Einlagensicherung in Österreich: Wie sicher sind Ihre Spareinlagen?

Einlagensicherung
Autor: Hagen Luckert
Kategorie: Recht
Datum: 22.08.2023

Angenommen, Sie legen jeden Monat regelmäßig etwas Geld zur Seite und zahlen dieses auf ein Sparkonto bei der Bank ein. Was passiert nun, wenn die Bank in Konkurs gehen sollte? In diesem Fall greift die Einlagensicherung: Bis zu einer bestimmten Höhe ist Ihre Spareinlage dadurch gesichert. In diesem Beitrag lesen Sie die wichtigsten Informationen zur Einlagensicherung in Österreich: Für wen gilt sie? Wie hoch ist die Sicherung? Und wie funktioniert das Sicherungssystem ganz generell?

Einlagensicherung: Was ist das überhaupt und wie funktioniert sie?

Die Einlagensicherung ist ein Schutz für Anleger und Sparer. Sie garantiert, dass die Spareinlagen bei einer Bank auch im Konkursfall ausgezahlt werden – zumindest bis zu einer gewissen Höhe. In Österreich bzw. EU-weit sind das derzeit 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Sollte die Bank insolvent werden, bekommt man also seine Einlagen wieder zurück (maximal jedoch 100.000 Euro).

Um das zu gewährleisten, schließen sich Banken und Bausparkassen zu Sicherungseinrichtungen zusammen. Diese Einrichtungen haben einen gemeinsamen Fonds, in den die Mitglieder regelmäßig Beiträge einzahlen. Sollte eine der beteiligten Banken nun in Konkurs gehen, dann werden aus diesem Topf die Sparer ausgezahlt.


Das Wichtigste im Überblick

  • Die Einlagensicherung garantiert Ihnen, dass Sie auch im Konkursfall einen Teil Ihrer Spareinlagen von der Bank zurückbekommen.
  • Gesichert sind die Einlagen von natürlichen und juristischen Personen bei in Österreich konzessionierten Banken.
  • Die gesetzlichen Vorgaben in Österreich sehen vor, dass die Banken sich zu Sicherungseinrichtungen zusammenschließen und eine Sicherung von 100.000 Euro pro Person und pro Bank garantieren müssen.
  • In bestimmten Fällen kann auch eine höhere Summe gesichert sein.
  • Seit einigen Jahren wird eine EU-weite gemeinsame Sicherung der Einlagen diskutiert, aber nicht alle Mitgliedstaaten befürworten dies.

Die häufigsten Fragen zur Einlagensicherung: Höhe, Konto-Arten, Banken

Was bedeutet die Einlagensicherung nun ganz praktisch für mich als Bankkunde? Sehen wir uns einige Rahmenbedingungen etwas näher an: zum Beispiel wessen Einlagen gesichert sind, unter welchen Umständen eine höhere Obergrenze wirksam wird oder bei welchen Banken die Sicherung gilt.

 

Grundsätzlich für alle Bankkunden mit einem entsprechenden Konto bei einer österreichischen Bank, egal, ob es sich um natürliche oder juristische Personen (etwa GmbH, WEG, OG, KG etc.) handelt. Die Sicherung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Kunden.

Auch die Einlagen von Nicht-Österreichern sind nach den Richtlinien der österreichischen Einlagensicherung geschützt, sofern sie das Konto bei einer österreichischen Bank haben.

 

 

Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich umfasst alle Guthaben auf folgenden Konten:

  • Sparkonten und Sparbücher (z. B. Festgelder)
  • Zahlungsverkehrskonten (Gehalts-, Pensions- und sonstige Girokonten)
  • Festgelder
  • Bausparverträge
  • Gelder bei betrieblichen Vorsorgekassen
  • Wertpapier-Verrechnungskonten

Es gibt außerdem einige wenige Ausnahmen, bei denen die Sicherung der Einlagen nicht greift – beispielsweise:

  • Einlagen von anderen Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften und Pensionsfonds
  • Einlagen von staatlichen Stellen, etwa Bund, Länder oder Gemeinden
  • Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen

Die gesamte Liste der nicht erstattungsfähigen Einlagen findet sich im § 10 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG).

Anleihen oder Aktiendepots sind grundsätzlich nicht von der Einlagensicherung abgedeckt. Denn für Wertpapierdepots ist im Konkursfall die sogenannte Anlegerentschädigung zuständig.

