Einlagensicherung in Österreich:
Wie sicher sind Ihre Spareinlagen?
Autor: Ing. Gerhard Veichtlbauer
Kategorie: Recht
Datum:
17.08.2026
Stellen Sie sich vor, Sie sparen regelmäßig und überweisen jeden Monat einen Betrag auf Ihr Sparkonto bei der Bank. Doch was geschieht, wenn Ihre Bank insolvent wird? In einem solchen Fall greift die Einlagensicherung. Ihre Spareinlage ist bis zu einem bestimmten Betrag geschützt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Einlagensicherung in Österreich funktioniert, für wen sie gilt, in welcher Höhe Einlagen abgesichert sind und wie das Sicherungssystem insgesamt aufgebaut ist.
Einlagensicherung: Was ist das überhaupt und wie funktioniert sie?
Die Einlagensicherung ist ein Schutz für Anleger und Sparer. Sie garantiert, dass die Spareinlagen bei einer Bank auch im Konkursfall ausgezahlt werden – zumindest bis zu einer gewissen Höhe. In Österreich bzw. EU-weit sind erstattungsfähige Einlagen grundsätzlich bis 100.000 Euro pro berechtigtem Einleger und Kreditinstitut geschützt.
Um das zu gewährleisten, schließen sich Banken und Bausparkassen zu Sicherungseinrichtungen zusammen. Die drei Sicherungseinrichtungen verfügen jeweils über einen eigenen Einlagensicherungsfonds, der durch Beiträge ihrer Mitgliedsinstitute finanziert wird. Sollte eine der beteiligten Banken nun in Konkurs gehen, dann werden aus dem betreffenden Topf die Sparer ausgezahlt.
Das Wichtigste im Überblick
Die Einlagensicherung garantiert Ihnen, dass Sie auch im Konkursfall einen Teil Ihrer Spareinlagen von der Bank zurückbekommen.
Gesichert sind grundsätzlich Einlagen natürlicher Personen sowie vieler Unternehmen und anderer juristischer Personen bei österreichisch konzessionierten Kreditinstituten.
Die gesetzlichen Vorgaben in Österreich sehen vor, dass die Banken sich zu Sicherungseinrichtungen zusammenschließen und eine Sicherung von 100.000 Euro pro Person und pro Bank garantieren müssen.
In bestimmten Fällen sind Einlagen für einen begrenzten Zeitraum bis insgesamt 500.000 Euro geschützt, etwa Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie.
Seit einigen Jahren wird eine EU-weite gemeinsame Sicherung der Einlagen diskutiert, aber nicht alle Mitgliedstaaten befürworten dies.
Die Einlagensicherung gilt grundsätzlich pro Person und Kreditinstitut. Einlagen bei verschiedenen Kreditinstituten können daher jeweils bis zur gesetzlichen Höchstgrenze gesichert sein.
Wertpapiere wie Aktien und Anleihen fallen nicht unter die Einlagensicherung; für bestimmte Fälle, in denen ein Kreditinstitut Wertpapiere nicht herausgeben oder übertragen kann, besteht eine Anlegerentschädigung.
Die häufigsten Fragen zur Einlagensicherung: Höhe, Konto-Arten, Banken
Was bedeutet die Einlagensicherung nun ganz praktisch für mich als Bankkunde? Sehen wir uns einige Rahmenbedingungen etwas näher an: zum Beispiel wessen Einlagen gesichert sind, unter welchen Umständen eine höhere Obergrenze wirksam wird oder bei welchen Banken die Sicherung gilt.
Grundsätzlich für alle Bankkunden mit einem entsprechenden Konto bei einer österreichischen Bank, egal, ob es sich um natürliche oder juristische Personen (etwa GmbH, WEG, OG, KG etc.) handelt. Die Sicherung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Kunden.
Auch die Einlagen von Nicht-Österreichern sind nach den Richtlinien der österreichischen Einlagensicherung geschützt, sofern sie das Konto bei einer österreichischen Bank haben.
Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich umfasst alle Guthaben auf folgenden Konten:
Sparkonten und Sparbücher (z. B. Festgelder)
Zahlungsverkehrskonten (Gehalts-, Pensions- und sonstige Girokonten)
Anleihen oder Aktiendepots sind grundsätzlich nicht von der Einlagensicherung abgedeckt. Denn für Wertpapierdepots ist im Konkursfall die sogenannte Anlegerentschädigung zuständig.
Insgesamt sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und pro Kreditinstitut gesichert. Das bedeutet also:
Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer zweiten Person besitzen, dann sind dort die Einlagen bis zu einer Höhe von 2 x 100.000 Euro gesichert.
