Ehemalige Kurzzeit-Wohnungen werden verkauft
Auf der Suche nach der perfekten Eigentumswohnung fällt derzeit eine Besonderheit auf: Es sind vergleichsweise viele gebrauchte, vollmöblierte Wohnungen am Markt, bei denen es sich um ehemals touristisch vermietete Apartments handelt. Warum ist das so und bietet sich hier eine gute Chance für Käufer?
Strengere Airbnb-Regelungen: Manchen Vermietern reicht es – sie verkaufen möblierte Wohnungen
In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen gleich mehrmals verschärft. Schutzzonen wurden geschaffen, zeitlich befristete Bewilligungen sind nötig, Miteigentümer müssen zustimmen und die zuständige Behörde hat sogar ein eigenes Team, das illegal touristisch vermietete Wohnungen finden soll.
Weitere Auflagen ab 2027
Nun wurde eine weitere Maßnahme bekannt – 2027 kommt eine Registrierungspflicht und zusätzlich soll die Umwidmung von Wohnraum zur Kategorie „Beherbergungsbetrieb“ erschwert werden. Das Register wird von der Branche sogar begrüßt. Branchenvertreter erhoffen sich, dass die Politik durch die Registrierung erkennt, dass weit weniger Wohnungen touristisch vermietet werden als gedacht.
Insgesamt sind die Hürden für touristische Vermietung enorm hoch. Touristische Vermieter kritisieren in diesem Zusammenhang auch, dass zwar gegen Airbnb-Apartments permanent Stimmung gemacht wird, weil touristische Vermietung Wohnfläche dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzieht, doch gleichzeitig entstehen laufend – ohne Kritik – neue Hotels.
Vollmöblierte Wohnungen werden verkauft
Einigen Vermietern werden die immer weitreichenderen Regelungen offensichtlich zu viel. Sie verkaufen die bislang touristisch vermieteten Apartments als vollmöblierte Wohnungen. Ein einfacher Anlass kann sein, dass die Behörde keine Genehmigung für eine touristische Nutzung erteilt hat oder Miteigentümer im Haus gegen diese Art der Vermietung sind. Da bei illegaler touristischer Nutzung hohe Strafen drohen, ist der Verkauf scheinbar für viele Eigentümer die einfachste Lösung.
Bei Online-Inseraten sind die ehemals touristischen Apartments teils leicht erkennbar. Wie in einem Hotel liegen feinsäuberliche Handtuch-Stapel auf dem gemachten Bett, es gibt Feuerlöscher und klare Beschriftungen oder es wird einfach im Beschreibungstext auf die bisherige Nutzung hingewiesen. Für den Verkauf ist es weder Vorteil noch Nachteil, wie die Wohnung bisher genutzt war.
Für wen ergeben sich gute Kaufgelegenheiten?
Für manche Käufergruppen sind vollmöblierte Wohnungen besonders praktisch. Sei es als Zweitwohnsitz, Pendlerwohnung oder wenn der Nachwuchs nach Wien zieht und direkt einziehen kann. Nutzungsszenarien sind ausreichend gegeben. Gerade bei Altbauwohnungen ist die Möblierung auch für Vermieter praktisch. Die allgemeine Miethöhe ist gesetzlich eingeschränkt, doch für die vorhandene Ausstattung kann zusätzliche Möbelmiete verlangt werden. So ergibt sich zumindest eine geringfügig höhere erzielbare Nettomiete. Wer sich mit der bisherigen Gestaltung nicht anfreunden kann, verkauft bis vorhandene Möblierung einfach.
Insgesamt sind die ehemals touristischen Apartments in Wien somit einerseits für Eigennutzer interessant, andererseits auch für Anleger, die bereit sind mit einer üblichen, moderaten Rendite zu vermieten.
Wohnungspaket kaufen
Investoren, die bereit sind eine höhere Summe anzulegen, können die Chance nutzen und teils ganze Wohnungspakete erwerben. Denn häufig wurden in Häusern gleich mehrere Einheiten touristisch vermietet. Durch den Kauf eines Pakets verbessern sich die Verhandlungsmöglichkeiten des Käufers. Gleichzeitig wird die optimale Finanzierung des Vorhabens umso wichtiger, da die Investitionssumme entsprechend hoch ausfällt.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Immer wieder stechen Anzeigen ins Auge, bei denen sofort ersichtlich ist, dass es sich um ehemals touristisch vermietete Wohnungen handelt. In Relation zum gesamten Immobilienmarkt ist die Anzahl der Objekte jedoch gering. Eine Entlastung des Marktes, egal ob im Eigentum- oder Miet-Segment, ergibt sich durch den Verkauf dieser Objekte somit bislang nicht. Ob sich dies ändert, wenn weitere Verschärfungen in Kraft treten, wird sich 2027 zeigen.
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