Neue Küche in Mietwohnung einbauen:
Das sollten Sie wissen
Autor: Lorenz Sigl, MA
Kategorie: Immobilie
Datum: 17.06.2025
Viele Mieter wünschen sich eine moderne Küche – doch was, wenn die vorhandene Ausstattung nicht mehr zeitgemäß ist oder die Mietwohnung keine Küche enthält? Die Entscheidung, eine neue Küche in der Mietwohnung einzubauen, bringt rechtliche, finanzielle und praktische Fragen mit sich. In diesem Ratgeber zeigen wir, was erlaubt ist, wer zahlt und worauf Sie als Mieter oder Vermieter achten sollten.
Neue Küche in Mietwohnungen: Das wichtigste im Überblick
Der Einbau einer neuen Küche in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenersatz oder Ablöse beim Auszug.
Eine Rückbaupflicht kann bestehen und die Küche muss unter Umständen wieder entfernt werden.
Auch bei überlassenen Wohnungen mit Küche sollte geprüft werden, wer für Reparaturen und Ersatz zuständig ist.
Mietrechtlich handelt es sich bei einer Küche um eine Einbauleistung, also keine fixe Ausstattung wie Bad oder Boden und somit auch keine „Aufwertung“ des Mietgegenstandes.
Klare Vereinbarungen im Mietvertrag oder schriftliche Zusatzvereinbarungen vermeiden spätere Streitigkeiten.
Küche in der Mietwohnung: Grundausstattung oder Mietersache?
Nicht jede Mietwohnung verfügt über eine Küche. In Österreich ist es durchaus üblich, dass Mieter ihre eigene Küche mitbringen oder selbst finanzieren. Eine gesetzliche Verpflichtung, dass der Vermieter eine Küche bereitstellen muss, gibt es nicht. Vielmehr ist es Sache der individuellen Vereinbarung im Mietvertrag.
In Inseraten bedeutet die Angabe „Wohnung mit Küche“ nicht zwingend, dass es sich um eine hochwertige oder neue Ausstattung handelt. Oft sind ältere Küchen vorhanden, deren Zustand variieren kann. Wer besonderen Wert auf moderne Geräte oder bestimmte Anordnungen legt, denkt daher über den Einbau einer eigenen Küche nach. Häufig stellen Vermieter auch nur eine Mini-Küche bereit oder verweisen darauf, dass eine Spüle vorhanden ist und für dein Einbau einer Küche ein vergleichsweise geringer Kostenersatz (z.B. 500 Euro) bereitgestellt wird.
Mieter finanzieren eine Küche oft selbst, da keine gesetzliche Ausstattungspflicht für Vermieter besteht.
Tipp: Sofern Sie eine Finanzierung für Ihre neue Küche planen, finden Sie die wichtigsten Kriterien zur Auswahl einer Küchenfinanzierung in unserem aktuellen Ratgeber über Kredite für Küchen.
Doch Vorsicht: Bauliche Veränderungen, und dazu zählt auch das Installieren einer neuen Einbauküche, sind zustimmungspflichtig. Der Vermieter muss informiert werden, auch wenn der Mieter die Kosten selbst trägt.
Zustimmungspflicht: Wann darf ich eine neue Küche einbauen?
Der Einbau einer Küche betrifft bauliche Substanz, Wasser- und Stromanschlüsse und kann sich auf andere Wohnungen auswirken wie etwa durch Bohrarbeiten. Deshalb ist in den meisten Fällen die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Empfehlenswert ist es, im Vorfeld schriftlich zu klären:
Welche baulichen Änderungen vorgenommen werden (z. B. neue Anschlüsse)?
Wer die Küche zahlt und ob eine Ablöse vereinbart wird?
Was bei einem späteren Auszug passiert (Rückbaupflicht oder Ablöse)?
Vermieter dürfen den Einbau nicht willkürlich verweigern, wenn keine Substanz gefährdet wird und keine unzumutbaren Änderungen vorgenommen werden. Dennoch kann es ratsam sein, Alternativen zu besprechen, wie etwa eine befristete Mitbenutzung einer bestehenden Küche oder die Vereinbarung eines Teilausbaus.
Normalerweise ist es völlig problemlos möglich, Konsens über den Einbau einer neuen Küche zu erzielen.
Ablöse und Rückbau: Wer bekommt was beim Auszug?
