Seit 1. Juli 2023 bringt das neue Bestellerprinzip für Mietwohnungen in Österreich eine entscheidende Veränderung: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Erfahren Sie hier alles über die neue Regelung, ihre Auswirkungen und worauf Sie achten sollten. Das betrifft vor allem Vermieter, die nun stärker in der Pflicht stehen als bisher.
Was bedeutet das Bestellerprinzip Immobilien?
Das Bestellerprinzip bedeutet: Derjenige, der einen Makler beauftragt, muss auch für deren Leistungen bezahlen. Üblich beauftragen Vermieter den Makler, um ihre Wohnungen zu vermitteln. Entsprechend sind sie es, die die Provision zu bezahlen haben.
Vor Juli 2023 mussten oft Mieter Provision zahlen, obwohl sie den Makler gar nicht beauftragt hatten. Diese Praxis entfällt nun.
Höhe der Maklerprovision für Mieter und Vermieter:
An der Höhe der Provision ändert sich durch das Bestellerprinzip nichts. Sie hängt von Befristung und Besteller (Mieter oder Vermieter) ab.
Maklerprovision für Mieter:
- Unbefristeter Mietvertrag oder befristeter Mietvertrag von mindestens 3 Jahren: maximal 2 Bruttomonatsmieten plus USt.
- Befristeter Mietvertrag von unter 3 Jahren: maximal 1 Bruttomonatsmiete plus USt.
Maklerprovision für Vermieter:
- Unbefristeter Mietvertrag oder befristeter Mietvertrag von mindestens 3 Jahren: maximal 3 Bruttomonatsmieten plus USt.
- Befristeter Mietvertrag von unter 3 Jahren: maximal 3 Bruttomonatsmeiten plus USt.
Seit 1. Juli 2023 dürfen Makler bei Vermietung nicht mehr als Doppelmakler agieren.
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Für welche Mietverträge gilt das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip Immobilien gilt:
- Für alle Mietverträge über Wohnraum (keine Geschäftsflächen)
- Für alle neuen Mietverträge ab 1. Juli 2023
- Auch für befristete Mietverträge
Nicht betroffen sind:
- Mietverträge über Büros, Lager oder Geschäftsräume
- Immobilienkaufverträge (hier gelten eigene Provisionsregeln)
Auswirkungen auf Maklerpraxis
Die Einführung des Bestellerprinzips hat tiefgreifende Veränderungen für Immobilienmakler zur Folge. Künftig wird die Konzentration stärker auf die professionelle Betreuung der Vermieter gelegt werden müssen. Maklerunternehmen sind angehalten, ihre Dienstleistungen umfassender und transparenter zu gestalten. Dazu gehören etwa die Optimierung von Objektaufbereitungen, die Durchführung von Bonitätsprüfungen bei Mietern sowie eine fundierte Mietpreisberatung. Die Vermittlung wird professioneller und serviceorientierter. Zudem werden Makler vermehrt Wert auf eine intensive Kundenpflege bei Vermietern legen, da diese künftig die Hauptauftraggeber sind. Auch die Bereitschaft zur Übernahme von Kosten durch Vermieter dürfte sich langfristig auf die Qualität der Inserate und die Serviceangebote der Makler positiv auswirken.
Erfahrungen aus Deutschland
In Deutschland wurde das Bestellerprinzip bereits 2015 erfolgreich eingeführt. Die Erfahrungen zeigen, dass der Wohnungsmarkt dadurch transparenter und fairer geworden ist. Wohnungssuchende wurden finanziell deutlich entlastet, da sie nicht mehr überhöhte Maklerprovisionen zahlen mussten. Immobilienmakler mussten ihre Geschäftsmodelle anpassen und spezialisierten sich verstärkt auf hochwertige Vermietungsdienstleistungen für Vermieter. Auch die Rechtsprechung bestätigte die Verfassungskonformität des Bestellerprinzips. Die Marktteilnehmer haben sich an die neuen Regeln angepasst, und trotz anfänglicher Umstellungsschwierigkeiten hat sich der Wohnungsmarkt in Deutschland als stabil erwiesen.
Was in Zukunft wichtig wird
Mit der Einführung des Bestellerprinzips wird in Österreich eine stärkere Kontrolle durch die zuständigen Behörden erwartet. Besonders Augenmerk wird auf die Verhinderung von Umgehungskonstruktionen gelegt werden. Es könnten zudem Diskussionen aufkommen, ob das Prinzip auch auf andere Immobiliengeschäfte, wie den Kaufbereich, ausgeweitet werden soll. Makler müssen sich weiterhin auf einen verstärkten Wettbewerb und höhere Erwartungen der Vermieter an Servicequalität einstellen. Langfristig wird sich zeigen, dass faire Vermittlungspraktiken, mehr Transparenz und eine bessere Dienstleistungsqualität für alle Beteiligten einen stabileren und gerechteren Mietmarkt schaffen werden.
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