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Unbefristeter Mietvertrag: Das Wichtigste im Überblick

Historisches Mietshaus in Wien mit typischer Altbaufassade und mehreren Mietwohnungen.
Lorenz Sigl
Autor: Lorenz Sigl, MA
Kategorie: Immobilie
Datum: 17.07.2025

Wer eine Wohnung oder ein Haus in Österreich mietet oder vermietet, stößt früher oder später auf den Begriff unbefristeter Mietvertrag. Gerade wenn es um langfristige Wohnsituationen oder Investitionsentscheidungen geht, spielt diese Vertragsform eine große Rolle. Dieser Ratgeber bietet Ihnen fundierte Einblicke und zeigt, worauf Sie bei der Kündigung bei unbefristetem Mietvertrag besonders achten sollten.


Unbefristeter Mietvertrag: Das Wichtigste im Überblick

  • Unbefristete Mietverträge laufen ohne festgelegtes Enddatum, sie gelten auf unbestimmte Zeit.
  • Mietverträge über Wohnungen unterliegen in vielen Fällen dem Mietrechtsgesetz (MRG), was zusätzlichen Schutz für Mieter bietet.
  • Mieter können hingegen unter Einhaltung der Kündigungsfrist bei unbefristetem Mietvertrag relativ flexibel kündigen.
  • Eine Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags durch Vermieter ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
  • Kündigungen von Mietverträgen müssen, je nach Situation, schriftlich oder sogar gerichtlich erfolgen.
  • Der  Eigenbedarf ist ein zentraler Kündigungsgrund, jedoch mit gesetzlichen Hürden.

Was ist ein unbefristeter Mietvertrag?

Ein unbefristeter Mietvertrag ist eine Mietvereinbarung ohne festgelegtes Enddatum. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Solche Verträge sind in Österreich besonders bei Wohnungen und Häusern üblich, da sie den Mietern langfristige Sicherheit bieten. Das Mietverhältnis kann nur durch eine formgerechte Kündigung beendet werden.

Zu den typischen Merkmalen zählen neben der unbestimmten Laufzeit auch besondere gesetzliche Vorgaben, insbesondere wenn das Mietobjekt unter das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) fällt. Dann ist etwa die Kündigung durch den Vermieter nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Hinsichtlich der Miethöhe enthalten unbefristete Mietverträge oft eine Wertsicherungsklausel, die es dem Vermieter erlaubt, den Mietzins an den Verbraucherpreisindex anzupassen. Für Wohnungen, die unter das MRG fallen, gelten Richtwert- oder Kategoriemietzinsregelungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Miete auch bei langfristiger Vermietung fair bleibt.


Kündigung unbefristeter Mietvertrag durch Vermieter: Was ist erlaubt?

Nicht jeder Wunsch eines Vermieters, ein Mietverhältnis zu beenden, ist rechtlich durchsetzbar. Im Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) darf eine Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags durch Vermieter nur bei triftigen Gründen erfolgen. Dazu zählen unter anderem:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Erheblicher nachteiliger Gebrauch der Wohnung
  • Rücksichtsloses Verhalten gegenüber Mitbewohnern
  • Unberechtigte Weitergabe der Wohnung an Dritte
  • Dringender Eigenbedarf des Vermieters oder naher Angehöriger

Diese Kündigung muss gerichtlich geltend gemacht werden. Ein Beispiel: Ein Vermieter beantragte erfolgreich beim Bezirksgericht Wien eine Kündigung, weil der Mieter die Wohnung nicht regelmäßig benutzte und der Eigenbedarf der Tochter als gegeben anerkannt wurde.


Kündigung bei unbefristetem Mietvertrag durch den Mieter

Für Mieter ist eine Beendigung des Vertrags deutlich einfacher. Wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, kann der unbefristete Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Die gesetzlichen Fristen betragen in der Regel:

  • Ein Monat zum Monatsletzten bei Wohnungen
  • Drei Monate, wenn der Mietzins nicht monatlich gezahlt wird

Senden Sie ein Kündigungsschreiben immer eingeschrieben per Post, um den rechtzeitigen Zugang nachweisen zu können.

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Eigenbedarf als Kündigungsgrund: Worauf es ankommt

Ein Anlass für die Kündigung bei unbefristetem Mietvertrag ist der Eigenbedarf. Das Gesetz erlaubt eine Kündigung durch den Vermieter, wenn er oder nahe Angehörige die Wohnung selbst nutzen wollen. Doch auch hier gilt: Der Eigenbedarf muss glaubwürdig und nachvollziehbar sein, und es erfolgt eine Interessenabwägung zugunsten des Mieters oder Vermieters durch das Gericht.


Kündigungsfrist bei unbefristetem Mietvertrag: Fristen und Formalitäten

Die Kündigungsfrist bei unbefristetem Mietvertrag variiert je nach Art des Objekts und Vertragsgestaltung:

  • Für Wohnungen mit monatlicher Mietzahlung: ein Monat
  • Für Geschäftsräume: drei Monate zu bestimmten Terminen
  • Im Vertrag kann auch eine längere Frist oder ein Kündigungsverzicht vereinbart sein. Letzterer ist jedoch rechtlich nur eingeschränkt zulässig.

Wichtig: Bei einem Haus oder einer Wohnung, die nicht dem MRG unterliegt, gelten die Regeln des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Hier ist die Kündigung ebenfalls mit einer Monatsfrist möglich, sofern keine abweichende vertragliche Regelung besteht.


Gerichtliche Kündigung: Wie läuft das Verfahren ab?

Wenn ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag kündigen möchte und sich auf gesetzliche Kündigungsgründe beruft, muss dies über ein gerichtliches Verfahren geschehen. Der Ablauf ist dabei wie folgt:

  1. Schriftliche Kündigung mit Begründung
  2. Einbringung der Klage beim Bezirksgericht
  3. Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme
  4. Urteil: entweder wird die Kündigung bestätigt oder abgelehnt Das Verfahren ist für alle Beteiligten mit erheblichem Aufwand verbunden. Daher sollte der Vermieter auch triftige Gründe und eine ausreichende Dokumentation haben, bevor der Weg beschritten wird.

Was Sie jetzt wissen sollten

Ein unbefristeter Mietvertrag bietet vielen Mietern langfristige Sicherheit und Vermietern stabile Mieteinnahmen. Gerade bei der Kündigung unbefristeter Mietverträge gibt es klare gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Konflikte vermeiden oder sie, wenn nötig, rechtssicher durchsetzen.

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Häufige Fragen zum unbefristeten Mietvertrag (FAQs)

Ja, wird kein Enddatum genannt, handelt es sich automatisch um einen unbefristeten Mietvertrag.

Sie können jederzeit schriftlich kündigen, solange die gesetzliche oder im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird.

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen oder einem engen Angehörigen überlassen möchte – dieser Grund muss vor Gericht glaubhaft gemacht werden.

Die Frist beträgt meist einen Monat zum Monatsletzten, wenn monatlich gezahlt wird – es können jedoch andere Vereinbarungen getroffen worden sein.

Nein, ein geplanter Verkauf allein reicht als Kündigungsgrund nicht aus. Bei Verkauf der Wohnung wird der Mietvertrag vom neuen Eigentümer der Wohnung übernommen.

Nur bei Kündigung durch den Vermieter muss der Weg über das Gericht gegangen werden. Mieter können auch schriftlich (im besten Fall eingeschrieben) kündigen.

Bildquellen: ArTo / Adobe Stock, Mangostar  / Adobe Stock
Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.


Lorenz Sigl
Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien

Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.

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