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Zuständige Gewerbebehörde für die Kreditmakler (im Rahmen der Gewerbeberechtigung "gewerblicher Vermögensberater") sowie Versicherungsvermittler ist das jeweilige Magistratische Bezirksamt bzw. die Bezirkshauptmannschaft. Sie ist für die An- und Abmeldung des Gewerbes und die Überwachung der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften zuständig. Dabei stützt sich die Gewerbebehörde auf die Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO). Die Gewerbeordnung regelt die selbstständig ausgeübten Gewerbe und den Zugang zu diesen. Für den gewerblichen Vermögensberater gilt § 136a.
Die FMA wurde 2002 gegründet und beaufsichtigt Banken, Versicherer, Pensionskassen, betriebliche Vorsorgekassen, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Finanzkonglomerate sowie börsennotierte Unternehmen. Die drei Kernbereiche der Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt sind die Bankenaufsicht, die Versicherungs- & Pensionskassenaufsicht sowie die Wertpapieraufsicht.
Eine wesentliche Funktion der FMA ist es, gegen unerlaubte Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäfte vorzugehen sowie durch präventive Maßnahmen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
Wichtige Aufgaben der FMA im Bereich Wertpapieraufsicht:
Wichtige Aufgaben der FMA im Bereich Bankenaufsicht:
Wichtige Aufgaben der FMA im Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht:
Grundsätzlich verfolgt die FMA zwei unterschiedliche Ansätze der Aufsicht, nämlich die „Solvenzaufsicht“ und die „Markt- und Verhaltensaufsicht“. Während die Solvenzaufsicht darauf abzielt, dass Banken, Versicherer und Finanzdienstleister über genügend Eigenmittel verfügen, um jederzeit ihren vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nachkommen zu können, hat die Markt- und Verhaltensaufsicht auch Ansätze des Konsumenten-, Anleger-, und Gläubigerschutzes. Sie soll faire und transparente Verhältnisse auf den Märkten gewährleisten und die Einhaltung von Mindeststandards in der Unternehmensführung sowie Beratung und Information von Kunden überwachen.
Obwohl die FMA keine Verbraucherschutzorganisation im klassischen Sinne ist, nimmt sie dennoch Beschwerden von Verbrauchern, Anlegern oder Gläubigern entgegen. Die FMA schützt auch die Rechte von Verbrauchern gegenüber Banken und Beratern indem sie die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards überwacht. Im Falle von Beschwerden im Zuge erkennbaren gesetzeswidrigen Verhaltens von Banken oder freien Beratern können sich Konsumenten auch an die FMA wenden.
Die OeNB ist die Zentralbank der Republik Österreich und als solche integrativer Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bzw. des Eurosystems.
Die wesentlichsten Aufgaben der OeNB sind: