Neubauwohnung verkaufen
Praktische Tipps für Verkäufer
Sie besitzen eine Neubauwohnung und möchten diese verkaufen? Dann können meist Eigennutzer und Anleger gleichermaßen als potenzielle Käufer angesprochen werden. Doch es gibt einige Details zu beachten, damit Ihre Neubauwohnung zeitnah und zum besten Preis verkauft werden kann – denn Neubauwohnung ist nicht gleich Neubauwohnung.
Freie Vermietbarkeit als wichtiger Faktor
Viele Neubauwohnungen sind frei vermietbar. Das bedeutet, rechtliche Einschränkungen wie bei Altbauwohnungen (Richtwert etc.) greifen nicht, sondern die Höhe der Miete kann uneingeschränkt vertraglich definiert werden. Dadurch können Neubauwohnungen wesentlich teurer vermietet werden als Wohnungen des reglementierten Bereichs. Das macht sie für Anleger besonders interessant. Denn bei Altbauwohnungen ist oft unklar, wie viel Miete genau verlangt werden darf und zusätzlich gibt es Abschläge, wenn der Mietvertrag befristet wird. Genau diese Themen bleiben Vermietern bei Neubauwohnungen erspart.
Doch Achtung: Auch bei Neubauwohnungen gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise sogenannte „Wiederaufbau-Häuser“, die im Krieg schwer beschädigt und neu errichtet wurden. Oder auch Gebäude, die vor Jahrzehnten mit Fördermitteln gebaut wurden. In solchen Szenarien ist es möglich, dass ein „angemessener Mietzins“ verlangt werden darf oder sogar das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zur Anwendung kommt, welches nur sehr geringe Mieten erlaubt. Besonders schwierig zu klären ist die zulässige Miete bei geförderten Immobilien, da es hier auch auf den Zeitpunkt der Rückzahlung ankommen kann.
Die freie Vermietbarkeit der Wohnung beeinflusst den Wert der Immobilie deutlich. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Neubauwohnung tatsächlich frei vermietbar ist, können Sie diese Auskunft an die örtlich zuständige Behörde (z.B. in Wien die MA50) wenden.
Rücklagen prüfen: Vor- und Nachteile
Ein interessanter Aspekt bei Neubauwohnungen ist die Rücklagenbildung. Bei Altbauwohnungen gibt der Gesetzgeber ein Minimum für die monatliche Zuweisung zur Rücklage vor. Das führt zu Kosten für Eigennutzer und schmälert die Rendite der Anleger, denn dieser Betrag darf nicht als Betriebskosten an Mieter weiterverrechnet werden. Bei Neubauten entfällt dieses gesetzliche Minimum. Die beauftragte Hausverwaltung kann die Rücklage auch geringer ansetzen, wodurch die monatlichen Kosten niedriger ausfallen.
Gleichzeitig ist vor dem Verkauf der Stand der Rücklagen bei der Hausverwaltung zu hinterfragen. Diese Information ist für Käufer wichtig, insbesondere, wenn es offensichtlichen Sanierungsbedarf beim Gebäude gibt.
Vermarktung Ihrer Neubauwohnung: So gelingt der Verkauf
Wie bei jedem Immobilienverkauf müssen vorab alle relevanten Informationen zusammengetragen werden, die für Käufer interessant sein könnten. Eine aussagekräftige Beschreibung, gute Bilder und die nötigen Daten und Fakten sind eine Selbstverständlichkeit.
Damit der Verkauf Ihrer Neubauwohnung gelingt, klären Sie jedenfalls zusätzlich folgende Fragen:
- Darf die Neubauwohnung frei vermietet werden?
- Wann wurde das Gebäude genau errichtet (Datum der Baugenehmigung entscheidet über die Vermietbarkeit)?
- Gibt es Informationen darüber, dass es sich um ein Wiederaufbau-Haus handelt? Meist ist bei diesen Immobilien ein Informationsschild direkt an der Fassade angebracht.
Wenn die freie Vermietbarkeit gesichert gegeben ist, können Sie neben Eigennutzern auch Anleger optimal als Käufergruppe ansprechen. So lässt sich potenziell ein höherer Kaufpreis erzielen.
Sie möchten mit dem gesamten Verkaufsprozess so wenig Aufwand als möglich? Dann ist ein Immobilienverkauf über INFINA die optimale Lösung für Sie. Denn die professionelle Unterstützung reicht von der realistischen, ehrlichen Bewertung Ihrer Immobilie über die Klärung rechtlicher Details und die professionelle Vermarktung bis hin zum erfolgreichen Verkaufsabschluss. So einfach kann es sein, Ihre Neubauwohnung zu verkaufen.
Bildquellen: Christian Hillebrand / Adobe Stock
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