Besitzen Sie mehrere Konten oder Sparbücher bei demselben Kreditinstitut, dann gilt die Sicherung insgesamt für alle Konten nur bis zum Betrag von 100.000 Euro. Das trifft auch zu, wenn die Konten bei verschiedenen Banken ein und derselben Kreditinstitutsgruppe angelegt sind (zum Beispiel Bank Austria und Schoellerbank).
Die 100.000 Euro gelten pro juristische oder natürliche Person. Sonderfall Treuhand- / WEG-Konten: Bei Konten, die für Dritte geführt werden (wie Treuhandkonten oder Konten einer Wohnungseigentümergemeinschaft), gilt die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro anteilig für jeden einzelnen dahinterstehenden Begünstigten bzw. Eigentümer.
In einigen besonderen Fällen sind Einlagen bis zu einer Höchstgrenze von 500.000 Euro gesichert – etwa, wenn das Geld aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt. Diese höhere Sicherung ist dann aber nur 12 Monate gültig.
Grundsätzlich gilt die Einlagensicherung für alle Banken: Das österreichische Gesetz schreibt vor, dass alle Kreditinstitute bzw. Banken einer „Sicherungseinrichtung“ angehören müssen.
Das bedeutet, egal, ob Sie bei Ihr Konto bei Raiffeisen, Erste Bank und Sparkasse, Bank Austria oder einer anderen Bank haben: Die Einlagensicherung für Banken greift immer. Die einzelnen Banken sind außerdem verpflichtet, Ihnen Informationen über die Sicherung der Einlagen zur Verfügung zu stellen.
Falls es sich um die Zweigstelle einer ausländischen Bank handelt, richten sich die gesetzlichen Vorgaben nach denen des jeweiligen Landes. Die Regelung, dass Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro geschützt sein müssen, gilt aber EU-weit.
Die Sicherung schützt Sie immer dann, wenn die Bank Ihnen Ihr Guthaben nicht mehr ausbezahlen kann. Die Gründe können sein:
Es wurde ein Konkurs über die Bank eröffnet.
Die Geschäftsaufsicht wurde über die Bank verhängt.
Eine Zahlungseinstellung wurde behördlich verfügt.
Die Bank kann fällige Einlagen generell nicht mehr zurückbezahlen.
Das bedeutet nichts anderes, als dass Spareinlagen (bis zur Höchstgrenze von 100.000 Euro) auf diesem Konto sicher sind – auch wenn die Bank in Konkurs geht.
In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag stellen, sondern sollten die Zahlung automatisch bekommen. Innerhalb von 7 Arbeitstagen wird Ihnen das Geld auf ein anderes Konto Ihrer Wahl überwiesen. Diese Frist gilt seit dem 1. Januar 2024.
Wenn Sie ein Konto bei der Zweigstelle einer ausländischen Bank haben, dann können Sie sich nicht auf die österreichische Einlagensicherung verlassen. In dem Fall sind nämlich die Gesetze des jeweiligen Landes zuständig. Bei einer deutschen Bank müssten Sie sich also dementsprechend über die deutsche Sicherung der Einlagen informieren.
Ja, auch Einlagen in Fremdwährungen sind gesichert – sofern Sie auf dem Konto einer österreichischen Bank liegen.
Prinzipiell werden Ihnen die gesicherten Einlagen innerhalb von 7 Arbeitstagen (seit 1.1.2024, davor waren es noch 20 Tage) ausgezahlt – ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass es nicht mehr als 100.000 Euro sind.
Sollten die gedeckten Einlagen mehr als 100.000 Euro betragen (siehe nächste Frage), dann gelten andere Regeln. In diesem Fall müssen Sie selbst den Antrag stellen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzung für die höhere Sicherungssumme erfüllen.
In einigen Spezialfällen sind die Einlagen für eine bestimmte Zeit bis zur Höhe von 500.000 Euro gedeckt.
Nämlich dann, wenn Ihre Einlage ...
… aus dem Verkauf von privat genutzten Immobilien stammt.
… im Zusammenhang mit bestimmten Lebensereignissen steht (z. B. Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Invalidität).
… aus einer Versicherungszahlung oder Schmerzensgeldzahlung für erlittene Körperverletzung stammt.
… eine Ausgleichszahlung für zu Unrecht erfolgte strafrechtliche Verurteilung ist.
In solchen Fällen sind Ihre Einlagen für 12 Monate nach der Einzahlung des Betrags bis zu einer Höhe von 500.000 Euro abgesichert. Wichtig: Im Sicherungsfall wird die Summe über 100.000 Euro nicht automatisch ausgezahlt – Sie müssen der Sicherungseinrichtung den entsprechenden Nachweis (z. B. Kaufvertrag, Notariatsakt, Gerichtsurteil) vorlegen.
