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Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Was Sie jetzt wissen müssen

Ein modernes Einfamilienhaus mit rotem Ziegeldach und großflächigen Solarpaneelen steht hinter einer gepflegten Hecke unter klarem, blauem Himmel.
Lorenz Sigl
Autor: Lorenz Sigl, MA
Kategorie: Immobilie
Datum: 09.05.2025

Das österreichische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), das am 29. Februar 2024 beschlossen wurde, ist zentraler Bestandteil der nationalen Klimastrategie.  Es regelt die Wärmeversorgung in Neubauten und schreibt vor, das ab Inkrafttreten keine  fossilen Heizsysteme mehr installiert werden dürfen. Stattdessen unterstützt das Gesetz den Einsatz  klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen. Um bei Bestandsimmobilien den Umstieg zu erleichtern, stehen Förderprogramme zur Verfügung, die finanzielle Anreize für den Austausch fossiler Heizsysteme bieten. 


Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Das Wichtigste im Überblick

  • Seit dem 29. Februar 2024 verbietet das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) fossile Wärmeaufbereitungssysteme in Neubauten.
  • In neuen Gebäuden wird die Nutzung erneuerbarer Energien oder qualitätsgesicherter Fernwärme vorgeschrieben.
  • Qualitätsgesicherte Fernwärme muss zu mindestens 80 % aus erneuerbaren Quellen bestehen.
  • Das EWG gilt für Neubauten und neue Baulichkeiten; für Bestandsgebäude gibt es noch keine verpflichtenden Regelungen, jedoch wird die Umstellung von fossilen Heizungssystemen durch Förderprogramme begünstigt.
  • Derartige Förderungen unterstützen das Gesetz, sind jedoch nicht Teil des EWG. Sie können grundsätzlich sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern angeboten werden.

Was regelt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Österreich?

Das am 29. Februar 2024 in Kraft getretene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist ein österreichisches Bundesgesetz zur Förderung der erneuerbaren Wärmebereitstellung in neuen Gebäuden. Als Neubauten, bzw. neue Baulichkeiten, gelten neu errichtete Gebäude, sowie Gebäude, bei denen alte Fundamente oder tragende Außenbauteile ganz oder teilweise wieder benützt werden. 

Das Gesetz verbietet in diesen Neubauten den Einbau von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe zur Raumheizung und Warmwasseraufbereitung. Stattdessen werden klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Pelletsheizungen oder qualitätsgesicherte Fernwärme aus erneuerbaren Energien gefordert.

Für bestehende Wohngebäude enthält das EWG keine Regelungen. Dennoch zielen bestehende Förderprogramme darauf ab, auch in Bestandsimmobilien den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen finanziell zu unterstützen. Diese Förderungen sollen Eigentümerinnen und Eigentümer motivieren, ihre Heizsysteme auf erneuerbare Technologien umzustellen.

Tipp: Mehr Details in unserem Ratgeber: Energetische Sanierung: Gibt es eine Pflicht?


Änderungen ab 2024: Das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Im ursprünglichen Ministerialentwurf des EWG aus dem Jahr 2022 war vorgesehen, dass in Bestandsgebäuden bis 2035 sämtliche Öl-, Kohle- und Koksheizungen stillgelegt und auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden sollten.  Bis 2040 hätte die gesamte Wärmeversorgung dekarbonisiert werden sollen, was das Aus für Gasheizungen auch in bestehenden Wohngebäuden bedeutet hätte. Dieser Entwurf wurde jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen verabschiedete das Parlament eine abgeschwächte Version des Gesetzes. Dieses trat am 29. Februar 2024, allerdings ohne in der Öffentlichkeit breite Aufmerksamkeit zu finden, in Kraft. 

Konkret enthält das EWG 2024 folgende wesentlichen Punkte:

  • Die Wärmebereitstellung mit fossilen Brennstoffen ist in neuen Gebäuden verboten und eine angeschlossene Fernwärme muss qualitätsgesichert sein.
  • Eine qualitätsgesicherte Fernwärme stammt zu mindestens 80 % aus Energie aus erneuerbaren Energieträgern, Wärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aus Abwärme oder einer Kombination davon (§ 2 Abs. 13 Z. c EWG).
  • Und § 6 Abs 1 besagt u.a.: Per 29. Februar 2024 treten die Bestimmungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes aus dem Jahr 2020 außer Kraft.

