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Kündigungsgrund Eigenbedarf: Das sollten Sie unbedingt wissen

Altbau-Zinshaus in Österreich mit mehreren Wohnungen und klassischen Fassaden – Symbolbild für Mietrecht und Eigenbedarfskündigung.
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Autor: Mag. Harald Draxl
Kategorie: Recht
Datum: 03.07.2025

Die Eigenbedarfskündigung ist für Vermieter in Österreich eine wichtige Möglichkeit, vermieteten Wohnraum für sich oder nahe Angehörige wieder nutzbar zu machen. Allerdings ist dieser Kündigungsgrund an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden, insbesondere, wenn das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und wie Sie erfolgreich eine Eigenbedarfskündigung durchführen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.


Eigenbedarfskündigung: Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss stets gerichtlich erfolgen, sofern das Mietrechtsgesetz (MRG) Anwendung findet.
  • Der Vermieter muss dringlichen Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte überzeugend nachweisen.
  • Die gesetzliche Eigenbedarf Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat, falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
  • Der Mieter hat das Recht, innerhalb von vier Wochen gegen die Kündigung Einwendungen beim Gericht einzubringen.
  • Vermieter sollten mögliche Ersatzwohnungen anbieten, um den Kündigungsprozess zu vereinfachen.

Kündigungsgrund Eigenbedarf: Voraussetzungen und erlaubte Gründe

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist einer der häufigsten Gründe, warum Vermieter in Österreich ein Mietverhältnis beenden. Laut Mietrechtsgesetz (§ 30 Abs. 2 Z 13 MRG) ist dies jedoch nur dann erlaubt, wenn ein „dringlicher Bedarf“ für den Vermieter selbst oder nahe Angehörige nachweislich vorliegt. Typische und anerkannte Gründe für die Eigenbedarfskündigung sind beispielsweise eine notwendige Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger, die Familiengründung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Eigentümers.


Eigenbedarfskündigung Fristen: Was Vermieter beachten müssen

Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf richtet sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Falls darin nichts geregelt ist, gilt eine gesetzliche Frist von einem Monat, wobei Kündigungen immer nur zum Monatsende ausgesprochen werden können. Falls die Mietzahlungen in längeren Abständen als monatlich erfolgen, verlängert sich die Frist entsprechend (meist auf drei Monate).


Mietrechtsgesetz (MRG): Wann gilt es bei der Kündigung Eigenbedarf und wann nicht?

Die Notwendigkeit einer gerichtlichen Kündigung wegen Eigenbedarf hängt davon ab, ob die betroffene Immobilie unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt. Nur wenn das Mietobjekt im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG liegt, ist eine Begründung für den Eigenbedarf erforderlich. Liegt das Mietverhältnis außerhalb des MRG, kann der Vermieter ohne Angabe eines Grundes kündigen.

In der Praxis bedeutet das: Für viele Mieter, insbesondere in älteren Zinshäusern oder größeren Wohnanlagen, bietet das MRG einen gewissen Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Hier muss der Vermieter nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse, etwa der Bedarf für nahe Angehörige, besteht und kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht. Diese Eigenbedarfskündigung ist nur dann wirksam, wenn sie den strengen formalen Anforderungendes Gesetzes genügt und im Streitfall vom Gericht bestätigt wird.


Eigenbedarf anmelden: Was bedeutet „dringlicher Bedarf“ konkret?

Unter „dringlichem Bedarf“ versteht man Situationen, in denen der Vermieter oder seine nahen Angehörigen aus persönlichen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen zwingend auf die vermietete Wohnung angewiesen sind. Gerichtlich anerkannt sind beispielsweise folgende Fälle: 

  • Ein Familienmitglied ist pflegebedürftig.
  • Der Vermieter benötigt nach einer Scheidung dringend Wohnraum.
  • Gesundheitsprobleme machen eine ebenerdige Wohnung notwendig.
  • Die Gründung einer Familie erfordert zusätzlichen Wohnraum.

