kann individuell gestaltet werden, beispielsweise auch in abgerundeter Ausführung statt eckig. Viele Menschen empfinden das Design eines Glasaufzuges besonders gut und fühlen sich in einem solchen Aufzug weniger klaustrophobisch.
Speziell bei älteren Gebäuden ist es unbedingt nötig, zuerst die Bausubstanz zu prüfen. Es ist zu klären, ob die Außenmauer stabil und tragfähig ist, sodass z.B. ein schachtloser Aufzug montiert werden kann. Auch die Statik des Gebäudes muss geprüft werden, wenn die Last eines Aufzugsschachtes auf das bestehende Gebäude übertragen wird. Sofern ein barrierefreies Wohnen in der bestehenden Immobilie nicht möglich ist, kann auch der Wechsel der Immobilie eine Option sein:
Generell müssen selbstverständlich lokale Bauvorschriften eingehalten werden. Eine Baugenehmigung ist nötig und die Bauordnung ist zu beachten. So muss z.B. trotz des Anbaus der ausreichende Abstand zum Nachbargrundstück weiterhin eingehalten werden.
Außenaufzug nachrüsten: Kosten im Überblick
Einen Außenaufzug nachrüsten kostet typischerweise 30.000 bis 50.000 Euro, wenn es sich um einen kompakten Aufzug für ein Einfamilienhaus handelt. Günstiger sind simple Hublifte, die jedoch nur geeignet sind, um die Höhe einiger Stufen zu überwinden, nicht jedoch als Fahrstuhl, der mehrere Etagen anfährt. Wesentlich teurer ist es, einen Aufzug für ein Mehrparteienhaus nachzurüsten. Ein solcher Fahrstuhl hat mehr Haltestellen als bei einem Einfamilienhaus und die Kabine wird größer ausgeführt. Hier bewegen sich die Kosten meist im sechsstelligen Bereich.
Wenn eine Bezahlung der Kosten aus Eigenmitteln oder Fördermittel nicht möglich ist, können auch eine Kapitalbeschaffung durch eine Immobilie im Eigentum oder eine Umschuldung einer bestehenden Finanzierung in Betracht gezogen werden:
Bedenken Sie neben den Kosten für die Nachrüstung des Aufzugs auch, dass möglicherweise der Innenbereich Ihres Hauses ebenfalls adaptiert werden muss (beispielsweise, damit der Fahrstuhl optimal erreichbar ist).
Zu beachten sind auch die laufenden Betriebskosten für den Aufzug. Bei einem nachgerüsteten Aufzug für ein Einfamilienhaus ist mit Stromkosten von ca. 200 – 500 Euro pro Jahr zu rechnen, abhängig davon, wie intensiv dieser genutzt wird. Hinzu kommen Kosten für Wartung und Reparaturen. Manche Hersteller werben mit geringen Wartungskosten von unter 500 Euro pro Jahr. Häufig dürften die Wartungskosten jedoch bei ca. 1.500 Euro liegen, auch abhängig davon, wo intensiv der Aufzug genutzt wird.
Genehmigungen und rechtliche Vorgaben in Österreich
Wenn Sie in Österreich außen am Haus einen Aufzug nachrüsten möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Diese wird von der zuständigen Behörde, das ist die Gemeinde bzw. das Magistrat, erteilt. Zuvor müssen jedoch Pläne vorgelegt werden, die ein Aufzugprüfer unter die Lupe nimmt. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt dann auch eine Abnahme durch denAufzugsprüfer, bevor die Inbetriebnahme angezeigt werden kann. In Wien ist für diesen Ablauf die MA 37 zuständig.
Eine Baugenehmigung setzt eine entsprechende Einreichplanung voraus. Diese Planung wird durch einen Fachmann erstellt, der auch Brandschutz und Statik beachtet. Bei einem denkmalgeschützten Haus sollte, bevor überhaupt Zeit in die Planung investiert wird, ein Gespräch mit dem Denkmalamt geführt werden, um abzuklären, ob ein solcher beispielsweise altersgerechter Umbau überhaupt genehmigungsfähig wäre.
Die bürokratischen Wege sind nicht zu unterschätzen, denn Baugenehmigungen nehmen immer Wochen, manchmal auch Monate, in Anspruch. Planen Sie daher jedenfalls ausreichend Zeit ein, bis der Aufzug tatsächlich nachgerüstet werden kann.
Staatliche Zuschüsse erleichtern die Finanzierung für den barrierefreien Außenlift.
Förderungen und Zuschüsse in Österreich
Für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges gibt es in Österreich verschiedene Förderungen, sowohl für Mehrparteienhäuser als auch für Einfamilienhäuser.Die Stadt Wien bietet beispielsweise eine Förderung, wenn ein Fahrstuhl in einem Zinshaus nachgerüstet wird, sofern das Gebäude grundsätzlich in gutem Erhaltungszustand ist.
Für Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus barrierefrei gestalten möchten, sind Förderungen auf jeweiliger Landesebene entscheidend. Diese beziehen sich nicht explizit auf außen nachgerüstete Aufzüge, sondern generell auf die Herstellung eines barrierefreien, altersgerechten Gebäudezustand.
Die Steiermark fördert beispielsweise bis zu 30 Prozent der Kosten, das Land Tirol fördert bis zu 65 Prozent der Mehrkosten für behindertengerechte Umbauten und das Land Salzburg stellt eine Förderung zur Verfügung, bei der jedoch ganz bestimmte Kriterien erfüllt werden müssen (z.B.: Förderung eines nachträglichen Aufzugs erst ab drei Etagen).
