Ein Kreditmakler kann unverbindlich zu einem Erstgespräch aufgesucht werden. Üblicherweise ist das erste Gespräch kostenfrei. Seine umfassende Tätigkeit nimmt der Kreditmakler dann auf, sobald er mittels Beraterauftrag vom Kunden dazu ermächtigt wird.
Der Beraterauftrag umfasst u.a. folgende Regelungen:
Die Verrechnung des Entgeltes für die Beratung und Vermittlung einer Finanzierung erfolgt über das jeweilige Kreditinstitut bzw. die Leasinggesellschaft direkt an den Kreditmakler. Sofern keine direkte Verrechnung möglich ist, wird für die Beratung und Vermittlung der Finanzierung mit dem Kunden vorab ein marktübliches Honorar vereinbart, das der Kunde an den Kreditmakler bezahlt.