 

 

Insgesamt sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und pro Kreditinstitut gesichert. Das bedeutet also:

  • Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer zweiten Person besitzen, dann sind dort die Einlagen bis zu einer Höhe von 2 x 100.000 Euro gesichert.
  • Besitzen Sie mehrere Konten oder Sparbücher bei derselben Bank, dann gilt die Sicherung insgesamt für alle Konten nur bis zum Betrag von 100.000 Euro. Das trifft auch zu, wenn die Konten bei verschiedenen Banken ein und derselben Kreditinstitutsgruppe angelegt sind (zum Beispiel Bank Austria und Schoellerbank).
  • Die 100.000 Euro gelten pro juristische oder pro natürliche Person. Wenn der Kontoinhaber nun eine juristische Person ist, die wiederum mehrere natürliche Personen vertritt, z. B. eine Wohnungseigentümergemeinschaft, dann beträgt die Höchstgrenze der Sicherung trotzdem nur 100.000 Euro – weil es sich ja um genau eine juristische Person handelt.

In einigen besonderen Fällen sind Einlagen bis zu einer Höchstgrenze von 500.000 Euro gesichert – etwa, wenn das Geld aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt. Diese höhere Sicherung ist dann aber nur 12 Monate gültig.

 

 

Grundsätzlich gilt die Einlagensicherung für alle Banken: Das österreichische Gesetz schreibt vor, dass alle Kreditinstitute bzw. Banken einer „Sicherungseinrichtung“ angehören müssen.

Das bedeutet, egal, ob Sie bei Ihr Konto bei Raiffeisen, Erste Bank und Sparkasse, Bank Austria oder einer anderen Bank haben: Die Einlagensicherung für Banken greift immer. Die einzelnen Banken sind außerdem verpflichtet, Ihnen Informationen über die Sicherung der Einlagen zur Verfügung zu stellen.

Falls es sich um die Zweigstelle einer ausländischen Bank handelt, richten sich die gesetzlichen Vorgaben nach denen des jeweiligen Landes. Die Regelung, dass Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro geschützt sein müssen, gilt aber EU-weit.

 

 

Die Sicherung schützt Sie immer dann, wenn die Bank Ihnen Ihr Guthaben nicht mehr ausbezahlen kann. Die Gründe können sein:

  • Es wurde ein Konkurs über die Bank eröffnet.
  • Die Geschäftsaufsicht wurde über die Bank verhängt.
  • Eine Zahlungseinstellung wurde behördlich verfügt.
  • Die Bank kann fällige Einlagen generell nicht mehr zurückbezahlen.

 

 

Das bedeutet nichts anderes, als dass Spareinlagen (bis zur Höchstgrenze von 100.000 Euro) auf diesem Konto sicher sind – auch wenn die Bank in Konkurs geht.

 

 

In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag stellen, sondern sollten die Zahlung automatisch bekommen. Innerhalb von 15 Arbeitstagen wird Ihnen das Geld auf ein anderes Konto Ihrer Wahl überwiesen.

Übrigens: In Zukunft soll es sogar noch schneller gehen. Ab dem 1. Jänner 2024 soll die Auszahlungsfrist nur mehr 7 Tage betragen.

 

 

Wenn Sie ein Konto bei der Zweigstelle einer ausländischen Bank haben, dann können Sie sich nicht auf die österreichische Einlagensicherung verlassen. In dem Fall sind nämlich die Gesetze des jeweiligen Landes zuständig. Bei einer deutschen Bank müssten Sie sich also dementsprechend über die deutsche Sicherung der Einlagen informieren.

 

 

Ja, auch Einlagen in Fremdwährungen sind gesichert – sofern Sie auf dem Konto einer österreichischen Bank liegen.

 

 

Prinzipiell werden Ihnen die gesicherten Einlagen innerhalb von 20 Arbeitstagen (ab 1.1.2024 nur mehr 7 Tage) ausgezahlt – ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass es nicht mehr als 100.000 Euro sind.

Sollten die gedeckten Einlagen mehr als 100.000 Euro betragen (siehe nächste Frage), dann gelten andere Regeln. In diesem Fall müssen Sie selbst den Antrag stellen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzung für die höhere Sicherungssumme erfüllen.

 

 

In einigen Spezialfällen sind die Einlagen für eine bestimmte Zeit bis zur Höhe von 500.000 Euro gedeckt.

Nämlich dann, wenn Ihre Einlage ...

… aus dem Verkauf von privat genutzten Immobilien stammt.

… im Zusammenhang mit bestimmten Lebensereignissen steht (z. B. Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Invalidität).

… aus einer Versicherungszahlung oder Schmerzensgeldzahlung für erlittene Körperverletzung stammt.

… eine Ausgleichszahlung für zu Unrecht erfolgte strafrechtliche Verurteilung ist.

In solchen Fällen sind Ihre Einlagen für 12 Monate nach der Einzahlung des Betrags bis zu einer Höhe von 500.000 Euro abgesichert.

