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Bestellerprinzip in Österreich: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

Seit 1. Juli 2023 bringt das neue Bestellerprinzip für Mietwohnungen in Österreich eine entscheidende Veränderung: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Erfahren Sie hier alles über die neue Regelung, ihre Auswirkungen und worauf Sie achten sollten. Das betrifft vor allem Vermieter, die nun stärker in der Pflicht stehen als bisher.

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Bestellerprinzip: Das Wichtigste im Überblick

  • Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen in Österreich.
  • Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt die Provision – meist die Vermieter.
  • Für Geschäftsflächen und Kaufverträge gilt das Bestellerprinzip nicht.
  • Mieter zahlen nur, wenn sie selbst einen ausdrücklichen Suchauftrag erteilen.
  • Umgehungsversuche sind unzulässig und werden streng kontrolliert.
  • Verstöße können zu hohen Strafen und zum Verlust der Gewerbeberechtigung führen.

Was bedeutet das Bestellerprinzip Immobilien?

Das Bestellerprinzip bedeutet: Derjenige, der einen Makler beauftragt, muss auch für deren Leistungen bezahlen. Üblich beauftragen Vermieter den Makler, um ihre Wohnungen zu vermitteln. Entsprechend sind sie es, die die Provision zu bezahlen haben. Vor Juli 2023 mussten oft Mieter Provision zahlen, obwohl sie den Makler gar nicht beauftragt hatten. Seither entfällt diese Praxis. An der Höhe der Provision für Mieter und Vermieter ändert sich durch das Bestellerprinzip nichts. Sie hängt von Befristung und Besteller (Mieter oder Vermieter) ab.

Maklerprovision für Mieter:

  • Bei unbefristetem Mietvertrag oder befristetem Mietvertrag von mindestens 3 Jahren darf die Provision maximal 2 Bruttomonatsmieten plus USt betragen.
  • Bei befristetem Mietvertrag von unter 3 Jahren darf der Betrag maximal 1 Bruttomonatsmiete plus USt sein.

Maklerprovision für Vermieter:

  • Bei unbefristetem Mietvertrag oder befristetem Mietvertrag von mindestens 3 Jahren darf die Provision maximal 3 Bruttomonatsmieten plus USt betragen.
  • Bei befristetem Mietvertrag von unter 3 Jahren darf der Betrag maximal 3 Bruttomonatsmieten plus USt sein.

Wichtig: Seit 1. Juli 2023 dürfen Makler bei Vermietung nicht mehr als Doppelmakler agieren.

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Für welche Mietverträge gilt das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip Immobilien gilt:

  • Für alle Mietverträge über Wohnraum (keine Geschäftsflächen)
  • Für alle neuen Mietverträge ab 1. Juli 2023
  • Auch für befristete Mietverträge

Nicht betroffen sind:

  • Mietverträge über Büros, Lager oder Geschäftsräume
  • Immobilienkaufverträge (hier gelten eigene Provisionsregeln)

Wann zahlt der Vermieter die Maklerprovision?

  • Der Vermieter beauftragt aktiv eine Maklerin oder einen Makler mit der Vermittlung der Wohnung.
  • Der Makler vermittelt den Mietvertrag im Auftrag des Vermieters.
  • Der Vermieter schuldet die Maklerprovision, unabhängig davon, ob der Mieter eine Anfrage stellt oder nicht.

Wann zahlt der Mieter die Maklerprovision?

  • Nur wenn der Mieter den Makler als ersten Auftraggeber mit der Wohnungssuche beauftragt hat.
  • Der Makler muss dem Mieter eine Wohnung auf Grundlage seines Erstauftrags vermitteln.
  • Ohne einen auf den Mieter zurückgehenden Auftrag (Erstauftrag) entfällt jede Provisionspflicht für den Mieter.

Rechtliche Absicherung und Kontrolle

Das Gesetz enthält ausdrückliche Schutzbestimmungen. Dazu gehört das ausdrückliche Verbot von Umgehungsgeschäften und die Verpflichtung, Wohnungssuchende vor versteckten Kosten zu schützen

Verstöße gegen das Bestellerprinzip werden mit hohen Strafen von bis zu 3.600 Euro geahndet. Die Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate können bei Anzeigen Ermittlungen aufnehmen und Geldstrafen verhängen.


Auswirkungen auf Maklerpraxis

Die Einführung des Bestellerprinzips hatte tiefgreifende Veränderungen für Immobilienmakler zur Folge. Die Konzentration muss stärker auf die professionelle Betreuung der Vermieter gelegt werden. Maklerunternehmen sind angehalten, ihre Dienstleistungen umfassender und transparenter zu gestalten. Dazu gehören etwa die Optimierung von Objektaufbereitungen, die Durchführung von Bonitätsprüfungen bei Mietern sowie eine fundierte Mietpreisberatung. Die Vermittlung wird professioneller und serviceorientierter. 

Zudem werden Makler vermehrt Wert auf eine intensive Kundenpflege bei Vermietern legen, da diese künftig die Hauptauftraggeber sind. Auch die Bereitschaft zur Übernahme von Kosten durch Vermieter dürfte sich langfristig auf die Qualität der Inserate und die Serviceangebote der Makler positiv auswirken.


Erfahrungen aus Deutschland

In Deutschland wurde das Bestellerprinzip bereits 2015 erfolgreich eingeführt. Die Erfahrungen zeigen, dass der Wohnungsmarkt dadurch transparenter und fairer geworden ist. Wohnungssuchende wurden finanziell deutlich entlastet, da sie nicht mehr überhöhte Maklerprovisionen zahlen mussten. Immobilienmakler mussten ihre Geschäftsmodelle anpassen und spezialisierten sich verstärkt auf hochwertige Vermietungsdienstleistungen für Vermieter. 

Auch die Rechtsprechung bestätigte die Verfassungskonformität des Bestellerprinzips. Die Marktteilnehmer haben sich an die neuen Regeln angepasst, und trotz anfänglicher Umstellungsschwierigkeiten hat sich der Wohnungsmarkt in Deutschland als stabil erwiesen.


Was in Zukunft wichtig wird

Mit der Einführung des Bestellerprinzips wurde in Österreich eine stärkere Kontrolle durch die zuständigen Behörden erwartet. Besonders Augenmerk wurde auf die Verhinderung von Umgehungskonstruktionen gelegt werden. Es gibt weiterhin Diskussionen, ob das Prinzip auch auf andere Immobiliengeschäfte, wie den Kaufbereich, ausgeweitet werden soll. Makler müssen sich weiterhin auf einen verstärkten Wettbewerb und höhere Erwartungen der Vermieter an Servicequalität einstellen. Langfristig hat sich gezeigt, dass faire Vermittlungspraktiken, mehr Transparenz und eine bessere Dienstleistungsqualität für alle Beteiligten einen stabileren und gerechteren Mietmarkt schaffen.

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FAQs: Häufige Fragen zum Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Mietwohnungen – nicht für Geschäftsflächen oder Gewerbeobjekte.

Wenn Sie sich auf ein öffentliches Immobilieninserat melden, muss der Vermieter bzw. Auftraggeber die Maklerprovision übernehmen.

Nur wenn der Mieter den Makler mit einem ausdrücklichen und schriftlichen Suchauftrag beauftragt hat.

Bei Umgehungsversuchen drohen rechtliche Konsequenzen, hohe Strafen und die Möglichkeit zur Anfechtung sowie eine Meldung an die zuständigen Behörden.

Die Einhaltung wird durch Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate streng kontrolliert.

Bildquellen: lordn / Adobe Stock, Pawel / Adobe Stock
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Lorenz Sigl
Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien

Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.

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