Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH 7 Ob 169/24i) und ein darauf folgender Vergleich zwischen der Arbeiterkammer und der BAWAG haben für Aufsehen gesorgt. Dieses Urteil wirft wichtige Fragen über die Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten auf. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Was hat der OGH entschieden?
Am 19. Februar 2025 hat der OGH ein Urteil (OGH 7 Ob 169/24i) gefällt, das die Kreditverträge der BAWAG (BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft) betrifft. Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat dabei entschieden, dass eine Klausel über eine prozentual berechnete Bearbeitungsgebühr (1,5 % der Kreditsumme) unzureichend begründet und somit als "gröblich benachteiligend" einzustufen ist. Dies liegt daran, dass sich die Gebühr allein an der Kredithöhe orientiert, ohne den tatsächlichen Aufwand zu berücksichtigen. So würde sich die Gebühr bei einem doppelt so hohen Kredit ebenfalls verdoppeln, obwohl sich der Bearbeitungsaufwand nicht in gleichem Maße erhöht.
Wichtig: Der OGH hat in dieser Entscheidung nicht geklärt, ob pauschale Kreditbearbeitungsgebühren generell unzulässig sind.
Was bedeutet die BAWAG-Aktion zu den Kreditbearbeitungsentgelten?
Die AK (Arbeiterkammer) hat auf Basis dieses Urteils einen Vergleich mit der BAWAG erzielt. Dieser Vergleich ermöglicht es betroffenen BAWAG-Kunden, unzulässige Gebühren zurückzufordern. Diese Regelung ist jedoch eine Einigung im Einzelfall und bindet ausschließlich die BAWAG. Sie kann nicht verallgemeinert auf andere Banken angewendet werden.
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Folgen des OGH-Urteils für die Zukunft
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt mehr Orientierung und stärkt den Verbraucherschutz in Österreich. Es macht deutlich, dass Kreditbearbeitungsentgelte, die rein prozentual zur Kreditsumme berechnet werden und keine nachvollziehbare Gegenleistung erkennen lassen, unzulässig sein können. Auch wenn noch nicht alle rechtlichen Fragen endgültig beantwortet sind, steht die Entscheidung für eine wichtige Trendwende im Umgang mit Zusatzkosten bei Kreditverträgen.
Unsere Wohnbau-Finanz-Experten in Österreich bei Infina verfolgen diese Entwicklungen genau und unterstützt Sie dabei, Ihre Finanzierung transparent zu gestalten und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Bildquellen: Pete / Adobe Stock, The 2R Artificiality / Adobe Stock
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