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Brandschutz beim Hausbau: So vermeiden Sie gefährliche Fehler

Je nach Gebäudeart und Bundesland gelten in Österreich unterschiedliche Brandschutzvorschriften. Entscheidend ist, die Vorgaben beim Hausbau wirklich detailliert zu berücksichtigen. Denn selbst vermeintliche Kleinigkeiten, beispielsweise die Art eines Leuchtmittels in einer Holzdecke oder die Wartung eines Feuerlöschers, können sicherheitsrelevant sein. Wir fassen zusammen, worauf Sie beim Thema Brandschutz beim Hausbau jedenfalls achten müssen und welche ergänzenden Maßnahmen die Sicherheit in Ihrem Zuhause weiter erhöhen können. 

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Brandschutz beim Hausbau: Das Wichtigste im Überblick

  • Der Brandschutz spielt bei jedem Hausbau eine große Rolle. Bereits bei der Planung wird er berücksichtigt, indem Materialien zum Einsatz kommen, die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes hemmen sollen.
  • Es gibt genaue Vorschriften zum Brandschutz. Abseits österreichweit gültiger Regelungen erlassen die Bundesländer zusätzliche Vorgaben.
  • Für private Haushalte sind Brandmelder, Feuerlöscher (Wartung beachten!) und Löschdecken besonders wichtig. 

Rechtliche Basis Bestimmungen für Brandschutz beim Hausbau

Die Grundlage für Brandschutz-Regelungen bildet in Österreich die OIB-Richtlinie 2. Diese Richtlinie wird vom Institut für Bautechnik herausgegeben. Abseits der zentralen Richtlinie gibt es noch weitere Richtlinien, auf die in der OIB-Richtlinie 2 verwiesen wird: 

  • 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
  • 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Autodecks
  • 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 Meter

Zusätzlich zur OIB-Richtlinie 2, die für alle Bundesländer das Fundament lokaler Brandschutzregeln bildet, gelten in allen Ländern sogenannte „Bautechnikverordnungen“. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die Länder setzen dadurch unterschiedliche Schwerpunkte. In Wien gibt es detaillierte Vorgaben für Hochhäuser, in Kärnten beispielsweise besondere Vorgaben für Tourismusbetriebe. Wegen dieser unterschiedlichen Ausgestaltungen auf Landesebene ist es nötig, stets die lokal gültigen Brandschutzvorschriften zu prüfen. 

Während die OIB-Richtlinie 2 als zentrales Regelwerk gilt, sind für Details auch ÖNORMEN und EN-Normen einzuhalten. Ein Beispiel dafür ist die ÖNORM EN 14604. Diese definiert Detailvorgaben zu Rauchwarnmeldern. In der ÖNORM wird z.B. festgelegt, welche Funktionen der Rauchwarnmelder haben muss (akustisches Signal, eigene Stromversorgung oder Batterie, etc.). Die ÖNORM gibt also nicht vor, in welchen Gebäuden ein Rauchwarnmelder anzubringen ist, sondern definiert im Detail die Art des Rauchwarnmelders. 

Besonders wichtig ist die ÖNORM EN 13501. Teil 1 dieser Norm klassifiziert Baustoffe nach ihrem Brandverhalten. Teil 2 gibt die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen an. Vereinfacht ausgedrückt wird somit definiert, welchen Anforderungen Gebäude und Materialien mindestens gerecht werden müssen. In der Praxis spielt dabei z.B. eine Rolle, wie viel Rauch ein bestimmtes Material im Brandfall entwickelt oder wie lange ein bestimmtes Bauteil einem Brand standhalten kann. 

Fassen wir die komplexen Brandschutzvorschriften in Österreich zusammen:

  • Die wichtigste Vorgabe zum Brandschutz ist somit die OIB-Richtlinie 2.
  • Diese wird um weitere Sub-Richtlinien ergänzt.
  • Bundesländer verfügen über individuelle Regelungen, die in der Bauordnung und Bautechnikverordnungen definiert werden.
  • Ergänzend legt die ÖNORM Detailanforderungen fest. 

Baulicher Brandschutz

Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern, indem Gebäude möglichst sicher konstruiert werden. Um das zu gewährleisten, gibt es Vorschriften die regeln, Materialien welcher Qualität beim Hausbau genutzt werden müssen. 

Baustoffe und Feuerwiderstandsklassen

Baustoffe werden in Österreich nach Baustoffklassen kategorisiert. Dazu gibt es die DIN EN 13501. Diese Kategorien reichen von „nicht brennbar“ bis „sehr leicht entflammbar“. In der EN 13501-1 sind die Kategorien von A bis F gelistet, während in der EN 13501-2 die Kategorien REI30, 60, 90 und 120 vorhanden sind. 