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, was beim Auszug mit der neuen Küche in der Mietwohnung passiert. Ohne klare Vereinbarung kann der Mieter zur vollständigen Entfernung verpflichtet sein, selbst wenn die Küche neuwertig ist.
Eine Ablöse ist nur dann durchsetzbar, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurde. Auch ein Nachmieter ist nicht verpflichtet, eine übernommene Küche zu bezahlen, selbst dann, wenn diese hochwertig ist, sofern er dies nicht explizit vereinbart hat. Wenn die Küche in der Wohnung verbleiben soll und ein Nachmieter sie übernimmt, muss dies mit ihm schriftlich vereinbart werden. Die Ablösesumme darf zudem nicht willkürlich hoch festgelegt werden, denn sonst kann der Nachmieter die zu hohe Summe zurückfordern.
Vermieter wiederum haben keinen automatischen Anspruch auf die Küche, es sei denn, sie wurde ausdrücklich in das Mietobjekt übernommen. Auch Reparaturpflichten liegen in der Regel beim Eigentümer der Küche, also dem Mieter, sofern dieser sie eingebaut hat.
Küche als Investition: Was bedeutet das für Mieter?
Wenn Sie eine Küche auf eigene Kosten einbauen, investieren Sie in eine fremde Immobilie. Das bedeutet: Sie tragen das finanzielle Risiko. Daher lohnt sich der Einbau nur, wenn...
ein langfristiges Mietverhältnis angestrebt wird,
eine Ablöse durch einen Nachmieter beim Auszug realistisch erscheint oder
der Vermieter schriftlich zusagt, die Küche abzulösen.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, mit dem Vermieter über eine Beteiligung an den Kosten oder eine längere Befristung des Mietvertrages zu sprechen. Damit sichern Sie sich zumindest teilweise für Ihre Investition ab.
Tipps für Vermieter: Was tun bei Einbauwünschen?
Als Vermieter sind Sie nicht verpflichtet, eine Küche zur Verfügung zu stellen. Es sei denn, dies wurde vertraglich zugesichert. Dennoch erhöht eine funktionale Küche die Attraktivität der Wohnung. Wenn Mieter auf eigene Kosten eine neue Küche einbauen möchten, ist es sinnvoll, folgende Punkte zu klären:
Schriftliche Vereinbarung zum Eigentum und möglichen Rückbau
Prüfung, ob bauliche Maßnahmen zulässig sind (z.B. Starkstromanschluss für bestimmte Geräte)
Festlegung von Ablösemodalitäten für einen späteren Mieterwechsel
Eventuell Übernahme der Küche nach Auszug gegen reduzierten Kaufpreis
Mit klaren Rahmenbedingungen können spätere Konflikte vermieden werden und beide Seiten profitieren.
Wohin entwickelt sich der Trend?
In Ballungsräumen mit hoher Nachfrage steigt der Anteil an Wohnungen mit Küche, um den Einzug für Mieter zu erleichtern. Gleichzeitig wünschen sich viele Mieter individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, besonders bei längerfristigen Mietverhältnissen.
Langfristig wird es für Vermieter zunehmend wichtiger, bei Einbauten rechtssichere Vereinbarungen zu treffen. Mieter wiederum sollten jede Investition gut abwägen, auch im Hinblick auf die Marktsituation und die Wahrscheinlichkeit einer Ablöse. Die einfachste Lösung ist ein klärendes Gespräch, in dem die Kostenverteilung und das Eigentumsrecht klar festgelegt werden.
Häufige Fragen: Neue Küchen in Mietwohnungen
Ja, aber nur mit Zustimmung des Vermieters. Bauliche Änderungen dürfen nicht ohne Erlaubnis erfolgen.
Ohne Vereinbarung müssen Sie die Küche meist entfernen. Eine Ablöse durch Nachmieter ist nicht automatisch zu erwarten.
Wenn die Küche dem Mieter gehört, trägt dieser auch die Reparaturkosten.
Nein, eine vollständig möblierte Küche gehört nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundausstattung einer Wohnung.
Nur wenn sie vom Vermieter gestellt wurde. Eigene Einbauten zählen nicht zum Mietgegenstand und sind daher selbst instand zu halten und bei Auszug zu entfernen.
Vielleicht ist es eine Option, bei einer bestehenden Küche die Fronten zu erneuern, um sie somit optisch aufzuwerten. So bleiben die Kosten geringer als für eine vollständige neue Küche.
Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien
Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.
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