4. Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit wird umgangssprachlich als „Überziehungsrahmen“ bezeichnet. Er ist die auf einem Girokonto vom Kreditinstitut eingeräumte und limitierte Überziehungsmöglichkeit zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen.

 

Die Überziehungsmöglichkeit kann jederzeit unangekündigt in Anspruch genommen werden. Aufgrund dieser hohen Flexibilität für den Kreditnehmer fallen zumeist höhere Zinsen als bei Investitionskrediten an.

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