Was bedeuten diese Einteilungen konkret? Ein Beispiel ist Gipskarton mit einer Brandschutzbeschichtung. Dieser häufig genutzte Baustoff gehört zur Baustoffklasse Kategorie A2. Somit gilt das Produkt als „fast nicht brennbar“. 

Welche Aussagekraft hat hingegen die REI-Angabe? Dabei handelt es sich um die sogenannte „Feuerwiderstandsklasse“. Die Feuerwiderstandsklasse REI60 bedeutet beispielsweise, dass das Bauwerk einem Brand 60 Minuten lang standhält. Erfüllt eine Immobilie diese Vorgabe, darf sie im Brandfall somit mindestens eine Stunde lang nicht einstürzen.

Die Abkürzung „REI“ (französisch) steht für: 

  • R: Tragfähigkeit (fr. Résistance)– Bauteil stürzt während eines Brandes für diese Dauer nicht ein.
  • E: Raumabschluss (fr. Étanchéité)– Flammen und Rauch dringend für diese Dauer nicht durch.
  • I: Wärmedämmung (fr. Isolation) – Es kommt zu keiner gefährlichen Erhitzung auf der anderen Seite des Bauteils. 

Hinweis: Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen sind nicht exakt ident, wenngleich beide Kategorisierungen für die Errichtung eines Gebäudes wichtig sind und sie in derselben Norm (EN 13501, Abschnitt 1 bzw. 2) geregelt sind. 

Brandschutz im Fertighaus

Moderne Fertighäuser erfüllen alle Brandschutz-Standards und stehen einem massiv errichteten Gebäude somit um nichts nach. Die Sicherheit ist genauso gegeben wie bei einer Ziegelwand. Das wird insbesondere durch die erwähnten Feuerwiderstandsklassen sichergestellt. Es ist ein Irrglaube, dass ein Holzhaus schnell brennen würde. Denn gerade das sehr dichte, trockene Holz brennt langsam. Auch Gebäudeversicherungen machen keinen Unterschied zwischen einem modernen Holz-Fertighaus und einem aufgemauerten Haus.

Wenn das Haus mit einer Holzdecke errichtet wird, ist bei Deckenspots darauf zu achten, dass diese feuerfeste Einbaudosen haben. Billigst-Produkte müssen hingegen vermieden werden, da diese überhitzen könnten. Insgesamt ist das Brandrisiko in einem Fertigteilhaus jedenfalls nicht höher als in einem klassisch aufgemauerten Gebäude. 


Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz betrifft Betriebsgebäude in Österreich. Dazu zählen markierte Fluchtwege, die Erstellung von Brandschutzplänen und Schulungen. Für Privathaushalte spielen solche Auflagen keine Rolle.

Doch was können Privatpersonen vom organisatorischen Brandschutz bei Betrieben lernen? Es ist wichtig, dass alle Bewohner des Hauses wissen, wo es einen Feuerlöscher gibt und wie dieser zu bedienen ist. Auch eine Löschdecke und ein kleiner Löschspray, der selbst in einem Küchenschrank Platz findet, sind praktische Vorsichtsmaßnahmen.  

Tipp: Rufen Sie sich und Ihrer Familie gelegentlich in Erinnerung, wo sich Löschmittel für den Ernstfall befinden und wie sie einzusetzen sind. 


Technischer Brandschutz

Unter aktivem Brandschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die im Ernstfall zur Erkennung und Bekämpfung eines Feuers hilfreich sind. Brandmeldeanlage, automatische Sprinkleranlagen, Blitzschutz und auch einfache Feuerlöscher fallen in diesen Bereich. 
Je größer das Gebäude, desto weitreichender Maßnahmen sind sinnvoll. Speziell bei Betrieben und Mehrparteienhäusern kann z.B. eine Rauchabzugsanlage installiert werden. 

In einem privaten Haushalt kommen meistens Pulverlöscher oder Schaumfeuerlöscher zum Einsatz. Bei Schaumfeuerlöschern sind die Folgeschäden üblicherweise geringer als bei Pulverlöschern. Pulverlöscher bieten dafür den Vorteil, dass sie als „ABC-Löscher“ gelten. Das heißt, während mit einem Schaumfeuerlöscher feste Stoffe und Flüssigkeiten gelöscht werden können („AB-Löscher“), kann der Pulverlöscher auch bei brennbaren Gasen eingesetzt werden. 

Pulverlöscher

Pulverlöscher sind vor allem für die Garage geeignet. Denn das Löschmittel hinterlässt Rückstände und ist schwieriger zu reinigen. Dafür ist das Einsatzgebiet breiter als bei einem Schaumlöscher. Ein durchschnittlich großer Pulverlöscher mit 6 kg kostet ab ca. 30 Euro. Ein solcher Feuerlöscher kann in jedem Baumarkt erworben werden. 