Folgen einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung

Sollte ein Gericht feststellen, dass der Kündigungsgrund Eigenbedarf vorgetäuscht wurde, drohen rechtliche Konsequenzen. Mieter haben die Möglichkeit, entsprechende Vorwürfe gerichtlich prüfen zu lassen. Vermieter sollten daher nur wahrheitsgemäße Angaben machen und gut dokumentierte Nachweise vorlegen.


Eigenbedarfskündigung Sonderfälle und Praxisbeispiele

Bei Eigenbedarfskündigungen gibt es in Österreich Besonderheiten, die Vermieter beachten sollten. Beispielsweise gelten für Einfamilienhäuser seit dem 01.01.2002 spezielle Bestimmungen: Diese unterliegen dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), sofern sie maximal zwei Wohneinheiten besitzen. Dies bedeutet, dass die Vorschriften des §30 MRG hier nicht greifen und damit kein gesetzlicher Kündigungsschutz für den Mieter besteht. Weitere relevante Praxisfälle sind, wenn mehrere Vermieter vorhanden sind oder ein Vermieter mehrere Wohnungen besitzt. Bei mehreren Eigentümern reicht es aus, den dringenden Eigenbedarf nur für eine Person nachzuweisen; allerdings müssen alle Vermieter das Kündigungsschreiben unterzeichnen. Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen besitzt, prüft das Gericht, ob der Eigenbedarf auch durch eine andere verfügbare Wohnung gedeckt werden könnte. Ist dies der Fall, könnte die Kündigung scheitern. Falls der Mieter nach erfolgter gerichtlicher Kündigung jedoch nicht auszieht, dann kann eine Delogierung mittels des vorhandenen vollstreckbaren Titels durchgeführt werden.


Kündigung wegen Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen: Vorbereitung ist entscheidend

Eine erfolgreiche Eigenbedarfskündigung setzt eine sorgfältige Vorbereitung und umfassende Dokumentation voraus. Wichtig sind eine klare Begründung des Eigenbedarfs, die Einhaltung gesetzlicher Fristen sowie die Möglichkeit, alternative Wohnungen anzubieten. Juristische Unterstützung kann hier entscheidend sein

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Häufig gestellte Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Fällt der Mietgegenstand unter den Voll- oder Teilanwendungsbereich des österreichischen Mietrechtsgesetztes (MRG), dann muss die Kündigung wegen Eigenbedarf gerichtlich erfolgen. Das Gericht überprüft die Rechtmäßigkeit.

Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Zustellung des gerichtlichen Kündigungsschreibens an den Mieter.

Erhebt der Mieter Einwendungen, wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, und der Mieter darf bis zum Abschluss des Verfahrens in der Wohnung bleiben.

Ja, der Vermieter kann gleichwertige Ersatzwohnungen anbieten, um die Kündigung zu erleichtern. In einem Gerichtsverfahren wird dies zugunsten des Vermieters positiv ausgelegt.

Nein, Wohnungen und Häuser außerhalb des MRG können ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Ja, Eigenbedarf kann auch für Geschwister angemeldet werden.

Bildquellen: venemama / Adobe Stock, NCST Studio / Adobe Stock
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Über den Autor: Mag. Harald Draxl
Position: Geschäftsführer

Meine Kreditkompetenz habe ich 1995 durch die Leitung des Gewerbekunden-Centers bei der Creditanstalt AG und seit 1997 als Baufinanzierungs-Spezialist bei der CA Baufinanzierungs-Beratung GmbH aufgebaut. Im Jahr 2002 wurde ich Gesellschafter bei der Infina und ab November 2004 in die Geschäftsführung berufen. Meine Zuständigkeit ist seither die Leitung unseres Vertriebes und der Banken-Kooperationen. Ich beschäftige mich tagtäglich mit den Entwicklungen am österreichischen Kredit- und Immobilienmarkt, um unsere gesamte Vertriebsorganisation stets über die besten Produkte und aktuellen Zinssätze für die Kundenberatungen auf dem Laufenden zu halten.

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