Förderungen für die Heizungsumstellung in Österreich

Die Umstellung auf klimafreundliche Heiz- und Wärmeaufbereitungssysteme wird in Österreich durch Förderprogramme vom Bund sowie Bundesländern unterstützt. Bis Dezember 2024 lief die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“. Diese deckte bis zu 75 % der förderfähigen Kosten für den Austausch alter Öl- oder Gasheizungen, einschließlich der Kosten für deren Entfernung. Nachdem der Fördertopf vollständig in Anspruch genommen wurde und aufgrund der angespannten Budgetsituation wurde die Förderung, zumindest vorerst, eingestellt (Stand Jänner 2025).

Weiter bieten Bundesländer mit dem Bund kofinanzierte Förderungen an. Für einkommensschwache Haushalte des unteren Einkommensdrittels gibt es im Rahmen der Aktion „Sauber heizen für alle“ Investitionszuschüsse, die eine Basisförderungen des Bundes (soweit angeboten) ergänzen (Stand Anfang Jänner 2025). Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar und berücksichtigen technologiespezifische Kostenobergrenzen. 

Die Maximalbeträge der Förderungvariieren je nach Heiztechnologie. Sie betragen 25.383 Euro bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, 35.893 Euro bei einem Pellet- oder Hackgutkessel und 37.252 Euro bei einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe. Förderberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, sofern sie vor dem 31.12.2022 in der Immobilie ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben und dort weiterhin wohnen. Es gelten allerdings Einkommensobergrenzen z.B. 47.980,90 Euro netto für einen Haushalt  mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren. 

Den Antrag müssen Sie online hier stellen.

Die zuständige Landesförderstelle prüft Ihre Einkommenssituation und informiert Sie, ob Sie die erhöhte Förderung beantragen können. Nach der Förderzusage haben Sie 12 Monate Zeit,  das Projekt abzuschließen und eine Endabrechnung einzureichen.

Greifen Sie bei angebotenen Förderungen rasch zu. Aufgrund der angespannten budgetären Lage in Österreich, werden viele Förderprogramme zur Disposition gestellt. 

Tipp: Mehr dazu in unserem Ratgeber: Energetische Sanierung der Heizung: Was ist zu beachten?

Was tun bei verbleibenden Kosten?
Auch mit Förderungen bleiben häufig erhebliche Investitionssummen offen – insbesondere bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme oder im Neubau. Ein Kredit kann helfen, diese Finanzierungslücke zu schließen.

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Klimafreundliche Heizsysteme in Österreich: Welche Technologien sind geeignet?

Es stehen verschiedene Alternativen für klimafreundliche Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energiequellen zur Verfügung. In Österreich am geläufigsten sind:

Pellet-, Scheitholz- oder Hackgutkessel 

Pellet-, Scheitholz- und Hackgutkessel zählen zu den CO₂-neutralen Biomasseheizungen. Besonders die Hackschnitzelheizungen überzeugen durch die Nutzung von Rest- und Nebenprodukten wie Rinde oder Sägespäne. Pelletheizungen sind besonders beliebt und kosten für ein typisches Einfamilienhaus zwischen 18.000 und 24.000 Euro. Dieser Betrag umfasst den Lagerraum, die Fördertechnik, die Warmwasseraufbereitung, Montage und Inbetriebnahme. 

Pellets sind regional verfügbar, jedoch können Preissteigerungen bei steigender Nachfrage auftreten. Zusätzlich wird ein trockener Lagerraum benötigt, was für kleinere Haushalte eine Herausforderung darstellen kann. Ein weiterer Aspekte ist der regelmäßige Wartungsaufwand für den Kessel.

Qualitätsgesicherter Fernwärmeanschluss

Fernwärme bezieht ihre Energie aus zentralen Heizwerken und wird über ein Verteilnetz in das Versorgungsgebiet geliefert. Qualitätsgesicherte Fernwärme muss zu mindestens 80 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. 

Die Anschlusskosten für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen je nach Umfang der Arbeiten zwischen 30.000 und 45.000 Euro. Dieser Betrag deckt Grabungsarbeiten, Tiefbau, Bohrungen, Rohrverlegung sowie die Installation und Einbindung der Fernwärmeübergabestation in die Heizungs- und Warmwasseranlage ab - inklusive Inbetriebnahme.

Erneuerbare Wärme aus der Wärmepumpe 

Wärmepumpen nutzen natürliche Wärmequellen wie Luft, Erde oder Grundwasser. Sie entziehen diesen Quellen Wärme und bringen sie mittels elektrischer Energie auf das gewünschte Temperaturniveau. Wärmepumpen sind sicher, energieeffizient und wartungsarm, was sie zu einem beliebten Heizsystem macht. 

