Produktvarianten

Abstattungskredit bzw. Tilgungsdarlehen

Tilgungsdarlehen werden meist in monatlichen – in seltenen Fällen auch in vierteljährlichen oder halbjährlichen – Raten zurückbezahlt. In den Raten sind sowohl der Zins- als auch Tilgungsanteil enthalten. Durch die Tilgung reduziert sich die Restschuld laufend, und über die Laufzeit resultiert ein kontinuierlich sinkender Zinsaufwand. Ein Abstattungskredit ist die am weitesten verbreitete Finanzierungsvariante und hat – im Vergleich zur tilgungsfreien Finanzierung – den Vorteil, eines kontinuierlichen Schuldenabbaus über die Laufzeit.

Tilgungsfreie Kredite bzw. Darlehen

Bei einem tilgungsfreien Kredit zahlt der Kunde zunächst nur Zinsen, und die Schulden werden am Ende der Laufzeit auf einen Schlag oder über Sondertilgungen zurückgezahlt. Zur Tilgung werden Vermögenswerte eingesetzt, die während der Kreditlaufzeit angespart wurden. Man spricht von so genannten Ansparprodukten mit Tilgungscharakter oder auch von Tilgungsträgern.

Zinsabsicherung

Sie haben einen Kredit und wollen Ihr Zinsänderungsrisiko begrenzen? Hier können Sie sich über „die Versicherung gegen steigende Kreditzinsen“ informieren:

 

Die Zinsen befinden sich aktuell auf einem historisch tiefen Niveau. Wenn man die Zinsentwicklung der letzten 30 Jahre betrachtet, ist das Risiko steigender Zinsen beträchtlich. Es ist daher sinnvoll, über eine Fixzinskondition oder eine Zinsabsicherung nachzudenken.


Fixzinskonditionen sind am Markt über bestimmte Laufzeiten bei unterschiedlichen Kreditinstituten erhältlich und bieten während dieser Zeit einen Vollschutz. Der Vorteil der Zinsabsicherung ist hingegen, dass der Kreditnehmer weiterhin vom niedrigen Zinsniveau profitiert und dennoch gegen steigende Zinsen abgesichert ist.


Kreditnehmer, die sich mit dem Einsatz von Zinsabsicherungsinstrumenten beschäftigen, finden attraktive Rahmenbedingungen vor:

 

  • ab 36.000,-- Euro Kreditvolumen
  • Laufzeiten bis 25 Jahre
  • Unabhängig von der kreditgewährenden Bank

 

Zur Information:
Es wird festgehalten, dass durch die INFINA keine Vermittlung bzw. Beratung in Bezug auf o.a. Finanzinstrumente erfolgt. Vielmehr hat die Vermittlung und Beratung von Finanzierungsabsicherungsgeschäften (wie z.B. Zinscaps), die Unterfertigung von Risikohinweisen, die Erstellung des Kundenprofils oder die Eröffnung eines Wertpapierdepots in diesem Zusammenhang ausschließlich und direkt durch die jeweilige Bankfiliale und einen qualifizierten Bankmitarbeiter an den Kunden zu erfolgen.

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