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Befristeter Mietvertrag: Vor- und Nachteile

Befristeter Mietvertrag
Lorenz Sigl
Autor: Lorenz Sigl, MA
Kategorie: Immobilie
Datum: 09.07.2025

Ein befristeter Mietvertrag bietet spezifische Vor- und Nachteile. Gerade in Österreich erfreut sich diese Form des Mietvertrags großer Beliebtheit, wobei man jedoch auch die damit einhergehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen muss. Warum es entscheidend ist, diese Regelungen zu kennen, und worauf Sie bei einem solchen Zeitmietvertrag achten müssen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Befristeter Mietvertrag: Das Wichtigste im Überblick

  • Ein befristeter Mietvertrag für Wohnungen, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, muss mindestens drei Jahre laufen.
  • Bei einem befristeten Mietvertrag, der dem MRG unterliegt, ist die Miethöhe um 25 % niedriger als bei unbefristeten Verträgen.
  • Mieter können einen befristeten Mietvertrag erstmals nach einem Jahr mit dreimonatiger Frist kündigen.
  • Ohne rechtzeitige Kündigung oder Einigung endet der Vertrag nicht automatisch, sondern verlängert sich stillschweigend.
  • Kündigungen durch Vermieter sind nur aus wichtigen Gründen wie Eigenbedarf oder Mietrückständen zulässig.

Befristeter Mietvertrag: Was ist das?

Ein befristeter Mietvertrag(Zeitmietvertrag) bezeichnet ein Mietverhältnis, das für eine zuvor festgelegte Dauer abgeschlossen wird. Nach Ablauf dieser Frist endet das Mietverhältnis automatisch, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein befristeter Mietvertrag bietet somit sowohl für Vermieter als auch Mieter klar definierte Rahmenbedingungen.


Gesetzliche Rahmenbedingungen für den befristeten Mietvertrag

Die österreichische Gesetzgebung schreibt für Wohnungen, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, eine Mindestbefristung von drei Jahren vor. Kürzere Befristungen können dazu führen, dass ein Vertrag rechtlich automatisch als unbefristet gilt. Bei Objekten, die nicht oder nur teilweise unter das MRG fallen, gelten flexiblere Regelungen, und sogar mündliche Vereinbarungen können rechtlich wirksam sein.


Höhe des Mietzinses bei befristeten Mietverträgen

Ein wesentlicher finanzieller Vorteil für Mieter bei befristeten Mietverträgen ist der gesetzlich vorgeschriebene Abschlag auf die Miete: Die Miete liegt im Vollanwendungsbereich des MRG mindestens 25 % unter dem Niveau unbefristeter Verträge. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn das Objekt nur teilweise oder gar nicht unter das MRG fällt.


Kündigungsmöglichkeiten bei einem zeitlich begrenzten Mietvertrag - Zeitmietvertrag

Auch wenn ein befristeter Mietvertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer endet, gibt es dennoch Situationen, in denen eine vorzeitige Kündigung notwendig oder gewünscht ist, wie etwa bei einem unerwarteten Umzug, beruflichen Veränderungen oder familiären Gründen. Dabei gelten, abhängig vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), unterschiedliche rechtliche Regelungen für Mieter und Vermieter, die es unbedingt zu beachten gilt. So können sich je nach Vertragsart und Rechtslage erhebliche Unterschiede hinsichtlich Kündigungsfristen, Voraussetzungen und Gestaltungsspielräumen ergeben. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Kündigungsmöglichkeiten bei einem Zeitmietvertrag und erfahren, worauf Sie in der Praxis besonders achten sollten.

1. Kündigung durch Mieter

Mieter können im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG nach Ablauf des ersten Jahres mit einer dreimonatigen Frist kündigen. In Fällen außerhalb des MRG ist eine Kündigung nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag geregelt wurde.

2. Kündigung durch Vermieter

Vermieter können einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen, allerdings nur aus wichtigen Gründen wie Eigenbedarf oder bei erheblichen Mietrückständen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wird streng durch Gerichte geprüft und muss gut begründet sein.