 

 

Nein, denn hierfür ist die Anlegerentschädigung zuständig. Laut Anlegerentschädigungsgesetz sind Wertpapier bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gesichert, wenn der Sicherungsfall eintritt und die Bank das Wertpapier-Depot nicht ordnungsgemäß übertragen kann.

 

 

Nein, denn Ihr Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, die Einlagensicherung zu gewähren und einer entsprechenden Sicherungseinrichtung anzugehören.

 


Beispiele für die Höhe der Sicherung

  • Herr A. besitzt ein Sparkonto mit Einlagen in Höhe von 120.000 Euro bei der Musterbank. Sollte die Musterbank zahlungsunfähig werden, dann sind davon 100.000 Euro gesichert und werden ausbezahlt.
  • Frau und Herr B. verkaufen ihre Eigentumswohnung überweisen den Verkaufserlös von 350.000 Euro auf ein gemeinsames Festgeldkonto. Für einen Zeitraum von 12 Monaten ist die gesamte Summe von der Einlagensicherung erfasst. Danach sind es nur mehr 200.000 Euro (pro Person 100.000 Euro).
  • Frau C. hat zwei Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten, wo sie jeweils 60.000 Euro eingezahlt hat. Die gesamte Summe von 120.000 Euro fällt unter die Einlagensicherung (pro Bank gilt separat die Höchstsumme von 100.000 Euro).

Informationspflichten der Bank über die Einlagensicherung

Die Bank muss Kreditkunden über die Einlagensicherung informieren und angeben, welchem Einlagensicherungssystem sie angehört.

Das heißt: Wenn Sie ein Konto eröffnen, bekommen Sie von der Bank einen Informationsbogen ausgehändigt, in dem alle wichtigen Punkte zur Einlagensicherung erklärt werden.

Zusätzlich muss die Bank auf der Website sowie durch Aushang im Kassensaal informieren.


Die Sicherung von Wertpapieren

Wer Wertpapiere wie Anleihen und Aktien besitzt, profitiert im Konkursfall der Bank ebenso von einer gewissen Sicherheit. Denn Wertpapier-Fonds sind laut Anlegerentschädigungsgesetz bei Eintritt des Sicherungsfalls bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gesichert. Der Sicherungsfall tritt ein, wenn das verwahrende Kreditinstitut die Wertpapiere nicht mehr wunschgemäß auf ein anderes Depot übertragen kann.

Übrigens: Konten, auf denen Erlöse von Wertpapieren liegen, sind im Rahmen der Einlagensicherung gesichert, also bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.


Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich?

Im Grunde genommen gehören zur Einlagensicherung alle Maßnahmen, die dazu dienen, das Sparvermögen der Kunden zu sichern. Einige davon sind freiwilliger Natur, zu anderen sind die Banken jedoch per Gesetz verpflichtet.

Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich ist seit 2015 in einem Bundesgesetz geregelt (dem sogenannten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz). Hier ist vorgeschrieben, dass Spareinlagen bis zur Höhe von 100.000 gesichert werden müssen. Dazu muss sich jedes Kreditinstitut einer „Sicherungseinrichtung“ anschließen.

Diese Einrichtung besitzt einen Sicherungsfonds, in den die Mitglieder regelmäßig einen festgelegten Prozentsatz der gedeckten Einlagen einzahlen. Im Fall der Fälle kann dieser Fonds dann herangezogen werden, um die Kunden einer Mitglieds-Bank zu entschädigen. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) sowie die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kontrollieren, ob die Banken und Sicherungseinrichtungen alle Vorgaben der gesetzlichen Einlagensicherung einhalten.

In Österreich gibt es derzeit drei Sicherungseinrichtungen:

Wenn Sie nachprüfen möchten, welcher Einrichtung Ihre Bank angehört, können Sie beispielsweise auf www.einlagensicherung.at eine Liste aller dort beteiligten österreichischen Banken aufrufen.

Übrigens: Die Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Person und Bank gilt seit 2010. Während der Finanzkrise, zwischen 2008 und 2009, wurde temporär sogar eine unbegrenzte Einlagensicherung beschlossen.


Gut zu wissen: Warum ist die Einlagensicherung so wichtig?

Natürlich ist es für jeden persönlich wichtig, seine Spareinlagen in Sicherheit zu wissen. Die Sicherung der Einlagen hat aber auch gesamtgesellschaftlich eine bedeutende Rolle: Ohne diesen Schutz würde sich bei wirtschaftlichen Problemen einer Bank schnell Panik verbreiten.