Die Betriebskosten sind moderat, allerdings liegen die Anschaffungskosten inklusive Installation bei Luft-Wasser-Wärmepumpen zwischen 25.000 und 40.000 Euro. Erdwärme- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen können aufgrund aufwendiger Erschließungsarbeiten bis zu 50.000 Euro kosten.

Ein wichtiger Aspekt bei der Installation, insbesondere von Luft-Wasser-Wärmepumpen, sind Lärmemissionen. Die Geräte erzeugen Betriebsgeräusche, die im Außenbereich hörbar sind. Daher ist es wichtig, die Platzierung sorgfältig zu planen, um auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Eine fachgerechte Installation kann helfen, die Geräuschbelastung zu minimieren.

Tipp: Mehr dazu in unserem Ratgeber: Energetische Sanierung 2024: Was Sie dazu wissen müssen.


Praktische Tipps: So setzen Sie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz um

Die Bestimmungen des Erneuerbare Wärme-Gesetzes in Österreich betreffen neue Baulichkeiten und Anbieter von Fernwärme, was anhand von § 3 Abs. 1 EWG deutlich wird:

„Ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung ist die Errichtung einer oder mehrerer Anlagen zur Wärmebereitstellung für neue Baulichkeiten, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Errichtung einer oder mehrerer Anlagen zum Anschluss an Fernwärme, die nicht qualitätsgesichert ist.“

Wenn Sie als Häuselbauer das EWG umsetzen, müssen Sie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energiequellen einbauen. Geeignete Optionen sind beispielsweise Wärmepumpen, Pelletheizungen oder ein Anschluss an qualitätsgesicherte Fernwärmesysteme. Planen Sie frühzeitig und beziehen Sie Förderprogramme bestmöglich ein, um die Kosten zu reduzieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Abstimmung mit Fachleuten: Lassen Sie sich von zertifizierten Installateuren und Energieberatern unterstützen, um sicherzustellen, dass die gewählte Technologie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Achten Sie zudem darauf, dass der Energieausweis des Gebäudes aktualisiert wird, da er als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften dienen kann.

Auch die Standortwahl der Anlage spielt eine Rolle, insbesondere bei Systemen wie Luft-Wasser-Wärmepumpen, die Lärmemissionen erzeugen können. Stellen Sie sicher, dass die Platzierung sowohl technisch optimal als auch mit der Nachbarschaft verträglich ist.


Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Ein Beitrag zur Klimaneutralität in Österreich

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist ein wichtiger Baustein der österreichischen Klimastrategie und zielt darauf ab, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Seit dem 29. Februar 2024 verbietet das Gesetz den Einbau fossiler Heizsysteme in Neubauten und schreibt dort die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen oder qualitätsgesicherter Fernwärme vor. 

Obwohl das Gesetz selbst keine direkten Fördermaßnahmen enthält, wird es durch staatliche Programme ergänzt, die die Umstellung auf klimafreundliche Wärmeaufbereitungssysteme finanziell unterstützen.


FAQs zu Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist ein österreichisches Klimaschutzgesetz, das seit 29. Februar 2024 den Einbau fossiler Heizsysteme in Neubauten bzw. neuen Baulichkeiten untersagt. Es fördert die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen und qualitätsgesicherter Fernwärme, um zur Klimaneutralität bis 2040 beizutragen.

Zu den beliebtesten Heizsystemen in Österreich zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen wie Hackschnitzel- oder Pelletheizungen sowie Fernwärme. Diese Systeme überzeugen durch ihre Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz.

Mit Stand Jänner 2025 werden Förderungen für einkommensschwache Haushalte im Rahmen der Aktion „Sauber heizen für alle“ angeboten. Ein Heizungstausch fällt allerdings auch unter die Gebäudesanierung. Diese wird durch Bundesländer im Rahmen der Wohnbauförderung über Darlehen oder Annuitätenzuschüsse gefördert. In manchen Fällen kann auch der Handwerkerbonus greifen.

Das österreichische EWG konzentriert sich in erster auf das ein Verbot von fossilen Wärmeaufbereitungsanlagen in Neubauten. Es enthält keine expliziten Regelungen zu Förderungen. Das deutsche Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hingegen legt einen stärkeren Schwerpunkt auf die Förderung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden.

Bildquellen: detailfoto / Adobe Stock, Sergii Figurnyi / Adobe Stock, Tomasz Zajda / Adobe Stock
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Lorenz Sigl
Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien

Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.

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