Nein. Wertpapiere (Aktien, Fonds, Anleihen) gehören Ihnen und sind als Sondervermögen bei einer Bankpleite voll geschützt – sie werden einfach auf eine andere Bank übertragen. Die Anlegerentschädigung sichert Sie nur ab, wenn die Bank Wertpapiere nicht herausgeben kann. In diesem Fall sind Forderungen für Privatpersonen bis maximal 20.000 Euro geschützt.
Nein, denn Ihr Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, die Einlagensicherung zu gewähren und einer entsprechenden Sicherungseinrichtung anzugehören.
Beispiele für die Höhe der Sicherung
Herr A. besitzt ein Sparkonto mit Einlagen in Höhe von 120.000 Euro bei der Musterbank. Sollte die Musterbank zahlungsunfähig werden, dann sind davon 100.000 Euro gesichert und werden ausbezahlt.
Frau und Herr B. verkaufen ihre privat genutzte Eigentumswohnung und überweisen den Verkaufserlös von 350.000 Euro auf ein gemeinsames Festgeldkonto. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die gesamte Summe zeitlich begrenzt geschützt sein. Danach sind es nur mehr 200.000 Euro (pro Person 100.000 Euro).
Frau C. hat zwei Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten, wo sie jeweils 60.000 Euro eingezahlt hat. Die gesamte Summe von 120.000 Euro fällt unter die Einlagensicherung (pro Bank gilt separat die Höchstsumme von 100.000 Euro).
Informationspflichten der Bank über die Einlagensicherung
Die Bank muss ihre Einleger über die Einlagensicherung informieren und angeben, welchem Einlagensicherungssystem sie angehört.
Das heißt: Wenn Sie ein Konto eröffnen, bekommen Sie von der Bank einen Informationsbogen ausgehändigt, in dem alle wichtigen Punkte zur Einlagensicherung erklärt werden.
Zusätzlich muss die Bank auf der Website sowie durch Aushang im Kassensaal informieren.
Die Bank ist dazu verpflichtet, Einleger über die Einlagensicherung zu informieren.
Die Sicherung von Wertpapieren
Wertpapiere auf einem Kundendepot fallen grundsätzlich nicht unter die Einlagensicherung, da sie im Eigentum des Kunden bleiben. Kann die Bank verwahrte Wertpapiere jedoch nicht ausfolgen oder auf ein anderes Depot übertragen, können Ersatzansprüche im Rahmen der Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro geschützt sein. Guthaben auf Wertpapier-Verrechnungskonten fallen dagegen unter die Einlagensicherung bis 100.000 Euro.
Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich?
Im Grunde genommen gehören zur Einlagensicherung alle Maßnahmen, die dazu dienen, das Sparvermögen der Kunden zu sichern. Einige davon sind freiwilliger Natur, zu anderen sind die Banken jedoch per Gesetz verpflichtet. Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich ist seit 2015 in einem Bundesgesetz geregelt (dem sogenannten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz). Hier ist grundsätzlich eine Sicherung erstattungsfähiger Einlagen samt Zinsen bis zur Höhe von 100.000 Euro vorgesehen. Dazu muss sich jedes Kreditinstitut einer „Sicherungseinrichtung“ anschließen.
Diese Einrichtung besitzt einen Sicherungsfonds. Die Mitgliedsinstitute leisten Beiträge, deren Höhe sich insbesondere nach ihren gedeckten Einlagen und ihrem Risikoprofil richtet.
Im Fall der Fälle kann dieser Fonds dann herangezogen werden, um die Kunden einer Mitglieds-Bank zu entschädigen. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigt die Sicherungseinrichtungen, während die Österreichische Nationalbank (OeNB) deren Leistungsfähigkeit analysiert und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft und auch Vor-Ort-Prüfungen durchführt.
In Österreich gibt es derzeit drei Sicherungseinrichtungen:
Übrigens: Für natürliche Personen gilt die reguläre Höchstgrenze von 100.000 Euro seit 1. Jänner 2010. Während der Finanzkrise waren ihre Einlagen vom vierten Quartal 2028 bis Ende 2009 vorübergehend betragsmäßig unbegrenzt gesichert.
Die Einlagensicherung ist eine wichtige Grundabsicherung ihrer Ersparnisse.
Gut zu wissen: Warum ist die Einlagensicherung so wichtig?