Die Sparer hätten Angst um ihr Geld und würden auf die Bank stürmen, um ihre gesamten Einlagen abzuheben (der sogenannte „Bank Run“). Banken können aber nicht alle Sparer auf einmal auszahlen, weil sie deren Geld ja anderweitig in Form von Krediten verliehen haben. Die Folge: Die Bank geht nun erst recht in Konkurs.

Die Einlagensicherung schützt also das Bankensystem im Krisenfall vor dem Zusammenbruch.


Einlagensicherung im internationalen Vergleich

Nicht nur in Österreich, auch in vielen anderen Ländern existiert eine staatlich vorgegebene Einlagensicherung. Außerdem versucht man seit einiger Zeit, die Sicherung der Einlagen innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen bzw. auf Europaebene zu regeln. Das gestaltet sich jedoch als schwierig.

Wie hoch ist die Sicherung in anderen Ländern?

In den meisten Ländern gibt es vergleichbare gesetzliche Vorgaben zur Sicherung der Spareinlagen. Die maximale Höhe der gesicherten Einlagen ist jedoch recht unterschiedlich. Einige Beispiele zum Vergleich:

LandHöhe der gesicherten Einlagen pro Person
alle EU-Staaten100.000 Euro bzw. Entsprechung in der nationalen Währung
USA250.000 USD (umgerechnet ca. 247.000 Euro)
Schweiz100.000 CHF (umgerechnet ca. 100.000 Euro)
Norwegen2.000.000 NOK (umgerechnet ca. 193.300 Euro)
Türkei100.000 TL (umgerechnet ca. 5.700 Euro)
Südkorea50.000.000 Won (umgerechnet ca. 37.800 Euro)
Brasilien250.000 BRL (umgerechnet ca. 47.000 Euro)

Der umstrittene Weg zu einer europäischen Einlagensicherung

Seit der Eurokrise 2010 gibt es Bestrebungen der EU, den europäischen Bankensektor zu vereinheitlichen – eine sogenannte „Bankenunion“ zu schaffen. Als dritte Säule dieser Bankenunion diskutiert man seit 2015 eine gemeinsame europäische Einlagensicherung.

Das würde bedeuten: Es gibt ein EU-weites Sicherungssystem, in das die Banken aller Mitgliedsländer einzahlen. Geht irgendwo eine Bank in Konkurs, dann springt genau diese europäische Einlagensicherung ein – statt wie bisher eine nationale.

Nicht alle Mitgliedsstaaten sind jedoch davon begeistert. Deutschland war zum Beispiel eher als Gegner dieses Vorhabens bekannt. Die Vorstellung, dass deutsche Banken einzahlen und das Geld dann in anderen EU-Ländern ausgezahlt wird, behagte den dortigen Entscheidungsträgern nicht. Ende 2019 lenkte der deutsche Finanzminister dann aber ein und schlug eine Kompromisslösung vor:

Zunächst sollte das nationale Sicherheitssystem greifen und erst, wenn das überfordert wäre, würde eine europäische Sicherung einspringen. Noch wurden allerdings keine neuen Regelungen umgesetzt. Seit 2009 existiert aber eine EU-Richtlinie, die besagt, dass die Mitgliedsstaaten jeweils separat ein System zur Einlagensicherung einrichten müssen.


Einlagensicherung in Österreich: Schutz für Bankkunden im Konkursfall

Die Einlagensicherung in Österreich verschafft Ihnen als Bankkunde also die Gewissheit: Egal, wie es der Bank wirtschaftlich geht – meine Ersparnisse sind sicher. Auch im Konkursfall bekommen Sie Ihr Geld (bis zur Maximalhöhe von 100.000 Euro) ausgezahlt. Auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene ist es wichtig, dass Bankkunden diese Sicherheit haben: So verhindert man im Fall einer Bankenkrise, dass alle auf die Bank stürmen und ihr Geld abheben wollen. Ob in Zukunft eine einheitliche europäische Einlagensicherung kommt, bleibt noch abzuwarten.

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Über den Autor: Hagen Luckert
Position: Geschäftsführer

Meine gesamte berufliche Laufbahn habe ich im Kreditbereich verbracht. Zunächst im Sparkassen- sowie im Großbankensektor in Deutschland. Nach Leitung der Business-Unit Kreditstrategie- und Organisation in einem großen Beratungsunternehmen war ich als Geschäftsführer einer Kreditfabrik tätig. Im Anschluss daran wurde ich als Vorstand in einem Softwareunternehmen für künstliche Intelligenz im Bankenbereich berufen und habe 2019 in die Geschäftsführung von Infina gewechselt. Die ständige Recherche, strukturierte Aufbereitung sowie verständliche Veröffentlichung von allen Fragestellungen rund um das Kreditgeschäft gehören zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen meiner Funktion.

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