Ob bei der Vermietung oder Bewertung einer Wohnung: Der Zustand und die Ausstattung der Wohnung spielen eine zentrale Rolle. Besonders bei Altbauwohnungen in Österreich entscheidet die Ausstattungskategorie darüber, wie viel Miete gesetzlich verlangt werden darf. Hier erfahren Sie, was die Kategorien A bis D bedeuten, wie sich die Merkmale auf die Miethöhe auswirken und worauf Sie achten sollten.
Kategorie-Wohnungen mit alten Mietverträgen
Das Kategoriewohnungs-System gilt für uralte Mietverträge und ist in Österreich ein Auslaufmodell. Der sogenannte Kategoriemietzins gilt für Hauptmietverträge, die zwischen dem 1. Jänner 1982 und dem 28. Februar 1994 abgeschlossen wurden, sofern die Wohnung dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt. Die Wohnung muss in einem Gebäude liegen, das auf Grund einer vor dem 9. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.
Wohnung Kategorie A: Beste Ausstattung und höchster Kategoriebetrag
Eine Wohnung der Kategorie A verfügt über die beste Ausstattung. Sie muss sich in einem brauchbaren Zustand befinden, über mindestens 30 m² verfügen und folgende Merkmale aufweisen:
- Zimmer, Vorraum, Küche oder Kochnische (mit Spüle und Kochgelegenheit)
- Badezimmer oder Badenische mit Entlüftung ins Freie
- WC im Wohnungsinneren
- Zentralheizung, Etagenheizung oder gleichwertige stationäre Heizung
- Warmwasseraufbereitung
Fällt ein Merkmal, z. B. eine Dusche, aus, kann dies durch ein hochwertiges Ausstattungsmerkmal ersetzt werden – allerdings nicht die Badegelegenheit. Der Mietzins für eine Kategorie A-Wohnung liegt aktuell bei rund 2,91 €/m².
Wohnung Kategorie B: Gute Grundausstattung, aber ohne Heizungspflicht
Kategorie B-Wohnungen müssen sich ebenfalls in brauchbarem Zustand befinden. Folgende Merkmale sind erforderlich:
- Zimmer, Vorraum, Küche oder Kochnische
- Badezimmer oder Badenische (zeitgemäß)
- WC im Wohnungsinneren
Im Unterschied zu Kategorie A ist keine Zentralheizung erforderlich. Der derzeit zulässige Kategoriebetrag liegt bei etwa 2,19 €/m².
Wohnung Kategorie C: Minimalausstattung mit Bad und WC
Wohnungen der Kategorie C verfügen über die grundlegende Infrastruktur:
- brauchbarer Zustand
- Wasseranschluss (z. B. Spüle)
- WC im Wohnungsinneren
Weitere Merkmale wie Bad oder Heizung sind nicht erforderlich. Der Kategoriebetrag liegt bei rund 1,46 €/m².
Wohnung Kategorie D: Unvollständige oder mangelhafte Ausstattung
Die einfachste Kategorie ist D. Hier fehlt entweder der Wasseranschluss oder das WC im Inneren der Wohnung – oder eines dieser Merkmale ist unbrauchbar. Die Kategorie D eignet sich häufig nicht für den dauerhaften Wohnbedarf, sondern eher als Lager, Atelier oder ähnliches. Die zulässige Miete liegt bei nur 0,73 €/m².
Tipp: Sie möchten wissen, wie viel Ihre Wohnung aktuell wert ist – basierend auf Zustand, Lage und Ausstattung?
Tipp: Wenn Sie über den Kauf einer Wohnung nachdenken, können Sie hier direkt berechnen, welche monatliche Belastung auf Sie zukäme.
Was in Zukunft wichtig wird
Gerade bei Altbauten ist zu erwarten, dass durch laufende Sanierungen viele Wohnungen in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Mieter sollten darauf achten, ob diese Verbesserungen vom Vermieter vorgenommen wurden, denn nur dann kann sich der zulässige Mietzins erhöhen. Für Vermieter wiederum lohnt es sich, gezielt in jene Ausstattungsmerkmale zu investieren, die zu einer Höherstufung führen.
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