Angenommen, Sie legen jeden Monat regelmäßig etwas Geld zur Seite und zahlen dieses auf ein Sparkonto bei der Bank ein. Was passiert nun, wenn die Bank in Konkurs gehen sollte? In diesem Fall greift die Einlagensicherung: Bis zu einer bestimmten Höhe ist Ihre Spareinlage dadurch gesichert. In diesem Beitrag lesen Sie die wichtigsten Informationen zur Einlagensicherung in Österreich: Für wen gilt sie? Wie hoch ist die Sicherung? Und wie funktioniert das Sicherungssystem ganz generell?
Einlagensicherung: Was ist das überhaupt und wie funktioniert sie?
Die Einlagensicherung ist ein Schutz für Anleger und Sparer. Sie garantiert, dass die Spareinlagen bei einer Bank auch im Konkursfall ausgezahlt werden – zumindest bis zu einer gewissen Höhe. In Österreich bzw. EU-weit sind das derzeit 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Sollte die Bank insolvent werden, bekommt man also seine Einlagen dort wieder zurück (maximal jedoch 100.000 Euro).
Um das zu gewährleisten, schließen sich Banken und Bausparkassen zu Sicherungseinrichtungen zusammen. Diese Einrichtungen haben einen gemeinsamen Fonds, in den die Mitglieder regelmäßig Beiträge einzahlen. Sollte eine der beteiligten Banken nun in Konkurs gehen, dann werden aus diesem Topf die Sparer ausgezahlt.
Die häufigsten Fragen zur Einlagensicherung: Höhe, Konto-Arten, Banken
Was bedeutet die Einlagensicherung nun ganz praktisch für mich als Bankkunde? Sehen wir uns einige Rahmenbedingungen etwas näher an: zum Beispiel wessen Einlagen gesichert sind, unter welchen Umständen eine höhere Obergrenze wirksam wird oder bei welchen Banken die Sicherung gilt.
Die Sicherung von Wertpapieren
Wer Wertpapiere wie Anleihen und Aktien besitzt, profitiert im Konkursfall der Bank ebenso von einer gewissen Sicherheit. Denn Wertpapier-Fonds sind laut Anlegerentschädigungsgesetz bei Eintritt des Sicherungsfalls bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gesichert. Der Sicherungsfall tritt ein, wenn das verwahrende Kreditinstitut die Wertpapiere nicht mehr wunschgemäß auf ein anderes Depot übertragen kann.
Übrigens: Konten, auf denen Erlöse von Wertpapieren liegen, sind im Rahmen der Einlagensicherung gesichert, also bis zu einer Höhe von 1000.000 Euro.
Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich?
Im Grunde genommen gehören zur Einlagensicherung alle Maßnahmen, die dazu dienen, das Sparvermögen der Kunden zu sichern. Einige davon sind freiwilliger Natur, zu anderen sind die Banken jedoch per Gesetz verpflichtet.
Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich ist seit 2015 in einem Bundesgesetz geregelt (dem sogenannten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz). Hier ist vorgeschrieben, dass Spareinlagen bis zur Höhe von 100.000 gesichert werden müssen. Dazu muss sich jedes Kreditinstitut einer „Sicherungseinrichtung“ anschließen.
Diese Einrichtung besitzt einen Sicherungsfonds, in den die Mitglieder regelmäßig einen festgelegten Prozentsatz der gedeckten Einlagen einzahlen. Im Fall der Fälle kann dieser Fonds dann herangezogen werden, um die Kunden einer Mitglieds-Bank zu entschädigen. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) sowie die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kontrollieren, ob die Banken und Sicherungseinrichtungen alle Vorgaben der gesetzlichen Einlagensicherung einhalten.
Seit 2019 gibt es in Österreich zwei Sicherungseinrichtungen:
Wenn Sie nachprüfen möchten, welcher Einrichtung Ihre Bank angehört, können Sie auf www.einlagensicherung.at eine Liste aller dort beteiligten österreichischen Banken aufrufen.
Übrigens: Die Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Person und Bank gilt seit 2010. Während der Finanzkrise, zwischen 2008 und 2009, wurde kurzzeitig sogar eine unbegrenzte Einlagensicherung beschlossen.
Einlagensicherung im internationalen Vergleich
Nicht nur in Österreich, auch in vielen anderen Ländern existiert eine staatlich vorgegebene Einlagensicherung. Außerdem versucht man seit einiger Zeit, die Sicherung der Einlagen innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen bzw. auf Europaebene zu regeln. Das gestaltet sich jedoch als schwierig.
Wie hoch ist die Sicherung in anderen Ländern?
In den meisten Ländern gibt es vergleichbare gesetzliche Vorgaben zur Sicherung der Spareinlagen. Die maximale Höhe der gesicherten Einlagen ist jedoch recht unterschiedlich. Einige Beispiele zum Vergleich:
Land | Höhe der gesicherten Einlagen pro Person |
---|
alle EU-Staaten | 100.000 Euro bzw. Entsprechung in der nationalen Währung |
USA | 250.000 USD (umgerechnet ca. 247.000 Euro) |
Schweiz | 100.000 CHF (umgerechnet ca. 100.000 Euro) |
Norwegen | 2.000.000 NOK (umgerechnet ca. 193.300 Euro) |
Türkei | 100.000 TL (umgerechnet ca. 5.700 Euro) |
Südkorea | 50.000.000 Won (umgerechnet ca. 37.800 Euro) |
Brasilien | 250.000 BRL (umgerechnet ca. 47.000 Euro) |
Der umstrittene Weg zu einer europäischen Einlagensicherung
Zunächst sollte das nationale Sicherheitssystem greifen und erst, wenn das überfordert wäre, würde eine europäische Sicherung einspringen. Noch wurden allerdings keine neuen Regelungen umgesetzt. Seit 2009 existiert aber eine EU-Richtlinie, die besagt, dass die Mitgliedsstaaten jeweils separat ein System zur Einlagensicherung einrichten müssen.
Einlagensicherung in Österreich: Schutz für Bankkunden im Konkursfall
Die Einlagensicherung in Österreich verschafft Ihnen als Bankkunde also die Gewissheit: Egal, wie es der Bank wirtschaftlich geht – meine Ersparnisse sind sicher. Auch im Konkursfall bekommen Sie Ihr Geld (bis zur Maximalhöhe von 100.000 Euro) ausgezahlt. Auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene ist es wichtig, dass Bankkunden diese Sicherheit haben: So verhindert man im Fall einer Bankenkrise, dass alle auf die Bank stürmen und ihr Geld abheben wollen. Ob in Zukunft eine einheitliche europäische Einlagensicherung kommt, bleibt noch abzuwarten.
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