Natürlich ist es für jeden persönlich wichtig, seine Spareinlagen in relativer Sicherheit zu wissen. Die Sicherung der Einlagen hat aber auch gesamtgesellschaftlich eine bedeutende Rolle: Ohne diesen Schutz würde sich bei wirtschaftlichen Problemen einer Bank schnell Panik verbreiten.
Die Sparer hätten Angst um ihr Geld und würden auf die Bank stürmen, um ihre gesamten Einlagen abzuheben (der sogenannte „Bank Run“). Banken können aber nicht alle Sparer auf einmal auszahlen, weil sie deren Geld ja anderweitig in Form von Krediten verliehen haben. Die Folge: Die Bank geht nun erst recht in Konkurs.
Die Einlagensicherung schützt gedeckte Einlagen innerhalb der gesetzlichen Grenzen und trägt dazu bei, Bank Runs zu verhindern und die Finanzmarktstabilität zu stärken.
Einlagensicherung im internationalen Vergleich
Nicht nur in Österreich, auch in vielen anderen Ländern existiert eine staatlich vorgegebene Einlagensicherung. Außerdem versucht man seit einiger Zeit, die Sicherung der Einlagen innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen bzw. auf Europaebene zu regeln. Das gestaltet sich jedoch als schwierig.
Wie hoch ist die Sicherung in anderen Ländern?
In den meisten Ländern gibt es vergleichbare gesetzliche Vorgaben zur Sicherung der Spareinlagen. Die maximale Höhe der gesicherten Einlagen ist jedoch recht unterschiedlich. Einige Beispiele zum Vergleich:
Land
Höhe der gesicherten Einlagen pro Person (Stand: 17.08.2026)
alle EU-Staaten
100.000 Euro bzw. Entsprechung in der nationalen Währung
USA
250.000 USD (umgerechnet ca. 215.400 Euro)
Schweiz
100.000 CHF (umgerechnet ca. 106.600 Euro)
Norwegen
2.000.000 NOK (umgerechnet ca. 183.000 Euro)
Türkei
1.200.000 TL (umgerechnet ca. 21.600 Euro)
Südkorea
100.000.000 Won (umgerechnet ca. 61.000 Euro)
Brasilien
250.000 BRL (umgerechnet ca. 41.300 Euro)
Der umstrittene Weg zu einer europäischen Einlagensicherung
Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung (EDIS) ist weiterhin nicht beschlossen. Der Schutz erfolgt über nationale Sicherungssysteme. Die EU hat die bestehenden Regeln jedoch 2026 mit der Richtlinie (EU) 2026/804 reformiert. Die neuen Vorgaben sind überwiegend bis 2028 in nationales Recht umzusetzen. Die reguläre Sicherungsgrenze bleibt bei 100.000 Euro.
Von Seiten der EU gibt es Bestrebungen, eine europäische Einlagensicherung einzuführen.
Den jeweils aktuellen Stand zur möglichen Einführung einer übergreifenden europäischen Einlagensicherung finden Sie auf dieser Webseite Bankenunion.
Einlagensicherung in Österreich: Schutz für Bankkunden im Konkursfall
Die Einlagensicherung schützt erstattungsfähige Bankeinlagen im Sicherungsfall grundsätzlich bis 100.000 Euro pro berechtigtem Einleger und Kreditinstitut. In bestimmten Sonderfällen kann der Schutz bis 500.000 Euro betragen. Auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene ist es wichtig, dass Bankkunden diese Sicherheit haben: So verhindert man im Fall einer Bankenkrise, dass alle auf die Bank stürmen und ihr Geld abheben wollen. Ob in Zukunft eine einheitliche europäische Einlagensicherung kommt, bleibt noch abzuwarten.
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Über den Autor: Ing. Gerhard Veichtlbauer
Position: Leiter Corporate Finance & designierter Geschäftsführer
Meine Finanz- und Beratungskompetenz basiert auf 14 Jahren Erfahrung im Bankensektor, in denen ich unter anderem als Vertriebsleiter, Prokurist und Bankstellenleiter tätig war. Seit 2020 bin ich als ungebundener Kreditvermittler bei Infina aktiv und durfte innerhalb von drei Jahren den zweitgrößten Infina-Standort Österreichs aufbauen. Ergänzend zu meiner erfolgreich abgelegten Befähigungsprüfung zum Unternehmensberater engagiere ich mich in der Wirtschaftskammer Salzburg im Ausschuss der Finanzdienstleister. Seit 1. Jänner 2025 leite ich den Bereich Corporate Finance bei Infina und entwickle als designierter Geschäftsführer maßgeschneiderte Finanzierungs- und Beratungslösungen für unsere Kunden.
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