3. Automatische Verlängerung

Verbleibt der Mieter nach Ablauf eines befristeten Mietvertrags in der Wohnung und der Vermieter unternimmt dagegen nichts, verlängert sich ein befristeter Vertrag im Teil- und Vollanwendungsbereich des MRG automatisch zunächst um drei Jahre. Nach zweimaliger Verlängerung ohne explizite Kündigung wird er in einen unbefristeten Mietvertrag umgewandelt. Dies gilt auch bei Wohnungen, die unter das Wohngemeinnützigkeitsgesetz (WGG) fallen.

4. Einvernehmliche Auflösung eines befristeten Mietvertrags

Wenn sich beide Parteien darauf einigen, können befristete Mietverträge jederzeit ohne Einhaltung von Fristen beendet werden. Dabei empfiehlt es sich, die Einigung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse auszuschließen.


Untermietvertrag befristet – Was gilt es zu beachten?

Ein befristeter Untermietvertrag ermöglicht es Mieter, ihre Wohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten. Dabei sind wichtige gesetzliche Regelungen zu beachten: Eine vollständige Untervermietung ist nur mit Zustimmung der Vermieter erlaubt, es sei denn, sie wird ausdrücklich im Mietvertrag gestattet. Eine teilweise Untervermietung ist hingegen meist ohne Zustimmung zulässig, sofern die Wohnung überwiegend selbst genutzt wird und keine übermäßige Miete verlangt wird.


Haus befristet vermieten – Welche Besonderheiten gibt es?

Wird ein Haus befristet vermietet gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als bei Wohnungen, die unter das MRG fallen. Beim Ein- oder Zweifamilienhaus unterliegt das Mietverhältnis dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), wodurch Mietdauer und Kündigung flexibler geregelt werden können. Befristete Mietverträge bieten Mieter die Sicherheit, dass Vermieter nur aus triftigen Gründen kündigen können. Die Mietdauer kann individuell festgelegt werden, häufig sind Verträge über drei, fünf oder zehn Jahre üblich. Befristete Mietverträge für ein Haus können immer wieder verlängert werden.

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Ein gut formulierter befristeter Mietvertrag kann Klarheit und Planungssicherheit für beide Parteien schaffen. Berücksichtigen Sie stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen und sichern Sie sich durch klare Absprachen rechtlich ab. Dies hilft Ihnen, spätere Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Mietverhältnis zu führen.

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Häufige Fragen zum befristeten Mietvertrag

Die Miete liegt, soweit das Objekt in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt, mindestens 25 % unter dem Niveau unbefristeter Verträge

Grundsätzlich endet das Mietverhältnis. Verbleibt der Mieter jedoch im Mietobjekt und der Vermieter duldet dies, dann verlängert sich der Mietvertrag erstmals automatisch um drei Jahre. 

Teilweise Untervermietungen (beispielsweise ein Zimmer) sind meist ohne Zustimmung möglich, solange Sie die Wohnung hauptsächlich selbst nutzen und keine überhöhten Mieten verlangen. Vollständige Untervermietungen benötigen hingegen explizite Zustimmung.

Nein, beim Vermieten eines Hauses unterliegt der Vertrag dem ABGB, und die Mietdauer kann frei vereinbart werden. Häufig gewählte Fristen sind drei, fünf oder zehn Jahre.

Bei Häusern gilt im Allgemeinen eine einmonatige Kündigungsfrist, sofern im Mietvertrag keine andere Frist vereinbart wurde. Diese Regelung gilt für beide Vertragsparteien.

Bildquellen: FM2 / Adobe Stock, Pixel-Shot / Adobe Stock
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Lorenz Sigl
Über den Autor: Lorenz Sigl, MA
Position: Leiter Infina Immobilien

Meine Immobilienkompetenz basiert auf einer fundierten Ausbildung zum Immobilientreuhänder (Makler, Verwalter, Bauträger) sowie als Bautechniker an der Bauakademie. Ergänzend absolvierte ich den ÖVI-Vorbereitungslehrgang für Sachverständige und spezialisierte mich als Bewertungsexperte für Immobilien in Banken. Ein Master in Facility- und Immobilienmanagement sowie ein Bachelor in Management und Recht vertiefen mein Wissen. Mit Erfahrung in der Immobilienvermittlung im Bankenbereich und als Leiter von INFINA Immobilien analysiere ich laufend den Markt, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln.

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