Rechtsgrundlagen

Maklergesetz (MaklerG)

Das Maklergesetz bildet den rechtlichen Rahmen in der Zusammenarbeit zwischen Kunden und (Immobilien) Maklern und regelt auch die Beziehungen zwischen Kreditmaklern und ihren Klienten.

 


Verbraucherkreditgesetz (VKrG)

Das Verbraucherkreditgesetz (seit 11.06.2010 in Kraft) dient dem stärkeren Schutz von Kreditnehmern und beinhaltet unter anderem:

 

  • umfassende vor- und vertragliche Informationspflichten (§§ 6, 9 VKrG): z.B. die Angabe des effektiven Zinssatzes (Zinsen unter Einbeziehung von Kosten und Gebühren) und des Gesamtbetrages aller Rückzahlungen (Kreditsumme plus sämtliche Kosten)
  • Rücktrittsrechte des Verbrauchers (§ 12 VKrG): Der Verbraucher kann von einem Kreditvertrag (gilt nicht für Hypothekarkredite) innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe eines Grundes zurücktreten. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Kreditvertragsabschlusses. Bekommt der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß § 9 VKrG erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt die Frist mit diesem Zeitpunkt zu laufen.

 


Bankwesengesetz (BWG)

Die wichtigsten Ziele des Bankwesengesetzes sind

  • die Sicherstellung der EU Konformität des österreichischen Bankenrechts,
  • die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditinstitute,
  • der Gläubigerschutz und
  • der Konsumentenschutz.

 

Mit diesen Bestimmungen soll vor allem die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Einlagen gewährleistet werden.

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