
Das Maklergesetz bildet den rechtlichen Rahmen in der Zusammenarbeit zwischen Kunden und (Immobilien) Maklern und regelt auch die Beziehungen zwischen Kreditmaklern und ihren Klienten.
Das Verbraucherkreditgesetz (seit 11.06.2010 in Kraft) dient dem stärkeren Schutz von Kreditnehmern und beinhaltet unter anderem:
Die wichtigsten Ziele des Bankwesengesetzes sind
Mit diesen Bestimmungen soll vor allem die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Einlagen gewährleistet werden.