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OGH-Urteil Kreditbearbeitungsentgelt: Was bedeutet das für Kreditnehmer?

Eine lächelnde Frau sitzt entspannt mit Laptop im Wohnzimmer: Symbol für Erleichterung durch Rückforderung von Kreditgebühren.
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Finanzierung
Datum: 25.08.2025

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH 7 Ob 169/24i) und ein darauf folgender Vergleich zwischen der Arbeiterkammer und der BAWAG haben für Aufsehen gesorgt. Dieses Urteil wirft wichtige Fragen über die Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten auf. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.


Was hat der OGH entschieden?

Am 19. Februar 2025 hat der OGH ein Urteil (OGH 7 Ob 169/24i) gefällt, das die Kreditverträge der BAWAG (BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft) betrifft. Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat dabei entschieden, dass eine Klausel über eine prozentual berechnete Bearbeitungsgebühr (1,5 % der Kreditsumme) unzureichend begründet und somit als "gröblich benachteiligend" einzustufen ist. Dies liegt daran, dass sich die Gebühr allein an der Kredithöhe orientiert, ohne den tatsächlichen Aufwand zu berücksichtigen. So würde sich die Gebühr bei einem doppelt so hohen Kredit ebenfalls verdoppeln, obwohl sich der Bearbeitungsaufwand nicht in gleichem Maße erhöht.

Wichtig: Der OGH hat in dieser Entscheidung nicht geklärt, ob pauschale Kreditbearbeitungsgebühren generell unzulässig sind.


Was bedeutet die BAWAG-Aktion zu den Kreditbearbeitungsentgelten?

Die AK (Arbeiterkammer) hat auf Basis dieses Urteils einen Vergleich mit der BAWAG erzielt. Dieser Vergleich ermöglicht es betroffenen BAWAG-Kunden, unzulässige Gebühren zurückzufordern. Diese Regelung ist jedoch eine Einigung im Einzelfall und bindet ausschließlich die BAWAG. Sie kann nicht verallgemeinert auf andere Banken angewendet werden.


Das Wichtigste für Sie als Kreditnehmer

  • Bei Verträgen mit der BAWAG: Sofern Sie von der BAWAG in der Vergangenheit ein Kreditbearbeitungsentgelt gezahlt haben, können Sie eine Rückerstattung prüfen. Die Rückforderung kann über ein Online-Formular auf der BAWAG-Website bis zum 31.03.2026 eingereicht werden.
     
  • Bei vermittelten Krediten: Die BAWAG-Aktion schließt vermittelte Kredite, bei denen die Bearbeitungsgebühr vollständig an den Kreditvermittler weitergegeben wurde, ausdrücklich aus. Dies betrifft Kredite, die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden. Bei vor diesem Datum vermittelten Krediten ist eine gestaffelte Rückerstattung möglich.
     
  • Bei anderen Banken: Das BAWAG-Urteil hat keine unmittelbare bindende Wirkung auf andere Banken. Wenn Sie ähnliche Gebühren bei anderen Instituten gezahlt haben, hängt eine mögliche Rückforderung von einer individuellen rechtlichen Bewertung ab. Es gibt keine automatische Rückerstattung.

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Folgen des OGH-Urteils für die Zukunft

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt mehr Orientierung und stärkt den Verbraucherschutz in Österreich. Es macht deutlich, dass Kreditbearbeitungsentgelte, die rein prozentual zur Kreditsumme berechnet werden und keine nachvollziehbare Gegenleistung erkennen lassen, unzulässig sein können. Auch wenn noch nicht alle rechtlichen Fragen endgültig beantwortet sind, steht die Entscheidung für eine wichtige Trendwende im Umgang mit Zusatzkosten bei Kreditverträgen.

Unsere Wohnbau-Finanz-Experten in Österreich bei Infina verfolgen diese Entwicklungen genau und unterstützt Sie dabei, Ihre Finanzierung transparent zu gestalten und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Rechtshinweise zu unseren Ratgebern finden Sie in unserer Verbraucherschutzinformation.

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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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