Wenn Sie überlegen, einen Lift außen am Haus nachrüsten zu lassen, hinterfragen Sie die Fördermöglichkeiten vorab bei Herstellern und der jeweils zuständigen Stelle des Landes. So können Sie vorab sichergehen, ob Ihr Vorhaben prinzipiell förderbar ist oder die Kriterien nicht erfüllt sind.
Wertsteigerung der Immobilie: Verbesserte Nutzbarkeit führt meist auch zur Aufwertung der Liegenschaft. Die barrierefreie Gestaltung erhöht den Immobilienwert.
Zukunftssicherheit: Auch wer noch jung ist, kann einen Außenlift anbauen lassen. So ist die Immobilie auch in ferner Zukunft, sei es im hohen Alter oder nach einer Verletzung, weiterhin gut nutzbar.
Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Außenlift bei einem Einfamilienhaus sprechen. Einerseits die rein praktischen Aspekte, andererseits auch die Aufwertung der Liegenschaft. Wenn Sie überlegen, einen Lift außen am Haus nachrüsten zu lassen, hinterfragen Sie die Fördermöglichkeiten vorab bei Herstellern und der jeweils zuständigen Stelle des Landes. So können Sie vorab sichergehen, ob Ihr Vorhaben prinzipiell förderbar ist oder die Kriterien nicht erfüllt sind.
Alternativen zum Außenaufzug
Es kann vorkommen, dass es nicht möglich ist, einen Außenaufzug an einem Gebäude anzubauen. Er braucht zwar wenig Platz, aber wenn beispielsweise der Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden kann, ist ein Außenaufzug nicht umsetzbar. Die meistgenutzte Alternative ist ein Treppenlift im Haus. Dieser ist eine Sitzgelegenheit, die elektrisch betrieben, entlang der bestehenden Innentreppe, fährt. Der Nachteil ist, dass es sich dabei einfach um einen Sitz handelt. Der Treppenlift ist also nicht mit einem Rollstuhl verwendbar.
Eine weitere Alternative ist ein Innenaufzug, also ein Lift, der im Hausinneren eingebaut wird. Die Schwierigkeit dabei ist, dass häufig nicht ausreichend Platz vorhanden ist und umfangreiche Umbaumaßnahmen nötig sind, um dieses Vorhaben realisieren zu können. Dadurch fallen die Kosten für einen innenliegenden Aufzug üblicherweise höher aus.
Bei Außenaufzügen sind baurechtliche Abstände zum Nachbargrundstück zu beachten.
Außenaufzug nachrüsten: Ablauf & Tipps für die Planung
Sie möchten Ihr Haus barrierefrei gestalten und einen Aufzug außen am Haus nachrüsten? Dann sind folgende Schritte empfehlenswert:
Platzbedarf: Überlegen Sie, wo der Aufzug angebracht werden könnte, wie groß der Lift sein soll und ob ausreichend Fläche vorhanden ist.
Angebotseinholung: Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Fachbetrieben. Im Zuge dessen werden Ihnen die Experten eine Einschätzung geben, ob der Anbau bei Ihrem Haus machbar ist.
Kontakt mit Behörden: Fragen Sie frühzeitig bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat an, ob die Nachrüstung des Aufzugs genehmigungsfähig ist. Klären Sie außerdem ab, welche Anforderungen der Aufzug erfüllen muss und wie schnell ein Einreichplan genehmigt werden kann.
Förderungen und Finanzierung: Prüfen Sie, ob Sie eine Förderung nutzen können, um die Kosten zu finanzieren. Zusätzlich kann ein Konsumkredit aufgenommen werden, um die Kosten zu decken. Achtung: Förderanträge müssen normalerweise vorab gestellt werden.
Beauftragung und Abwicklung: Schlussendlich entscheiden Sie sich für ein Angebot, die Arbeiten werden ausgeführt und die Förderabwicklung erfolgt. Bedenken Sie, dass die Inbetriebnahme des Aufzugs der Behörde vorab angezeigt werden muss.
Insgesamt ist der Ablauf, einen Aufzug am Haus außen nachzurüsten, gut zu bewältigen. Fachbetriebe beraten Sie und kümmern sich auch um die Einreichung sowie Fördermittelbeschaffung.
Häufige Fragen zu Aufzug außen am Haus nachrüsten (FAQ)
Die Kosten für einen Außenaufzug bei einem Einfamilienhaus betragen meist zwischen 30.000 und 50.000 Euro. Die genauen Kosten sind von der Art des Aufzugs, der Komplexität des Vorhabens und vor allem der Anzahl der Haltepunkte des Aufzugs abhängig.
Es ist jedenfalls eine Baugenehmigung in Österreich nötig. Für diese muss zuvor eine Einreichplanung erstellt werden und die Planung muss durch einen Aufzugprüfer abgesegnet werden, welcher auch die Abnahme der fertigen Anlage übernimmt. Vor Betriebsbeginn muss die Inbetriebnahme angezeigt werden.
In Österreich können Außenaufzüge teilweise gefördert werden. Es kommt im Detail auf das Vorhaben an (z.B. Anzahl der Etagen des Gebäudes). Teils handelt es sich um allgemeine Förderungen zum barrierefreien oder behindertengerechten Umbau von Wohnraum.
Ein Außenaufzug bei einem Einfamilienhaus erhöht den Wert der Immobilie, verbessert die Lebensqualität und die Nutzbarkeit der Liegenschaft, auch wenn die Bewohner bereits hohes Alter erreicht haben. Ein Außenlift ist somit zwar ein gewisser Luxus, doch er bringt wesentliche Vorteile mit sich.
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Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien
Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.
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