Bei vielen Angeboten ist eine Wandhalterung inkludiert. So kann der Pulverlöscher in der Garage praktisch, in gut greifbarer Höhe und ideal im Sichtfeld, an der Wand montiert werden. Speziell in der Garage ist es empfehlenswert, den Pulverlöscher gleich beim Eingang anzubringen. Sollte es in der Garage brennen, können Sie somit bestenfalls trotzdem noch den Feuerlöscher erreichen. 

Schaumfeuerlöscher

Ein Schaumfeuerlöscher ist für Wohnräume geeignet. Denn der Schaum lässt sich besser entfernen als Löschpulver. Schaumlöscher sind häufig „AB-Löscher“ und in der Praxis vor allem für feste Stoffe geeignet. Kommt es also beispielsweise zu einem Brand im Schlafzimmer, erstickt der Schaum aus dem Feuerlöscher die Flammen. 

Ein weiterer Aspekt ist, dass Schaum gelöschte Elektrogeräte weniger beeinträchtigt. Bei Löschpulver ist Salz enthalten, das elektrische Geräte meistens vollständig zerstört. All diese Faktoren sprechen dafür, in einem Wohngebäude einen Schaumfeuerlöscher zu nutzen. Die Kosten eines Schaumfeuerlöschers betragen ab ca. 50 Euro für ein Gerät mit 6 kg.


Feuerlöscher prüfen lassen

Ein Feuerlöscher kann bis zu 25 Jahre funktionieren, doch er muss regelmäßig gewartet werden. In Betrieben ist ein Wartungsintervall von 24 Monaten verpflichtend. Für Privathaushalte gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Wartung – empfehlenswert ist sie jedoch trotzdem. Denn so wird sichergestellt, dass der Feuerlöscher im Ernstfall voll funktionsfähig ist. Nach einigen Jahren muss zudem die Löschsubstanz getauscht werden. 

Die Kosten einer Überprüfung liegen ca. zwischen 10 und 50 Euro und die routinemäßige Wartung dauert meist nur ca. 15-20 Minuten. Durchgeführt wird diese Prüfung von einem Sachkundigen. Es gibt einige Unternehmen, die diese Leistung anbieten und auch die freiwilligen Feuerwehren organisieren in ganz Österreich Prüftermine. 


Brandschutz beim Hausbau: Darauf sollten Sie achten

Die Erfüllung von Brandschutzvorgaben ist beim Hausbau sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Bereits am Einreichplan ist ersichtlich, wie welche Wandaufbauten erfolgen. Die Vorgaben dazu, welche Materialien verwendet werden müssen, sind seriösen Bauunternehmen bekannt. Als Bauherr sollten Sie das Thema ansprechen und hinterfragen, welche Brandschutzmaßnahmen standardmäßig umgesetzt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Bei Neubauten sind Rauchwarnmelder verpflichtend anzubringen. Bevor die Fertigstellungsanzeige eingebracht werden kann, müssen die Rauchwarnmelder montiert sein. Empfehlenswert ist, beim Brandschutz mit geringfügig höheren Ausgaben auf Qualität zu setzen. Bringen Sie lieber einen Rauchwarnmelder zu viel als zu wenig an und investieren Sie in mindestens einen Feuerlöscher, eine Löschdecke und eventuell zusätzlich ein kleines Löschgerät für die Küche. Die Kosten sind gering und Sie haben die Möglichkeit, die Sicherheit in Ihrem Zuhause deutlich zu verbessern.
 


FAQs zum Thema Brandschutz beim Hausbau

Die Fassadendämmung muss mit nicht brennbaren Materialien ausgeführt werden, damit sich im Brandfall Feuer möglichst nicht über die Fassade ausbreiten kann. Ein häufig genutzter Dämmstoff ist beispielsweise EPS mit einer Brandschutzbeschichtung.

Der Unterschied liegt darin, wie lange ein Bauteil im Brandfall stabil bleibt. Als „brandhemmend“ gilt die Klasse REI 30, als „brandbeständig“ die Klasse REI 90. Ein brandbeständiger Bauteil ist daher deutlich sicherer. 

Zum baulichen Brandschutz zählen alle konstruktiven Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes zu verhindern. Dazu zählt beispielsweise die Nutzung feuerhemmender Materialien. 

Feuerlöscher sollten alle 24 Monate überprüft werden. Bei Privathaushalten ist die Prüfung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Bei Betriebsgebäude besteht die Pflicht, die Feuerlöscher prüfen zu lassen. 

Feuerlöscher sollten gut zugänglich und sichtbar platziert werden. Bei einem Einfamilienhaus ist es wichtig, dass der Feuerlöscher nicht im Keller angebracht wird, damit er im Brandfall schnell griffbereit ist. 

Bildquellen: Alex/ Adobe Stock, Peter_Fleming/ shutterstock.com, RioPatuca Images/ Adobe Stock
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Lorenz Sigl
Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien

Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.

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