Im Sommer 2026 eine Klimaanlage nachrüsten
Darauf müssen Sie achten
Immer länger andauernde Hitzeperioden, Temperaturrekorde und selbst nachts wenig Abkühlung – kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen nach einer Klimaanlage sehnen. Der Sommer 2026 steht vor der Tür und Sie möchten diesmal zuhause nicht ins Schwitzen kommen? Dann ist das Nachrüsten einer Klimaanlage die richtige Entscheidung. Doch sowohl Mieter als auch Eigentümer müssen dabei einiges beachten.
Split-Klimaanlage oder mobiles Klimagerät – was ist die bessere Wahl?
Ein mobiles Klimagerät ist günstiger, aber auch weniger effizient. Denn die warme Luft wird zwar nach draußen geblasen, doch es sickert immer auch neue, warme Luft nach. Besondere Vorsicht gilt bei Wohnungen mit Gastherme. Aus Sicherheitsgründen ist hier die Nutzung eines mobilen Klimageräts nicht zu empfohlen.
Trotzdem entscheiden sich viele Menschen für ein solches Gerät. Denn der große Vorteil besteht darin, dass ein mobiles Klimagerät einfach aufgestellt und in Betrieb genommen werden darf. Eine Genehmigung oder bauliche Maßnahmen sind nicht nötig.
Eine Split-Klimaanlage besteht aus Innen- und Außengeräten. Diese müssen mit entsprechenden Leitungen verbunden werden. Der Einbau einer Klimaanlage ist binnen weniger Tage möglich.
Die Kosten liegen meist im niedrig vierstelligen Bereich. Moderne Split-Anlagen funktionieren effizient und besonders leise. Allerdings gibt es vorab etwas bürokratischen Aufwand zu meistern, bevor Sie eine kühle Wohnung genießen können.
Klimaanlage nachrüsten: Das müssen Eigentümer beachten
Wenn Sie als Eigentümer eine Split-Klimaanlage nachrüsten möchten, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
- Genehmigungspflicht klären: Häufig ist für die Errichtung einer Klimaanlage mit Außengerät eine Baugenehmigung nötig. Klären Sie mit der Baubehörde (Gemeinde bzw. Magistrat), ob das an Ihrer Wohnadresse der Fall ist. Für die Stadt Wien gibt es z.B. hier ein Merkblatt der Behörde und auf Landesebene können auch relevante Gesetzestexte, hier z.B. für Tirol, nachgelesen werden.
- Abklärung mit der Hausverwaltung: Als Miteigentümer eines Mehrparteienhauses kontaktieren Sie am besten die Hausverwaltung. Eventuell gibt es bereits eine Regelung hinsichtlich Klimaanlagen. Die Nachrüstung könnte im Wohnungseigentumsvertrag bereits erlaubt worden sein. Dadurch wäre es nicht mehr nötig, alle Miteigentümer um deren Zustimmung zu fragen.
- Zustimmung der Miteigentümer einholen: In einem Mehrparteienhaus müssen die Miteigentümer der baulichen Änderung zustimmen, da das Außengerät die Außenansicht des Gebäudes verändert. Wenn Sie nicht die Kontaktdaten aller Miteigentümer haben, kann Ihr Anliegen meist auch von der Hausverwaltung an die Miteigentümer versendet werden. Machen Sie am besten darauf aufmerksam, dass ein sehr leises Gerät verbaut wird, und stellen Sie transparent dar, dass Sie alles tun werden, um Nachbarn nicht zu stören.
- Angebote vergleichen: Prüfen Sie verschiedene Angebote und klären Sie mit Fachbetrieben die Realisierbarkeit Ihres Vorhabens ab. Wichtig: Die Klimaanlage darf nicht in Eigenregie eingebaut werden, da hier Kältemittel im Spiel sind, daher muss ein Fachbetrieb beauftragt werden.
Hinsichtlich der Zustimmung der Miteigentümer müssen Sie sich keine zu großen Sorgen machen. In vielen Häusern gibt es allgemeine Regelungen (z.B. per Wohnungseigentumsvertrag).
Stimmt tatsächlich ein einzelner Miteigentümer nicht zu, kann ein Außerstreitverfahren bei Gericht angeregt werden. Das funktioniert relativ einfach. Das Gericht klärt, ob Ihr Interesse an einer Klimaanlage überwiegt. Ist das der Fall, kann der Miteigentümer den Einbau nicht verhindern.
Im Sinn der guten Hausgemeinschaft sollte es jedoch nicht so weit kommen. Meist stimmen die Miteigentümer dem Einbau ohnehin zu. Um Ihre Chancen zu erhöhen, haben wir am Ende dieses Artikels noch einen hilfreichen Praxistipp für Sie.
Klimaanlage nachrüsten: Das müssen Mieter beachten
Wenn Sie als Mieter eine Klimaanlage einbauen lassen möchten, müssen sie in einem ersten Schritt den Vermieter kontaktieren. Erklären Sie das vorhaben und fragen Sie schriftlich an, ob der Einbau möglich ist.
Die gesamten weiteren Abläufe (Baugenehmigung, Zustimmung der Miteigentümer, etc.) sind selbstverständlich auch in diesem Szenario nötig. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein, denn es kann dauern, bis der gesamte bürokratische Ablauf erledigt ist und tatsächlich eine Klimaanlage eingebaut werden kann.
Klimaanlage nachrüsten: INFINA-Praxistipp
In einem Mehrparteienhaus kann es Diskussionen darüber geben, ob die Außengeräte störend sind oder nicht.
Unser INFINA-Praxistipp: Besprechen Sie das Thema frühzeitig mit Miteigentümern und informieren Sie diese nicht nur, sondern holen Sie Ihre Nachbarn aktiv ins Boot. Vielleicht empfinden andere Parteien im Haus die Temperaturen ebenfalls als unangenehm? Dann können Sie vorschlagen, gemeinsam einen Fachbetrieb zu beauftragen und so von Preisvorteilen zu profitieren.
So machen Sie das „Projekt Klimaanlage“ zu einem Projekt der Hausgemeinschaft. Dadurch fällt es einzelnen Widersachern schwerer, sich gegen das Vorhaben zu stemmen und Sie genießen schon bald eine perfekt gekühlte Wohnung.
Bildquellen: brizmaker / Adobe Stock, Studio Romantic / Adobe Stock
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